Rückstufung nach Versicherungswechsel?
Hallo,
meine Schwester hat vor 1,5 Jahren ihren Führerschein gemacht und ihr Auto 03/2014 bei der AdmiralDirekt versichert.
Sie hat zum März 2015 fristgerecht gekündigt und ist zur HUK gewechselt.
Die hat den Vertrag bestätigt mit der SF-Klasse 1.
Nun kam ein neuer Brief mit einer Vertragsanpassung. Angeblich läge nun die Auskunft des anderen Versicherers zum Schadenverlauf vor und sie würde in die SF-Klasse 1/2 eingestuft.
Diese ist natürlich teurer.
Was ist hier passiert? Wieso wird meine Schwester nicht in die SF-Klasse 1 gestuft, wo sie doch 1 ganzes Jahr ohne Schaden gefahren ist?
Leider konnte sie heute nicht mehr die HUK erreichen, da die Versicherungen am Wochenende bekanntlich nicht arbeiten.
Ich finde das ziemlich frech und würde ihr raten umgehend zu kündigen, falls das so bleibt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@McLarding schrieb am 26. April 2015 um 19:47:11 Uhr:
Mir ist immer noch nicht 100% klar, warum die AdmiralDirekt der HUK-COBURG die SF-Klasse 1/2 mitgeteilt hat und diese zum 03/2015 die SF-Klasse derart festlegt.
Die Stufung erinnert mich an Taschenspielertricks. Das Ganze ist vollkommen intransparent, was man allein schon daran sieht, dass selbst hier zahlreiche Leute keine endgültige Antwort auf die Frage geben konnten. Der letzte gute Beitrag zu dem Thema von remarque4711 spekulierte auf eine Kalenderjahr-Police. Die Police bei der AD war aber eine 12-Monats-Police.
Naja, bin schon gespannt auf die Erklärung morgen direkt von den beiden Versicherern.
ich hab es dir doch lang und breit erklärt!
du solltest mal lernen, die Sachen erklären zu lassen und nicht alles wann man hier schrebt in Frage zu stellen, wenn man es selbst eindeutig nicht besser weiß.
Wenn Du jetzt noch konkrete Fragen hast, äußere diese auch entsprechend.
Und hör endlich auf die AKB zu verdrehen und hier auf den Versicherern herumzuhaken, wenn du selbst fachliche defizite hast. Es haben hier schon mehere Leute, die das hauptberuflich machen klar gesagt, das kein Fehler erkennbar ist; aber die Meinung von Fachleuchte - die du sonst ja auch zu meiden schenst - ist Dir ja offentsichlich völlig egal !
Warum gibst eigetnlich noch mal den Thread hier??
naja..
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77 Antworten
Zitat:
@mingaa schrieb am 26. April 2015 um 20:10:08 Uhr:
Zitat:
@AlterVerwalterRS schrieb am 26. April 2015 um 19:57:45 Uhr:
Das ganze ist völlig transparent.
verklausulierte lange kleingedruckte texte von banken & versicherungen sollen transparent sein!!!
da lachen doch die hühner!![]()
![]()
-___-
als nächstes willst du uns hier weismachen dass du dir auch bei der windows installation die eula durchgelesen hast
Schon mal die neuen Klartext - Bedingungen angesehen ?
Die sollte jeder, der Deutsch beherrscht lesen und verstehen können.
Keine juristischen Texte mehr vorhanden.
Das Problem liegt hier doch vermutlich in der Handhabungen der SF-Einstufung, wenn nicht der Jahreswechsel auch gleichzeitig Hauptfälligkeit ist.
Zitat:
@McLarding schrieb am 26. April 2015 um 19:47:11 Uhr:
Mir ist immer noch nicht 100% klar, warum die AdmiralDirekt der HUK-COBURG die SF-Klasse 1/2 mitgeteilt hat und diese zum 03/2015 die SF-Klasse derart festlegt.
Die Stufung erinnert mich an Taschenspielertricks. Das Ganze ist vollkommen intransparent, was man allein schon daran sieht, dass selbst hier zahlreiche Leute keine endgültige Antwort auf die Frage geben konnten. Der letzte gute Beitrag zu dem Thema von remarque4711 spekulierte auf eine Kalenderjahr-Police. Die Police bei der AD war aber eine 12-Monats-Police.
Naja, bin schon gespannt auf die Erklärung morgen direkt von den beiden Versicherern.
ich hab es dir doch lang und breit erklärt!
du solltest mal lernen, die Sachen erklären zu lassen und nicht alles wann man hier schrebt in Frage zu stellen, wenn man es selbst eindeutig nicht besser weiß.
Wenn Du jetzt noch konkrete Fragen hast, äußere diese auch entsprechend.
Und hör endlich auf die AKB zu verdrehen und hier auf den Versicherern herumzuhaken, wenn du selbst fachliche defizite hast. Es haben hier schon mehere Leute, die das hauptberuflich machen klar gesagt, das kein Fehler erkennbar ist; aber die Meinung von Fachleuchte - die du sonst ja auch zu meiden schenst - ist Dir ja offentsichlich völlig egal !
Warum gibst eigetnlich noch mal den Thread hier??
naja..
Zitat:
@McLarding schrieb am 26. April 2015 um 21:17:26 Uhr:
@phaetoninteressent
Verdrehen ist wohl eher deine Stärke. Ich habe überhaupt keine AKB "verdreht", wie von dir frech behauptet.
wo verdrehe ich denn sachen?
du auf jedenfalls an folgenden stellen:
viel spaß noch.
Zitat:
@McLarding schrieb am 26. April 2015 um 10:28:47 Uhr:
Steht so in den Unterlagen. "Was passiert, wenn Sie den Erstbeitrag nicht bezahlen..."
Zitat:
@McLarding schrieb am 26. April 2015 um 10:51:57 Uhr:
Post von Zulassungsstelle interessiert nicht. Zwangsabmeldung auch nicht.
Entscheidend ist, dass sie nicht erneut 1 Jahr verliert. Aufsummiert ergibt sich nämlich dadurch ein Schaden von mehreren 100 Euro.
Zitat:
@McLarding schrieb am 26. April 2015 um 12:10:43 Uhr:
Unter G.2.7 steht:
Zitat:
@McLarding schrieb am 26. April 2015 um 12:10:43 Uhr:
Zitat:
Kündigung bei Beitragserhöhung
G.2.7 Sie können den Vertrag kündigen, wenn wir den Beitrag nach J.1 erhöhen.
Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie uns innerhalb eines
Monats zugeht, nachdem wir Sie über die Beitragserhöhung informiert
haben. Sie ist jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die
Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Wir informieren Sie über die
Beitragserhöhung in Textform spätestens einen Monat bevor sie wirksam
wird. Außerdem weisen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Zitat:
@McLarding schrieb am 26. April 2015 um 12:10:43 Uhr:
Zitat:
Führt eine Änderung nach J.1 in der Kfz-Haftpflicht-, Kasko- oder Fahrerschutzversicherung
zu einer Beitragserhöhung, können Sie den Kfz-
Versicherungsvertrag nach G.2.7 kündigen.
Die Beitragserhöhung teilen wir Ihnen in Textform (z. B. Brief, Fax oder
E-Mail) mit. In unserer Mitteilung weisen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht
hin.
Hinweis: Erhöht sich der Beitrag wegen einer Änderung der Versicherungsteuer,
steht Ihnen kein Kündigungsrecht zu.
Durch die Vertragsanpassung seitens der HUK-COBURG entstehen höhere Kosten. Meine Schwester hat diesen Kosten nicht zugestimmt.
Ich finde es merkwürdig, dass dann kein Kündigungsrecht bestehen soll.
Zitat:
@McLarding schrieb am 26. April 2015 um 12:31:28 Uhr:
Ich nehme an, es geht hier drum:
Zitat:
@McLarding schrieb am 26. April 2015 um 12:31:28 Uhr:
Zitat:
Vorversichererbestätigung
Hat der Versicherungsvertrag bisher bei einem anderen Versicherer
bestanden, ist die Auskunft des Vorversicherers zum Schadenverlauf
nach I.8.1 für die Einstufung maßgeblich. Darüber informieren wir Sie im
Versicherungsantrag.
Wir sind berechtigt, auch nach Abschluss des Vertrags die im Antrag
oder im Versicherungsschein genannte SF-Klasse und den Beitragssatz
ab Vertragsbeginn entsprechend der Auskunft des Vorversicherers über
den Schadenverlauf des anzurechnenden Vertrags zu ändern. Liegt uns
zum Zeitpunkt, zu dem wir den Versicherungsschein ausstellen, die Vorversichererauskunft
noch nicht vor, erfolgt die Einstufung Ihres Vertrags
unter Vorbehalt.
Der Absatz gefällt mir gut. Damit hält sich die Versicherung eine Tür offen und der Kunde ist der Depp.
Die HUK-COBURG bestätigt einfach eine SF-Klasse unter Vorbehalt und will den Betrag x € und später flattert dann eine einseitige Vertragsanpassung mit y € ins Haus. Dann ist die Widerrufsfrist natürlich praktischerweise (für die HUK) schon abgelaufen.
Als Kunde hat man keine Chance dann noch zu widersprechen. Wirklich lustig...
Zitat:
@McLarding schrieb am 26. April 2015 um 12:36:52 Uhr:
Zitat:
@AlterVerwalterRS schrieb am 26. April 2015 um 12:33:42 Uhr:
Ja. Wirklich lustig, wie dämlich du das ganze interpretierst.
Wenn es diesen Absatz nicht gäbe, würde jeder SF 35 angeben und es wäre egal, was der Vorversicherer bestätigt.
Kompletter Unsinn.
Es geht darum, dass der Vertragsschluß unter Vorbehalt der Versicherung zustande kommt und nicht um die SF-Klasse.
Du erzählst also schon wieder Schwachsinn zum Quadrat!
Wenn die Vorversicherung eine abweichende SF-Klasse meldet, wäre es gerecht, wenn Kunde und Versicherung beiderseitig kündigen könnten.
Allerdings hat der Kunde keine Chance. Weder sieht er, was die Vorversicherung meldet, noch kann er bei der einseitigen Vertragsanpassung der HUK-COBURG noch intervenieren, weil die Versicherungen diese Information erst Wochen nach dem Beginn des Neuvertrags weiterreichen.
Das ist ganz übel und definitiv fragwürdige Praktiken!
Verwalter. Erklär doch mal fix den Zusammenhang zwischen Direktversicherer und dem Problem vom TE!!
@TE
Guck mal bei der admiral Police auf die erste oder 2. Seite. Da steht bestimmt schon Sondereinstufung drauf und weiter dann, "im Falle eines Wechsels bla bla"....
Ansonsten solltest du den Tipp beherzigen da erst mal anzurufen. Aber bitte freundlich und nett. Wenn du denen direkt Betrug und verarsche vorwirfst, werden die dir wohl nicht Entgegenkommen.
Bis sich die Emotionen beruhigt haben, werde ich hier erst einmal schließen. Später wird dann auch aufgeräumt und der Thread für weitere Diskussionen geöffnet.
Einzelnen Beteiligten lege ich DRINGENDST nahe, die Zeit zu nutzen und noch einmal Beitragsregeln und NUB zu lesen und deren Inhalt künftig zu beherzigen.
Ist auch ganz einfach, in klarem Deutsch, recht kurze Sätze und somit ohne Studium der Rechtswissenschft verständlich.
twindance/MT-Moderation
Edit 28.04.2015
Der Thread ist um einige Qualitätsbeiträge ärmer. Ich bitte darum, allein sachlich und freundlich zu schreiben und auf jegliche Provokationen und Gehässigkeiten zu verzichten, egal wie lustig sie dem Ersteller selber zu sein scheinen. Ansonsten könnte es Ärger geben
twindance/MT-Moderation
Ich habe am Montag mit der HUK-COBURG telefoniert. Die Mitarbeiterin war freundlich und willigte auch umgehend ein, sie nun doch regulär in die SF-Klasse 1 einzustufen. Ich musste gar nicht lange diskutieren.
Die alte Versicherung AdmiralDirekt war offensichtlich verantwortlich. Sie hatte nur 1/2 weitergemeldet. Warum, konnte die Mitarbeiterin der HUK-COBURG allerdings auch nicht sagen. Die alte Versicherung hat auch bisher nicht auf eine E-Mail geantwortet, die wir schon am Samstag verschickt hatten. Bei einem Anruf vorgestern landeten wir in der Warteschleife der AdmiralDirekt und gaben nach 10 Minuten entnervt auf. Ziemlich schwach, immerhin hat diese Versicherung fast 1.000 Euro von uns in 12 Monaten erhalten.
Fazit. Meine Schwester hat die SF-Klasse die ihr zusteht wieder und wir sind alle froh, dass sie endlich bei einer vernünftigen Kfz-Versicherung ist.
Das Thema kann nun endgültig geschlossen werden.
Zitat:
@McLarding schrieb am 29. April 2015 um 08:12:41 Uhr:
...
Fazit. Meine Schwester hat die SF-Klasse die ihr zusteht wieder und wir sind alle froh, dass sie endlich bei einer vernünftigen Kfz-Versicherung ist.
...
Das freut mich für Euch und ich finde das auch gerecht.
ist doch gut jetzt...
ich denke hier kann jetzt geschlossen werden bevor es wieder ins bodenlose geht.