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Rückstufung in der SF-Klasse, obwohl nicht der Versicherungsnehmer gefahren ist?

Themenstarteram 9. April 2020 um 19:20

Hallo zusammen, ich hätte da eine bzgl. der Rückstufung in der SF-Klasse bei Vollkasko.

 

Szenario 1: Mein Vater ist Halter und Versicherungsnehmer von einem Auto. Ich bin als Fahrer eingetragen.

Szenario 2: Ich bin der Halter eines Autos, aber mein Vater Versicherungsnehmer. Ich bin natürlich auch hier als Fahrer eingetragen, da ich den Wagen zu über 90% fahre.

 

Mein Vater ist in der SF-Klasse 30. Nehmen wir an, ICH verursache einen Unfall, also bin Unfallverursacher und die Vollkasko muss in Anspruch genommen werden. Normalerweise, also wenn mein Vater fahren würde, würde er ja zurückgestuft werden in der SF-Klasse. Aber wenn ich jetzt den Unfall verursache, wird er dann auch zurückgestuft? Ich selber kann ja nicht zurückgestuft werden, da ich noch nie Versicherungsnehmer war, also auch keine SF- Klasse habe (außer halt 0 oder 1/2 :D ).

Passiert also garnichts oder wird er zurückgestuft? Ist es bei Szenario 1 anders als bei 2? Oder hängt das von der Versicherung ab?

 

Ist etwas komplizierter, aber ich hoffe, dass trd jmd Bescheid weiß und helfen kann, schonmal danke! :)

Beste Antwort im Thema

Was lernt man heute eigentlich noch um solche Fragen zu stellen?

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Haken machen macht aber auch nicht schlauer.

Nachts ist es kälter als draußen ....:D

Und das nennt man Bauernschläue!:D

Und das wär die Lösung:

Zitat:

macht ihr Versicherungsmensch...

und nicht

Zitat:

online

.

am 10. April 2020 um 21:49

Zitat:

@UliBN schrieb am 10. April 2020 um 04:13:09 Uhr:

Aber die Versicherungsbedingungen eines Vertrages sollte man schon lesen können.

Also ob die ein normaler Bürger durchlesen würde....

sollte aber auch ein normaler Bürger :)

Zitat:

@AudiFahrer1783 schrieb am 10. April 2020 um 23:49:25 Uhr:

Zitat:

@UliBN schrieb am 10. April 2020 um 04:13:09 Uhr:

Aber die Versicherungsbedingungen eines Vertrages sollte man schon lesen können.

Also ob die ein normaler Bürger durchlesen würde....

Dann soll sich der normale Bürger nicht beschweren, wenn die Versicherung nach ihren Bedingungen handelt. 90 % der Probleme des normalen Bürgers mit seiner Versicherung entstehen nämlich genau daraus...

Haste den Wert 90% gerade ausgewürfelt ....?:D

Wenn ich an mein letztes Problem denke SF Übertrag, wo mir nur noch der Ombudsmann nach 3 Monaten warten eine Lösung des Problems gebracht hat.

Die Versicherungen haben dann in seitenlangen schreiben verklausuliert eingeräumt, das der Fehler bei ihnen lag...:D

 

Bei bis jetzt 3 unverschuldteten Haftpflichschäden, habe ich das bekommen was mir zusteht, nur mit Hilfe Vom Anwalt, ansonsten hätten die mich immer eingelullert ...

Ich zweifel an den 90% Eigenverschulden....:rolleyes:

Und was hat das mit den Versicherungsbedingungen Deiner eigenen abgeschlossenen Versicherung zu tun? Total an der urspünglichn Fragestellung vorbei. Du liest nicht einmal hier die Beiträge richtig.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 11. April 2020 um 09:01:35 Uhr:

Dann soll sich der normale Bürger nicht beschweren, wenn die Versicherung nach ihren Bedingungen handelt. 90 % der Probleme des normalen Bürgers mit seiner Versicherung entstehen nämlich genau daraus...

Und die restlichen 95 % daraus, dass sich Versicherungen nicht an die vereinbarten Vertragsbedingungen halten... :D

Wären dann 185%???

Tja, gibt halt viele Probleme mit Versicherungen...

Zitat:

@tartra schrieb am 11. April 2020 um 09:06:28 Uhr:

Haste den Wert 90% gerade ausgewürfelt ....?:D

Nö, Berufserfahrung. Allerdings nicht im Bereich KFZ. Meistens das Ergebnis der Beratung inkompetenter Makler.

 

Bei jeder zweiten Besichtigung wird das Gesicht des Versicherungsnehmers immer roter und der Makler (wenn anwesend) in seinem Stuhl immer kleiner, wenn das Gespräch zu den Themen "Erfüllung vertraglich geschuldeter Leistung" und "Gefahrenübergang" kommt. Sehr oft kommt dann heraus, dass der Großteil des Schadens den noch nicht übergebenen Vertragsgegenstand umfasst und nicht das Eigentum des Anspruchstellers. Und leider hat der Makler es dann versäumt, seinem Klienten eine Montageversicherung zu empfehlen...

 

Aber btt: das Vertragswerk sollte man schon kennen, bevor man mit der Versicherung diskutiert. Und die Eingangsfrage lässt vermuten, dass der TE hier keinen Blick hinein geworfen hat.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 11. April 2020 um 12:23:36 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 11. April 2020 um 09:01:35 Uhr:

Dann soll sich der normale Bürger nicht beschweren, wenn die Versicherung nach ihren Bedingungen handelt. 90 % der Probleme des normalen Bürgers mit seiner Versicherung entstehen nämlich genau daraus...

Und die restlichen 95 % daraus, dass sich Versicherungen nicht an die vereinbarten Vertragsbedingungen halten... :D

Habe ich in meiner beruflichen Praxis noch nicht erlebt. Aber wir beschäftigen uns aus gztem Grund auch nicht mit üblichen KFZ-Schäden und haben daher auch wenig mit Billigheimern zu tun.

 

Was ich durchaus erlebe, ist ein sehr unterschiedlicher Umgang mit Kulanz und Akontozahlungen. Da gibt es durchaus welche, die ihre eigenen Bedingungen etwas großzügiger auslegen als andere.

Zitat:

@davidj22 schrieb am 9. April 2020 um 22:01:16 Uhr:

Und ja, ich hatte leider in der Schule nicht das Fach Versicherung

Das hatte keiner hier..................... Logisches Denken hilft oft weiter.

Zitat:

@-Pitt schrieb am 11. April 2020 um 20:43:43 Uhr:

 

............. Logisches Denken hilft oft weiter.

Bei gewinnorientierten Versicherungen .... ist das Ironie ....? :D:D:D

Ich finde es teilweise überheblich wie heir einige den Oberlehrer spielen, ist ja auch nicht so schwer wenn man das gelernt hat und täglich mit der Materie zu tun hat .... zumindest lese ich das bei einigen raus...:rolleyes:

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