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Auto beim Händler gekauft- kein „richtiger“ Kaufvertrag existent

Themenstarteram 6. November 2020 um 19:57

Hallo zusammen,

auf der Suche nach einer passenden Antwort bin ich auf dieses Forum gestoßen und denke, hier hat vielleicht der ein oder andere Ahnung (anders als ich).

 

Ich habe heute einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. War am Montag zur Probefahrt da, hatte da schon gesagt, dass ich den Wagen kaufen möchte und der Verkäufer hatte mir erklärt, dass er dann jetzt den TÜV neu machen lassen würde und sich dann telefonisch bei mir meldet. Hat er heute auch alles wie abgesprochen gemacht und ich konnte dann heute die Papiere (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, TÜV-Bericht) abholen, damit ich den Wagen kommende Woche hier bei der Zulassungsstelle anmelden kann.

Mein Mann ist mit den Kindern draußen geblieben während ich die Formalitäten erledigt habe. Als wir wieder auf dem Heimweg waren, guckte er sich dann die erhaltenen Unterlagen an und wunderte sich, dass ich keinen richtigen Kaufvertrag erhalten habe. Bekommen habe ich

- Fahrzeugschein

- Fahrzeugbrief

- TÜV-Bericht

- 1 Schlüssel (einer ist noch beim Händler, da er am Dienstag wie mit mir besprochen und von mir beauftragt noch neue Reifen aufziehen lässt und dafür das Auto nun mal bewegt werden muss)

- Quittung über 800€, die ich heute in bar angezahlt habe

- Rechnung über den Restbetrag von 8000€, die ich per Überweisung an den Händler zahlen werde

- sowie Garantieunterlagen

 

Mein Mann ist völlig außer sich, da er nicht versteht, warum es keinen richtigen Kaufvertrag gibt. Ich muss sagen, dass ich das erste Mal tatsächlich in der Form selbst ein Auto gekauft habe, weil ich bislang die ausrangierten Autos meines Vaters gefahren bin. Mir erschien das Prozedere aber nicht so merkwürdig, da ich mir gedacht habe, dass ich ja jetzt die Unterlagen zum Auto habe und auf jeden Fall die Anmeldung völlig normal machen kann. Mein Mann liegt mir jetzt den ganzen Abend schon in den Ohren, dass ich den Händler morgen kontaktieren soll, ob es noch einen richtigen Kaufvertrag von ihm gibt. Er hat Bedenken, dass das Auto vielleicht doch mal einen Unfall hatte und sich das evtl. erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen könnte und wir dann nichts in der Hand haben. Andererseits denke ich mir, dass ich ja jetzt eh erstmal ein Jahr die Händlergarantie habe...

Und da ich das Auto Probe gefahren bin und alles paletti war und ich den Wagen nicht in einem Jahr wieder loswerden möchte, frage ich mich auch, was ich dann mit einem expliziten Kaufvertrag soll. Es handelt sich übrigens um einen völlig normalen kleinen Gebrauchtwagenhändler. Machte alles einen sehr seriösen Eindruck, also keine kleine Klitsche oder sowas.

 

Hat jemand Erfahrung mit solcher Handhabung?

 

Viele Grüße und schönen Abend!

 

 

Beste Antwort im Thema

Wenn der Mann jetzt so außer sich ist, frage ich mich warum er im Auto gewartet hat bis alle Formalitäten beim Händler erledigt waren. Ich würde sowas meiner Frau nicht allein überlassen.

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Kaufvertrag über ein Fahrzeug muss nicht schriftlich geschlossen werden, mündlich reicht vollkommen.

Schriftlich ist natürlich besser, Unfallfreiheit, km-Stand, Anzahl der Vorbesitzer usw., alles was eventuell falsch sein könnte und im Streitfall nachzuweisen wäre. Hoffentlich hast du dir die Verkaufsanzeige ausgedruckt/kopiert. Da könnten wichtige Daten stehen.

Wie kommst du eigentlich darauf, dass du ein Jahr Händlergarantie hast? Vom Gesetz her gibt es zwei Jahre Gewährleistung, kann bei gebrauchten Fahrzeugen auf 1 Jahr verkürzt werden.

Themenstarteram 6. November 2020 um 20:20

Danke für die Antwort! :-)

Ich hatte von der gesamten Anzeige Screenshots gemacht, also alles vorliegen.

 

Die Garantie ist eine Gebrauchtwagengarantie, also auf alles außer auf die normalen Verschleißteile habe ich jetzt eine einjährige Garantie durch den Händler.

Ja, das wäre ja dann der Vorteil, wenn es schriftlich keinen Kaufvertrag gibt und zur gesetzlichen Gewährleistung auch mündlich keine Haftungsbegrenzung vereinbart wurde. Der Verkäufer haftet dann als Gewerbetreibender 2 Jahre. Daneben gibt es dann noch die zusätzlich abgeschlossene GW-Garantie des Garatiegebers, welcher vermutlich nicht der Händler selber, sondern meistens eine Versicherungsgesellschaft ist.

 

Wurde denn kein schriftlicher Kaufvertrag seitens der TE unterschrieben, daran sollte auch Frau sich noch erinnern können????

 

Vielleicht will der Verkäufer auch erst eine Ausfertigung des KV an die TE aushändigen, wenn alles, wie abgesprochen, mit dem PKW erledigt wurde und der Restkaufpreis bei ihm eingetroffen ist. Kann man sicher leicht durch einen Anruf bei ihm klären.

Dann hast du keine Garantie sondern ganz schlicht die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung die jeder Händler geben muss.

Und wie schon von PeterBH geschrieben. Ein Kaufvertrag muss nicht schriftlich sein. Du hast eine Quittung und Rechnung das reicht allemal um den yksuf nach zu weisen ygut dsd Du die Anzeige noch hast.

Aber es ist schon etwas ungewöhnlich für einen Händler so zu verfahren.

Also gibt es eine Gebrauchtwagengarantie (üblicherweise über einen externen Versicherer - hast Du die entsprechenden Unterlagen bekommen? ) plus die gesetzliche Sachmängelhaftung des Händlers (in Deinem Fall sogar 2 Jahre weil schriftlich nichts anderes vereinbart).

Ich kann mir NICHT vorstellen dass ein seriöser Händler nichts schriftlich fixiert. Hast Du irgendwas unterschrieben? Vielleicht eine "Bestellung"?

Tipp: wenn Mängel auftreten,lass Dich NICHT vom Händler auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen, sondern lass ihn im Zuge der Sachmängelhaftung nachbessern.

So wie ich es herauslese, ist es eine Gebrauchtwagengarantie, die - meist gegen Aufpreis - von Händlern angeboten wird. Ich schließe dies aus dem Eingangsbeitrag, in dem von "Garantieunterlagen" die Rede ist.

 

Solche Unterlagen wären bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung ja nicht nötig.

 

Offtopic: @StephanRE Es wäre schön, wenn du deine Beiträge wenigstens einmal überfliegen könntest vor dem Absenden. Die ständigen, zum Teil auch sinnentstellenden Fehler in deinen Beiträgen nerven.

Themenstarteram 6. November 2020 um 20:53

Ja, es handelt sich um eine Gebrauchtwagengarantie (über den Versicherer Intec, falls das irgendwie wichtig ist). Ich habe eine Ausfertigung der Garantie unterschrieben und damit quasi bestätigt, dass ich die Käuferin/Garantienehmerin zu dem genannten Fahrzeug bin. Außerdem habe ich noch auf der Rechnung unterschrieben, aus der das Auto, Kaufdatum, EZ, Tachostand, Fahrzeug-Brief-Nummer, Fahrgestellnummer und die Summe über die noch zu leistende Zahlung hervorgeht. Ich werde den Händler morgen wohl nochmal kontaktieren, ob es noch einen „richtigen“ Kaufvertrag gibt, wenn wir das Auto dann final Mittwoch oder Donnerstag abholen. Ansonsten hoffe ich mal, dass trotzdem alles glatt über die Bühne geht, auch wenn es nicht noch einen expliziten Kaufvertrag gibt (ist das vielleicht in anderen Ländern auch anders als in Deutschland? Der Händler stammt aus Italien, vielleicht ist das da so üblich... Kommt mir gerade so in den Sinn).

Aber gekauft in Deutschland und der Italiener hat seinen Betriebssitz auch hier?

Die wichtigen Sachen stehen in der Rechnung; über etwaige, ihm bekannte Vorschäden dich informiert zu haben, müsste der Verkäufer nachweisen.

Themenstarteram 6. November 2020 um 21:10

Ja, ja, Erstbesitz war ein Fiat-Autohaus in Deutschland, dann eine Frau hier aus der Nähe, die ihn 6 Jahre gefahren hat und jetzt ich. Der Sitz des Autohändlers ist ebenfalls in Deutschland mit Angabe von Umsatzsteuer-ID usw. (steht natürlich auch alles auf der Rechnung). Ich hatte nur gerade den spontanen Gedanken, ob man mit Kaufverträgen vielleicht nur in Deutschland so gründlich ist :D

Ohne die Details zu kennen ist es natürlich schwierig irgendwelche Ratschläge zu geben. Aus dem Bauch heraus bist Du mt einer "Rechnung" besser dran als mit einem kaufvertrag mit allen möglichen Ausschlüssen.

Aber ohne das Formular ("Rechnung") zu kennen... - Du kannst das ja mal geschwärzt/anonymisiert hier reinstellen.

Steht was auf der Rückseite der Rechnung? Irgendwelche AGB?

Themenstarteram 6. November 2020 um 21:21

Nein, hinten steht nix mehr drauf, nur die genannten Angaben zum Fahrzeug und Restbetrag des Kaufpreises sowie Name, Adresse des Händlers, Umsatzsteuer-ID und Bankverbindung. In meinen Augen eine völlig normale Rechnung wie sie auch für einen Staubsauger sein könnte.

Und rechtlich ist der Staubsaugerkauf nix anderes wie ein Autokauf oder der Kauf eines belgten Brötchen...Ich hab beim Bäcker noch nie einen " richtigen" Kaufvertrag bekommen.

Die einzige Ausnahme bei der schriftform sogar mit Notarvertrag vorgeschrieben ist, ist der Immobilienkauf.

Auf der Rechnung stehen alle relevanten Daten. Es wurden noch nicht mal Mängel aufgeführt noch wurde die Gewährleistung von 24 auf 12 Monate gekürzt. Besser kann es für dich nicht laufen.

Themenstarteram 6. November 2020 um 21:59

Danke euch auf jeden Fall für die Antworten! Jetzt bin ich ein bisschen weniger gestresst nachdem mein Mann hier heute Abend ständig wieder davon angefangen hat! :-)

Wenn der Mann jetzt so außer sich ist, frage ich mich warum er im Auto gewartet hat bis alle Formalitäten beim Händler erledigt waren. Ich würde sowas meiner Frau nicht allein überlassen.

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