Rücktritt vom Kaufvertrag Neuwagen - Wertminderung
Guten Morgen,
Kurz zu mir: leider erfülle ich vermutlich viele Klischees und bin deshalb in der Situation, um die es hier geht:
Ich bin weiblich, 42 Jahre alt und wandle leider komplett im Tal der Ahnungslosen und bitte deshalb um Hilfe.
Ford SMax
Neuwagen in 06 2018 gekauft und zu 90% über die Fordbank mit Ballonrate finanziert. Monatliche Rate: 350 Euro
Anzahlung in bar.
Im Okt 2018 für 1300 Euro im selben Autohaus Witerräader mit Felgen gekauft. Von Beginn an war das Auto mängelbehaftet. Mechanisches und elektronisches Problem mit der Handbrems und der Heckklappe.
Ich war mehrfach beim Händler und in zwei bis drei Anläufen konnte alles behoben werden, bis auf die Elektronik der Heckklappe. In Absprache mit Ford wurde die Software upgedatet und immer wieder Teile etc getauscht. Sie zeigt nach wie vor Funktionsstörungen und nach 16 Monaten und 7 Nachbesserungen, mache ich momentan von meinem Recht Gebrauch, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Auf die 0, 67% Nutzungsentschädigung pro gefahrene 1000 km kann ich mich einlassen.
Allerdings steht Wertminderung im Raum, wegen zweier Anstoßer vorne jnd hinten. Es wurde jeweils in einer Vertragswerkstatt, die die Versicherung benannte, die Stoßstange erneuert. Sie kam grundiert von Ford und wurde in der Farbe lackiert.
Ich fühle mich etwa allein auf hoher See und frage mich, welche Wertminderung der reparierte Austausch der Stoßstangen mit Originalteilen vertretbar ist.
Mich interessiert die Größenordnung...
500 Euro
2000 Euro
5000 Euro
Denn diese muss ich ja tragen, oder?
Das Autohaus signalisierte, dass die Finanzierung komplett rückabgewickelt wiemrd und auch die Gebühren für Zulassung, Räderhotel und Preis für die Winterräder unter den Rücktritt fallen.
Die Höhe der Wertminderung ist mir aber unklar.
Wer kann eine ganz ungefähre Größenordnung sagen?
Wie begutachten das Auto zunächst gemeinsam und "werden uns dann schon einig werden", meinte das Autohaus.
Von Beginn
Beste Antwort im Thema
Und wer erklärt uns nun die Drei- und Fünfventilmotoren? Und R und VR...? Und welcher geht im Stadtverkehr schneller kaputt?
Wie war nochmals die Eingangsfrage?
102 Antworten
Zitat:
@Anika1977 schrieb am 15. November 2019 um 10:39:35 Uhr:
Ich bin total aufgeregt...
Was mache ich denn, wenn sie den Rücktritt komplett ablehnen....
Akzeptieren oder Klagen.
Zitat:
@Anika1977 schrieb am 15. November 2019 um 10:39:35 Uhr:
Ich bin total aufgeregt...
Was mache ich denn, wenn sie den Rücktritt komplett ablehnen....
Hin nehmen, Auto verkaufen - Leasing/Finanzierung/Kredit ablösen und Autohaus wechseln... wenn ich Jahre lang im gleichen Autohaus Kunde bin und dort schon mehrere Fahrzeuge gekauft habe finde ich persönlich eine Frechheit so unkooperativ behandelt zu werden zumal das Fahrzeug anscheinend schon von Anfang an die einen oder anderen Probleme hatte... Ab X Fahrzeuge sollte man eigentlich schon einen kleinen Rabatt bekommen... irgendwas werden sie dir schon anbieten! Kopf hoch 🙂
Nochmal: soll der Wagen auf Kulanz zurückgenommen, oder der Kaufvertrag rückabgewickelt werden, weil Nachbesserungen fruchtlos?
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Zitat:
@Anika1977 schrieb am 15. November 2019 um 10:39:35 Uhr:
Ich bin total aufgeregt...
Was mache ich denn, wenn sie den Rücktritt komplett ablehnen....
bei "nach 16 Monaten und 7 Nachbesserungen":
ab der 8. Nachbesserung diese immer laut und deutlich vernehmbar - mit ausführlicher Darstellung der bisherigen Historie - bei einem Verkäufer im Showroom einfordern, der gerade versucht ein teures neues Auto zu verkaufen 😉
idealerweise mit der Nebenwirkung, dass der Kaufinteressent dann statt zu unterschreiben doch noch mal bei Toyota vorbeischaut ...
Zitat:
@guruhu schrieb am 15. November 2019 um 11:50:14 Uhr:
Nochmal: soll der Wagen auf Kulanz zurückgenommen, oder der Kaufvertrag rückabgewickelt werden, weil Nachbesserungen fruchtlos?
Rücktritt vom Kaufvertrag, da 7 belegbare Nachbesserungsversuche erfolglos. Elektronik des Kofferraums defekt.
Nachbesserungen erfolgten immer in Absprache mit Ford.
Zitat:
@Anika1977 schrieb am 15. November 2019 um 12:09:36 Uhr:
Zitat:
@guruhu schrieb am 15. November 2019 um 11:50:14 Uhr:
Nochmal: soll der Wagen auf Kulanz zurückgenommen, oder der Kaufvertrag rückabgewickelt werden, weil Nachbesserungen fruchtlos?Rücktritt vom Kaufvertrag, da 7 belegbare Nachbesserungsversuche erfolglos. Elektronik des Kofferraums defekt.
Nachbesserungen erfolgten immer in Absprache mit Ford.
Dann bedarf es keiner Zustimmung. Dann kann man relativ sicher den Klageweg bestreiten, sollte es denn soweit kommen. Eine gütliche Einigung wäre natürlich in den meisten fällen für alle Beteiligten angenehmer.
Gesetzlich ist das doch eindeutig festgelegt. Wenn zwei Nachbesserungsversuche wegen des gleichen Defekts erfolglos sind, dann ist der Verkäufer/ das Autohaus zur Rücknahme verpflichtet. Ausnahme sind kleine Probleme, die die Nutzung des Fahrzeugs nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen.
Wenn das alles nachweisbar ist, und das sollte es immer sein (mündlich nur mit Zeugen, besser schriftlich), dann ist der Fall klar. Sperrt sich das Autohaus, ist leider auch der Gang zum Rechtsanwalt der nächste Schritt. Bevor man das aber tut, würde ich versuchen, eine Regelung mit dem Autohaus zu finden, nachdem man diesem eindeutig klar macht, wohin der Weg geht, wenn man sich sperrt.
Daß es natürlich Abzüge wegen der Nutzung gibt, die nicht unerheblich sind, sollte auch klar sein. Ohne Rechtschutzversicherung sind die auszulegenden Kosten auch nicht unerheblich, wenn man bedenkt, daß in der Regel ein Gutachter hinzugezogen werden muß.
Zitat:
Daß es natürlich Abzüge wegen der Nutzung gibt, die nicht unerheblich sind, sollte auch klar sein. Ohne Rechtschutzversicherung sind die auszulegenden Kosten auch nicht unerheblich, wenn man bedenkt, daß in der Regel ein Gutachter hinzugezogen werden muß.
GENAU DARUM drehte es sich ja ursprünglich. Mit der Nutzungsentschädigung von 0,67% pro gefahrene 1000 km bin ich einverstanden.
Die ursprüngliche Frage drehte sich um die Größenordnung Wertminderung wegen getauschter Stoßstangen und einem Scheinwerfer und eventuellen Gebrauchsspurgen. Gerade habe ich das Auto von der Aufbereitung innen und außen abgeholt. Für MICH, ist das Auto fast im Zustand, wie es bei der Übernahme war. 4 Mini-Mini-Sachen sind mir aufgefallen. Natürlich werde ich das Auto rundum noch filmen.
Klar ist die Sache eindeutig und klar klage ich, wenn kein Weg daran vorbei führt. Aber wie auch schon geschrieben: Klagen kostet Zeit, Geld und Nerven.....
Deshalb ist mir auch an einer außergerichtlichen, aber nicht dreisten, Einigung gelegen. Rechtsschutz habe ich.
Zitat:
Dann bedarf es keiner Zustimmung. Dann kann man relativ sicher den Klageweg bestreiten, sollte es denn soweit kommen. Eine gütliche Einigung wäre natürlich in den meisten fällen für alle Beteiligten angenehmer.
Das strebe ich an.
Moin,
Mach dir nicht zuviel Kopf um ungelegte Eier. Bleib entspannt, sei dir deines Ziels bewusst, tritt selbstbewusst, freundlich und fair auf - dann wird es wahrscheinlich klappen. Und wenn du auf Betonköppe triffst, kannst du anschließend entsprechend reagieren.
LG Kester
Hier das Ergebnis:
Der Kaufvertrag wird rückabgewickelt. Sie meinten, dass Ford nicht zugestimmt habe, aber sie die "Wandlung", wie sie es nannten, als berechtig ansehen und deshalb durchführen.
Wahnsinn, wie erleichtert ich bin. Die Inspektion des Autos ergab, dass beide Schäden zur ihrer vollsten Zufriedenheit repariert wurden und mir hier nichts in Abzug gebracht wird.
Zwei kleine Macken haben sie gefunden. Einmal an der Tür unten, als wäre die Tür beim Aussteigen mal irgendwo dagegen geknallt. Ist aber nur eine Art Kunststoffleiste. Außerdem an der hinteren Stoßstange ne Kleinigkeit. Er erzählte etwas von "Smartrepair" und dass es dabei insgesamt um ca 400 Euro geht.
Nachdem das alles schnell und reibungslos besprochen war, haben wir uns nach Folgefahrzeugen umgesehen.
Fiesta - zu klein
C-Max "kompakt" oder so ähnlich - bin ich schon kurz probegefahren, Sitze nicht auf Schienen aber ausbaubar, falls mal was transportiert werden muss
Grand-C-Max mit Schiebetüren als 7 Sitzer ....vermutlich zu groß, auch wenn er kleiner ist als der S-Max und 7 Sitze manchmal praktisch sind
Vorführwagen Focus Kombi....weiß nicht....
Alle Angebote beinhalteten Winterkompletträder und rechneten 4000 Euro als Anzahlung an (je nachdem, was ich jetzt insgesagt für den S-Max schuldig bleibe)
Da ich ja nach wie vor ahnlungslos bin, entscheidet jetzt das Gefühl:
Ich finde, dass das Autohaus gut gehandelt hat, wenn man davon ausgeht, dass es stimmt, dass Ford den Regress abgelehnt.
Da ich eigentlich trotzdem mit den Fahrzeugen, bis auf den S-Max jetzt, und auch mit dem Service immer zufrieden war, das Autohaus ums Eck ist,....kann ich es mir mit dem C-Max, es muss noch entschieden werden in welcher Variante, gut vorstellen.
Jetzt fahre ich aber erstmal nen Gang runter und entspanne und dann schlafe ich über die Angebote, die mir noch heute per Email zugehen.
Ich freue mich und fühle mich wohl, so wie es im Moment aussieht.
Dann gratuliere ich, daß es zu eijnem guten Ende für dich gekommen ist, mit dem alle Beteiligten leben können.
Wie Du Dich letztlich beim Nachfolger entscheidest, ist ja deine Sache, einen 7-Sitzer benötigen wirklich die wenigsten Leute, und einen Vorführwagen würde ich eher nicht nehmen.
Ich gehe davon aus, daß es wieder ein Leasingfahrzeug wird. Mir persönlich wären die Kosten insgesamt zu hoch, aber das ist eben auch immer eine Einstellungssache.