Rücktritt verbindliche Bestellung
Hallo
Es ist manchmal echt zum verrückt werden.Nun habe ich mir einen Megane 3 bestellt aber wahrschenlich kommen auf mich demnächst nochmal größere Kosten zu.Möchte nun nicht sagen was es ist.
Meine Frage an euch.Gibt es eine Frist die beschreibt ob man von einer*Verbindlichen Neuwagenbestellung * zurückteten kann
Gelten da auch die 2 Wochen .Es wäre ein barkauf ( also kein Leasing )
Ich habe vor 10 tagen bestellt und noch keine schriftliche Bestätigung erhalten
Meine Unterschrift ist aber unter der verbindlichen Neuwagenbestellung
Danke im voraus.
Beste Antwort im Thema
Meine Fresse .... sind die Ferien in deinem Bundesland nicht bald vorbei??? Ich hasse diese Zeit, in denen sich die Flamer in den Foren die Klinke in die Hand geben.
We sich von einem anderen Flamer so schnell umstimmen lässt.... braucht auch bestimmt 20 minuten in der Kantine, bevor ihm jemand sagt, was er heute essen soll.
Wenn der Megane so scheisse ist (hab ich noch gar nicht bemerkt... komisch ?! ) .... auf widersehen! Oder lieber nicht.... 😁
37 Antworten
Du kannst zwar zurücktreten, dies könnte aber teuer für dich werden wenn dein Händler da nicht mitspielt 🙄
Lese mal das Kleingedruckte auf deiner verbindlichen Bestellung, da steht auch wieviel % der Kaufsumme dein Händler einfordern kann ( sind i.d.R. 10-15% der Kaufsumme )
es tehen folgende Dinge drin
....Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 3 Wochen gebunden....Der Kaufvertrag ist abgeschlossen wenn der Verkäufer die Annahme der bestellung des näher bezeichneten Kaufgestandes iinerhalb der jeweisl genanten fristen bestätigt
Heißt er wohl dass innerhalb von 3 Wochen eine Bestätigung kommen muss
Aber das hier:
...
V. Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen
Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinem gestzlichen Recht Gebrauch machen.Verlangt der Verküfer Schadenerstaz beträgt dieser 15% des Kaufpreises.
heißt das ,dass man ein 14 tägiges Wiederufsrecht hat?
Nein, wenn das Fahrzeug bei deinem Händler steht, musst es es binnen 14 Tagen dort abholen !
Dein Händler hat noch 11 Tage Zeit dir einen Vertrag zu übermitteln, der dann als verbindlich gilt.
Durch deine Bestellung hast du einen Willenserklärung abgegeben, das Fahrzeug zu bestellen. Trittst du vom Kaufvertrag zurück, könnte dein Händler bei dir seine Kosten geltend machen, also Überführung, Bearbeitung etc. pp.
Der Schadensersatz im Vertrag i.H.v. 1.500€ ist falsch, da ein Schadensersatz nie pauschalisiert werden darf. Der Händler muss dir beim "Schadensersatz" (obwohl das die falsche Wortwahl ist) schriftlich mitteilen, welche Kosten ihm enstanden sind. Siehe oben !
Am besten klärst du das mit deinem Händler ab und wenn nicht schnapp dir deine Rechtschutzversicherung bzw. einen Anwalt.
wieso rechtsschutz?...Wenn der Händler im recht ist?
Von 1500 Euro habe ich doch gar nichts geschrieben...15% steht da.....
Aber ich komme vieleicht aus anderem Grund raus weil renault die Bestellung wahrscheinlich gar nicht angenommen hat!
Ähnliche Themen
Noch keine Auftragsbestätigung bekommen oder hat der Verkäufer die verb. Bestellung bereits gegengezeichnet?
Falls du beide meiner Fragen mit Nein beantworten kannst, hast du noch gute Chancen. Ansonsten sind 15% von Auftragswert fällig, da bei einer Barzahlung kein Rücktrittsrecht eingeräumt wird.
opala, war in eile, meinte die 15% nicht 1.5K !
die verbindliche bestellung hat der verkäufer sofort beim bestellen gegengezeichnet und mir mitgegeben...aber die Auftragsbestätigung habe ich noch nicht erhalte da Renault zu 99% die Bestellung gar nicht angenommen hat.Das versuche ich aber heute noch rauszubekommen.
Weil ich ärgere mich sowieso ...bin gerade mit dem Golf 1.4 TSI gefahren und das sind mal Welten zum renault....alleine das Raumgefühl und man hört den Motor fast gar nicht
Aber bin ja selbst schuld....hätte mal vor der bestellung mit dem Golf fahren sollen...der Preis hat mich aber abgeschreckt
Wenn man aber bedenkt dass der Golf
-1 Liter weniger braucht
-100 Euro Versicherung günstiger ist
und nun auch noch eine atrraktibe *Style * Version auf dem Markt kommt
und nur 3-4 Monate lieferzeit hat
naja..selbst schuld halt...die 15% sind doch aber rechtens oder??
Zitat:
Original geschrieben von Campi30
die verbindliche bestellung hat der verkäufer sofort beim bestellen gegengezeichnet und mir mitgegeben...aber die Auftragsbestätigung habe ich noch nicht erhalte da Renault zu 99% die Bestellung gar nicht angenommen hat.Das versuche ich aber heute noch rauszubekommen.Weil ich ärgere mich sowieso ...bin gerade mit dem Golf 1.4 TSI gefahren und das sind mal Welten zum renault....alleine das Raumgefühl und man hört den Motor fast gar nicht
Aber bin ja selbst schuld....hätte mal vor der bestellung mit dem Golf fahren sollen...der Preis hat mich aber abgeschreckt
Wenn man aber bedenkt dass der Golf
-1 Liter weniger braucht
-100 Euro Versicherung günstiger ist
und nun auch noch eine atrraktibe *Style * Version auf dem Markt kommtund nur 3-4 Monate lieferzeit hat
naja..selbst schuld halt...die 15% sind doch aber rechtens oder??
ja den Fehler hab ich auch gemacht und nun eine Renault-Gurke am Hals die 1mal im Monat in der Werkstatt is 🙁
Irgendwie werde ich jetzt nicht schlau daraus: Was ist den nun der tatsächliche Grund für die gewünschte Stornierung?
1. Finanzielle Probleme/Mehrausgaben die einen Neuwagenkauf unmöglich machen (wie im 1. Post beschrieben)? Oder
2. die Festellung, daß der Megane angeblich doch eine "Gurke" ist bzw. der Golf so viel besser ist?
Bei 1. würde ich das Gespräch mit dem Händler suchen. Bei 2. , tja, Pech gehabt. Doch vorher informieren und Fahrzeuge vergleichen.
Und nochwas, warum sollte Renault die Bestellung nicht angenommen haben??
Zitat:
Original geschrieben von Campi30
die verbindliche bestellung hat der verkäufer sofort beim bestellen gegengezeichnet und mir mitgegeben...aber die Auftragsbestätigung habe ich noch nicht erhalte da Renault zu 99% die Bestellung gar nicht angenommen hat.Das versuche ich aber heute noch rauszubekommen.
...also ich habe auch keine Auftragsbestätigung von Renault bekommen.
Der Händler hat gegengezeichnet und das war's.
Servus
Hunter
Das mit dem Alternativfahrzeug ist in der Tat dein Problem, aber freu dich keinen "Einheitsbrei" künftig zu fahren.
Du hast eine Willenserklärung in Form eines Angebot dem Händler ggü. gemacht und er hat mit seiner Unterschrift deinem Angebot zugestimmt, also die unverbindliche Bestellung. Da anscheinend noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, könnte der Händler etwaige entstandenen Kosten durch die Bestellung bei dir geltend machen. Du musst das Fahrzeug nicht abnehmen, bist ihm aber zum erlittenen finanziellen Schaden verpflichtet. Kauf dir für 5 € ein BGB und schau dir mal die §§ 308 - 309 bzgl. den Renault-AGBs an und §§ 100 - 218 bzgl. des evtl. Schadensersatzanspruches.
Zitat:
Original geschrieben von hunter65
...also ich habe auch keine Auftragsbestätigung von Renault bekommen.Zitat:
Original geschrieben von Campi30
die verbindliche bestellung hat der verkäufer sofort beim bestellen gegengezeichnet und mir mitgegeben...aber die Auftragsbestätigung habe ich noch nicht erhalte da Renault zu 99% die Bestellung gar nicht angenommen hat.Das versuche ich aber heute noch rauszubekommen.Der Händler hat gegengezeichnet und das war's.
Servus
Hunter
Somit hast du einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag.
Zitat:
Original geschrieben von Shamia
ja den Fehler hab ich auch gemacht und nun eine Renault-Gurke am Hals die 1mal im Monat in der Werkstatt is 🙁Zitat:
Original geschrieben von Campi30
die verbindliche bestellung hat der verkäufer sofort beim bestellen gegengezeichnet und mir mitgegeben...aber die Auftragsbestätigung habe ich noch nicht erhalte da Renault zu 99% die Bestellung gar nicht angenommen hat.Das versuche ich aber heute noch rauszubekommen.Weil ich ärgere mich sowieso ...bin gerade mit dem Golf 1.4 TSI gefahren und das sind mal Welten zum renault....alleine das Raumgefühl und man hört den Motor fast gar nicht
[...]
Ist das Problem i.d.R. der Fahrer in deinem oder in dem Fahrzeug des Unfallgegners? Hatte bisher noch keinen Fall, wo ein mehrstündiger oder noch längerer Werkstatt-Aufenthalt wg. Garantieleistungen notwendig war, der ganz sicher ein Produktionsfehler war (hatte im Bereich Kofferraum-Klappe schon zwei Garantiefälle, da würde aber Monate vorher wg. Unfall dran rumgefummelt).
notting
Zitat:
Original geschrieben von W1N
Das mit dem Alternativfahrzeug ist in der Tat dein Problem, aber freu dich keinen "Einheitsbrei" künftig zu fahren.
Du hast eine Willenserklärung in Form eines Angebot dem Händler ggü. gemacht und er hat mit seiner Unterschrift deinem Angebot zugestimmt, also die unverbindliche Bestellung. Da anscheinend noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, könnte der Händler etwaige entstandenen Kosten durch die Bestellung bei dir geltend machen. Du musst das Fahrzeug nicht abnehmen, bist ihm aber zum erlittenen finanziellen Schaden verpflichtet. Kauf dir für 5 € ein BGB und schau dir mal die §§ 308 - 309 bzgl. den Renault-AGBs an und §§ 100 - 218 bzgl. des evtl. Schadensersatzanspruches.
Was spricht gegen
diese Webseite?
notting