Rückstufung nach Versicherungswechsel?

Hallo,

meine Schwester hat vor 1,5 Jahren ihren Führerschein gemacht und ihr Auto 03/2014 bei der AdmiralDirekt versichert.

Sie hat zum März 2015 fristgerecht gekündigt und ist zur HUK gewechselt.

Die hat den Vertrag bestätigt mit der SF-Klasse 1.

Nun kam ein neuer Brief mit einer Vertragsanpassung. Angeblich läge nun die Auskunft des anderen Versicherers zum Schadenverlauf vor und sie würde in die SF-Klasse 1/2 eingestuft.

Diese ist natürlich teurer.

Was ist hier passiert? Wieso wird meine Schwester nicht in die SF-Klasse 1 gestuft, wo sie doch 1 ganzes Jahr ohne Schaden gefahren ist?

Leider konnte sie heute nicht mehr die HUK erreichen, da die Versicherungen am Wochenende bekanntlich nicht arbeiten. 🙄

Ich finde das ziemlich frech und würde ihr raten umgehend zu kündigen, falls das so bleibt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@McLarding schrieb am 26. April 2015 um 19:47:11 Uhr:



Mir ist immer noch nicht 100% klar, warum die AdmiralDirekt der HUK-COBURG die SF-Klasse 1/2 mitgeteilt hat und diese zum 03/2015 die SF-Klasse derart festlegt.

Die Stufung erinnert mich an Taschenspielertricks. Das Ganze ist vollkommen intransparent, was man allein schon daran sieht, dass selbst hier zahlreiche Leute keine endgültige Antwort auf die Frage geben konnten. Der letzte gute Beitrag zu dem Thema von remarque4711 spekulierte auf eine Kalenderjahr-Police. Die Police bei der AD war aber eine 12-Monats-Police.

Naja, bin schon gespannt auf die Erklärung morgen direkt von den beiden Versicherern. 😉

ich hab es dir doch lang und breit erklärt!

du solltest mal lernen, die Sachen erklären zu lassen und nicht alles wann man hier schrebt in Frage zu stellen, wenn man es selbst eindeutig nicht besser weiß.

Wenn Du jetzt noch konkrete Fragen hast, äußere diese auch entsprechend.

Und hör endlich auf die AKB zu verdrehen und hier auf den Versicherern herumzuhaken, wenn du selbst fachliche defizite hast. Es haben hier schon mehere Leute, die das hauptberuflich machen klar gesagt, das kein Fehler erkennbar ist; aber die Meinung von Fachleuchte - die du sonst ja auch zu meiden schenst - ist Dir ja offentsichlich völlig egal !

Warum gibst eigetnlich noch mal den Thread hier??

naja..

77 weitere Antworten
77 Antworten

Einfach mal die kompletten AKBs lesen.

Da steht auch drinnen, dass Änderungen der SF dabei unberücksichtigt beliben.

Wo steht das? Das unter K Beitragsänderung auf Grund eines bei Ihnen
eingetretenen Umstands?

Unter G.2.7 Kündigung bei Beitragserhöhung steht:

G.2.7 "Sie können den Vertrag kündigen, wenn wir den Beitrag nach J.1 erhöhen".

Das ist bei deiner Schwester aber nicht geschehen.

Die, bei deiner Schwester, höheren Kosten begründen sich auf I.2.3

Du hingegen zitieren G.2.7
Darin wird von einer Beitragserhöhung nach J.1 also einem Beitragsjahr gesprochen. Das hat mit eurem Fall nichts zu tun. Maßgeblich sehe Ich hier I.2.3 zutreffend.

Ich sehe da keinen anderen Interpretationsraum. Tut mir leid.

Ich nehme an, es geht hier drum:

Zitat:

Vorversichererbestätigung
Hat der Versicherungsvertrag bisher bei einem anderen Versicherer
bestanden, ist die Auskunft des Vorversicherers zum Schadenverlauf
nach I.8.1 für die Einstufung maßgeblich. Darüber informieren wir Sie im
Versicherungsantrag.
Wir sind berechtigt, auch nach Abschluss des Vertrags die im Antrag
oder im Versicherungsschein genannte SF-Klasse und den Beitragssatz
ab Vertragsbeginn entsprechend der Auskunft des Vorversicherers über
den Schadenverlauf des anzurechnenden Vertrags zu ändern. Liegt uns
zum Zeitpunkt, zu dem wir den Versicherungsschein ausstellen, die Vorversichererauskunft
noch nicht vor, erfolgt die Einstufung Ihres Vertrags
unter Vorbehalt.

Der Absatz gefällt mir gut. Damit hält sich die Versicherung eine Tür offen und der Kunde ist der

Depp

.

Die HUK-COBURG bestätigt einfach eine SF-Klasse unter Vorbehalt und will den Betrag x € und später flattert dann eine einseitige Vertragsanpassung mit y € ins Haus. Dann ist die Widerrufsfrist natürlich praktischerweise (für die HUK) schon abgelaufen.

Als Kunde hat man keine Chance dann noch zu widersprechen. Wirklich lustig...

Ähnliche Themen

Zitat:

Die HUK-COBURG bestätigt einfach eine SF-Klasse unter Vorbehalt und will den Betrag x und später flattert dann eine Vertragsanpassung ins Haus. Dann ist die Widerrufsfrist natürlich praktischerweise schon abgelaufen.

Als Kunde hat man keine Chance dann noch zu widersprechen. Wirklich lustig...

Genau so schaut es aus. Aber das ist nichts verwerfliches. Das macht jede Versicherung so. Ihr habt euch ja vorher Informiert. Natürlich wühlt sich nicht jeder Mensch durch 20 Seiten AKB. Ich hingegen nehme mir die Zeit dies immer zu tun. Ich mag keine bösen Überraschungen im Leben.

Deshalb prüfe wer sich bindet.

Die HUK hat sich nicht Vertragswidrig verhalten. Sie hat euch über ihre AKB informiert und Ihr, bzw. deine Schwester hat dem zugestimmt. Die HUK wird natürlich ihr Interessen durchsetzen und auf Erfüllung des Vertrages bestehen.

"Pacta sunt servanda" - "Verträge müssen eingehalten werden"

( Zitat eines User hier auf MT in den letzten Tagen ).

Und wenn deine Schwester das nicht tut, wird es teuer.

Das spiegelt immer noch meine Meinung zu eurem Fall dar. Ob meine Meinung richtig ist, kann ich nicht garantieren. Wie gesagt, ich bin Versicherungsleie 😎

"Pacta sunt servanda" - "Verträge müssen eingehalten werden" ( Zitat eines User hier auf MT in den letzten Tagen ). Und wenn deine Schwester das nicht tut, wirds teuer!

Es wird dann auch schwierig eine neue Versicherung zu finden, die die dann ok sagt verlangt dann Monster beiträge!

Zitat:

@McLarding schrieb am 26. April 2015 um 12:31:28 Uhr:


Ich nehme an, es geht hier drum:

Zitat:

@McLarding schrieb am 26. April 2015 um 12:31:28 Uhr:



Zitat:

Vorversichererbestätigung
Hat der Versicherungsvertrag bisher bei einem anderen Versicherer
bestanden, ist die Auskunft des Vorversicherers zum Schadenverlauf
nach I.8.1 für die Einstufung maßgeblich. Darüber informieren wir Sie im
Versicherungsantrag.
Wir sind berechtigt, auch nach Abschluss des Vertrags die im Antrag
oder im Versicherungsschein genannte SF-Klasse und den Beitragssatz
ab Vertragsbeginn entsprechend der Auskunft des Vorversicherers über
den Schadenverlauf des anzurechnenden Vertrags zu ändern. Liegt uns
zum Zeitpunkt, zu dem wir den Versicherungsschein ausstellen, die Vorversichererauskunft
noch nicht vor, erfolgt die Einstufung Ihres Vertrags
unter Vorbehalt.

Der Absatz gefällt mir gut. Damit hält sich die Versicherung eine Tür offen und der Kunde ist der Depp.

Die HUK-COBURG bestätigt einfach eine SF-Klasse unter Vorbehalt und will den Betrag x € und später flattert dann eine einseitige Vertragsanpassung mit y € ins Haus. Dann ist die Widerrufsfrist natürlich praktischerweise (für die HUK) schon abgelaufen.

Als Kunde hat man keine Chance dann noch zu widersprechen. Wirklich lustig...

I.8 gibt es so oder mit anderem Wortlaut bei jedem Versicherer.

Fakt ist, dass Du/Ihr einen Fehler gemacht hast/habt, für den Du jetzt einen Schuldigen suchst. Schau in den Spiegel, dann siehst Du ihn.

Die Kunst beim AKB-lesen ist nicht das Lesen sondern das Verstehen und das Querlesen/Verstehen der einzelnen Bedingungen und diese miteinander zu verknüpfen.

Zitat:

@McLarding schrieb am 26. April 2015 um 12:36:52 Uhr:


@AlterVerwalterRS schrieb am 26. April 2015 um 12:33:42 Uhr:

Wenn die Vorversicherung eine abweichende SF-Klasse meldet, wäre es gerecht, wenn Kunde und Versicherung beiderseitig kündigen könnten.

Wieso?

Die Versicherung meldet ja die richtige SF Klasse.
Die hält sich genau an die AKBs die ihr einvernehmlich vereinbart habt.

Wenn ihr zu blöd seit, die richtige bei der HUK anzugeben, dann seit ihr einfach selber Schuld, wenn dann zum Schluss ein anderer Beitrag rauskommt als der erhoffte.

Zitat:

@Colileon schrieb am 26. April 2015 um 12:43:00 Uhr:


Genau so schaut es aus. Aber das ist nichts verwerfliches. Das macht jede Versicherung so. Ihr habt euch ja vorher Informiert. Natürlich wühlt sich nicht jeder Mensch durch 20 Seiten AKB. Ich hingegen nehme mir die Zeit dies immer zu tun. Ich mag keine bösen Überraschungen im Leben.
Deshalb prüfe wer sich bindet.

Wir haben damals extra bei der HUK-COBURG nachgefragt, ob das mit SF1 in Ordnung geht. Das wurde telefonisch bestätigt und damit war das Thema für uns auch gegessen.

Wenn jetzt Wochen danach so eine einseitige Vertragsanpassung ins Haus flattert, dann ist das einfach unverschämt.

Leider haben wir den Fehler gemacht, uns die SF-Klasse vorab nicht schriftlich von der AdmiralDirekt und der HUK-COBURG bestätigen zu lassen.

Ob das jede Versicherung so macht, ist mir persönlich ziemlich egal. In Ordnung ist das deshalb noch lange nicht. Wir werden morgen zunächst die Versicherungen telefonisch kontaktieren und dann sehen, ob wir auch den Rechtsschutz einschalten und ob sich da etwas machen lässt.

Zitat:

Wir haben damals extra bei der HUK-COBURG nachgefragt, ob das mit SF1 in Ordnung geht. Das wurde telefonisch bestätigt und damit war das Thema für uns auch gegessen.

Wenn jetzt Wochen danach so eine einseitige Vertragsanpassung ins Haus flattert, dann ist das einfach unverschämt.

Leider haben wir den Fehler gemacht, uns die SF-Klasse vorab nicht schriftlich von der AdmiralDirekt und der HUK-COBURG bestätigen zu lassen.

Ob das jede Versicherung so macht, ist mir persönlich ziemlich egal. In Ordnung ist das deshalb noch lange nicht. Wir werden morgen zunächst die Versicherungen telefonisch kontaktieren und dann sehen, ob wir auch den Rechtsschutz einschalten und ob sich da etwas machen lässt.

Bitte nehme das nicht zu ernst. Die HUK hält sich genau an ihre Vorgaben. Die telefonische Zusage, zur Einstufung in SF 1, beruhte einzig und alleine auf Euren Angaben. Wie am Anfang bereits erwähnt ist hier ein Problem mit den Hauptfälligkeiten zu vermuten. Die HUK hat ihre Hauptfälligkeit zum 01.01. eines Kalenderjahres. Bei der AD scheint das Unterjährig zu sein. Sollte das zutreffen - könnt Ihr dagegen nicht wirklich etwas machen. Auch wird Dir eine Rechtschutzversicherung dann nicht viel helfen können.

Moralisch verwerflich - Rechtlich wasserdicht.

Remarque hat das Problem sehr gut dargestellt.
Ich wünsche euch, dass sich das morgen, im Telefonat mit der HUK, zu eurer Zufriedenheit klären lässt.
Sollte das aber nicht möglich sein, solltet ihr keine unüberlegten Dinge unternehmen, denn mit dem Kopf durch die Wand geht selten gut.
Vor allem würde eine Beendigung des Vertrages mit der HUK das Problem nicht automatisch lösen, ausgenommen die alte Versicherung nähme euch zu den gewünschten Konditionen wieder.
Solltet ihr aber irgendwann doch mal wechseln wollen, dann käme das Problem evtl. wieder auf.

Es geht gar nicht darum, die Schuldfrage auf jemand anderen abzuwälzen. Natürlich kann man im Nachhinein sagen, hätte, wäre, wenn. Der Konjunktiv nutzt jetzt nichts mehr. Der Fehler lag klar auf unserer Seite. Wir haben uns von den Versicherungen übertölpeln lassen.

Es geht darum, dass wir uns unfair behandelt fühlen. Zuerst haben wir der AdmiralDirekt für volle 12 Monate in der SF-Klasse 0 sehr viel Geld bezahlt und dann haben wir nach 1 vollem Jahr zu einer teureren, aber vermeintlich seriöseren Versicherung gewechselt.

Und jetzt wird man auf diese Weise abgezogen. Formal mag das alles richtig sein und man kann brav die AKBs zitieren, aber ich empfinde das dennoch als ungerecht. Insbesondere diese Taktik im Nachhinein den Vertrag ohne Einverständnis des Kunden signifikant zu ändern mißfällt mir deutlich.

Aber gut, wir werden morgen weitersehen. Klar ist lediglich, dass wir die HUK-COBURG spätestens zum 31.12. kündigen werden, falls die sich unkooperativ zeigt. Und die AdmiralDirekt ist für immer in unserer Familie abgehakt.

Zitat:

@McLarding schrieb am 26. April 2015 um 17:56:00 Uhr:


Insbesondere diese Taktik im Nachhinein den Vertrag ohne Einverständnis des Kunden signifikant zu ändern mißfällt mir deutlich.

Du hast eingewilligt, dass sie den Vertrag ändern dürfen.

Du unstellst schon wieder Dinge, die nicht stimmen.

In den AKBs steht eindeutig, dass sie die SF übernehmen, die vom Vorversicherer bestätigt werden.
Diese AKBs hast du unterschrieben.

Zitat:

@McLarding schrieb am 26. April 2015 um 17:56:00 Uhr:


...
aber ich empfinde das dennoch als ungerecht.
...

Wer sagt denn, dass das Leben gerecht ist.

Wenn dir eine falsche telefonische Auskunft erteilt wurde, dann ist das sehr ärgerlich.
Es könnte aber auch sein, dass du die Frage nicht ausreichend präzise gestellt hast.

Für die Zukunft der Rat: "Wer schreibt der bleibt"

Viel Glück 🙂

Zitat:

@Oetteken schrieb am 26. April 2015 um 19:02:05 Uhr:


Wer sagt denn, dass das Leben gerecht ist.

Tja, da hast du leider Recht.

In dem Fall wird Naivität/Unwissenheit hart bestraft.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 26. April 2015 um 19:02:05 Uhr:


Wenn dir eine falsche telefonische Auskunft erteilt wurde, dann ist das sehr ärgerlich.
Es könnte aber auch sein, dass du die Frage nicht ausreichend präzise gestellt hast.

Für die Zukunft der Rat: "Wer schreibt der bleibt"

Viel Glück 🙂

Mir ist immer noch nicht 100% klar, warum die AdmiralDirekt der HUK-COBURG die SF-Klasse 1/2 mitgeteilt hat und diese zum 03/2015 die SF-Klasse derart festlegt.

Die Stufung erinnert mich an Taschenspielertricks. Das Ganze ist vollkommen intransparent, was man allein schon daran sieht, dass selbst hier zahlreiche Leute keine endgültige Antwort auf die Frage geben konnten. Der letzte gute Beitrag zu dem Thema von remarque4711 spekulierte auf eine Kalenderjahr-Police. Die Police bei der AD war aber eine 12-Monats-Police.

Naja, bin schon gespannt auf die Erklärung morgen direkt von den beiden Versicherern. 😉

Ähnliche Themen