Rücktritt vom Kaufvertrag Neuwagen - Wertminderung

Guten Morgen,

Kurz zu mir: leider erfülle ich vermutlich viele Klischees und bin deshalb in der Situation, um die es hier geht:
Ich bin weiblich, 42 Jahre alt und wandle leider komplett im Tal der Ahnungslosen und bitte deshalb um Hilfe.
Ford SMax
Neuwagen in 06 2018 gekauft und zu 90% über die Fordbank mit Ballonrate finanziert. Monatliche Rate: 350 Euro
Anzahlung in bar.
Im Okt 2018 für 1300 Euro im selben Autohaus Witerräader mit Felgen gekauft. Von Beginn an war das Auto mängelbehaftet. Mechanisches und elektronisches Problem mit der Handbrems und der Heckklappe.
Ich war mehrfach beim Händler und in zwei bis drei Anläufen konnte alles behoben werden, bis auf die Elektronik der Heckklappe. In Absprache mit Ford wurde die Software upgedatet und immer wieder Teile etc getauscht. Sie zeigt nach wie vor Funktionsstörungen und nach 16 Monaten und 7 Nachbesserungen, mache ich momentan von meinem Recht Gebrauch, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Auf die 0, 67% Nutzungsentschädigung pro gefahrene 1000 km kann ich mich einlassen.
Allerdings steht Wertminderung im Raum, wegen zweier Anstoßer vorne jnd hinten. Es wurde jeweils in einer Vertragswerkstatt, die die Versicherung benannte, die Stoßstange erneuert. Sie kam grundiert von Ford und wurde in der Farbe lackiert.
Ich fühle mich etwa allein auf hoher See und frage mich, welche Wertminderung der reparierte Austausch der Stoßstangen mit Originalteilen vertretbar ist.
Mich interessiert die Größenordnung...
500 Euro
2000 Euro
5000 Euro

Denn diese muss ich ja tragen, oder?
Das Autohaus signalisierte, dass die Finanzierung komplett rückabgewickelt wiemrd und auch die Gebühren für Zulassung, Räderhotel und Preis für die Winterräder unter den Rücktritt fallen.
Die Höhe der Wertminderung ist mir aber unklar.

Wer kann eine ganz ungefähre Größenordnung sagen?

Wie begutachten das Auto zunächst gemeinsam und "werden uns dann schon einig werden", meinte das Autohaus.

Von Beginn

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Und wer erklärt uns nun die Drei- und Fünfventilmotoren? Und R und VR...? Und welcher geht im Stadtverkehr schneller kaputt?

Wie war nochmals die Eingangsfrage?

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Zitat:

@Beulendoktor88 schrieb am 11. November 2019 um 00:02:52 Uhr:


Der Wagen hatte 2 Unfälle. Natürlich hat es große Auswirkungen was den Wertverlust angeht.

Dreht den Spieß um und fragt euch ob ihr für einen zweifach verunfallten Jahreswagen den gleichen Preis zahlen würdet?

Da ein 1:1 Tausch der Teile nicht per se einen Unfallschaden darstellt, würde ich die Aussage so nicht stehen lassen. Wobei mir in diesem speziellen Fall die Summen etwas sauer aufstoßen. 3.500€ ist in der Regel etwas mehr als nur eine neue Stoßstange.

Also erstmal erörtern, ob es überhaupt ein Unfallwagen ist. Dann kann man sich den Kopf über Wertminderung zerbrechen.

Zitat:

@Anika1977 schrieb am 11. November 2019 um 10:42:52 Uhr:



Zitat:

@paelzerbu schrieb am 10. November 2019 um 23:43:14 Uhr:


Wenn es nur die Stoßstangen waren, oder auch sonstige Anbauteile, die komplett gewechselt wurden, so ist keine Wertminderung eingetreten, weil ja der Originalzustand wieder hergestellt wurde.
Bei den 3500€ habe ich aber den Verdacht, daß es doch etwas mehr war. Dann kommt es darauf an.

Stimmt. Da wurde noch der Scheinwerfer getauscht, weil das Glas gebrochen war. Habe gerade nochmal auf der Rechnung geschaut.

Die TE hat ja selber von zwei "Anstößen" geschrieben.

Da ein 1:1 Tausch der Teile nicht per se einen Unfallschaden darstellt, würde ich die Aussage so nicht stehen lassen. Wobei mir in diesem speziellen Fall die Summen etwas sauer aufstoßen. 3.500€ ist in der Regel etwas mehr als nur eine neue Stoßstange.

Also erstmal erörtern, ob es überhaupt ein Unfallwagen ist. Dann kann man sich den Kopf über Wertminderung zerbrechen.

Ja, hatte schon geschrieben, dass ich auf der Rechnung gesehen habe
dass auch noch der Scheinwerfer gewechselt wurde.
Jeweils einmal vorne und einmal hinten an Pfosten gefahren. Keine Beteiligung weiterer Fahrzeuge.

Für einen Unfall bedarf es keine weiteren Fahrzeuge. Eine Wertminderung in Höhe von 500-700 euro wird man wohl akzeptieren müssen

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Ob jetzt tatsächlich eine Wertminderung eingetreten ist, wird man dann erörtern müssen. Da gibt es nachwievor beide Varianten, die man gut verargumentieren kann.
Aber über 500-700€ (wesentlich mehr dürfte es imho auf keinen Fall sein) würde ich jetzt nicht allzuviel diskutieren, zumindest nicht, wenn es sich nicht problemlos auf Summe XYZ einigen ließe.

Alles klar!

Bei mir nach Heckschaden: AHK getauscht, Stoßstange getauscht, keine Karosseriearbeiten, Lackierung standen im Gutachten 200.- € Wertminderung. Der vordere Schaden bei Dir war größer, aber so 500.- € in Summe ist schon eine realistische Größenordnung.

Du solltest dir die Unterlagen mal genauer angucken...
Neue Stoßstange, Blinker usw. Steigern den Wert in der Theorie. Soll heißen das Fahrzeug hat die typischen Abnutzungserscheinungen welche hierdurch komplett erneut wurden soll heißen du lässt neuteile verbauen welche eine bessere Qualität aufweisen als bisher.

So wurde z.b. bei mir eine wert Steigerung von Summe X berechnet, welche ich am Ende abgezogen bekommen habe... Unterschied: bei mir war jemand fremdes Schuld und lief über Gutachter... über 2 um genau zu sein, fährt dir einer rein oder andersrum haben beide Parteien einen Anspruch auf ein eigenes Gutachten...

Da du diese Reparaturen bezahlt hast wäre es in der Theorie in der Tat eine Wert Steigerung... wird mit den gefahrenen KM jedoch noch verrechnet... wenn du dir unsicher bist kontaktiere doch einfach mal ein Gutachter und frag am Telefon nach... die genaue Berechnung wird bei Ford vom Gutachter ggf. Meister selbst gemacht die Verkäufer von vorne haben rechtlich gesehen garkein Recht dazu dir zu sagen was sein Wagen noch Wert ist da sie ihn weder Probe gefahren haben noch sich den motor o.ä. angeschaut haben... naja musst es wirklich auf dich zukommen lassen, kannst höchstens mal einen Gutachter fragen, ohne das Fahrzeug zu sehen ist selbst eine Einschätzung über das Internet nahezu unmöglich... Kofferaum kann übrigens am Microcontroller liegen da bringt dir eine neue Software nichts wenn da irgendwo etwas kaputt ist...

LG

Zitat:

@Kiseku schrieb am 11. November 2019 um 15:31:47 Uhr:


Du solltest dir die Unterlagen mal genauer angucken...
Neue Stoßstange, Blinker usw. Steigern den Wert in der Theorie. Soll heißen das Fahrzeug hat die typischen Abnutzungserscheinungen welche hierdurch komplett erneut wurden soll heißen du lässt neuteile verbauen welche eine bessere Qualität aufweisen als bisher.

So wurde z.b. bei mir eine wert Steigerung von Summe X berechnet, welche ich am Ende abgezogen bekommen habe... Unterschied: bei mir war jemand fremdes Schuld und lief über Gutachter... über 2 um genau zu sein, fährt dir einer rein oder andersrum haben beide Parteien einen Anspruch auf ein eigenes Gutachten...

da hat Dir aber jemand einen riesengroßen Bären aufgebunden. Weder ist es bei einer Stoßstange oder Blinker zulässig, eine Wertsteigerung abzuziehen noch hat die gegnerische Versicherung Anspruch auf ein eigenes Gutachten.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. November 2019 um 15:34:14 Uhr:



Zitat:

@Kiseku schrieb am 11. November 2019 um 15:31:47 Uhr:


Du solltest dir die Unterlagen mal genauer angucken...
Neue Stoßstange, Blinker usw. Steigern den Wert in der Theorie. Soll heißen das Fahrzeug hat die typischen Abnutzungserscheinungen welche hierdurch komplett erneut wurden soll heißen du lässt neuteile verbauen welche eine bessere Qualität aufweisen als bisher.

So wurde z.b. bei mir eine wert Steigerung von Summe X berechnet, welche ich am Ende abgezogen bekommen habe... Unterschied: bei mir war jemand fremdes Schuld und lief über Gutachter... über 2 um genau zu sein, fährt dir einer rein oder andersrum haben beide Parteien einen Anspruch auf ein eigenes Gutachten...


da hat Dir aber jemand einen riesengroßen Bären aufgebunden. Weder ist es bei einer Stoßstange oder Blinker zulässig, eine Wertsteigerung abzuziehen noch hat die gegnerische Versicherung Anspruch auf ein eigenes Gutachten.

Habe die Unterlagen noch irgendwo rumfliegen...
Dort steht drin, dass diese Teile eine Wert Steigerung darstellen können, da der Lack im Normalfall danach zu 100% besser ist. - kleinere Steinschläge/Hagelschäden usw. Werden hiermit ja "behoben"
Auch die Scheinwerfer können über Die Zeit hinweg vergilben oder innerliche wasseransammlungen aufweisen, daher wäre eine Wert Steigerung durch ein neues Produkt durchaus nachvollziehbar - so der Gutachter/Werkstatt...

Ich weiß zwar nicht von wo du kommst, jedoch hat die gegnerische Versicherung selbstverständlich diesen "Anspruch" ... wenn wir beide als bsp. In einen Unfall verwickelt wären und mein Gutachter sagt ist ein Schaden von 3.000€ - du bzw. Deine Versicherung der Ansicht seit, dass man es weitaus billiger machen könnte für z.b. 2.500€, so hat der Verursacher einen Anspruch auf ein eigenes Gutachten, genau wie der Geschädigte wenn man der Ansicht ist, dass man für 2.500€ den Schaden nicht beheben könnte... kann dir die Unterlagen gerne zukommen lassen wenn du mir das nicht glauben möchtest...

Du fährst mir den Spiegel ab, sagst ich soll einen Kostenvoranschlag für die Reperatur anfordern, ich mache dies - wie gewünscht... jetzt ist dir der Preis aber zu hoch (teurer Spiegel haha...) jetzt benötigst du aber ein Gutachten für deine Versicherung da du den Schaden nicht selber tragen möchtest... dann hat deine Versicherung den Anspruch auf ein eigenes Gutachten, sollte diese der Ansicht sein, dass das Gutachten meinerseits nicht dem regulären Produkt/Std.Lohn (gesamtpreis) entspricht... mir wurde selbst mal von einem Gutachter von einer gegnerischen Versicherung gesagt, dass man immer das recht auf ein eigenes Gutachten hätte, welches man nicht bezahlen muss sollte es im Zusammenhang mit einem Unfall sein... kommt deiner Versicherung doch auch zu gute wenn sie nicht mehr als nötig zahlen müssen?!

Du irrst in beiden Fällen. Eine lackierte Stoßstange ist nicht mehr wert als eine lackierte Stoßstange, da lackierte Stoßstangen in der Regel keiner Abnutzung unterliegen. Neu für Alt nennt man das, ist aber für solche Teile nicht gegeben. Und auf gar keinen Fall sollte man als Geschädigter einen Gutachter der gegnerischen Versicherung an das eigene Auto lassen, da haben die definitiv keinen Anspruch darauf. Das eigene Gutachten reicht als Nachweis völlig aus, wenn es fachgerecht erstellt worden ist.

Wärest Du mal zum Anwalt gegangen, da hat man Dich über den Tisch gezogen.

Ich war beim Anwalt, dann bei Gericht und dann musste die Gegnerische Versicherung noch mehr bezahlen... in meinem Fall hat bereits der Anwalt gesagt, dass die gegnerische Versicherung das recht hätte einen weiteren Gutachter zu beauftragen, naja ist schon paar Monate her...
2019 war sowieso nicht mein Jahr mit Autos, 4 Unfälle an 4 verschiedenen Fahrzeugen... an einem sogar ein doppelter...

Wenn du drauf bestehst suche ich dir das Gerichtsurteil raus, da steht auch nochmal drin, dass der Wert durch die neue Stoßstange + Lackierung inkl. Reinlackierung in die Türen den Wert steigert, waren 200-300€ Steigerung wenn ich mich recht entsinne welche am Ende abgezogen wurden, naja ist heutzutage alles etwas kompliziert... früher gab es die ganze Scheiße die man heutzutage hat garnicht...

LG

Zitat:

@Kai R. schrieb am 11. November 2019 um 15:55:50 Uhr:


... Und auf gar keinen Fall sollte man als Geschädigter einen Gutachter der gegnerischen Versicherung an das eigene Auto lassen, da haben die definitiv keinen Anspruch darauf. ...

würde ich auch nicht soooooo pauschal sagen:

ich hatte vor ein paar Jahren einen frisch beTÜVten Wagen für 1.500 Euro gekauft

1 Woche nach Kauf unverschuldeter leichter Unfallschaden
--> Stoßstange verschrammt, Kotflügel verdrückt

Gutachten durch Schadensschnelldienst der (gegnerischen) Versicherung:
Totalschaden
--> Wiederbeschaffungswert 1.700 Euro abzgl. ca. 600 Euro Höchstgebot in der Restwertbörse
--> Scheck über 1.100 Euro bekommen

habe das Auto dann noch 1 1/2 Jahre (ohne Reparatur) gefahren ... und danach mit mittlerweile durchgerosteten Schwellern beidseits und akutem Differentialschaden für 450 Euro an einen Exporthändler verkauft ...

Ergebnis:

1 1/2 Jahre ohne Wertverlust Auto gefahren
(bzw. sogar noch 50 Euro Gewinn gemacht)

keine unnötige Rennerei ...

... und die Versicherung hat sich (dank dem durchaus "akzeptablem" Gutachten) Anwalts- und Gutachterkosten gespart

Zitat:

@Anika1977 schrieb am 10. November 2019 um 14:41:51 Uhr:



Natürlich wären mit 0,5 % Nutzungsentschädigung auch lieber als 0,67% .

Die prozentuale Nutzungsentschädigung pro 1000 km errechnet sich aus der geschätzten Gesamtlaufleistung des Neufahrzeuges.
- Gesamtlaufleistung 150 Tkm ergibt 0,67 %
- Gesamtlaufleistung 200 Tkm ergibt 0,5 %

Geht der Händler tasächlich bei einem Ford S Max nur von einer mittleren Laufleistung von 150 Tkm aus?
Das wäre ein Totschlagargument für diesen Fahrzeugtyp.

O.

die 0,67 % je 1.000 km sind wohl die "worst case-Kalkulation":

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/jeder-kilometer-kostet-a-138997/

Zitat:

17.11.2006
...
Angesichts der allgemeinen Entwicklung im Fahrzeug- und insbesondere im Motorenbau gilt die 0.67-Prozent-Formel heute weitgehend als überholt.
...
Hier einige Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung:
...
Ford Turnier (EZ 12/00) 200.000 km (OLG Oldenburg 28.10.05, 6 U 155/05)

entscheidend ist natürlich das GESAMTpaket:
wäre blöd, wegen 0,17 % mehr oder weniger = bei 12.000 gefahrenen km (und den inkl. Reifen 34.300 Euro) ca. 700 Euro rumzuzicken WENN der Händler auf eine Wertminderung wegen der (reparierten) Unfallschäden verzichten sollte ...

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