Rücktritt vom Kaufvertrag als privater Verkäufer

Hallo,
ich habe vor 5 Tagen einen Kaufvertrag zum Verkauf meines Autos unterschrieben. Ich habe keine Anzahlung angenommen und das Auto ist nicht auf mich angemeldet sondern auf meine Mutter, ich habe dem Käufer zwar von der Verkaufsvollmacht die ich von ihr bekommen habe erzählt, aber ihm diese nicht gegeben.

Gestern habe ich ein neues Auto gekauft und, da ich dachte, dass ich von dem 1. Vertrag zurücktreten kann, einen neuen Kaufvertrag unterschrieben in dem ich mein altes Auto verkaufe.

Ich habe mich mit dem Händler des 1. Kaufvertrages in Verbindung gesetzt und wollte ihn bitten, den Vertrag zu Widerrufen, er meinte aber, dass er dazu nicht bereit ist.
Also habe ich mit dem Händler des 2. Kaufvertrages gesprochen und ihm meine Situation erklärt, der wiederum meinte, dass ich, da ich ein privater Verkäufer bin und keine Anzahlung angenommen habe, dass Auto auch nicht an den 1. Käufer verkaufen muss.

Stimmt das?
Und wenn ja, irgendwelche Idee, wie ich da vielleicht doch wieder raus komme?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bastlermensch schrieb am 15. Mai 2020 um 14:48:30 Uhr:


Hallo,

jeder hat das Recht innerhalb von 14 Tagen von seinem Kaufvertrag zurückzutreten..

Sie müssen das nur Schriftlich und per Einschreiben veranlassen - am besten dann auch noch mit Unterschrift des Empfängers - dann sind sie auf der Sicheren Seite und keiner kann dir ans Bein Pinkeln ;-)

Die Rechtsgrundlage dafür würde ich gerne wissen.

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 21. Mai 2020 um 12:27:31 Uhr:



Zitat:

@Lattementa schrieb am 20. Mai 2020 um 10:19:40 Uhr:


Wenn man als Rechtsanwalt liest was hier zum Teil geschrieben wird kriegt man das kalte Grausen. Manche verbreiten mit großer Überzeugung Schwachsinn. Andere haben gefährliches Halbwissen. Glaubt mir: es macht überhaupt gar keinen Sinn wenn sich Laien über Rechtsfragen streiten.

Als Rechtsanwalt solltest du dich darüber freuen. Stelle dir mal vor, jeder hätte ausreichend juristisches Fachwissen - du wärst beruflich betrachtet überflüssig.

Das gleiche gilt für den arzt, den elektriker und überhaupt für jeden, der seine Leistung dritten anbietet

hier geht es nur darum das man vor jedem Kauf sich selbst Informiert auf was man sich Einlässt! Man hat nun mal nicht immer die Möglichkeit, Rechtsanwalt oder Richter oder sonst was zu sein wenn bei einem Kauf mit irgendwelchen Klauseln, Richtlinien oder sonstwas her umgeschmissen wird und dann Unwissentlich in die Falle tappt.

Aber ich denke jeder hat das Recht sich als Laie oder Fortgeschrittener Informationen einzuholen oder weiterzugeben. Bei jedem Kauf will man das beste herausholen und sich Geschützt fühlen und Abwägen können, ob es sich lohnt daraus einen Rechtsstreit zu machen sollte das Fahrzeug oder die Ware etc. Mängel aufweisen und eine Rückgabe, Rückkaufsrecht oder ähnliches etc. etc. etc. Vereinbart sein!

Nun gut, hier wurde das Thema ja weitläufig jetzt beredet und von anderen Getreten, Beleidigt oder in sonst welcher Art Unhöflich Diskutiert und möchte daher das noch los werden:

Bei einigen muss ich wirklich sehr Schmunzeln wie die hier andere Leute Angreifen und mit Fäuste und Füße treten und Bewusst ihren Namen nennen um sie zu Beleidigen oder als Deppen hinzustellen! Ich dachte dass das ein Forum ist wo man mitreden darf..?
Bei solchen Leuten die andere klein machen, Blender sind, Möchtegern und sich als Allwissende ausgeben, in dem sie andere hier Beleidigen Reagiere ich einfach nicht und empfehle auch anderen einfach nicht Links liegen zu lassen.

All die die hier auf andere herumtrampeln und meinen sie wären hier die Möchtegern, sollten einfach mal ihr Verhalten gegenüber andere mit etwas Nachsicht und Respekt Pflegen ;-)

jetzt schauen wir mal wie oft wieder mein Name ausgerufen und Getreten wird ;-)

Zitat:

@Bastlermensch schrieb am 14. Juni 2020 um 09:10:26 Uhr:



Bei einigen muss ich wirklich sehr Schmunzeln wie die hier andere Leute mit Fäuste und Füße treten und Bewusst mit ihren Namen nennen um sie zu Beleidigen oder als Deppen hinzustellen! Ich möchte nicht wissen was die für Probleme mit ihren Mitmenschen haben :-(

Du hast jetzt einen Monat lang geschmollt und gebrodelt und willst jetzt nochmal zum Rundumschlag ausholen?

Fakt ist: Du hast Unsinn geschrieben. Wenn dir ein anderer User glaubt, könnte es sogar schädlicher Unsinn sein. Darauf wurdest Du hingewiesen, wolltest es aber nicht einsehen.

Zitat:

@Bastlermensch schrieb am 15. Mai 2020 um 18:55:59 Uhr:


ihr seid doch Lustig was ihr alle da für einen Blödsinn schreibt

Dementsprechend deutlich waren danach die Worte an dich.

Wer

a) keine Ahnung hat
b) Trotzdem meint, Ratschläge erteilen zu können (und auch nicht mit Einschränkungen "ich glaube, meine" etc.)…
c) anderen unterstellt, sie würden Blödsinn reden

der sollte hinterher nicht auch noch auf Mimose machen und anderen unterstellen, sie wären Blender. Das ist eher peinlich.

Mehr gibt es zu dem Thema aus meiner Sicht nicht zu sagen.

da schau her der fühlt sich Angesprochen - ging aber schnell - hahahha ;-)

es kommt immer darauf an wie man jemanden anspricht und Umgeht - einen angemessenen Umgangston kennen hier wohl einige nicht...

und warum sollte das Unsinn sein was ich geschrieben habe..? das wurde sogar Gesetzlich festgelegt!

Ich Zitiere:

Lange haben die Gerichte unterschiedlich entschieden, ob in diesen Fällen tatsächlich ein Rücktrittsrecht besteht. Inzwischen hat der Bundesgerichtshof die Frage in mehreren Urteilen bejaht.

 

» BGH, Urteil vom 08.06.2011, Az. VIII ZR 305/10

» BGH, Urteil vom 10.12.2014, Az. VIII ZR 90/14

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Zitat:

@Bastlermensch schrieb am 14. Juni 2020 um 09:19:45 Uhr:


da schau her der fühlt sich Angesprochen - ging aber schnell - hahahha ;-)

es kommt immer darauf an wie man jemanden anspricht und Umgeht - einen angemessenen Umgangston kennen hier wohl einige nicht...

ich habe deinen Umgangston zitiert.

Jetzt hör auf zu schmollen und schreib eben zu Themen, von denen Du Ahnung hast. Oder leb damit, das man dir klar und deutlich sagt, wenn Du dich irrst.

Der Umgangston hängt dann eben maßgeblich von deinem eigenen Auftreten ab.

Aber klar, alle anderen böse, wäh!

Gegenantwort:

was haben sie denn bis jetzt an Informationen im Rechtlichen sinne uns Belehrt oder mitgeteilt?

Bis jetzt nichts..!!! nur Angegriffen....

-------------------------------------

Zitat:

@ixtra schrieb am 14. Juni 2020 um 09:27:48 Uhr:



Zitat:

@Bastlermensch schrieb am 14. Juni 2020 um 09:19:45 Uhr:


da schau her der fühlt sich Angesprochen - ging aber schnell - hahahha ;-)

es kommt immer darauf an wie man jemanden anspricht und Umgeht - einen angemessenen Umgangston kennen hier wohl einige nicht...

ich habe deinen Umgangston zitiert.

Jetzt hör auf zu schmollen und schreib eben zu Themen, von denen Du Ahnung hast. Oder leb damit, das man dir klar und deutlich sagt, wenn Du dich irrst.

Der Umgangston hängt dann eben maßgeblich von deinem eigenen Auftreten ab.

Aber klar, alle anderen böse, wäh!

Zitat:

@Bastlermensch schrieb am 14. Juni 2020 um 09:19:45 Uhr:



Ich Zitiere:

Lange haben die Gerichte unterschiedlich entschieden, ob in diesen Fällen tatsächlich ein Rücktrittsrecht besteht. Inzwischen hat der Bundesgerichtshof die Frage in mehreren Urteilen bejaht.

 

» BGH, Urteil vom 08.06.2011, Az. VIII ZR 305/10

» BGH, Urteil vom 10.12.2014, Az. VIII ZR 90/14

Du solltest zunächst mal deine zitierten Urteile lesen und verstehen.
Diese haben mit der Frage und dem Fall hier überhaupt nichts zu tun. Wie zu erwarten, nur heiße Luft...

Zitat:

@Bastlermensch schrieb am 14. Juni 2020 um 09:32:37 Uhr:


Gegenantwort:

was haben sie denn bis jetzt an Informationen im Rechtlichen sinne uns Belehrt oder mitgeteilt?

Bis jetzt nichts..!!! nur Angegriffen....

-------------------------------------

Sind wir jetzt plötzlich beim Sie? Auch Recht...

wenn Sie den Thread gelesen und die Beiträge verstanden hätten, wüssten Sie, wie falsch Ihre Unterstellung ist.

Ich wünsche noch einen schönen Tag, ich sehe hier keinen Sinn in weiteren Diskussionen. Die Standpunkte sind ausgetauscht.

haben sie jemals in diesem ganzen Verlauf mal erwähnt welche Rechtslagen mit welchen Gesetzen Verknüpft sind. Infos gegeben oder ähnliches..? NEIN.... nur ander getreten...............: hier siehe als Beweis Bilder...

--------------------------------------------------

Zitat:

@ixtra schrieb am 14. Juni 2020 um 09:37:14 Uhr:



Zitat:

@Bastlermensch schrieb am 14. Juni 2020 um 09:32:37 Uhr:


Gegenantwort:

was haben sie denn bis jetzt an Informationen im Rechtlichen sinne uns Belehrt oder mitgeteilt?

Bis jetzt nichts..!!! nur Angegriffen....

-------------------------------------

Sind wir jetzt plötzlich beim Sie? Auch Recht...

wenn Sie den Thread gelesen und die Beiträge verstanden hätten, wüssten Sie, wie falsch Ihre Unterstellung ist.

Ich wünsche noch einen schönen Tag, ich sehe hier keinen Sinn in weiteren Diskussionen. Die Standpunkte sind ausgetauscht.

Infos..? wo sind denn die Rechtsbelehrungen und Gesetze Nachweislich was man darf und was nicht..., was gemacht werden soll und was nicht - ich lese immer nur wie ein paar Leute andere hier klein machen, Beleidigen oder in sonstiger weise mit Händen und Füße treten.....

Kindergarten🙄

Zitat:

@Bastlermensch schrieb am 14. Juni 2020 um 09:53:04 Uhr:


Infos..? wo sind denn die Rechtsbelehrungen und Gesetze Nachweislich was man darf und was nicht..., was gemacht werden soll und was nicht - ich lese immer nur wie ein paar Leute andere hier klein machen, Beleidigen oder in sonstiger weise mit Händen und Füße treten.....

Deine Antwort an den TE war grottenfalsch. Und dafür hast du zu Recht Watschen kassiert. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man zu Rechtsfragen keine Behauptungen aufstellen, die sich als unhaltbar erweisen.

@Lattementa hat die Rechtslage zutreffend und umfassend dargestellt. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Zitat:

@Bastlermensch schrieb am 14. Juni 2020 um 09:19:45 Uhr:



und warum sollte das Unsinn sein was ich geschrieben habe..? das wurde sogar Gesetzlich festgelegt!

Aha... welche Norm?

Ich warte mit Spannung.

Zitat:

@Bastlermensch schrieb am 14. Juni 2020 um 09:19:45 Uhr:


Lange haben die Gerichte unterschiedlich entschieden, ob in diesen Fällen tatsächlich ein Rücktrittsrecht besteht. Inzwischen hat der Bundesgerichtshof die Frage in mehreren Urteilen bejaht.

 

» BGH, Urteil vom 08.06.2011, Az. VIII ZR 305/10

» BGH, Urteil vom 10.12.2014, Az. VIII ZR 90/14

Und was sind "diese Fälle"? Und wieso sollte hier einer "dieser Fälle" vorliegen?

Der TE möchte keine Ebay-Auktion vorzeitig abbrechen (was Gegenstand der von Ihnen genannten Urteile ist) sondern hat einen wirksamen Kaufvertrag bereits abgeschlossen. Die genannten Urteile sind für die Frage in etwa so relevant wie ein Urteil zur Fluggastrechteverordnung.

Sie haben von Recht offenkundig so viel Ahnung wie vom Fliegen ohne Fluggerät. Ich vermute, das hält Sie aber nicht davon ab, auf Ihrer Terrasse den Vögeln zu erklären, wie das eigentlich geht.

Viel Spaß dabei.

Müssen wir jetzt wieder 4 Wochen warten, bis Bastlermensch aufschlägt um uns Unwissenheit und Boshaftigkeit vorzuwerfen... oder wird er wohl auf die gestellten Fragen inhaltlich eingehen?

Hallo, das ist hier schon älter aber vielleicht hat ja jemand noch Lust zu antworten.
Mein Mann hat unser Auto ins Netz gestellt, promt kam der Anruf eines Händlers und noch auf Lautsprecher gestellt kam der Vertrag per Email und er bestätigte mit „ ich stimme unwiederruflich zu i.a meiner Frau“ das Auto läuft auf mich.
Er wollte für den nächsten Tag einen Fahrer schicken.
Ich war in der Arbeit
Er wollte ein Foto vom Fahrzeug Brief und dann ging das Drama los- er fing an von wegen Unfall Waagen das kann er an der fin sehen - ( wir suchen uns grad ein Auto in Amerika da ist die fin sehr aussage kräftig und iwie dachte er wohl das es das hier wohl auch gibt und die Infos darüber die gleichen sein müssen)
Er drohte mit Anwalt und Rechtsstreit und Schadensersatz weil wir ihm ein Unfall Waagen verkauft haben. Sprach von Schadensersatz , er habe den Waagen schon weiter verkauft.
Mein Mann war mit dem Kind allein zuhause. Er hatte für solche Gespräche keine zeit eigentlich.
Ich hatte kaum Zeit zu telefoniere weil ich in der Arbeit war.
Er wurde minütlich angerufen und bedroht und schrieb dem Verkäufer das er auf das neue Angebot das 3.200€ weniger war nicht annimmt und vom Vertrag zurück tritt. Der Verkäufer hat ihn eine weitere Stunde terrorisiert und bedrängt und gedroht sodas er die email mir dem niedrigen Preis bestätigt hat wie oben.
Der Fahrer sollte nun am selben Abend kommen weil zufällig einer in der Nähe wäre. Um 23:30
Als ich abends von der Arbeit kam erroierten wir die Situation und googelten und die Bewertungen zu dem Händler über genau solche machen reichen bis über 2019 zurück.
Wir haben ihn angerufen und gesagt das wir das Auto so nicht abgeben es ist kein Unfall wagen und wir wollen diesen angeblichen fin Auszug sehen wir kennen die Vorbesitzerin und die hat uns nochmal bestätigt nie ein Unfall gehabt zu haben .
Er wurde sofort laut aggressiv und schrie nur noch ins Telefon.
Wir sagten ihn er bekomme das Auto so nicht.
Nun haben wir den Fahrer nicht empfangen und das Auto weit weg geparkt.

Kommen wir da irgendwie raus?

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