Rücktritt vom Kaufvertrag E 350 CDI 4matic T-Modell wg. Mängel
Hallo Motor-Talk-Nutzer,
seit Mitte April 2010 haben wir einen E350 CDI 4-matic T. Nachdem zum dritten Mal der Motor während der Fahrt ins Notlaufprogramm wechselte -zuletzt mitten während eines Überholmanövers auf der Landstraße-, steht der Wagen seit 12.07.10 in der Werkstatt und wird aus Sicherheitsgründen nicht wieder zurückgegeben. Die Werkstatt konnte eine Fehlermeldung in den Speichergeräten auffangen aber selbst das Problem nicht lösen. Das daraufhin eingeschaltete Werk konnte bis heute das Problem nicht lösen. Angeblich befindet sich ein bauartgleiches Fahrzeug mit gleichem Fehler im Werk. Bis heute ist es den Ingenieuren jedoch nicht gelungen, das Problem zu lösen. Da mittlerweile bereits 3 Wochen vergangen sind, ist unserer Meinung nach mit einer Fehlerbehebung bis auf weiteres nicht zu rechnen.
Hat jemand Erfahrung, ob man vom Kaufvertrag aufgrund des nicht behobenen Mangels zurücktreten kann oder das Fahrzeug wandeln kann, bzw. wie lange darf sich die Werkstatt/das Werk Zeit lassen mit der Fehlerbehebung? Generell ist dies ja offenbar erst mögich, wenn ein Fahrzeug mindestens 3 Mal erfolglos repariert wurde.
Danke für eure Tips.
36 Antworten
Meine erste Anfrage haben sie auch abgelehnt, was aber nicht im Rechtsstreit geendet hat.
Von daher ist alles möglich.
Mehr wollte ich damit auch nicht aussagen.😉
Zitat:
Original geschrieben von teddy7500
Hast du irgendetwas schriftliches, das Dein Fahrzeug mehrfach mit dem gleichen Defekt (das ist sehr wichtig) versucht wurde zu reparieren?Wenn es 2 mal versucht wurde, kannst Du den Rücktritt vom Kaufvertrag versuchen, ein drittes mal ist nicht erforderlich.
Wenn der Mangel nicht repariert weden kann (warum auch immer, das kann Dir Wurscht sein), ist auch der Rücktritt möglich.
Allerdings ist es hier erfordelich(am besten wieder schriftlich) eine angemessene Frist (min. 2 Wochen) für die Reparatur zu setzen.Wenn Du das Auto zurückbekommst und der gleiche Fehler wieder auftritt ist es ganz wichtig die Jungs auf keinen Fall mehr an das Auto zu lassen, das könnte sonst als Bereitschft für eine weitere Reparatur gewertet werden, womit dann der Rücktritt wieder nicht mehr möglich ist.😉
Also wenn Du das Fahrzeug nicht mehr fahren willst, dann sofort Frist für Reparatur setzen.
Wenn nicht repariert werden kann in der Zeit direkt die Rückabwicklung durchsetzen und weitere Reparaturversuche verweigern.Wenn noch Fragen auftauchen, gerne auch per PN.
Gruß Dirk
Hallo Dirk,
zunächst vielen Dank für diese Rückmeldung (und natürlich auch alle anderen). Im Falle unseres Wagens trat der beschriebene Leistungsabfall bzw. der Wechsel ins Notlaufprogramm einige Wochen nach der Auslieferung erstmals auf. Das passierte wenige Kilometer vor Erreichen meines Zieles. Am nächsten Morgen lief der Wagen wieder normal. Habe mich deswegen auch nicht bei der Werkstatt gemeldet. Am 02.07.10 wiederholte sich das Phänomen und ich meldete mich bei meiner Werkstatt. Erst am darauffolgenden Montag wurde das Fahrzeug durch Diagnosegeräte überprüft. Jedoch ohne irgendwelche Fehler festzustellen. Eine Ausfertigung des Werkstattauftrages liegt mir vor. Der Werkstattmeister hat mir daraufhin empfohlen, bei einem erneuten Auftreten des Leistungsabfalls direkt eine MB-Werkstatt anzufahren. Der nächste Leistungsverlust trat am 12.07.10 auf und ich konnte meine Werkstatt zum Glück noch direkt anfahren. Kritisch bei dieser Aktion war wie bereits erwähnt, dass der Leistungsabfall während eines Überholvorganges passierte. Hätte der überholte LKW-Fahrer nicht von sich aus gebremst und mich einscheren lassen.......
Der Meister konnte dann selbst und auch durch Diagnosegeräte den Defekt feststellen bzw. die Fehlermeldung auffangen. Aus Sicherheitsgründen steht unser Fahrzeug seitdem in der Werkstatt. Diese wartet auf Lösungsvorschläge vom Werk, die bislang jedoch nicht in Sicht sind.
Wir werden seit nunmehr 3 Wochen mit einer C180 CGI-Limousine vertröstet.Ist der erste Werkstattaufenthalt mit negativer Fehlerdiagnose eigentlich auch schon als erfolgloser Reparaturversuch zu werten? Vermutlich wäre es laut deiner Empfehlung zunächst am sinnvollsten, die Werkstatt schriftlich und unter Fristsetzung zur Mängelbeseitung aufzufordern.
Schöne Grüße
Moin zusammen,
ich habe hier mal ein wenig aufgeräumt und die Beiträge die nichts mit dem Thema zu tun haben entfernt.
Bitte seid doch so nett und hört mit den persönlichen Angriffen auf. Das muß doch nicht immer sein.
Gruß
Mcaudio
MT Moderation
Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Moin zusammen,ich habe hier mal ein wenig aufgeräumt und die Beiträge die nichts mit dem Thema zu tun haben entfernt.
Vielen Dank!
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Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Moin zusammen,ich habe hier mal ein wenig aufgeräumt und die Beiträge die nichts mit dem Thema zu tun haben entfernt.
Bitte seid doch so nett und hört mit den persönlichen Angriffen auf. Das muß doch nicht immer sein.
Gruß
Mcaudio
MT Moderation
Wenn Du das den richtigen sagen würdest.
Komisch, als ich mich mal erfrechte und diese "o-ts" monierte, hiess es, das wäre " ...nicht so schlimm ...".
Naja ..., "alle sind gleich", manche eben "etwas gleicher". *loLLL*
Ich empfehle nicht den Rücktritt gem § 346 Abs. 1 BGB, sondern Nachlieferung iS des § 439 Abs. 1 2. Alt BGB zu verlangen. Verlange schlicht ein neues Auto gleicher Art und Güte. Hierfür ist eine Fistsetzung entbehrlich.
Im Übrigen sind die hier gemachten Ausführungen lückenhaft. Eine Fristsetzung kann auch beim Rücktritt entbehrlich sein, § 440 S. 1 BGB. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Art der Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar ist. Der Threadersteller hatte wiederholt Probleme mit der Motorleistung, zuletzt bei einem Überholmaneuver. Dabei kam es zu einer gefährlichen Situation, die nicht nur das Eigentum des Threaderstellers gefährdete, sondern auch das Leben. Darüber hinaus ist Mercedes nach eigener Aussage momentan nicht in der Lage den Fehler einzugrenzen oder gar zu beheben. Das Vertrauen des Käufers in das Produkt kann getrost als zerstört bezeichnet werden - denn wer garantiert, dass nicht erneut vergleichbare Situationen mit dem Fahrzeug auftreten. Mithin ist eine Fristsetzung in diesem Fall möglicherweise entbehrlich.
Beim Umwandeln in ein Rückgewährschultverhältnis sind jedoch vom Käufer die gezogenen Nutzungen herauszugeben. Der Käufer muss also für jeden Kilometer Nutzung ein Entgelt entrichten. Hier liegt der Nachteil gegenüber der Nachlieferung, wo für den Käufer keinerlei Kosten entstehen. Der Vorteil jedoch ist natürlich, dass man so nicht mehr an Mercedes gebunden ist.
Der Wagen steht ja bereits seit drei Wochen in der Werkstatt, ohne dass eine Lösung in Sicht ist, bzw. in Aussicht gestellt wurde. Zwei der drei Ausfälle sind dokumentiert (auch wenn beim ersten Mal kein Fehler ausgelesen werden konnte). Die Werkstatt kann jetzt von sich aus nichts tun und wartet auf eine Reaktion aus dem Werk.
Auch wenn Dirk im Alleingang zurecht gekommen ist, empfehle ich für die nächsten Schritte einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen, denn nur der weiß genau, was jetzt in welcher Form wie zu schreiben und zu beantragen ist. Ein juristischer Laie ist spätestens dann überfordert, wenn MB, wie hier erkennbar, die Sache schleifen lässt und nicht ausreichend kooperiert. Der Jurist kann dann auch empfehlen, ob in diesem Fall Wandlung, oder Nachlieferung die bessere Lösung für den Kunden ist.
Gruß, Norman
Die Idee mit der Nachlieferung ist generell gut, hat aber einen entscheidenden Haken.
Den Verkäufer dazu zu verpflichten dürfte extrem schwierig werden.
Dabei reichen normale Begründungen wie schlichte Mängel nicht aus um das durchzusetzen.
Das die Fristsetzung u.U. entbehrlich ist, ist auch richtig.
Auch hier wird es für den Kunden sehr schwierig.
Was ist denn unzumutbar? Im Zweifelsfall muß das dann wieder ein Gericht entscheiden, was dann erheblich länger dauern dürfte als die Fristsetzung.😉
Im übriegen wäre bei einer Nachlieferung ebenfalls die Frage, ob diese zumutbar ist.
Bei gleichm Fahrzeug, könnte der gleiche Fehler genauso wieder auftreten, wie bei einem Reparaturversuch.
Um nochmal auf die Frage des TE im letzten Post zurückzukommen.
Den ersten Werkstattaufenthalt als Reparaturversuch zu werten, dürfte schwierig werden, weil ja nichts gemacht wurde um einen Mangel zu beheben.
Ob da das reine Fehlerspeicher auslesen schon reicht, weiß ich nicht.
Hallo Motortalker,
wollte abschließend mitteilen, dass MB mittlerweile im Rahmen der Wandlung (ohne anwaltliche Hilfe) den Wagen zurückgenommen hat. Eine faire Nutzungsentschädigung von 0,5 % wurde berechnet. Lächerlich finde ich für ein solches Unternehmen jedoch, dass die Rückerstattung des Kaufpreises erst mehrere Wochen nach Zustimmung der Rücknahme erfolgte.
Ich hoffe wirklich, dass uns ein solches Prozedere für die Zukunft erspart bleibt.
Bedanke mich an dieser Stelle nochmals für Eure Tipps und Ratschläge und verlasse dieses Forum da wir mittlerweile zufriedene Audi-Fahrer sind (A5 Sportback 2.0 TFSI quattro S-Tronic).
Weiterhin viel Glück und Freude mit euren W212.
Na dann wünsche ich Dir auf jeden Fall mehr Glück bei Audi, als du es mit deinem MB hattest.
Für mich kam ein Wechsel damals nicht in Frage, aber das ist ja eine persönliche Entscheidung....🙂
Zitat:
Original geschrieben von Premiumklasse
Hallo Motortalker,wollte abschließend mitteilen, dass MB mittlerweile im Rahmen der Wandlung (ohne anwaltliche Hilfe) den Wagen zurückgenommen hat. Eine faire Nutzungsentschädigung von 0,5 % wurde berechnet. Lächerlich finde ich für ein solches Unternehmen jedoch, dass die Rückerstattung des Kaufpreises erst mehrere Wochen nach Zustimmung der Rücknahme erfolgte.
Ich hoffe wirklich, dass uns ein solches Prozedere für die Zukunft erspart bleibt.Bedanke mich an dieser Stelle nochmals für Eure Tipps und Ratschläge und verlasse dieses Forum da wir mittlerweile zufriedene Audi-Fahrer sind (A5 Sportback 2.0 TFSI quattro S-Tronic).
Weiterhin viel Glück und Freude mit euren W212.
Guten Morgen.
Keine schöne Story, aber mit einem für Euch offenbar schönen Happ End 🙂
In der Sache selbst sicher ein (statistischer) Ausnahmefall, der grundsätzlich auch bei den direkten Markenkonkurrenten vorkommen kann (was man so liest 😉 ). Nur den einen trifft's und die meisten bleiben verschont, c'est la vie.
Der A5 Sportback ist ein gelungenes, schönes Auto und man darf Euch viel Spaß und unfallfreies Fahren wünschen! Was mich interessieren würde, ist die Frage, ob der A5 für Euch eine echte Alternative zum E-Klasse T-Modell darstellt oder eher eine Art "schöne Notlösung" ist? Gruß.