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Rücktritt Privatverkauf

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo, vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich habe mein Golf 6 verkauft und jetzt ruft der neue Besitzer an das das Fahrzeug ein Vorschaden hat, nun zu meiner Frage, ich habe gerade im Kaufvertrag nachgesehen von dem Autohaus wo ich es damals gekauft habe und da steht tatsächlich drinnen Vorschaden Hagel Schaden. Muß ich nun eine Wertminderung zahlen oder kann ich das Fahrzeug einfach zurück nehmen? Ich hab selbst bei damaligen Kauf das Hagel Schaden überlesen da der Golf wirklich top da stand.

Beste Antwort im Thema

Biete ihm als Zeichen des guten Willlens 300 Euro (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und verlange einen von ihm unterschriebenem Zettel, dass jetzt alle Ansprüche endgültig abgegolten sind) an und sage, mehr gibt es nicht.
Die 300 oder nichts. (Oder mach gleich "No Risk, no Fun": Zahle gar nichts mit der Begründung, er hat gar keinen Anspruch. Dann kommt es darauf an, ob er ne Rechtsschutzversicherung hat 😉 )
Dann stell Dich absolut taub, beantworte keinen Brief und keine Mail, und lass Dich verklagen.

Das dürfte unter dem Strich billiger sein, als wenn Du entweder jetzt gleich zum Anwalt rennst (der Dir dann viele Aktivitäten aufs Auge drückt, er will ja auch leben) oder wenn Du das Auto zurück nimmst. Dann kommen noch mehr Forderungen auf diversen Schadenersatz von der Gegenseite.

Ich bin kein Jurist, das ist meine private Meinung dazu, ich würde das aussitzen.
Ein nochmaliger und penetrant oft wiederholter Hinweis auf den ohnehin günstigen Kaufpreis bringt Dich bei aus demn Ufer laufender Diskussion immer wieder zurück ins "Spiel".

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Ich muß ja nicht für seine Schönheit am Auto bezahlen denn Alufelgen und Fahrwerk ist top in Ordnung. Ich will einfach nur das Auto zurück und das muß doch irgendwie gehen

Grundsätzlich wäre die Rückabwicklung in diesem Fall ja kein Problem, da der Käufer das Fahrzeug noch nicht viel gefahren hat.
Problematisch ist hier, dass bereits Umbauten erfolgt sind (Alufelgen, Fahrwerk) und auch Kosten für ein Gutachten angefallen sind. Bei einer Rückabwicklung wirst du sicherlich das Fahrzeug im Ur-Zustand zurückhaben wollen. Also bliebe der Käufer auf jeder Menge Kosten sitzen.
Sollte es zu einer Verhandlung kommen, denke ich, müsstest großteils du diese Kosten tragen, da ja im Kaufvertrag ein Vorschaden wissentlich verschwiegen wurde.

Meine Meinung: Einige dich mit dem Käufer gütlich auf einen Nachlass. So sparst du dir viel Ärger und Kosten.
Andernfalls unbedingt einen Anwalt konsultieren.

Viel Erfolg, und halte uns auf dem laufenden.

Mann muss das auch aus der Sicht des Käufers sehen. Er hat das Auto gekauft mit der vertraglichen Zusage ein unfallfreies Fahrzeug zu erhalten. Selbstverständlich kann er nun Umbauten oder andere Investitionen am Fahrzeug tätigen, da es nun seins ist. Ich glaube dir, dass du den Schaden nicht absichtlich verschwiegen hast, doch der Käufer kann noch weniger dafür. Ich kenne die Rechtssprechung für sowas nicht aber ich fände es unfair wenn das Fahrzeug einfach für den Kaufpreis zurück genommen wird und sämtliche Kosten bleiben beim Käufer. Abgesehen davon, dass wir den Kaufpreis nicht kennen, erscheinen mir 1000€ Nachlass für einen reparierten Hagelschaden nicht all zuviel verlangt.
Falls du eine RV hast, lass die vom Advokaten beraten ansonsten würde ich versuchen den Nachlass herunterzuhandeln und die Sache zu beenden.
Du musst es als unbeabsichtigten Fehler deinerseits sehen, wofür du nun die Konsequenzen tragen musst.
Shit happens.

Zitat:

@AWSM1905 schrieb am 28. Februar 2016 um 12:19:56 Uhr:


[.....] Abgesehen davon, dass wir den Kaufpreis nicht kennen, erscheinen mir 1000€ Nachlass für einen reparierten Hagelschaden nicht all zuviel verlangt. [.....]

So denken sicherlich viele, die Realität bezüglich einer Wertminderung sieht aber vielfach ganz anders aus.

@Sandrogolf

Was wärst du denn bereit an Wertminderung anzubieten?

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Verkauft hab ich ihn für 8850 mit 63500 Kilometer im top Zustand. Wertminderung bin ich eigentlich nicht bereit zu zahlen da er mich schon im Preis ganz schön gedrückt hat deswegen kommt für mich nur eine Rückabwicklung in Frage

Für diesen Preis würd ich ihm 300€ Nachlass anbieten. 1000€ bei ner Kaufsumme von 8850€, was hat der geraucht? Wenn er Kohle in die Karre steckt, so ist das sein Problem, auch die kosten fürs Gutachten wären mir Schnuppe. Frag nen Anwalt, wie die Rechtslage ist. Aber seine überzogene Forderung tät ich keinesfalls begleichen. Soll er doch das FW wieder ausbauen und dir die Karre wieder hin stellen. Das ist ja fast Erpressung. Und wie du sagst, hast du ja schon einen ordentlichen Nachlass gewährt.

Angeboten habe ich ihn für 9500 und gehandelt wurde auf 8850€ incl. Sommerreifen und Winterreifen auf Alufelgen. Ich werde morgen mal die Rechtslage überprüfen. Ein Polizist aus dem Bekanntenkreis sagte er könne mir nichts da ein Hagel Schaden kein Unfallschaden ist somit steht unfallfrei zurecht im Kaufvertrag

Die Situation ist so oder so bescheiden, sowohl für dich als Verkäufer als auch für den Käufer.

Und in der jetzigen Situation gibt es zwei Interessen, beide sind berechtigt, aber einander eben auch vollkommen entgegengesetzt.
Bei einer Rückabwicklung gilt es die gegenseitig gezogenen Vorteile und Nachteile auszugleichen.
Man muss aber auch einen möglichen Schaden vom Vertragspartner abwenden und minimieren, so es zumutbar ist.
Der Käufer hätte also erstmal nachfragen müssen, bevor er ein Gutachten anfordert und am Ende vom Verkäufer bezahlt sehen will.
Andererseits liegt der ursächliche Fehler ganz eindeutig beim Verkäufer und ich würde da jetzt als VK nicht jedwede Verantwortung von mir weisen.
Du hast Mist gebaut, also musst du dafür gerade stehen.
Allerdings nicht in der Art und dem Umfang, den der Käufer gerade wünscht.
Ein paar hundert Euro wären angemessen, mehr auf keinen Fall (sofern fachmännisch repariert und wirklich nicht/kaum feststellbar).

Es wäre für uns natürlich interessant die Dokumente zu sehen (also beide Kaufverträge, evtl Gutachten, Fotos falls irgendwas (!) sichtbar war, ...).
Natürlich anonymisiert.

Die Argumentation "unfallfrei =! schadenfrei" ist schon ein guter Ansatzpunkt.
Wenn du aber schadenfrei versprochen hast, dann siehts wieder anders aus.
Denn das hättest du wissen und angeben müssen, auf deinem Kaufvertrag steht's ja auch drauf.

Bei der Rücknahme wirst du auf jeden Fall mehr Ärger haben, denn die wird der Verkäufer nicht wollen.
Den Wagen wieder rauszurücken und auf Kosten für Ummeldung, Zubehör sitzen zu bleiben nur weil der Verkäufer einen Fehler gemacht hat... Das würde ich auch nicht mit mir machen lassen.

Ich sehe letztlich eine Zahlung von vielleicht 200€ oder 300€ für dich als schmerzloseste und zeitsparendste Variante.
Denn Streitereien mit Anwälten werden oft für beide Seiten teuer.

Ich denke genau wie dein Polizist, Unfallfrei im Kaufvertrag heißt nicht Schadensfrei.
Denn das Auto hatte ja keinen Unfall und Schadenfrei ist er auch, da der Schaden behoben wurde. Bei Privatverkäufen ist es doch gekauft wie gesehen und er hätte sich den Wagen dann halt genauer angucken müssen. Wenn er jetzt nach einer gewissen Zeit einen Schaden reklamiert, dann könnte der Hagelschaden rein Theoretisch auch nach dem Kauf entstanden sein. Grad wenn er sofort anfängt am Auto rumm zu basteln.
Gerichtlich steht doch Aussage gegen Aussage. Es sei denn im Kaufvertrga steht drinnen, dass der Wagen nie irgendeinen Schaden hatte. Wenn aber nur Unfallfrei drinn steht, dann müsstest du doch auf der sicheren Seite sein, denn das ist ja nicht gelogen. Du könntest ihn ja auch mündlich auf den Hagelschaden hingewiesen haben und daher einen Preisnachlass gewährt haben. Wer will dir das denn nachweisen?
Ist jetzt nur meine Meinung und ich kann rechtlich auch ganz daneben liegen.

Biete ihm als Zeichen des guten Willlens 300 Euro (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und verlange einen von ihm unterschriebenem Zettel, dass jetzt alle Ansprüche endgültig abgegolten sind) an und sage, mehr gibt es nicht.
Die 300 oder nichts. (Oder mach gleich "No Risk, no Fun": Zahle gar nichts mit der Begründung, er hat gar keinen Anspruch. Dann kommt es darauf an, ob er ne Rechtsschutzversicherung hat 😉 )
Dann stell Dich absolut taub, beantworte keinen Brief und keine Mail, und lass Dich verklagen.

Das dürfte unter dem Strich billiger sein, als wenn Du entweder jetzt gleich zum Anwalt rennst (der Dir dann viele Aktivitäten aufs Auge drückt, er will ja auch leben) oder wenn Du das Auto zurück nimmst. Dann kommen noch mehr Forderungen auf diversen Schadenersatz von der Gegenseite.

Ich bin kein Jurist, das ist meine private Meinung dazu, ich würde das aussitzen.
Ein nochmaliger und penetrant oft wiederholter Hinweis auf den ohnehin günstigen Kaufpreis bringt Dich bei aus demn Ufer laufender Diskussion immer wieder zurück ins "Spiel".

Ich warte morgen mal auf das Gutachten ab, also direkt auf den Hagel Schaden pocht er nicht sondern er meinte der Kotflügel wurde mal abgeschraubt und da muß ein Unfallschaden vorhanden gewesen sein aber morgen bekommt er das Gutachten

Na das klingt ja schon besser.
Sollte das Gutachten einen Unfall nachweisen - den Du nicht gemacht hast - kann man Deinem Vorbesitzer mal ein paar intelligente Fragen stellen...

Frage doch mal bei einem VW-Händler mit der Fahrgestellnummer nach der Historie des Fahrzeugs. Alles, was jemals bei VW gemacht wurde, steht da drin.

Der Vorbesitzer ist ein Autohändler und dieser sagt unfallfrei. Was ist wenn morgen raus kommt das ein zb Frontschaden existiert

Zitat:

@Sandrogolf schrieb am 28. Februar 2016 um 17:33:14 Uhr:


Der Vorbesitzer ist ein Autohändler und dieser sagt unfallfrei. Was ist wenn morgen raus kommt das ein zb Frontschaden existiert

Was für ein Händler? VW-Autohaus oder Hinterhofklitsche mit wehenden Fähnchen?

Richtiges Autohaus zwar kein VW aber hyundai

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