Rücktritt vom Kaufvertrag Neuwagen - Wertminderung

Guten Morgen,

Kurz zu mir: leider erfülle ich vermutlich viele Klischees und bin deshalb in der Situation, um die es hier geht:
Ich bin weiblich, 42 Jahre alt und wandle leider komplett im Tal der Ahnungslosen und bitte deshalb um Hilfe.
Ford SMax
Neuwagen in 06 2018 gekauft und zu 90% über die Fordbank mit Ballonrate finanziert. Monatliche Rate: 350 Euro
Anzahlung in bar.
Im Okt 2018 für 1300 Euro im selben Autohaus Witerräader mit Felgen gekauft. Von Beginn an war das Auto mängelbehaftet. Mechanisches und elektronisches Problem mit der Handbrems und der Heckklappe.
Ich war mehrfach beim Händler und in zwei bis drei Anläufen konnte alles behoben werden, bis auf die Elektronik der Heckklappe. In Absprache mit Ford wurde die Software upgedatet und immer wieder Teile etc getauscht. Sie zeigt nach wie vor Funktionsstörungen und nach 16 Monaten und 7 Nachbesserungen, mache ich momentan von meinem Recht Gebrauch, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Auf die 0, 67% Nutzungsentschädigung pro gefahrene 1000 km kann ich mich einlassen.
Allerdings steht Wertminderung im Raum, wegen zweier Anstoßer vorne jnd hinten. Es wurde jeweils in einer Vertragswerkstatt, die die Versicherung benannte, die Stoßstange erneuert. Sie kam grundiert von Ford und wurde in der Farbe lackiert.
Ich fühle mich etwa allein auf hoher See und frage mich, welche Wertminderung der reparierte Austausch der Stoßstangen mit Originalteilen vertretbar ist.
Mich interessiert die Größenordnung...
500 Euro
2000 Euro
5000 Euro

Denn diese muss ich ja tragen, oder?
Das Autohaus signalisierte, dass die Finanzierung komplett rückabgewickelt wiemrd und auch die Gebühren für Zulassung, Räderhotel und Preis für die Winterräder unter den Rücktritt fallen.
Die Höhe der Wertminderung ist mir aber unklar.

Wer kann eine ganz ungefähre Größenordnung sagen?

Wie begutachten das Auto zunächst gemeinsam und "werden uns dann schon einig werden", meinte das Autohaus.

Von Beginn

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Und wer erklärt uns nun die Drei- und Fünfventilmotoren? Und R und VR...? Und welcher geht im Stadtverkehr schneller kaputt?

Wie war nochmals die Eingangsfrage?

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Zitat:

@Kiseku schrieb am 11. November 2019 um 16:19:55 Uhr:


Ich war beim Anwalt, dann bei Gericht und dann musste die Gegnerische Versicherung noch mehr bezahlen... in meinem Fall hat bereits der Anwalt gesagt, dass die gegnerische Versicherung das recht hätte einen weiteren Gutachter zu beauftragen, naja ist schon paar Monate her...
2019 war sowieso nicht mein Jahr mit Autos, 4 Unfälle an 4 verschiedenen Fahrzeugen... an einem sogar ein doppelter...

Wenn du drauf bestehst suche ich dir das Gerichtsurteil raus, da steht auch nochmal drin, dass der Wert durch die neue Stoßstange + Lackierung inkl. Reinlackierung in die Türen den Wert steigert, waren 200-300€ Steigerung wenn ich mich recht entsinne welche am Ende abgezogen wurden, naja ist heutzutage alles etwas kompliziert... früher gab es die ganze Scheiße die man heutzutage hat garnicht...

LG

Natürlich darf die gegnerische Versicherung ein Gegengutachten in Auftrag geben. Jeder darf immer irgendwas begutachten lassen, wenn er meint, dass es ihm denn Spaß bereitet. Das muss den Geschädigten in diesem Fall aber nicht interessieren.
1. muss er niemanden an sein Fahrzeug lassen
2. kann er sein Fahrzeug mit dem Tag an dem er sein Gutachten in der Hand hält reparieren, verkaufen, verschenken oder vernichten. Ihn müssen nur die Werte in seinem Gutachten interessieren. Möchte die gegn. Versicherung das nicht "akzeptieren" ist das ihr Problem. Nebst der Tatsache, dass sie substanziert darlegt, dass das Gutachten grobe Fehler enthält, sind ihr jedoch die Hände gebunden.

Den Abzug Neu für Alt gibt es zwar in der Theorie auch im KFZ-Haftpflichtbereich, jedoch bleibt es (wenn man sich nicht über den Tisch ziehen und die entstehende Wärme dann als Nestwärme empfindet) dann auch bei der Theorie.
Der Grund ist ganz einfach: Die Versicherung hat den Zustand herzustellen (bzw. auszugleichen), wie er vor Eintritt des Unfalls war. Das geht regelmäßig eben nur mit Neuteilen. Alles weitere wird im WBW bzw. Restwert ermittelt. Wäre ja noch schöner, wenn mir jemand seitlich reinfährt, dann aber nur 70% zahlen müsste, weil 3mm meiner Bremsbeläge schon runter waren.
Zu den Aussagen deines Anwalts erspare ich mir dann mal jeglichen Kommentar. Ich sage mal so: in jedem Jahrgang gibt es einen Jahrgangsbesten und naja, einen Jahrgangsnichtsoguten. Oder er hatte sein Fachgebiet wirklich ganz woanders.

Zitat:

@camper0711 [url=https://www.motor-talk.de/.../...wagen-wertminderung-t6737721.html?...]schrieb am 11. November 2019 um 17:39:59 Uhr
...
Hier einige Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung:
...
Ford Turnier (EZ 12/00) 200.000 km (OLG Oldenburg 28.10.05, 6 U 155/05)

Die Gerichte liegen mittlerweile sogar eher bei 250.000 bis 300.000 KM, also bei 0,33 bis 0,44 Prozent. Hier hat man demnach durchaus etwas Verhandlungsmasse, wobei camper natürlich Recht hat: eine gute und faire Gesamtlösung ist hier geboten.

Grundsätzlich würde ich als Käufer eines Neuwagens auch immer erwägen, ob nicht auch eine Ersatzlieferung in Betracht kommt. Hier wird nämlich kein Wertersatz fällig.

Kommt drauf an. Günstiger als so kann man seinen Wagen auch in aller Regel nicht loswerden, wenn es denn ein anderes Modell werden soll.

Zitat:

@guruhu schrieb am 12. November 2019 um 17:17:02 Uhr:


Kommt drauf an. Günstiger als so kann man seinen Wagen auch in aller Regel nicht loswerden, wenn es denn ein anderes Modell werden soll.

Definitiv, die lineare Wertabschreibung ist natürlich für den Käufer vorteilhaft. Ich wollte nur Handlungsalternativen aufzeigen.

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Nein, es ist der zweite Van von Ford der versagt. Erst war es ein Galaxy, der nach 8 Jahren die Grätsche machte. Und der SMax war von Anfang an verwurmt. Deshalb bitte kein Ersatz!

Ich möchte wechseln und die Nutzungsentschädigung sehe ich auch voll ein.

Wenn du ein zuverlässiges Kfz suchst solltest du in Richtung E-Auto gehen, die gehen nicht so schnell kaputt 😁
Reperaturen hast du bei jeder Marke früher oder später...

Welche Marke soll's denn werden?

Zitat:

Welche Marke soll's denn werden?

Tja, das hängt erstmal davon ab, wieviel Geld dann da ist, was ja wieder mit Nutzungsentschädigung und Wertminderung einhergeht....

Kleinwagen:
Skoda Fabia
Seat Ibiza

oder, da müsste ich zumindest nicht über Geld nachdenken, ein
Dacia Sandero?

Nein, keine Ahnung! Auch da wandle ich wieder im Tal der Ahnungslosen. Hätte gerne nen günstigen Kleinwagen.

Fahre 15000 km im Jahr
Im Wesentlichen in der Stadt
Es müssen gelegentlich zwei Kinder (12 Jahre) mit und ein Hund. Aber nur kurze Strecken.

Der Wagen wird ja mit Sicherheit Summe X abwerfen...
Wenn man einfach mal davon ausgeht, dass so 3.000€ zu Stande kommen würden, die 350€ monatlich bei behalten werden können, könntest du dir sogar einen Audi/Mercedes/BMW holen... vorab kann ich dir aber schon folgendes sagen...

Kleinwagen die nicht unbedingt Die Welt kosten wären z.b.

Opel Adam 1.4l (+)
Opel Corsa D/E 1.4l (+)
Renault Clio (Die neuste Variante)
Seat Ibiza (ab 1.2l (+) - weiß nicht ob die schon Turbo sind...)
VW UP! (Wenn schon, dann rate ich dir wirklich zum GTI...)
Skoda Fabia (halte persönlich nichts von Skoda...)

Kannst dir die Autos gerne mal auf mobile.de angucken...
Ich selbst habe ein Corsa D als Projekt, war anfangs ein 1.2l 69ps Block- nicht zu empfehlen... Kurbelwelle geändert und die 1.4l sind drin... bringt aber wenig weil im 1.2l das F13+ Getriebe drin ist was nur mit 130Nm geht... der UP! GTI wäre wirklich zu empfehlen - als 5 türer... einfach mal angucken...

Hab den Ford Fiesta vergessen *
Aber von Ford wollten wir ja weg 😁

Zitat:

@Anika1977 schrieb am 12. November 2019 um 19:42:22 Uhr:


... hängt erstmal davon ab, wieviel Geld dann da ist, ....

Kleinwagen:
Skoda Fabia
Seat Ibiza

oder, da müsste ich zumindest nicht über Geld nachdenken, ein
Dacia Sandero?

... Hätte gerne nen günstigen Kleinwagen.

Fahre 15000 km im Jahr
Im Wesentlichen in der Stadt
Es müssen gelegentlich zwei Kinder (12 Jahre) mit und ein Hund. Aber nur kurze Strecken.

als Ersatz für einen S-Max: also so geräumig wie (auf Kleinwagenplattform) möglich?

evtl.
Honda Jazz 1.3 i-VTEC Trend Tageszulassung (in 08/2019) 14.490 €
oder
Fiat 500L 120th 1,4 16V 95PS Tageszulassung (in 09/2019), 10 km 13.490 €

Zitat:

als Ersatz für einen S-Max: also so geräumig wie (auf Kleinwagenplattform) möglich?

Nein, vergiss den SMax!

Einfach ein gut händelbarer Kleinwagen.

Zitat:

@Anika1977 schrieb am 13. November 2019 um 10:46:17 Uhr:



Zitat:

als Ersatz für einen S-Max: also so geräumig wie (auf Kleinwagenplattform) möglich?

Nein, vergiss den SMax!

Einfach ein gut händelbarer Kleinwagen.

Was darf dieser denn Maximal kosten? Anzahlung/Monatsrate
Kann dir dann gerne verschiedene Fahrzeuge heraussuchen 🙂

Es gibt keine schlecht handlebaren Kleinwagen. Insofern sollten die Anforderungen schon etwas präzisiert werden. Sonst kann man gleich nach Wunschfarbe aussuchen.

Zitat:

@Kiseku schrieb am 12. November 2019 um 20:10:51 Uhr:



Ich selbst habe ein Corsa D als Projekt, war anfangs ein 1.2l 69ps Block- nicht zu empfehlen... Kurbelwelle geändert und die 1.4l sind drin... bringt aber wenig weil im 1.2l das F13+ Getriebe drin ist was nur mit 130Nm geht...

Jo, ich sehe auch quasi schon vor mir, wie die TE die Kurbelwelle an ihrem Wunschwagen austauscht 🙂

Zitat:

@guruhu schrieb am 13. November 2019 um 11:22:36 Uhr:


Es gibt keine schlecht handlebaren Kleinwagen. Insofern sollten die Anforderungen schon etwas präzisiert werden. Sonst kann man gleich nach Wunschfarbe aussuchen.

Fahr mal ein Corsa D 1.2l Probe - dann einen Fiesta 1l EcoBoost...
Turbo haben und nicht haben...

Farbe ist nicht alles mein lieber 😁
Lackieren/Folieren geht immer, aber mach dir mal die Mühe und lass ein anderen motor verbauen + Behördengänge zur Eintragung...

Bekomme das kotzen wenn ich seh wie die 1l Motoren mit Turbo gequält werden...

Zitat:

@Anika1977 schrieb am 13. November 2019 um 10:46:17 Uhr:


Nein, vergiss den SMax!

Einfach ein gut händelbarer Kleinwagen.

darum hatte ich ja Fiat 500L und Honda Jazz = zwei im Vergleich zum S-Max 65 cm bzw. 80 cm kürzere Klein- bis Kompaktwagenmodelle vorgeschlagen
(4 m bzw. 4,15 m lang/kurz statt 4,80 m, aber halt INNEN relativ geräumig 😉 )

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