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Rücktritt "verbindliche Bestellung Tageszulassung"

Themenstarteram 22. Januar 2014 um 9:30

Hallo!

Ich habe am 11.01 eine Verbindliche Bestellung zu einem Tageszulassungswagen unterschrieben.

In der Bestellung steht ein Lieferdatum von 1-2 Wochen.

In den AGB steht unter Punkt I. 1. :

"Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt....."

Zusätzlich steht unter Punkt III. 1. :

"Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragssabschluss."

Über Google finde ich keine klare Antwort zu der Frage. Könnte ich jetzt über ein Einschreiben schriftlich auf Punkt I. 1. der AGB hinweisen, die Bestellung widerrufen bzw darauf hinweisen, dass ich nicht mehr an die Bestellung gebunden bin und nicht mehr an dem Auto interessiert?

Spielt das genannte Lieferdatum von 1-2 Wochen eine Rolle?

Edit : Habe gerade noch gesehen, dass in der Bestellung steht :

"An diese Bestellung bin ich 4 Wochen, bei Nutzfahrzeugen 6 Wochen gebunden."

Also ist der Thread wohl erstmal hinfällig bzw ich kann in 2 1/2 Wochen nochmal nachfragen...

Danke schonmal im voraus!

Beste Antwort im Thema
am 22. Januar 2014 um 16:50

Zitat:

Original geschrieben von Rinderhack

 

Der Mann am Telefon hat mir gesagt, dass es ein MJ2012 ist. Später kam dann die Mail vom Verkäufer mit HSN/TSN sowie der Aussage, dass es MJ2013 ist. Also Widersprüchliche Aussagen, wobei ich dem Mensch aus der Filiale wo das Auto steht mehr glauben schenken würde weil er das Auto ja gesehen hat(in der Anzeige im Internet gab es keine Bilder zu dem Wagen woraus ersichtlich gewesen wäre um welches MJ es sich handelt.).

EZ ist 12/2013 weshalb ich (und der Verkäufer vermutlich auch) davon ausgegangen bin/ist, dass es eben ein 2013er oder sogar 2014er ist.

Vorher habe ich mir auch ein 2013er Modell angesehen was mir aber vor der Nase weggekauft wurde weshalb mir dann eben auch das Auto aus der anderen Filiale nahe gelegt worden ist weshalb ich mir nun ein wenig verarscht vorkomme.

Ich werde in meinem Leben nie verstehen, wieso man einen Gebrauchtwagen bzw. ein Händler-Lagerfahrzeug unbesehen kauft ...... was soll das?

Das einzige Auto, das man kauft, ohne es vorher gesehen und probegefahren zu haben, ist ein Neuwagen, den man individuell bestellt, alle andere Fahrzeuge MUSS man sich VOR dem Kauf (Unterzeichnung des Kaufvertrages) ansehen, begutachten, zur Probe fahren, das weiß doch jedes Kind.

Dann sieht man auch direkt, um was für ein "Modelljahr" es sich handelt, wann das Auto hergestellt wurde und wann die Erstzulassung erfolgte. Auch sieht man Ausstattung und Farbe in Natura und kann sich das Auto in Ruhe anschauen, ob da eventuell Kratzer oder gar Beulen dran sind usw.

Grüße

Udo

17 weitere Antworten
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17 Antworten
am 22. Januar 2014 um 9:40

Nee, so einfach kommst du da nicht raus.

Bitte genau lesen: Der Vertrag gilt als akzeptiert, wenn der Verkäufer innerhalb von 10 Tagen diesen annimmt. Ich nehme an, das hat der Verkäufer getan, diesen Vertrag angenommen. Daher gilt der jetzt.

Ferner nehme ich an, dass der Verkäufer die vereinbarten Lieferfristen einhalten kann, also wirst du das Auto nun auch abnehmen müssen.

Ich frage mich immer, wieso man einen verbindlichen Vertrag unterschreibt, wenn man sich eigentlich gar nicht sicher ist, ob man den Kaufgegenstand denn nun auch wirklich haben will, meinst du, das ist alles Spaß? Du bist im wirklichen, realen Geschäftsleben, wenn du so einen Vertrag unterschreibst, nicht mehr in einem Kinder-Verkaufsladen, wo man es sich kurzfristig auch wieder anders überlegen kann!

Also: Sei ein Mann und akzeptiere das, was du verbindlich vereinbart hast.

 

Grüße

Udo

Themenstarteram 22. Januar 2014 um 9:51

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

Nee, so einfach kommst du da nicht raus.

Bitte genau lesen: Der Vertrag gilt als akzeptiert, wenn der Verkäufer innerhalb von 10 Tagen diesen annimmt. Ich nehme an, das hat der Verkäufer getan, diesen Vertrag angenommen. Daher gilt der jetzt.

Also eine schriftliche Bestätigung wo irgendjemand drauf unterschrieben hat habe ich noch nicht bekommen falls du das mit Annahme meinst...

Zitat:

Ferner nehme ich an, dass der Verkäufer die vereinbarten Lieferfristen einhalten kann, also wirst du das Auto nun auch abnehmen müssen.

Ich frage mich immer, wieso man einen verbindlichen Vertrag unterschreibt, wenn man sich eigentlich gar nicht sicher ist, ob man den Kaufgegenstand denn nun auch wirklich haben will, meinst du, das ist alles Spaß? Du bist im wirklichen, realen Geschäftsleben, wenn du so einen Vertrag unterschreibst, nicht mehr in einem Kinder-Verkaufsladen, wo man es sich kurzfristig auch wieder anders überlegen kann!

Also: Sei ein Mann und akzeptiere das, was du verbindlich vereinbart hast.

 

Grüße

Udo

Ja da hast du ja vollkommen Recht.

Es geht mir eigtl. um den Rücktritt weil es vermutlich ein Modelljahr 2012 statt 2013 ist (das Modelljahr wurde vertraglich nicht festgehalten) weshalb ich mich nun mal über alle Möglichkeiten des Rücktritts informieren möchte...

Modelljahr 2013 heißt nicht unbedingt, dass die EZ 2013 sein muß.

 

Es könnte die EZ im 2. Halbjahr 2012 erfolgt sein, was Modelljahr 2013 wäre.

 

Themenstarteram 22. Januar 2014 um 10:56

Ja das weis ich... Also:

Weil ich einen Termin mit einem Versicherungsmenschen wegen der Vollkasko hatte wollte ich die Herstellerschlüsselnr bzw die Typschlüsselnr erfahren. Habe eine Mail an den Verkäufer geschickt weil ich ihn telefonisch nicht erreichen konnte. Weil ich es nicht abwarten konnte habe ich dann auch mal in der Filiale angerufen in der der Wagen steht.

Der Mann am Telefon hat mir gesagt, dass es ein MJ2012 ist. Später kam dann die Mail vom Verkäufer mit HSN/TSN sowie der Aussage, dass es MJ2013 ist. Also Widersprüchliche Aussagen, wobei ich dem Mensch aus der Filiale wo das Auto steht mehr glauben schenken würde weil er das Auto ja gesehen hat(in der Anzeige im Internet gab es keine Bilder zu dem Wagen woraus ersichtlich gewesen wäre um welches MJ es sich handelt.).

EZ ist 12/2013 weshalb ich (und der Verkäufer vermutlich auch) davon ausgegangen bin/ist, dass es eben ein 2013er oder sogar 2014er ist.

Habe dem Verkäufer von dem Telefonat erzählt und der hat mir gesagt er geht so lange davon aus, dass es ein 2013er ist bis das Auto hier steht und es eben keiner ist.

Habe schon überlegt ob ich vorsichtshalber mal nachfragen soll ob ich nicht einen anderen Wagen mit dem ich aufjedenfall zufrieden wäre(statt des jetzigen) im Vorfeld nehmen kann, bevor das Auto geliefert wird und es dann tatsächlich ein 2012er und somit die Kacke am Dampfen ist, aber weis nicht so recht wie da meine Chancen stehen.

Laut Aussage des freundlichen sollte es voraussichtlich gestern oder heute kommen aber bisher habe ich noch nichts gehört.

Vorher habe ich mir auch ein 2013er Modell angesehen was mir aber vor der Nase weggekauft wurde weshalb mir dann eben auch das Auto aus der anderen Filiale nahe gelegt worden ist weshalb ich mir nun ein wenig verarscht vorkomme.

Das Auto ist aber wie gesagt noch nicht da und evtl. ist es ja wirklich ein 2013er womit die ganze Sache erledigt wäre. Trotzdem habe ich ein ungutes Gefühl wegen der widersprüchlichen Aussagen.

am 22. Januar 2014 um 16:50

Zitat:

Original geschrieben von Rinderhack

 

Der Mann am Telefon hat mir gesagt, dass es ein MJ2012 ist. Später kam dann die Mail vom Verkäufer mit HSN/TSN sowie der Aussage, dass es MJ2013 ist. Also Widersprüchliche Aussagen, wobei ich dem Mensch aus der Filiale wo das Auto steht mehr glauben schenken würde weil er das Auto ja gesehen hat(in der Anzeige im Internet gab es keine Bilder zu dem Wagen woraus ersichtlich gewesen wäre um welches MJ es sich handelt.).

EZ ist 12/2013 weshalb ich (und der Verkäufer vermutlich auch) davon ausgegangen bin/ist, dass es eben ein 2013er oder sogar 2014er ist.

Vorher habe ich mir auch ein 2013er Modell angesehen was mir aber vor der Nase weggekauft wurde weshalb mir dann eben auch das Auto aus der anderen Filiale nahe gelegt worden ist weshalb ich mir nun ein wenig verarscht vorkomme.

Ich werde in meinem Leben nie verstehen, wieso man einen Gebrauchtwagen bzw. ein Händler-Lagerfahrzeug unbesehen kauft ...... was soll das?

Das einzige Auto, das man kauft, ohne es vorher gesehen und probegefahren zu haben, ist ein Neuwagen, den man individuell bestellt, alle andere Fahrzeuge MUSS man sich VOR dem Kauf (Unterzeichnung des Kaufvertrages) ansehen, begutachten, zur Probe fahren, das weiß doch jedes Kind.

Dann sieht man auch direkt, um was für ein "Modelljahr" es sich handelt, wann das Auto hergestellt wurde und wann die Erstzulassung erfolgte. Auch sieht man Ausstattung und Farbe in Natura und kann sich das Auto in Ruhe anschauen, ob da eventuell Kratzer oder gar Beulen dran sind usw.

Grüße

Udo

am 22. Januar 2014 um 18:17

*zustimm*

Themenstarteram 23. Januar 2014 um 0:08

Jajajajaja.... ich weiß das jetzt und bin nun schlauer. Beim nächsten Auto wird es nicht so gemacht.

Trotzdem könnte ich wohl dagegen angehen mit guten Chancen da wieder raus zu kommen:

http://autokaufrecht.info/.../

am 23. Januar 2014 um 12:03

Zitat:

Original geschrieben von Rinderhack

Jajajajaja.... ich weiß das jetzt und bin nun schlauer. Beim nächsten Auto wird es nicht so gemacht.

Trotzdem könnte ich wohl dagegen angehen mit guten Chancen da wieder raus zu kommen:

http://autokaufrecht.info/.../

An dieser Stelle kann dir dieses Forum aber nicht mehr weiterhelfen, da jeder Fall anders ist und individuell betrachtet werden muss, schalte einen Anwalt für Vertragsrecht ein, der wird sich dann darum kümmern, der wird dir auch genau sagen können, wie die Chancen sind, sobald der alle Fakten auf dem Tisch liegen hat, denn wir haben hier nur die Aussage einer beteiligten Partei, würde die Gegenseite hier auch posten, würden sehr wahrscheinlich ganz neue Momente auftauchen, wie das immer so ist.

 

Grüße

Udo

am 23. Januar 2014 um 12:12

Ich bin mir nicht ganz Sicher, aber ist dieser Bestellung, Bzw der Kaufvertrag, eventuell mit einer Finanzierung gekoppelt? Vielleicht Irre ich mich hier, aber meine Finanzierung damals ,mal hatte eine gewisse Rücktrittsfrist,

und dann wäre damals wohl der Vertrag auch hinfällig gewesen... An Details kann ich mich nicht mehr genau erinnern, ist schon, über 6 Jahre her...

Ansonsten wie gesagt, Vertrag ist Vertrag, wenn keine Rücktrittsmöglichkeit Vereinbart wurde,

dann bist du auf die Gnade des Vertragspartners angewiesen.

Man kann zwar auch prinzipiell Anfechten wegen "Irrtum"in der Sache, aber ich glaube, das ist nicht ganz so einfach....

Themenstarteram 6. Februar 2014 um 17:39

Tja... Sorry ich muss hier mal meinen Frust rauslassen:

Die Bestellung ist am Samstag 4 Wochen her. Das Auto steht aber schon seit 2 Wochen im Autohaus und eigtl war die Aussage auch das ich es vor 2 Wochen hätte mitnehmen können.

Erst musste noch auf die Papiere gewartet werden, dann waren die Nummernschilder aufeinmal nicht dabei. Die sollten geschickt werden und wurden angeblich auch geschickt.

Heute ist denen nach 2 Wochen aufgefallen, dass die Schilder in der Hauspost verloren gegangen sind und ein Verlustantrag gestellt werden muss welcher die Anmeldung wieder auf 1-2 Wochen verschieben wird.

Gut das ich das Auto schon vor einer Woche haben wollte weil ich einen Job am anderen Ende Deutschlands angetreten habe. Bin jetzt zwar kostenlos mit einem Mietwagen von dem Saftladen unterwegs aber Spaß macht das trotzdem nicht.

Übrigens hatte ich, aufgrund der Tatsache das ich mit dem MJ 2012 unzufrieden bin und eigtl gerne ein MJ2013 gehabt hätte (das Auto ist mittlerweile schon 2 Jahre alt obwohl die EZ12/2013 ist), Winterreifen zum Einkaufspreis ausgehandelt und war eigtl auch Glücklich damit. Diese sind jetzt aber nicht mehr lieferbar und ich kriege somit also überhaupt keinen Rabatt.

Das Auto ist übrigens nicht finanziert...

Wenn das nicht so ein Stress wäre würde ich mir echt einen Anwalt nehmen und mein Geld zurückfordern.

In wie fern behindern alte nicht vorhandene Kennzeichen eine Zulassung des Fahrzeugs? Oder ist das Fahrzeug immernoch zugelassen? Dann verstehe ich aber nicht, wieso die nicht am Auto sind...

Themenstarteram 6. Februar 2014 um 18:23

über sowas "banales" habe ich mir noch gar keine Gedanken gemacht. Schon komisch. Wieso hieß es dann Tageszulassung Argh

am 6. Februar 2014 um 23:38

Zitat:

Original geschrieben von andy1080

In wie fern behindern alte nicht vorhandene Kennzeichen eine Zulassung des Fahrzeugs? Oder ist das Fahrzeug immernoch zugelassen? Dann verstehe ich aber nicht, wieso die nicht am Auto sind...

wenn ein Fahrzeug noch zugelassen ist, müssen die alten Schilder bei der Zulassungsstelle mit vorgelegt und entwertet werden, damit das Fahrzeug umgeschrieben wird. Tageszulassungen werden übrigens nicht immer sofort nach einigen Tagen wieder abgemeldet, wie man vielleicht vermuten könnte, und die Schilder werden nie am Fahrzeug angebracht, weil das Auto damit i.d.R. nie gefahren wird. Die Schilder lagern normalerweise irgendwo in der Dispo der Autohäuser...

am 7. Februar 2014 um 6:25

Hi,

hier scheinen aber 2 Saftläden auf einander zu treffen.

Saftladen AH ist reichlich erläutert.

Saftladen Kunde:

- Auto ungesehen gekauft

- Nicht real überprüft, ob MJ2013, obwohl wichtig für Käufer

- MJ2013 nicht als Bedingung im Vertrag, obwohl wichtig für Käufer

- Vertrag bei Unterschrift nicht gelesen/verstanden

- Käufer googelt lieber statt zum Anwalt zu gehen

Ich zitier mal aus einem Motorradforum:

Von Beileidsbekundungen bitte ich abzusehen, ein einfaches "Selber schuld, ..." genügt.

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