Rücktritt "verbindliche Bestellung Tageszulassung"

Hallo!

Ich habe am 11.01 eine Verbindliche Bestellung zu einem Tageszulassungswagen unterschrieben.
In der Bestellung steht ein Lieferdatum von 1-2 Wochen.

In den AGB steht unter Punkt I. 1. :
"Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt....."

Zusätzlich steht unter Punkt III. 1. :
"Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragssabschluss."

Über Google finde ich keine klare Antwort zu der Frage. Könnte ich jetzt über ein Einschreiben schriftlich auf Punkt I. 1. der AGB hinweisen, die Bestellung widerrufen bzw darauf hinweisen, dass ich nicht mehr an die Bestellung gebunden bin und nicht mehr an dem Auto interessiert?

Spielt das genannte Lieferdatum von 1-2 Wochen eine Rolle?

Edit : Habe gerade noch gesehen, dass in der Bestellung steht :
"An diese Bestellung bin ich 4 Wochen, bei Nutzfahrzeugen 6 Wochen gebunden."
Also ist der Thread wohl erstmal hinfällig bzw ich kann in 2 1/2 Wochen nochmal nachfragen...

Danke schonmal im voraus!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Rinderhack



Der Mann am Telefon hat mir gesagt, dass es ein MJ2012 ist. Später kam dann die Mail vom Verkäufer mit HSN/TSN sowie der Aussage, dass es MJ2013 ist. Also Widersprüchliche Aussagen, wobei ich dem Mensch aus der Filiale wo das Auto steht mehr glauben schenken würde weil er das Auto ja gesehen hat(in der Anzeige im Internet gab es keine Bilder zu dem Wagen woraus ersichtlich gewesen wäre um welches MJ es sich handelt.).
EZ ist 12/2013 weshalb ich (und der Verkäufer vermutlich auch) davon ausgegangen bin/ist, dass es eben ein 2013er oder sogar 2014er ist.

Vorher habe ich mir auch ein 2013er Modell angesehen was mir aber vor der Nase weggekauft wurde weshalb mir dann eben auch das Auto aus der anderen Filiale nahe gelegt worden ist weshalb ich mir nun ein wenig verarscht vorkomme.

Ich werde in meinem Leben nie verstehen, wieso man einen Gebrauchtwagen bzw. ein Händler-Lagerfahrzeug unbesehen kauft ...... was soll das?

Das einzige Auto, das man kauft, ohne es vorher gesehen und probegefahren zu haben, ist ein Neuwagen, den man individuell bestellt, alle andere Fahrzeuge MUSS man sich VOR dem Kauf (Unterzeichnung des Kaufvertrages) ansehen, begutachten, zur Probe fahren, das weiß doch jedes Kind.

Dann sieht man auch direkt, um was für ein "Modelljahr" es sich handelt, wann das Auto hergestellt wurde und wann die Erstzulassung erfolgte. Auch sieht man Ausstattung und Farbe in Natura und kann sich das Auto in Ruhe anschauen, ob da eventuell Kratzer oder gar Beulen dran sind usw.

Grüße
Udo

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Hallo

Ich habe da auch mal eine Frage vielleicht könnt ihr weiterhelfen:
Ich habe am 19. Januar einen Vertrag unterschrieben für eine Tageszulassung.
Doch hat der Verkäufer per Computer drauf geschrieben, dass die Zulassung Anfang Februar voraussichtlich erfolgt.
Der Wagen ist aber bis heute noch nicht am Autohaus eingetroffen.
Auf mehrmaliger Nachfrage sagte man mir das ich den Wagen im Februar wie vertraglich festgehalten bekäme .
Das wie das Autohaus sagte im Februar passieren kann ich nirgendwo lesen .
Ich sehe nur Anfang Februar .
Wie verhält es sich wenn ich im Februar den Wagen nicht bekomme ?

Danke

Lies dein Vertrag, das steht alles drinn. Wir kennen deinen Vertrag nicht.

Ohnehin ein 10 Jahre alter Thread gegen die Threadregeln
Vertragsrecht wird hier nicht behandelt.
Sorry
Daher endgültig geschlossen

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