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Rückstufung in der SF-Klasse, obwohl nicht der Versicherungsnehmer gefahren ist?

Themenstarteram 9. April 2020 um 19:20

Hallo zusammen, ich hätte da eine bzgl. der Rückstufung in der SF-Klasse bei Vollkasko.

 

Szenario 1: Mein Vater ist Halter und Versicherungsnehmer von einem Auto. Ich bin als Fahrer eingetragen.

Szenario 2: Ich bin der Halter eines Autos, aber mein Vater Versicherungsnehmer. Ich bin natürlich auch hier als Fahrer eingetragen, da ich den Wagen zu über 90% fahre.

 

Mein Vater ist in der SF-Klasse 30. Nehmen wir an, ICH verursache einen Unfall, also bin Unfallverursacher und die Vollkasko muss in Anspruch genommen werden. Normalerweise, also wenn mein Vater fahren würde, würde er ja zurückgestuft werden in der SF-Klasse. Aber wenn ich jetzt den Unfall verursache, wird er dann auch zurückgestuft? Ich selber kann ja nicht zurückgestuft werden, da ich noch nie Versicherungsnehmer war, also auch keine SF- Klasse habe (außer halt 0 oder 1/2 :D ).

Passiert also garnichts oder wird er zurückgestuft? Ist es bei Szenario 1 anders als bei 2? Oder hängt das von der Versicherung ab?

 

Ist etwas komplizierter, aber ich hoffe, dass trd jmd Bescheid weiß und helfen kann, schonmal danke! :)

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Was lernt man heute eigentlich noch um solche Fragen zu stellen?

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Ha ha, sorry!

Natürlich alle meine Geschwister und eben meine Eltern (die Eigentümer) sind natürlich verheiratet...

Bei mir als Single hat es sogar einen kleinen Unterschied gemacht, wenn ich als weiteren Fahrer meine (imaginäre) Lebenspartnerin eingetragen habe....; inwieweit das ggfs. aber rechtliche Konsequenzen haben könnte, weiß ich allerdings nicht!

Mir persönlich wäre eigentllich es wichtig zu erfahren, warum das so ist?!?

Weil Frauen als Zweitfahrer das Risiko senken?

Zitat:

@-Pitt schrieb am 13. April 2020 um 13:48:25 Uhr:

Weil Frauen als Zweitfahrer das Risiko senken?

Ja ne, das kann es nicht sein...

Schließlich war dieser "Effekt" auch im umgekehrten Fall (Frau VN+Halterin und der Mann ist der lediglich offiziell eingetragene weitere Fahrer)...

Ich vermute tiefergehende Psychologie dahinter...;-)

Zitat:

@UliBN schrieb am 13. April 2020 um 12:59:50 Uhr:

 

Besser die Versicherung wechseln als jedes Jahr die Familie.

Ja, aber dabei nicht vergessen, die AGBs und den Beitrag zu vergleichen. Denn wenn die alte Versicherung unterm Strich trotzdem noch günstiger ist als die Neue oder bei einem Unfall weniger hochgestuft wird, besseres Rabattsystem hat, mit Marderschutz, (falls eigener Firmenwagen der nicht oft privat genutzt wird) der alte Tarif für überwiegend geschäftliche Nutzung war, etc. ist, sollte man sich alles genau anschauen. Dazu kommt dann evtl. Noch die Kasko Bedingungen.

@DarkDarky

Das kann Dir Deine Versicherung am besten sagen. Es gibt sowas wie Vertragsfreiheit. Ich kann ihn also so gestalten wie ich will. Natürlich den rechtlichen Bestimmungen nach. Wer ihn nicht will muss ihn nicht abschließen.

 

 

Was mich immer wundert, warum unterschreibt man einen Vertrag (erklärt sich mit den Bedingungen einverstanden) und meckert danach??

Zitat:

@bobbysix schrieb am 13. April 2020 um 14:46:09 Uhr:

Was mich immer wundert, warum unterschreibt man einen Vertrag (erklärt sich mit den Bedingungen einverstanden) und meckert danach??

Weil das was im Vertag interessant ist die Augen überanstrengt, ein Schelm der böses dabei denkt?

Hatten wir bereits geklärt, weil die Mehrheit sich das erst mal durchliest, wenn es was zu meckern gibt, wenn überhaupt...

Das betrifft jedoch nicht nur versicherungen, könnte man beliebig ausweiten ...

Das finde ich auch nicht verwerflich, kann mich nur wiederholen, möge der den ersten Stein werfen der sich immer alle AGB reinzieht...:D

Beispiel z.b. Wer hat sich schon mal die AGB der AutoWaschanlage, von amazon, ebay, Stromanbieter, DSL, Reise .... und und und durchgelesen...

Da schaut man erst richtig hin wenn es Probleme gibt .... zumindest mache ich es so...

Die einzigen "Verträge" wo ich mal vor Unterschift die dazugehörigen AGB genau gelesen haben waren Dinge die ein wenig wertiger waren als eine popelige KFZ Versicherung ... Notar, Grundstück, Testament, Patientenverfügung, Invest/Anlag u.s.w. ;)

Bei einer KFZ Versicherung reicht mir i.d.R. die Vertragsübersicht mit den wichtigen Punkten...aber bestimt nicht die 30 seiten Textgröße 2,5:D

Naja, verwerflich finde ich es nicht. Nur sollte man es dann auch akzeptieren, dass man es selbst schuld ist und nicht im Nachhinein dann auf der „bösen“ Versicherung rumhacken.

Ach ... die "bösen" Versicherungen verkraften den shitstorm schon, sind selber keinen Unschuldslämmer...:D:D

Zitat:

@tartra schrieb am 15. April 2020 um 09:35:40 Uhr:

Ach ... die "bösen" Versicherungen verkraften den shitstorm schon, sind selber keinen Unschuldslämmer...:D:D

Zitat:

Das betrifft jedoch nicht nur versicherungen, könnte man beliebig ausweiten ...

Zitat:

möge der den ersten Stein werfen

Aha, da passen Deine obigen Aussagen gut dazu.

So Leute zerkratzen beim ausparken Deinen BMW und hauen ab, weil die sich sagen, warum muss der auch hier so blöd stehen (und ein BMW Fahrer „der verkraftet das ja“, sind ja selbst auch keine Unschuldslämmer) Und das könnte man beliebig ausweiten.

Somit spart man sich die Rückstufung des SFR..... Einfach mal zu seinen Fehlern stehen, egal wie, wo, was, der andere ist.;)

Ich kann jedoch die Selbstbeteiligung und ein paar Jahre der Rückstufung (je nach Versicherer zB. 3 oder 5 Jahre) durch den von mir verursachten Schaden absichern.

gruß

peter

Zitat:

@P Peter schrieb am 15. April 2020 um 14:56:13 Uhr:

Ich kann jedoch die Selbstbeteiligung und ein paar Jahre der Rückstufung (je nach Versicherer zB. 3 oder 5 Jahre) durch den von mir verursachten Schaden absichern.

gruß

peter

Ist nur eine Frage des Beitrages...... Aber beachten sollte man wieder das Kleingedruckte lesen....

https://www.motor-talk.de/.../...ng-und-rabattschutz-t6023165.html?...

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