Rücktritt vom Kaufvertrag - Abstandazahlung
Guten Morgen,
folgender Fall: Am Freitag (Spätnachmittag) hat meine Freundin beim freundlichen Opelhändler (nicht jede(r) steht auf Audi) einen Kaufvertrag für einen Corsa unterschrieben. Leider hat sie zu spät bemerkt, dass das im Vertrag verkaufte Auto, nicht das am Mittwoch besichtigte Auto war. Nachdem der Irrtum klar war, sind wir am Samstag Morgen gleich zum Händler, und wollten vom Vertrag zurücktreten. Der Chef selbst war leider nicht da, sodass wir auf Montag vertröstet wurden. Heute (Montag) erklärte uns der Händler (telefonisch), dass wenn sie aus dem Vertrag wolle, sie eine Abstandszahlung von 20 % der Kaufsumme (9000 €) zu leisten hätte (=1800 €).
Frage an euch: 1800 Euro, für das, dass der Händler keinen Aufwand und keinen Verlust gehabt hat? Er hätte das Auto direkt am nächsten Tag (Samstag) wieder weiter verkaufen können. Die 20% scheinen mir überzogen zu sein, gibt es irgend welche Richtlinien über die Höhe einer solchen Abstandszahlung, oder sind den Händlern Tür und Tor geöffnet? Gibt es einen Weg ohne Rechtsanwalt und Gericht??
Grüsse Speedy
54 Antworten
@Hoinzi
Hallo,
wie schon geschrieben, mit diesen Abstandssummer kommst du als Händler durch.
Du musst als Händler ja nicht stornieren. Also machst du das Freiwillig und bietest diese Summen an.
Ist leider so...
Sonst klagt der Händler halt auf Vertragserfüllung.
Gruß Lurchel
Zitat:
Original geschrieben von Lurchel
@Hoinzi
Du musst als Händler ja nicht stornieren. Also machst du das Freiwillig und bietest diese Summen an.
Ist leider so...
Und genau das ist dann "vertraglich vereinbart". Einen Aufhebungsvertrag mit einem Zahlungsanspruch des Händlers als Inhalt zu schließen ist völlig legitim, da gehören schließlich zwei dazu.
Aber das vorherige Aufoktroyieren eines pauschalisierten Schadensersatzes via AGB geht nicht, da es regelmäßig gegen ein Klauselverbot verstößt.
Und ohne AGB geht es schon gar nicht.
Man hat als Händler in so einem Fall zwei Möglichkeiten:
1. Man klagt auf Vertragserfüllung
oder
2. Man macht Schadenersatz wegen des nichterfüllten Kaufvertrags geltend.
Im 2. Fall muß jedoch der Schaden dargelegt und ggf. nachgewiesen werden. Eine pauschale Geltendmachung von Schadenersatz ist in D nicht vorgesehen (zumindest grundsätzlich).
Grüße
Jan
Abstandszahlung
Hallo Speedy,
was ist denn eigentlich aus Deiner Geschichte hier geworden? Ich glaube, das interessiert auch noch andere Forenmitglieder, die das gelesen haben.
mfG aus Solingen
Bernd Herder
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Zitat:
Original geschrieben von Thilo T.
@hazelnuss:
wird zwar etwas OT hier, aber trotzdem:
Ich bin kein versierter Versicherungsmakler und gebe hier diesbezüglich nur meine pers. Erfahrungen wieder. Ich habe mit der Advocard noch keine Probleme gehabt und meine beiden, sehr kostspieligen, Verfahren wurden ohne jegliche Probleme oder Diskussionen von vorne bis hinten übernommen. Auch unser Anwalt hat bisher keine negativen Erfahrungen mit dieser Versicherung gemacht - wobei er uns auch die Deurag empfohlen hat, aber da waren wir schon bei der Advocard.
Aber ich denke da muss jeder seine eigenen Erfahrungen machen.
Wird die Advocard überhaupt über Makler angeboten? Ich dachte immer die kann ich nur direkt bei denen abschliessen?
gruss,
Thilo
Hi Thilo,
die AdvoCard ist in den AMB-Gernerali Konzern seit 1990 integriert.
Dieser Konzern arbeitet mit Maklern zusammen, so dass ich denke, dass wir auch Advocard vermitteln könnten.
Laut Aussage Finanztest (Beiträge dort sind stets mit Vorsicht zu genießen) sei Advocard top. Ich meine zu teuer. Außerdem - wie immer - erwähnt Finanztest nicht Spezial-Konzepte und Tarife, die in der Regel sinnvolle Mehrleistungen fürs Geld bieten.
Die persönliche Erfahrung zählt im Endeffekt. Doch auch AdoC. ist ein Versicherer: Zuviele oder nicht versicherte Schadenfälle sind und bleiben stets ein Problem. Egal, wie der Versicherer heißt.
Ciao
Roger
Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Dann klag das doch mal ein. Mit einer pauschalen Forderung fällst Du vor jedem Gericht hinten runter, wenn das nicht vertraglich vereinbart wurde.
Nur weil solche Pauschalen teilweise üblich sind, sind sie noch lange nicht rechtmäßig.
Grüße
Jan
Genau!
so ging es aus
Hallo alle miteinander.
Zuerst einmal vielen Dank, für eure zahlreichen Infos. Meine Antwort kommt ein wenig verspätet, da wir noch im Urlaub waren. Letztendlich kam nach der 2-tägigen Bedenkzeit noch ein Telefonat mit dem "Chefchef" zustande, in dessen Verlauf die Abstandszahlung noch einmal um 200€ sank (dank einiger hier aufgeführten Argumenten). Das Schreiben des Vertragshändlers, mit der Bestätigung über die Aufhebung des Kaufvertrages, war dann auch umgehend da. Zuletzt hat uns der "Spass" 300 € gekostet. Würden wir unsere Zeit und den Aufwand für einen Rechtsstreit rechnen, so kämen bestimmt mehr als 300€ heraus. Wir haben bezahlt und die Sache ist damit für uns vom Tisch.
Nochmals vielen Dank, und viele Grüsse
speedy.
Re: so ging es aus
Zitat:
Original geschrieben von speedy07
Hallo alle miteinander.
Zuerst einmal vielen Dank, für eure zahlreichen Infos. Meine Antwort kommt ein wenig verspätet, da wir noch im Urlaub waren. Letztendlich kam nach der 2-tägigen Bedenkzeit noch ein Telefonat mit dem "Chefchef" zustande, in dessen Verlauf die Abstandszahlung noch einmal um 200€ sank (dank einiger hier aufgeführten Argumenten). Das Schreiben des Vertragshändlers, mit der Bestätigung über die Aufhebung des Kaufvertrages, war dann auch umgehend da. Zuletzt hat uns der "Spass" 300 € gekostet. Würden wir unsere Zeit und den Aufwand für einen Rechtsstreit rechnen, so kämen bestimmt mehr als 300€ heraus. Wir haben bezahlt und die Sache ist damit für uns vom Tisch.
Nochmals vielen Dank, und viele Grüsse
speedy.
eine andere frage: ist der TFSI motor die kombination von kompressor und turbo?
Motor
Hallo hazelnuss,
die Kombination Kompressor und Turbo gibt es glaube ich nur bei VW. Das müsste dann der TSI Motor sein. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Der TFSI hat "nur" den Turbo. In Kombination mit dem Quattro ist er für mich ein Motor mit Spassfaktor 😎.
Grüsse Speedy
Re: Motor
Zitat:
Original geschrieben von speedy07
Hallo hazelnuss,
die Kombination Kompressor und Turbo gibt es glaube ich nur bei VW. Das müsste dann der TSI Motor sein. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Der TFSI hat "nur" den Turbo. In Kombination mit dem Quattro ist er für mich ein Motor mit Spassfaktor 😎.
Grüsse Speedy
Wir gehen schwanger mit dem neuen TT (als Roadster, der hat leider wieder Stoffverdeck, soviel ich hörte). Sehe, dass der 2 Liter nicht wesentlich weniger Leistung hat, im Vergleich zum 3,2 Liter. Da lohnt sich der Mehrverbrauch wohl eher nicht. Habe auch im Web nachgelesen. Ist "nur" Turbo.
TSI für Audi, sollten die mal machen.