Rücktritt vom Kaufvertrag - Abstandazahlung
Guten Morgen,
folgender Fall: Am Freitag (Spätnachmittag) hat meine Freundin beim freundlichen Opelhändler (nicht jede(r) steht auf Audi) einen Kaufvertrag für einen Corsa unterschrieben. Leider hat sie zu spät bemerkt, dass das im Vertrag verkaufte Auto, nicht das am Mittwoch besichtigte Auto war. Nachdem der Irrtum klar war, sind wir am Samstag Morgen gleich zum Händler, und wollten vom Vertrag zurücktreten. Der Chef selbst war leider nicht da, sodass wir auf Montag vertröstet wurden. Heute (Montag) erklärte uns der Händler (telefonisch), dass wenn sie aus dem Vertrag wolle, sie eine Abstandszahlung von 20 % der Kaufsumme (9000 €) zu leisten hätte (=1800 €).
Frage an euch: 1800 Euro, für das, dass der Händler keinen Aufwand und keinen Verlust gehabt hat? Er hätte das Auto direkt am nächsten Tag (Samstag) wieder weiter verkaufen können. Die 20% scheinen mir überzogen zu sein, gibt es irgend welche Richtlinien über die Höhe einer solchen Abstandszahlung, oder sind den Händlern Tür und Tor geöffnet? Gibt es einen Weg ohne Rechtsanwalt und Gericht??
Grüsse Speedy
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hazelnuss
Hallo,
wie gesagt, wenn deine Freundin ein anderes Auto kaufen wollte als sie kaufte und für sie dies nicht offensichtlich war, dann ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, weil ein Vertrag zwei übereinstimmende Willenserklärungen benötigt.
Worin bestünde denn die Übereinstimmung in bezug auf die Willenserklärungen, wenn ich zu Mercedes gehe, dort einen CLS 350 kaufen will, der Verkäufer dämlich ist, in der Zeile verrutscht und mir einen S 500 verkauft, was für mich ALS LAIE (auf das Laienverständnis stellt das Recht beim Privatkauf stets ab) nicht erkennbar war, sondern mir erst am nächsten Tag bewusst wird, nachdem ich mir alles nochmal ganz sorgfältig und genau durchgelesen habe.
Es bleibt weiterhin, wenn man einen Vertrag unterstellt, die Anfechtung (Inhaltsirrtum bzw. Irrtum über wesentliche Eigenschaften ...).
Verweist der Verkäufer auf die AGB, dann sollte man einfach entgegnen, dass die Beschneidung des Anfechtungsrechts einer Inhaltskontrolle nicht standhalten wird.
Also:
Lieber Verkäufer:
1.
Für mich ist gar kein Vertrag zustande gekommen. Worin sehen Sie die Übereinstimmung bzgl. der WE?2.
Außerdem - unterstellt es gäbe einen Vertrag - fechte ich wegen Inhalts-Irrtums bzw. Irrtums über eine wesentliche Eigenschaft den Vertrag an. Meine WE auf Vertragsschluss wird dadurch eliminiert, so dass es nie einen Vertrag gab. Sie wissen doch, dass eindeutig ein anderes Auto gekauft werden sollte (damit entfällt der Schadenersatz)3.
Ihre AGB interessieren mich nicht (übrigens: es gibt im Gesetz deutliche Regelungen dazu, wann AGB Vertragsbestandteil werden. So muss derjenige, der sie gegen sich gelten lassen muss, ausdrücklich und klar über die Einbeziehung informiert werden und die Möglichkeit haben, die AGB zur Kenntnis zu nehmen). Ein Abdruck auf der Rückseite des Formulares oder ein AGB-Aushang meilenweit weg vom Ort des Geschehens bezieht die AGB nicht mit in den Vertrag ein).4.
Sind Sie weiterhin der Meinung, wir schulden Ihnen was, dann klagen Sie bitte.5.
Wir werden indes jedem unserer Freunde/Bekannte erzählen, was wir hier erleben ...Also, das alles dürfte auch für den Oberboss zuviel sein ...
Das muss ich mir umbedingt merken, falls mir sowas mal passiert 😉
Hallo,
gestern war ja besagter Termin mit ChefChef. Sein erstes Angebot war, dass er ein gleichwertiges Fahrzeug beschafft, ein paar wenige Extras mit dazu packt. Wir sollten dafür dann aber zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis noch 2000€ drauflegen. Hallo, das war nicht wirklich ein Angebot 😕.
Aus den 20% Abschlagszahlung wurden dann 15%, am Schluß waren wir bei 500€. Begründet wurde der Preis damit, dass am Fr. Nachnittag (nach 16.00 Uhr) schon das Fahrzeug aus dem Bestand gebucht und eine Rechnung und ein Werkstattauftrag generiert wurde. Das alles in der Zeit vom Fr. Nachmittag bis Samstag Morgen 09.30 Uhr ??? Emsige Mitarbeiter. Ein Schelm wer böses....🙄
Auf den Einwand hin, dass es sich hierbei wohl max. um eine Stunde Arbeit handle, kam die Aussage: In der Zeit in der meine Freundin beraten wurde und den Vertrag unterschrieben hat, hätten noch weitere (fünf) kaufwillige Kunden kommen können und einen Vertrag unterschreiben wollen. Ganz schön viel "was-wäre-wenn"!
Wir haben jetzt noch 2 Tage Bedenkzeit. Letztendlich wird es aber wohl darauf hinauslaufen, dass wir die 500€ bezahlen. Da wir keine RS-Versicherung haben, kommt bei einem Rechtsstreit der Speck auf die Wurst. 🙁
Grüsse Speedy
Zitat:
Original geschrieben von speedy07
Hallo,
gestern war ja besagter Termin mit ChefChef. Sein erstes Angebot war, dass er ein gleichwertiges Fahrzeug beschafft, ein paar wenige Extras mit dazu packt. Wir sollten dafür dann aber zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis noch 2000€ drauflegen. Hallo, das war nicht wirklich ein Angebot 😕.
Aus den 20% Abschlagszahlung wurden dann 15%, am Schluß waren wir bei 500€. Begründet wurde der Preis damit, dass am Fr. Nachnittag (nach 16.00 Uhr) schon das Fahrzeug aus dem Bestand gebucht und eine Rechnung und ein Werkstattauftrag generiert wurde. Das alles in der Zeit vom Fr. Nachmittag bis Samstag Morgen 09.30 Uhr ??? Emsige Mitarbeiter. Ein Schelm wer böses....🙄
Auf den Einwand hin, dass es sich hierbei wohl max. um eine Stunde Arbeit handle, kam die Aussage: In der Zeit in der meine Freundin beraten wurde und den Vertrag unterschrieben hat, hätten noch weitere (fünf) kaufwillige Kunden kommen können und einen Vertrag unterschreiben wollen. Ganz schön viel "was-wäre-wenn"!
Wir haben jetzt noch 2 Tage Bedenkzeit. Letztendlich wird es aber wohl darauf hinauslaufen, dass wir die 500€ bezahlen. Da wir keine RS-Versicherung haben, kommt bei einem Rechtsstreit der Speck auf die Wurst. 🙁Grüsse Speedy
Vielleicht das vernünftigste.....nur ich könnte sowas von Natur aus nicht. Denen 500€ in den Rachen werfen, fürs nix tun, wo sie versucht haben uns zu betuppen ? Da würde ich "dickschädeln" und es drauf ankommen lassen, ob der Händler klagt. Aber wahrscheinlich hast Du Recht...
Kommt mir alles auch sehr seltsam vor. Ich würde zumindest ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt oder bei der Verbraucherberatung führen. Das kostet nicht die Welt und Ihr bekommt bestimmt einige gute Ansätze.
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@speedy07: eins darfst Du auch nicht vergessen: der Händler wird ebenfalls über keine Rechtsschutz verfügen. Falls er den Betrag einklagen sollte, wird er dafür (abgesehen von den Anwaltskosten seinerseits) auch beim Gericht mit den Gerichtskosten in Vorkasse gehen müssen. Vor Gericht wird er dann den ihm tatsächlich entstandenen Schaden darlegen müssen. Imaginäre Kunden zählen da mit Sicherheit nicht.
Der Händler würde meines Erachtens nach ein großes Risiko eingehen, wenn er vor Gericht gehen sollte. Warscheinlich ist er euch auch deshalb bis auf 500 Euro "entgegengekommen".
An Deiner Stelle würde ich folgendes machen:
1. Beratungsgespräch mit einem Anwalt in dieser Sache. Das kostet zwischen 30-80 Euro.
2. Den dann warscheinlich gesparten Betrag von 470-420 Euro in eine Rechtsschutzversicherung investieren.
Dabei gaaanz wichtig: eine RS OHNE Selbstbeteiligung, da Du sonst bei Fällen wie diesem voll auf Deiner SB sitzen bleibst und Du Dich fragst wofür Du die RS überhaupt hast!
gruss,
Thilo
P.S. die RS von z.B. der Advocard (bin ich sehr zufrieden mit) kostet ca. 335 Euro im Jahr. Da ist dann aber alles abgedeckt (Privat- Familienrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Wohneigentum, Arbeits-/Sozialgerichtsrechtsschutz - alles OHNE Ausschlüsse usw. - das rundrum sorglos Paket eben) und ohne SB und ohne "Prüfung auf Erfolg" und incl. Versicherung wie oben für den Lebenspartner/Ehegatten. Das bedeutet Du must nur einen Anwalt finden, der sich Deiner Sache annimmt und die Versicherung bezahlt. Es gibt Versicherungen, die sich die "Prüfung auf Erfolg" vorbehalten und dann evtl. die Kostenübernahme verweigern. Also Obacht 😉 !
Au ja.....darf mich Thilo da anschliessen. Wer "die Musik bestellt muss sie bezahlen"......d.h der Händler müßte bezüglich Gerichtskosten in Vorlage wenn er klagt. Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Und ob er das tut, und dannLust hat mehrfach vor Gericht zu erscheinen ist fraglich. Wenn er dann wirklich darlegen muss, worin seine Auslagen bestanden haben. Ich würde ihm empfehlen zu klagen falls er auf seine Forderung besteht, oder das von einem Anwalt verfassen lassen. Ersparnis hat Thilo ja schon formuliert....
Übeleg mal wie lange deine Freundin für 500€ Netto schuften muss....
hallo speedy,
ich versteh' das nicht !
dem händler sind die 500,00 € bestimmt schnuppe, gegenüber dem mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit eintretenden "mund-zu-mund-propaganda-schaden"
wenn's so ist, wie beschrieben...
vielleicht rückst Du ja auch nicht alle informationen raus ?
irgendwas stinkt da...
Ob der Händler klagt dürfte tatsächlich mindestens zweifelhaft sein. Nur muß man sich im Klaren sein, daß der Händler möglicherweise nicht auf Schadenersatz sondern auf Erfüllung des Kaufvertrages klagt.
D.h., Deine Freundin könnte unter Umständen dazu verurteilt werden, das Auto nehmen zu müssen...
Allerdings glaube ich irgendwie nicht, daß der Händler wirklich das Risiko einer Klage eingeht.
Grüße
Jan
Viel mehr als 500 Euro ist doch so ein Corsa gar nicht wert! 😉
http://www.vzbv.de/go/
Wenn schon kein Anwalt, dann das. Sofort.
Die "Bedenkzeit" ausnutzen. Und an dem was Sorgelchen gesagt hat ist was dran - die Sache ist nicht koscher. Wenn, wie Du sagst, der Verkäufer einen anderen Wagen als den über den gesprochen wurde (und auch probegefahren wurde) auf den Vertrag geschrieben hat, dann ist das SEIN PROBLEM! Und nicht Deines, und schon gar nicht 500 Euro wert!!!!
@hoinzi: Das der Händler auf Erfüllung des Kaufvertrages klagen wird, halte ich auch für mehr als unwarscheinlich, da sich ja praktisch sämtliche anfallende Kosten am Streitwert bemessen werden. Da müsste der Händler noch tiefer in die Tasche greifen, mit IMHO geringen Aussichten auf Erfolg. Vor allem: wenn der Händler nicht 100% Recht zugesprochen bekommt, muss er den entsprechenden Teil der Kosten übernehmen. Bei einem evtl. Vergleich läuft es ja bei der Kostenteilung fast immer auf 50:50 hinaus.
Es wird den Händler auf jeden Fall was kosten und daher denke ich, er wird hier etwas zocken.
Was ich absolut nicht verstehen kann ist, warum man sich mit dem Kunden nicht gütlich einigen kann?
Sie wollte doch ein Auto kaufen. Wenn dann bei dem Kaufvertrag was schiefläuft, ist das doch eigentlich kein Problem. Dann wird der halt geändert und sie bekommt den Wagen, den sie probegefahren ist. Oder ist der mittlerweile verkauft worden?
Merkwürdig ist so ein Verhalten allemal. Ist das ein Vertragshändler oder ein freier Händler?
gruss,
Thilo
Zitat:
Original geschrieben von speedy07
Hallo,
gestern war ja besagter Termin mit ChefChef. Sein erstes Angebot war, dass er ein gleichwertiges Fahrzeug beschafft, ein paar wenige Extras mit dazu packt. Wir sollten dafür dann aber zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis noch 2000€ drauflegen. Hallo, das war nicht wirklich ein Angebot 😕.
Aus den 20% Abschlagszahlung wurden dann 15%, am Schluß waren wir bei 500€. Begründet wurde der Preis damit, dass am Fr. Nachnittag (nach 16.00 Uhr) schon das Fahrzeug aus dem Bestand gebucht und eine Rechnung und ein Werkstattauftrag generiert wurde. Das alles in der Zeit vom Fr. Nachmittag bis Samstag Morgen 09.30 Uhr ??? Emsige Mitarbeiter. Ein Schelm wer böses....🙄
Auf den Einwand hin, dass es sich hierbei wohl max. um eine Stunde Arbeit handle, kam die Aussage: In der Zeit in der meine Freundin beraten wurde und den Vertrag unterschrieben hat, hätten noch weitere (fünf) kaufwillige Kunden kommen können und einen Vertrag unterschreiben wollen. Ganz schön viel "was-wäre-wenn"!
Wir haben jetzt noch 2 Tage Bedenkzeit. Letztendlich wird es aber wohl darauf hinauslaufen, dass wir die 500€ bezahlen. Da wir keine RS-Versicherung haben, kommt bei einem Rechtsstreit der Speck auf die Wurst. 🙁Grüsse Speedy
Also, er will das Geld von euch, muss juristisch darlegen, warum, das nennt man Anspruchs- oder Rechtsgrundlage.
Die sehe ich nicht. Daher würde ich nicht zahlen.
Glaubst du denn, der würde sich auf 500 Euro "einigen", wenn er was in der Hand hätte ...
Zur AdvoCard: Für einen versierten Versicherungsmakler spielt dieser Versicherer leider keine Rolle. Ein sehr hohes Preisniveau und eben doch auch ein Versicherer (der NICHT zahlt, wenn er nicht muss) ...
Seit einem Jahrzehnt empfehlenswerte Rechtsschutz-Versicherer: Deurag, Auxilia.
Im Internet wird man da fündig.
Zitat:
Original geschrieben von hazelnuss
Seit einem Jahrzehnt empfehlenswerte Rechtsschutz-Versicherer: Deurag, Auxilia.
Was die Auxilia betrifft, kann ich mich der Empfehlung anschließen. Die "vorfinanzieren" grade mein Verfahren 😉 ohne Diskussion und ganz unspektakulär.
@hazelnuss:
wird zwar etwas OT hier, aber trotzdem:
Zitat:
Zur AdvoCard: Für einen versierten Versicherungsmakler spielt dieser Versicherer leider keine Rolle. Ein sehr hohes Preisniveau und eben doch auch ein Versicherer (der NICHT zahlt, wenn er nicht muss) ...
Ich bin kein versierter Versicherungsmakler und gebe hier diesbezüglich nur meine pers. Erfahrungen wieder. Ich habe mit der Advocard noch keine Probleme gehabt und meine beiden, sehr kostspieligen, Verfahren wurden ohne jegliche Probleme oder Diskussionen von vorne bis hinten übernommen. Auch unser Anwalt hat bisher keine negativen Erfahrungen mit dieser Versicherung gemacht - wobei er uns auch die Deurag empfohlen hat, aber da waren wir schon bei der Advocard.
Aber ich denke da muss jeder seine eigenen Erfahrungen machen.
Wird die Advocard überhaupt über Makler angeboten? Ich dachte immer die kann ich nur direkt bei denen abschliessen?
gruss,
Thilo
Hallo,
ich denke, dass Du keine Chance hast, aus diesem Vertrag raus zu kommen.
Egal, was vorher Besichtigt und Besprochen wurde, nur was im Vertrag steht, ist für den Händler und Dich bindend.
Ein 14 tägiges Rücktrittsrecht gibt es nur bei "Haustürgeschäften". Das bedeutet, an der Haustüre, aus dem Katalog usw.
Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, ist dieser sofort Rechtsgültig.
Ausnahme: Der Kaufvertrag ist mit einer Finanzierung gekoppelt. Dann hast Du das Recht, den Kreditvertrag und selbstverständlich den Kaufvertrag zu "stornieren". Achtung Fristen beachten und alles per Einschreiben oder Empfangsunterschrift.
Eine "Abstandssumme" darf der Händler bei Stornierung nehmen. Rechtlich nimmt er diese Stornierung freiwillig vor und muss das nicht machen.
Ich arbeite im Möbelhandel, dort sind Abstandssummen von 25-30% üblich. Diese Abstandsummen müssen nicht in den AGB vermerkt werden.
Gruß Lurchel
Zitat:
Original geschrieben von Lurchel
Ich arbeite im Möbelhandel, dort sind Abstandssummen von 25-30% üblich. Diese Abstandsummen müssen nicht in den AGB vermerkt werden.
Dann klag das doch mal ein. Mit einer pauschalen Forderung fällst Du vor jedem Gericht hinten runter, wenn das nicht vertraglich vereinbart wurde.
Nur weil solche Pauschalen teilweise üblich sind, sind sie noch lange nicht rechtmäßig.
Grüße
Jan