Rückstufung nach Versicherungswechsel?
Hallo,
meine Schwester hat vor 1,5 Jahren ihren Führerschein gemacht und ihr Auto 03/2014 bei der AdmiralDirekt versichert.
Sie hat zum März 2015 fristgerecht gekündigt und ist zur HUK gewechselt.
Die hat den Vertrag bestätigt mit der SF-Klasse 1.
Nun kam ein neuer Brief mit einer Vertragsanpassung. Angeblich läge nun die Auskunft des anderen Versicherers zum Schadenverlauf vor und sie würde in die SF-Klasse 1/2 eingestuft.
Diese ist natürlich teurer.
Was ist hier passiert? Wieso wird meine Schwester nicht in die SF-Klasse 1 gestuft, wo sie doch 1 ganzes Jahr ohne Schaden gefahren ist?
Leider konnte sie heute nicht mehr die HUK erreichen, da die Versicherungen am Wochenende bekanntlich nicht arbeiten. 🙄
Ich finde das ziemlich frech und würde ihr raten umgehend zu kündigen, falls das so bleibt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@McLarding schrieb am 26. April 2015 um 19:47:11 Uhr:
Mir ist immer noch nicht 100% klar, warum die AdmiralDirekt der HUK-COBURG die SF-Klasse 1/2 mitgeteilt hat und diese zum 03/2015 die SF-Klasse derart festlegt.Die Stufung erinnert mich an Taschenspielertricks. Das Ganze ist vollkommen intransparent, was man allein schon daran sieht, dass selbst hier zahlreiche Leute keine endgültige Antwort auf die Frage geben konnten. Der letzte gute Beitrag zu dem Thema von remarque4711 spekulierte auf eine Kalenderjahr-Police. Die Police bei der AD war aber eine 12-Monats-Police.
Naja, bin schon gespannt auf die Erklärung morgen direkt von den beiden Versicherern. 😉
ich hab es dir doch lang und breit erklärt!
du solltest mal lernen, die Sachen erklären zu lassen und nicht alles wann man hier schrebt in Frage zu stellen, wenn man es selbst eindeutig nicht besser weiß.
Wenn Du jetzt noch konkrete Fragen hast, äußere diese auch entsprechend.
Und hör endlich auf die AKB zu verdrehen und hier auf den Versicherern herumzuhaken, wenn du selbst fachliche defizite hast. Es haben hier schon mehere Leute, die das hauptberuflich machen klar gesagt, das kein Fehler erkennbar ist; aber die Meinung von Fachleuchte - die du sonst ja auch zu meiden schenst - ist Dir ja offentsichlich völlig egal !
Warum gibst eigetnlich noch mal den Thread hier??
naja..
77 Antworten
das ist doch alles pille palle.
wenn man ein guter Kunde ist und der Makler / Vermittler ein guter Kunde des Versicherers dann lässt sich im zweifelsfall fast alles besprechen.
aber es ist halt ein geben und nehmen. Ein Neukunde hat da wenig Chance.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 25. April 2015 um 22:06:53 Uhr:
Ein Neukunde hat da wenig Chance.
Kann schon sein.
Aber zum Glück entscheidet der kleine Neukunde noch selbst, wo er sein Geld ausgibt. Wenn die HUK-Coburg unkooperativ ist, dann kommt eben ein Wettbewerber zum Zug.
Ich sagte schon einmal, dass wir gewechselt haben trotz eines Aufpreises. Die HUK-Coburg ist teurer, als die AdmiralDirekt.
Wenn man jetzt aber verarscht wird, dann muss man als Kunde eben entsprechende Konsequenzen ziehen.
Wenn man in 3/2014 mit SF 0 anfängt, hat man in 2015 halt SF 1/2.
Ein vernünftiger Versicherungsmann findet i.d.R.immer eine legale SF 1/2-Lösung zum anfangen.
Ich würde einen Brief an die HUK schreiben, mit dem Hinweis das sie ja bei der HUK 2014 über die Eltern/Kind Regelung mit SF 1/2 hätte anfangen können und somit 2015 in SF 1 gekommen wäre und um eine kulante Lösung bitten
Moin,
wenn ich den Einganspost und die weiteren Posts des TE richtig gelesen und verstanden habe, war die Schwester ab 03/2014 bei der AdmiralDirekt in SF0 versichert. In diesem Falle dürften die Bedingungen 09/2013 maßgeblich sein.
Hier sollte zuerst geprüft werden, ob es sich um eine Kalenderjahr-Police oder eine 12-Monats-Police handelt. Den Schilderungen und der Einstufung bei der HUK nach zu urteilen, dürfte es sich um eine Kalenderjahr-Police handeln.
Bedingungen Admiral Direkt 09/2013:
Zitat:
I.3.2 Besserstufung bei schadenfreiem Verlauf
Kalenderjahr-Police
I.3.2.1 Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei
verlaufen und hat der Versicherungsschutz während
dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in die
nächst bessere SF-Klasse zum 1. Januar des neuen Kalenderjahres
nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1 eingestuft.12-Monats-Police
I.3.2.2 Ist Ihr Vertrag während des Versicherungsjahres schadenfrei
verlaufen und hat der Versicherungsschutz während
dieser Zeit ununterbrochen bestanden, wird Ihr Vertrag in
die nächst bessere SF-Klasse ein Jahr nach dem genannten
Versicherungsbeginn nach der jeweiligen Tabelle im Anhang 1
eingestuft.I.3.3 Besserstufung bei Verträgen mit den SF-Klassen 0, 1/2,
S oder M
Kalenderjahr-Police
I.3.3.1 Hat der Versicherungsschutz während des gesamten
Kalenderjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren
Vertrag aus der SF-Klasse 0, 1/2, S oder M bei schadenfreiem
Verlauf in die SF-Klasse 1 ein.
Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines
Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse 1/2 oder 0
begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens
sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem
Verlauf zum 01. Januar des folgenden Kalenderjahres wie
folgt eingestuft:
Von SF-Klasse 1/2 nach SF-Klasse 1.
Von SF-Klasse 0 nach SF-Klasse 1/2.12- Monats-Police
I.3.3.2 Hat der Versicherungsschutz während des gesamten
Versicherungsjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir
Ihren Vertrag aus der SF-Klasse 0, 1/2, S oder M bei schadenfreiem
Verlauf zum Beginn des folgenden Versicherungsjahres
in die SF-Klasse 1 ein.
Da der Vertrag im Jahr 2013 nur 9 Monate bestanden hat, bestätigte die AdmiralDirekt der HUK SF1/2 (siehe I.3.3.1) und nur diese Bestätigung wird von der HUK auch anerkannt, egal, ob der Vertrag schon 12 Monate bestand.
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Es handelte sich um eine 12-Monats-Police und nicht um eine Kalenderjahr-Police!
Ich hab mir schon gedacht, dass es mit diesen komischen Laufzeiten bei der AdmiralDirekt später Probleme geben wird. Die AdmiralDirekt hat ein merkwürdiges Kalenderjahr, welches immer 12 Monate ab Versicherungsbeginn läuft. Die meisten anderen Versicherungen haben immer vom 1.1. bis 31.12.
Ergo werden wir wohl den Vertrag bei der HUK-Coburg morgen widerrufen müssen. Da der Beitrag auch noch nicht bezahlt wurde, ist ein Rücktritt noch möglich.
was hat noch nicht bezahlt mit möglichem Rücktritt zu tun
Zitat:
@celica1992 schrieb am 26. April 2015 um 10:05:51 Uhr:
was hat noch nicht bezahlt mit möglichem Rücktritt zu tun
Diese Schlussfolgerung des TE habe ich auch nicht verstanden.
Praktisch für den Kunden wäre es allerdings wenn es so wäre.
Da könnte ich fröhlich jedwede Art von Verträgen abschliessen wie ich will und einfach nichts zahlen.
Denn bis zur Zahlung kann ich ja jederzeit wieder kündigen.
Mach das.
Berichte bitte auch, was dann noch so alles passiert.
Also z.B. Post von der Zulassungsstelle, Zwangsabmeldung etc...
Wird bestimmt sau lustig 😁
Also in meinen Versicherungsbedingungen, Stand 01.01.2015, steht folgendes:
"Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins".
Für mich als "Versicherungsleie" bedeutet das folgendes:
Deine Schwester hat einen wirksamen Vertrag geschlossen. Solltest Sie nicht Zahlen, ist der Vertrag dennoch gültig.
Ihr Versicherungsschutz wird, von vorläufiger Deckung, auf dauerhafte Deckung umgestellt sobald der Beitrag gezahlt wurde! Das sind 2 paar Schuhe 😎
Natürlich kann deine Schwester das ganze Widerrufen.
Dazu schreibt die HUK folgendes:
"Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbedingungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetz in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Frist genügt rechtzeitiges Absenden des Widerrufes."
Hat deine Schwester, nach Zugang ihres Versicherungsscheins, die 14 Tägige Frist noch nicht überschritten, so kann Sie kündigen. Sollten die 14 Tage schon um sein - schaut es sehr mager aus.
Sollte jemand mit meiner Interpretation der AKB der HUK nicht einverstanden sein oder einen Fehler finden, bitte Korrigiert mich - Ich bin durchaus Lernbereit 😁
Post von Zulassungsstelle interessiert nicht. Zwangsabmeldung auch nicht.
Entscheidend ist, dass sie nicht erneut 1 Jahr verliert. Aufsummiert ergibt sich nämlich dadurch ein Schaden von mehreren 100 Euro.
Zitat:
@Colileon schrieb am 26. April 2015 um 10:49:42 Uhr:
Also in meinen Versicherungsbedingungen, Stand 01.01.2015, steht folgendes:"Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins".
Für mich als "Versicherungsleie" bedeutet das folgendes:
Deine Schwester hat einen wirksamen Vertrag geschlossen. Solltest Sie nicht Zahlen, ist der Vertrag dennoch gültig.
Ihr Versicherungsschutz wird, von vorläufiger Deckung, auf dauerhafte Deckung umgestellt sobald der Beitrag gezahlt wurde! Das sind 2 paar Schuhe 😎Natürlich kann deine Schwester das ganze Widerrufen.
Dazu schreibt die HUK folgendes:
"Sie könne ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbedingungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetz in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Frist genügt rechtzeitiges Absenden des Widerrufes."
Hat deine Schwester, nach Zugang ihres Versicherungsscheins, die 14 Tägige Frist noch nicht überschritten, so kann Sie kündigen. Sollten die 14 Tage schon um sein - schaut es sehr mager aus.
Sollte jemand mit meiner Interpretation der AKB der HUK nicht einverstanden sein oder einen Fehler finden, bitte Korrigiert mich - Ich bin durchaus Lernbereit 😁
Die HUK-COBURG hat eine Vertragsanpassung vorgenommen. Im ursprünglichen Vertrag stand noch SF-Klasse 1.
Die Frage ist, besteht damit auch ein Sonderkündigungsrecht?
Zitat:
Die HUK-COBURG hat eine Vertragsanpassung vorgenommen. Im ursprünglichen Vertrag stand noch SF-Klasse 1.
Die Frage ist, besteht damit auch ein Sonderkündigungsrecht?
Das kann ich dir nicht sagen. Ich bin kein Versicherungsfachmann. Aber rein nach dem GMV-Prinzip (Gesunder-Menschen-Verstand) würde ICH sagen "NEIN"! Die HUK hat keinen Fehler gemacht. Deine Schwester wurde nach dem SF der AD eingestuft. Und genau das steht in den AKB der HUK auf Seite 18 unter I.2.3:
"Hat der Versicherungsvertrag bisher bei einem anderen Versicherer bestanden, ist die Auskunft des Vorversicherers zum Schadenverlauf nach I.8.1 für die Einstufung maßgeblich. Darüber informieren wir Sie im Versicherungsantrag. Wir sind berechtigt, auch nach Abschluss des Vertrages die im Antrag oder im Versicherungsschein genannte SF-Klasse und den Beitragssatz ab Versicherungsbeginn entsprechend der Auskunft des Vorversicherers über den Schadenverlauf des anzurechnenden Vertrages zu ändern. Liegt uns zum Zeitpunkt, zu dem wir den Versicherungsschein ausstellen, die Vorversichererauskunft noch nicht vor, erfolgt die Einstufung ihres Vertrages unter Vorbehalt."
Deine Schwester hat in ihrem Antrag SF 1 angegeben. Das hat die AD aber nicht bestätigt. Ich sehe da kein Sonderkündigungsrecht für deine Schwester. Ebenso wird auf Seite 20 unter J.2 diesbezüglich keine Angaben gemacht. Ich würde das als Lehrgeld hin nehmen. Alles andere wird nur unnötig teurer. DAS allerdings ist meine Einschätzung - als Leie!
Zitat:
@Colileon schrieb am 26. April 2015 um 11:16:44 Uhr:
Deine Schwester hat in ihrem Antrag SF 1 angegeben. Das hat die AD aber nicht bestätigt. Ich sehe da kein Sonderkündigungsrecht für deine Schwester. Ebenso wird auf Seite 20 unter J.2 diesbezüglich keine Angaben gemacht. Ich würde das als Lehrgeld hin nehmen. Alles andere wird nur unnötig teurer. DAS allerdings ist meine Einschätzung - als Leie!
Unter G.2.7 steht:
Zitat:
Kündigung bei Beitragserhöhung
G.2.7 Sie können den Vertrag kündigen, wenn wir den Beitrag nach J.1 erhöhen.
Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie uns innerhalb eines
Monats zugeht, nachdem wir Sie über die Beitragserhöhung informiert
haben. Sie ist jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die
Beitragserhöhung wirksam geworden wäre. Wir informieren Sie über die
Beitragserhöhung in Textform spätestens einen Monat bevor sie wirksam
wird. Außerdem weisen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Zitat:
Führt eine Änderung nach J.1 in der Kfz-Haftpflicht-, Kasko- oder Fahrerschutzversicherung
zu einer Beitragserhöhung, können Sie den Kfz-
Versicherungsvertrag nach G.2.7 kündigen.
Die Beitragserhöhung teilen wir Ihnen in Textform (z. B. Brief, Fax oder
E-Mail) mit. In unserer Mitteilung weisen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht
hin.
Hinweis: Erhöht sich der Beitrag wegen einer Änderung der Versicherungsteuer,
steht Ihnen kein Kündigungsrecht zu.
Durch die Vertragsanpassung seitens der HUK-COBURG entstehen
höhereKosten. Meine Schwester hat diesen Kosten nicht zugestimmt.
Ich finde es merkwürdig, dass dann kein Kündigungsrecht bestehen soll.