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Rücktritt vom Kauf noch möglich?

Themenstarteram 29. Juni 2018 um 16:29

Hab bei mobile.de ein auto gefunden und bin zu dem Händler, hab Probefahrt gemacht und nichts ist aufgefallen. Das Auto wurde bei mobile.de als Gebraucht beschrieben, hat TÜV bis 2020.

Nun folgendes, in meinem Vertrag den ich unterschrieben habe, stand Ersatzteilspender drin, von dem der Verkäufer nichts erwähnt hat. Ich habe auch einen Zeugen den ich dabei hatte, dass er nichts davon erwähnt hat. Preis des Fahrzeugs (Peugot) 1400€ bei ca. 193.000KM. Hab zudem meinen sehr alten Toyota für 200€ abgegeben, weil der nicht mehr durch den TÜV kam, Reperaturkosten 1600€ dort wegen Kupplung und Querlenker. Der Peugot hat die meisten Teile erst machen lassen. Nun nach 6 Stunden fahr leuchtet die Motorkontrolleuchte. Ich wieder zu dem Händer, der dann zur Werkstatt fährt und dort stellt sich heraus, es ist die Sekundärpumpe, auf die noch bei einer Werkstadt Garantie besteht. Bei der Rückfahrt vom Händer wo ich das Auto gekauft habe, plötzlich ein weiteres Problem, Geräusche rechts vorn was scheinbar vom Lüfter kommen könnte, aber das Problem konnte bisher noch nicht festgestellt werden. Bei der Werkstatt wo die Sekundärpumpe gemacht wurde, sagteer mir, es besteht zwar garantie drauf, aber die Pumpe zieht Wasser oder so und evtl. gibt es darauf doch keine Garantie, dafür müsste die erst eingeschickt werden.

Am liebsten wäre ich 2 Tage nun nach kauf von meinem Kaufvertrag nun zurückgetreten, aber der Händler meinte, im Vertrag steht drin Ersatzteilspender, daher bekomme ich das Geld nicht zurück, ich hab somit pech gehabt. Das dies eine bewusste Täuschung ist, dürfte klar sein, aber kann man dagegen noch was machen? Im Vertrag steht immerhin was von 1 Jahr Sachleistungen, aber keine Garantie auf das KFZ an sich.

Beste Antwort im Thema

Moin,

Was willst du denn anzeigen? Das du zu blöd warst, einen Gebrauchtwagen vernünftig durchzuchecken? Das du zu blöd bist, deine Rechte in Anspruch zu nehmen? Oder das da jemand positives Marketing betreibt? Es gibt hier NIX anzuzeigen, weil nirgends eine Straftat und noch nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Merke - ein GW Händler darf ein Arsch sein - er darf egoistisch handeln - das ist alles nicht verboten.

Oder zeigst du auch den Aldi an, weil der Braten im Prospekt viel schöner ausschaut, als wenn du ihn kaufst?!

Und noch einmal - es ist NICHT verboten ein Schrottauto zu verkaufen. Wenn du sowas kaufst, dann musst du mit dem Resultat leben - AUCH wenn es dann drei Monate in der Garage steht.

Also lass es endlich gut sein - die entscheidenden Fehler hast DU gemacht.

LG Kester

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Man sollte den Kaufvertrag schon lesen bevor man ihn unterschreibt.

Selbst wenn dein Freund behauptet er hätte es nicht erzählt...

Kann er immernoch sagen er hat es getan als dein Freund nicht dabei war schließlich hast du unterschrieben.

Ich denke da wirst du keine Chance haben.

Würde einfach so viel es geht über die Garantie reparieren lassen und den Rest dann halt selbst ans Bein binden

Moin,

Lass den Händler doch alles was dir auffällt auf Gewährleistung reparieren ... Spätestens bei der zweiten oder dritten wird er selbst feststellen, dass er die Kiste wohl besser zurücknimmt. Du kannst quasi jeden Pups reklamieren, der nicht ausdrücklich als Mangel im Vertrag aufgezählt wird und nicht grad normal bei Alter und km Leistung ist. Das kann dem VK schon weh tun.

Die Beschreibung Ersatzteilspender und neuer TÜV, sowie der Verkauf als normaler Gebrauchtwagen widersprechen sich - ist also eigentlich eine ungültige Beschreibung, da das Fahrzeug nur eine von beiden Eigenschaften haben kann. Zudem ist die Frage, ob dir dieser Passus vor Verkauf bekannt gemacht wurde (ausdrücklich) - denn überraschend geschlossene oder "verheimlichte" AGBs zum Nachteil des Verbrauchers sind ungültig, wenn man darauf nicht ausdrücklich aufmerksam gemacht wurde. Aber normalerweise sind diese Verkäufer nicht so blöd, dir ein Auto zu verkaufen, dass so fertig ist, dass es seinen Job nicht erfüllt. Selbst wenn du um 2 Jahre zu fahren noch weitere paar 100€ investieren müsstest, fährst du noch recht günstig.

LG Kester

Gibt da immer wieder Versuche der Garantie/Gewährleistungs-Umgehung beim Gebrauchtwagenverkauf :

-- im Kundenauftrag (der oft gar nix weiß davon)

-- Ersatzteilspender/Bastlerfahrzeug (komischerweise mir neu TÜV)

-- Verkauf über Verwandte und Bekannte eines Händlers

https://www.123recht.net/.../...istung-Betrug-am-Kunden-__f454200.html

https://www.akk-kanzlei.de/.../

Themenstarteram 29. Juni 2018 um 22:13

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 29. Juni 2018 um 18:50:22 Uhr:

 

 

Die Beschreibung Ersatzteilspender und neuer TÜV, sowie der Verkauf als normaler Gebrauchtwagen widersprechen sich - ist also eigentlich eine ungültige Beschreibung, da das Fahrzeug nur eine von beiden Eigenschaften haben kann. Zudem ist die Frage, ob dir dieser Passus vor Verkauf bekannt gemacht wurde (ausdrücklich) - denn überraschend geschlossene oder "verheimlichte" AGBs zum Nachteil des Verbrauchers sind ungültig, wenn man darauf nicht ausdrücklich aufmerksam gemacht wurde. Aber normalerweise sind diese Verkäufer nicht so blöd, dir ein Auto zu verkaufen, dass so fertig ist, dass es seinen Job nicht erfüllt. Selbst wenn du um 2 Jahre zu fahren noch weitere paar 100€ investieren müsstest, fährst du noch recht günstig.

LG Kester

1200 bezahlt + 200€ mein Toyota. eigentlich kostete das Auto 2000€ laut Preisschild. Ich hab ihn dann gefragt warum das Auto im Internet nur 1500 kostet. Er meinte dann Serviceleistung, also mit neuen Tüf hätte der 2000€ gekostet. Und auch dann hätte er mir "Schrott" verkauft. Das meine ich mit Täuschung, mit sowas hab ich nicht gerechnet, ich dachte erst der Ersatzteilsepender wäre mit meinem Toyota gemeint. Er hat davon kein Wort erwähnt und mein Kumpel war immer bei mir. Ich hab den Preis bei ihm auf 1.400 gedrückt, aber bei dem Mängel war das auch noch zu viel. Ansonsten sieht er gepflegt aus, hat soweit alles neu gemacht. Das Problem war bei Probefahrt nichts zu merken und das brummen Rechts kam auch erst dannach jetzt noch dazu. Die haben die Motorleuchte Rückstellen lassen jetzt, aber die wird sich wieder melden. Ich hab soweit mit den "Jungs" nun gerade und sie auch mit dem Täuschungsversuch "gedroht" das sie die Hälfte der Reperatur zahlen würden. Das Problem besteht soweit ich das nun erforscht habe auch darin, dass die Werkstatt wo Garantie auf die Pumpe besteht, diese Pumpe nicht mehr reinbauen will, da sie Wasserschaden hat oder die Werkstatt zu blöd dafür ist. Die Pumpe wurde beim Vorbesitzer schon 2mal reingbaut bzw. gewechselt. Das hab ich auch gesehen bei Kauf, dachte aber nicht, dass dieses Problem immer noch besteht. Auf das Auto hätte es also noch neuen Tüf gegeben für die 2000€. Das ist Täuschung wenn es Ersatzteilspender sein soll und das ohne zu erwähnen reingeschrieben wird. Ich werd nun zu Peugot fahren und die Fehlerquelle ermitteln lassen und hoffe da auch eine Auskunft zu bekommen, nicht das dieses Auto mir noch abfackelt wegen Elektroschaden irgendwo.

 

@OO--II--OO Danke der Link hat mir einen Einblick gegeben, dass "Ersatzteilspender" kein Grund sein muss, keine Gewährleistung zu haben. Ich bin Harz4 Empfänger, würde ein Anwalt mir was kosten und kann ich da irgendwen nehmen, hab da keine Ahnung von.

Erster Ansprechpartner ist erstmal der Verkäufer (und nicht Peugeot, dort müßtest selber zahlen, es sei denn es wäre mit dem Verkäufer irgendwie anders abgesprochen).

Mußt den natürlich auch verstehen, einen älteren Gebrauchtwagen günstig zu verkaufen und dann noch ein hohes Reparaturrisiko wegen Gewährleistung zu haben . . . das versucht man natürlich möglichst raffiniert zu umgehen ;-) legal oder mit Trickserei, leben und leben lassen. Irgendwann verkauft sonst kein Händler mehr ein Auto unter 2 oder 3.000 € . . .aber vielleicht isser ja halbwegs kulant.

Gibt aber auch echte Verschleißteile, die mußt meist selber zahlen :

https://www.adac.de/.../default.aspx

Themenstarteram 30. Juni 2018 um 8:15

Es ist so abgesprochen mit dem Händler, das ich bei Peugot das kontrollieren lassen soll und nachfragen soll, evtl. Elektroproblem drin weil das Summen nicht identifiziert werden kann und evtl. mit der Pumpe auch zusammen höngen kann, die sich dann meldet. Wenn die wissen was es ist, würden die halben Preis der Reparatur übernehmen bei ihrer Werkstatt. In 2 Werkstätten wurde das Problem was sich schon einige Zeit laut Reperaturbericht ziehen muss, nicht gelöst werden. Der Peugot ist übrigends sportlich gebaut, also kein normaler wie ich die vond er Strasse kenne, sieht eigentlich teurer aus. ;)

Typische Peugeot-Macke, der Luftpumpensch.....

Auch aus diesem Grunde mach ich kaum noch solche Kisten.

1400 €, klingt für manch einen viel, bei einem GW ist das aber eigentlich kaum Gegenleistung wert. Klingt blöd = ist aber so.

Deine Erwartungen passen nicht zum Budget und da muss man mit solchen Dingen auch leben können.

Zitat:

@Dr.Doom1980 schrieb am 30. Juni 2018 um 10:15:34 Uhr:

... Der Peugot ist übrigends sportlich gebaut, also kein normaler wie ich die vond er Strasse kenne,

also eine verbastelte Tuning-Karre?

bei der - je nach Bastelkunst des/der Vorbesitzer - mit erhöhtem Nachbesserungsbedarf zu rechnen ist ;)

 

Zitat:

@Dr.Doom1980 schrieb am 30. Juni 2018 um 10:15:34 Uhr:

sieht eigentlich teurer aus. ;)

und wie hast Du Dir dann erklärt, dass der Händler das Auto nicht teurer verkauft hat?!

 

Ich denke nicht das du viele Chancen hast, nachdem du den Vertrag mit dem Zusatz "Ersatzteilspender" unterschrieben hast.

Klar kann man dem Händler unterstellen, er habe diese Klausel nicht erwähnt, aber du bist mündig und hast den Vertrag unterschrieben.

Klingt böse, aber man muss dir schon auch eine gewisse schuld geben.

Gruß Tom

Themenstarteram 30. Juni 2018 um 12:35

Ich behalte ihn jetzt, das summen war heute kaum zu hören, es hängt irgednwie mit der Umluft zusammen, drücke ich diesen Knopf halb rein, ist garnichts mehr zu hören von. Die Motorlampe ist erstmal aus geblieben. Werd trotzdem zu Peugot fahren und das Summen abklären lassen.

Moin,

Tomsche - stimmt nicht. Versteckte Klauseln sind ungültig, wenn sie nicht klar kommuniziert werden, damit du eben nicht überraschend über den Tisch gezogen wirst. In vielen Verträgen speziell im Handel gibt es viele Fehler was diese Thematik angeht.

Das entscheidende ist durchaus ob darüber gesprochen wurde. Sprich - welche der Eigenschaften des Fahrzeugs ist die "wichtigere" beim Verkaufsgespräch gewesen. Denn eine solche Formulierung darf die Verbraucherrechte nicht unnötig einschränken - deshalb gelten Formulierungen wie z.B. das Auto ist vollständig schrott usw. Auch nicht und bestehende Mängel müssen recht klar aufgezählt werden. Sprich - war die Eigenschaft neuer TÜV Gebrauchtwagen wesentlich oder die Eigenschaft Ersatzteilspender - dann müsste aber eben auch begründet werden, weshalb das Auto ein solcher ist. Beide Eigenschaften kann ein Auto eben nicht zeitgleich haben (Ersatzteilspender mit Getriebeschaden, neuem TÜV, eingeschränkt Fahrbar könnte ich mir vorstellen). Das Gewährleistungsrecht wird dadurch also nicht pauschal ausgesetzt.

Ansonsten ist es relativ egal WAS du da verstanden hast, es spielt auch keine Rolle wieviel Geld du hast. Auch webn du meinst das Auto sei schrott - irrelevant. Du hast es erstmal gekauft, entsprechend hat der VK Nachbesserungsrecht. Nach drei Fehlversuchen an der gleichen Sache oder einer massiven Häufung, die eine Nutzung unmöglich macht (nicht das du das Gefühl hast!) machen eine Rückabwicklung möglich - ein Rücktritt pauschal dürfte weiterhin nicht drin sein.

Wenn du den Passus übrigens als für dein Auto relevant verstanden hast (also kam es doch nicht so überraschend???) ist auch egal - wenn du etwas nicht verstehst, dann musst du Fragen und es dir erklären lassen. So einfach ist das, es handelt sich nicht um dad Billigautokäuferwunderland.

Also - die Mängel sind - sofern sie beim Kauf nicht offenkundig waren, oder für Alter und Laufleistung typisch sind ein Fall für die Gewährleistung. Alles auflisten, dem VK geben, sachlich/sinnvolle Frist setzen - VK macheb lassen. Er muss dir ein Auto hinstellen - das fährt, verkehrs- und betriebssicher ist. Es muss nicht schön aussehen, gut riechen, es darf ächzen und Geräusche machen, die Lüftung nur noch auf einer Stufe funktionieren, es kann vielleicht nur noch 140 fahren - aber das muss es tun. Nicht mehr, nicht weniger.

Die Pumpe ist übrigens auch das Problem des VK. Nur so ohne weiteres zurück geben kannst/darfst du das Auto nicht. Dafür gibt es zumindest noch keinen Grund.

LG Kester

@Rotherbach danke für deinen Beitrag, man lernt nie aus.

Gruß Tom

Themenstarteram 30. Juni 2018 um 15:13

Zitat:

@Rotherbach schrieb am 30. Juni 2018 um 14:46:08 Uhr:

 

Die Pumpe ist übrigens auch das Problem des VK.

Der VK meinte da ist Garantie drauf und ich müsse mich mit der Werkstatt auseinander setzen. Die Werkstatt hat das Teil schon 3 mal rein und raus gebaut und wohl eingeschickt und die Werkstatt hat darauf so zu sagen kein Bock mehr.

3x Bock oder nicht ist ja nicht die Frage, sollen sie's einmal ordentlich machen, dann haben die auch ihre Ruhe ;-)

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