Rücktritt verbindliche Bestellung

Renault

Hallo

Es ist manchmal echt zum verrückt werden.Nun habe ich mir einen Megane 3 bestellt aber wahrschenlich kommen auf mich demnächst nochmal größere Kosten zu.Möchte nun nicht sagen was es ist.

Meine Frage an euch.Gibt es eine Frist die beschreibt ob man von einer*Verbindlichen Neuwagenbestellung * zurückteten kann

Gelten da auch die 2 Wochen .Es wäre ein barkauf ( also kein Leasing )

Ich habe vor 10 tagen bestellt und noch keine schriftliche Bestätigung erhalten

Meine Unterschrift ist aber unter der verbindlichen Neuwagenbestellung

Danke im voraus.

Beste Antwort im Thema

Meine Fresse .... sind die Ferien in deinem Bundesland nicht bald vorbei??? Ich hasse diese Zeit, in denen sich die Flamer in den Foren die Klinke in die Hand geben.

We sich von einem anderen Flamer so schnell umstimmen lässt.... braucht auch bestimmt 20 minuten in der Kantine, bevor ihm jemand sagt, was er heute essen soll.

Wenn der Megane so scheisse ist (hab ich noch gar nicht bemerkt... komisch ?! ) .... auf widersehen! Oder lieber nicht.... 😁

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Zitat:

Original geschrieben von Campi30


In dem Forum bin ich auch

Zum Auto...Man bestellt ein Auto welches man sich unter vielen anderen ausgesucht und konfiguriert hat.Wenn nun die Firma das Auto nicht nach diesen Wünschen bauen kann ,soll man kein recht haben den Vertrag zu kündigen????

Ist der Kunde nun endlich der Volldepp oder wie seh ich das??

Wie sieht es nochmal aus wenn der Händler und der Kunde die *verbindliche Bestellung* unterschrieben haben ,aber innerhalb von 3 Wochen keine Auftragsbestätigung kommt?

Und nochmal...man bestellt ein auto z.b mit Bose Soundsystem,Park Pilot weil all diese Austattungen bei der Konkorenz teurer sind und man sich deswegen für Renault entscheidet.Nun kann renault nicht diese Austatungen lifern, baut nen 4x15 watt radio ein und nen Gummipuffer an den Stoßstangen ( achtung ist nicht ganz ernst gemeint )

Nun MUSS man den Karren so nehmen???

Nö, natürlich nicht, wie kommst du dadrauf ?

Du hast anrecht auf das von Dir bestellte Fahrzeug. Ist dies nicht Lieferbar und dein Händler gibt dir dies schriftlich, kannst du ohne Konsequenzen von dem Kaufvertrag zurücktreten.

Geh doch einfach auf die Renault HP und schau dir die AGBs zu den Lieferbedigungen an, ich meine da stehen die Rücktrittsfristen etc. pp. bla bla drinne.

Wenn du aber auch Jucks und Dollerei meinst dein bestelltes Fahrzeug nicht abnehmen zu WOLLEN, obwohl es der Händler so bestellt hat, wie du es konfiguriert hast, dann könnte es sein, dass du die entstandenen Kosten des Händlers tragen musst. Diese machen nicht zwangsläufig 15% des Kaufpreises aus.

Klar das gerade die Händlerkollegen hier die 15% betonen. So wie auf dem Vertragauszug auf der ersten Seite zu lesen ist, sind die 15% aber bei Abnahme fällig.

Zitat:

V. Abnahme

Der Käufer ist verpflichtet den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinem gestzlichen Recht Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, beträgt dieser 15% des Kaufpreises.

Das ist ja auch logisch, wenn die Karre erst mal auf dem Hof steht... wir reden hier aber doch davon, dass der Wagen noch gar nicht gebaut ist, womit lassen sich denn dann die 15% begründen...?

Neugieirige Grüße
Moonwalk

das wüsste ich auch gern?..dann hätte ich bis gestern ( 2 Wochen seit Vetragsabschluss ) doch stornieren können?

Wie sieht es nun aus wenn man die verbindliche Bestellung hat aber innerhalb von 3 Wochen keine schriftliche Auftragsbestätigung?

Zitat:

Original geschrieben von notting



Zitat:

Original geschrieben von Shamia


Also mehrmals Klima ausgefallen, bzw die komplette Lüftung! Einmal sogar 600km von zu Hause entfernt bei minus 10°C auf der Autobahn.
Sehr unschön. Immerhin gibt's eine Mobilitätsgarantie.

Ja die hatte ich und einen Leihwagen, allerdrings musste ich 2 Tage Zusatzurlaub nehmen da ich wie gesagt 600km weg war und ich so lang in der Werkstatt saß, dass ein Weiterfahren dann nich möglich war. Bzw die blöde Werkstatt meinte in 2 Tagen is das Ersatzteil da, was aber nicht der Fall war

Zitat:

Original geschrieben von notting



Zitat:

Dann knacken im Getriebe beim Anfahren, Panoramadach hinüber und hat nur noch geknackt, dann aus dem hinteren Teil des Autos heftige knackgeräusche und nun sind die Boxen bzw Türen bei dem Arkamys kaputt und ich höre Radio nur noch mit heftigem Scheppern. Es hört sich an als wenn ich mit einem 10 Jahre alten Auto Musik höre. Dann aufeinmal beim starten starkes ruckeln, er geht aus und stinkt so derb nach verbrannten Plaste im Innenraum und zeigt mir an "Stop" War da auch in der Werkstatt aber die konten angeblch nix finden.... :-( Er ist ca. 1 mal im Monat wegen immer wieder anderen Sachen in der Werkstatt 🙁 Leider hab ich ein wirklches Montagsauto erwischt.... Mal von der Verarbeitung im Innenraum abgesehen. Hab schon neue A-Säulenverkleidungen bekommen weil sie auf einmal komplett lose waren und einen riesen Spalt hatten. Am Panoramadach hört auf einem die Umrandung auf ohne schönen Übergang, dann lös sich jetzt im hinterenbereich der "Teppich" und steht unschön ab ... ach ja und Kühlwasser verlier ich auch .... und diverse andere Sachen ....

Auch wenn ich es fast nicht glauben kann, wenn's wirklich wahr ist: Mein Beleid. Kann dir aber wahrscheinlich auch bei anderen Herstellern passieren. Aber was mich wundert: Zumindest innerhalb der ersten 6 Monate kann man doch bei 2-3 Reparaturfällen wandeln, insb. wenn sie erfolglos waren? (du hast du selbst geschrieben "konnten angeblich nix finden"😉

Ja ich würde das Auto gerne wandeln, geht aber nur wenn das Auto erhebliche fahrliche Mängel hat, ein Knarren und Knacken zählt nicht...

Zitat:

Original geschrieben von notting



Zitat:

da fällt mir ein ich muss jetzt diesen Monat zum 2ten mal in die Werkstatt und jedesmal steh ich ohne Wagen da...

Letzteres kann ich nicht bestätigen. Ich habe die Bedingungen der Mobilitätsgarantie nicht im Kopf (außer dass man IIRC quasi außerhalb vom Händlergelände liegen bleiben muss), aber da gibt's IIRC die Möglichkeit, ein Ersatzfahrzeug zu bekommen.
Außerdem hast du wohl beim falschen Händler gekauft. Meiner macht zwar jedes Mal einen Mietvertrag für ein Ersatzfahrzeug mit mir (8EUR/Tag inkl. 50 Frei-km und 0,20EUR für jeden weiteren km, und ich darf ihn nicht mit signifikant geringerem Tankstand zurückbringen), hat aber bei der Rückgabe immer gesagt, dass das für mich in dem Fall kostenlos war (hatte aber bei der Inspektion kein Ersatzauto, da ich in Urlaub war und meine Eltern das irgendwie anders geregelt haben (entweder hat mein Vater meine Mutter abgeholt oder sie ist mit Klapprad im Kofferraum hin bzw. umgekehrt).

Genau das Gleiche, Leihwagen steht einen nur zu wenn das Auto nicht Fahrtauglich is 🙁

notting

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Zitat:

Original geschrieben von Campi30


das wüsste ich auch gern?..dann hätte ich bis gestern ( 2 Wochen seit Vetragsabschluss ) doch stornieren können?

Wie sieht es nun aus wenn man die verbindliche Bestellung hat aber innerhalb von 3 Wochen keine schriftliche Auftragsbestätigung?

Wieso rufst du deinen Händler nicht einfach an und fragst ihn ...

Schreib doch einfach erst, wenn du die Aussage deines Händlers hast

Zitat:

Original geschrieben von W1N


Nein, wenn das Fahrzeug bei deinem Händler steht, musst es es binnen 14 Tagen dort abholen !
Dein Händler hat noch 11 Tage Zeit dir einen Vertrag zu übermitteln, der dann als verbindlich gilt.
Durch deine Bestellung hast du einen Willenserklärung abgegeben, das Fahrzeug zu bestellen. Trittst du vom Kaufvertrag zurück, könnte dein Händler bei dir seine Kosten geltend machen, also Überführung, Bearbeitung etc. pp.
Der Schadensersatz im Vertrag i.H.v. edit: 15% [1.500€] ist falsch, da ein Schadensersatz nie pauschalisiert werden darf. Der Händler muss dir beim "Schadensersatz" (obwohl das die falsche Wortwahl ist) schriftlich mitteilen, welche Kosten ihm enstanden sind. Siehe oben !

Am besten klärst du das mit deinem Händler ab und wenn nicht schnapp dir deine Rechtschutzversicherung bzw. einen Anwalt.

werden hier vorherige Antworten eigentlich auch gelesen ?

bin raus, cya

da ja hier wohl jeder zweite (mindestens) ein Jurastudium absolviert hat 🙄, erhofft er sich wohl Beratung für lau 😁

Ja vor allem Überführung wenn Renault noch nicht mal weiß ob sie das Auto so wie es bestellt wurde bauen können

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