Rücksichtsloser Raser - Anzeige sinnvoll

Hallo Leute!

Ich kenne über ein paar Ecken einen Typen, der die Strasse wohl irgendwie mit einer Rennstrecke verwechselt. Nachdem ich schon von verschiedenen Seiten gehört hatte, das der Typ wie ein Gaskranker fährt (auch ohne Führerschein - noch vor seiner Fahrprüfung!), und auch schon einen Unfall mit seinem Wagen hatte (Zitat: "Bin bei Mc Donalds (innerorts!) mit 170 aus der Kurve geflogen"😉, konnte ich mich in den letzten Tagen selbst von seinen "Fahrkünsten" überzeugen.

Was soll man sagen - sowas hab' ich noch nicht erlebt. Mit geschätzten 150 durch die Innenstadt, mit quietschenden Reifen um die Kurve, und das alles natürlich noch unglaublich cool finden....das kotzt mich echt an.

Ich hab jetzt echt keinen Nerv mehr, mir das noch länger anzugucken bis er noch jemanden tot fährt, ein Gespräch mit ihm war auch sinnlos, und somit bleibt eigentlich nur noch der Weg über eine Anzeige bei der Polizei.

Meine Frage ist jetzt: Bringt das was? Ein paar Zeugen kann ich auf jeden Fall auftreiben, aber was hat er zu befürchten? Kann ihm der Führerschein entzogen werden? Dann wäre die Androhung einer Anzeige vielleicht schon ausreichend.

Ich würde mich über ein paar Antworten freuen, der Typ muss echt stillgelegt werden, bevor noch was passiert.

Mit freundlichen Grüßen
Alex

Beste Antwort im Thema

Sind schon wieder Ferien, weshalb du einen 16 Jahre alten Thread wieder aufweckst ?

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Ohne Beweise hat das wenig Sinn.

Seitens der Polizei wird ein Straf- oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren erst dann eingeleitet, wenn gerichtsverwertbare Beweise für einen Verkehrsverstoß vorliegen.

Ein paar Zeugenaussagen, die besagen daß da irgendjemand irgendwann zu schnell gefahren sein soll, nützen da gar nichts.

Sinnvoll kann eine schriftliche Eingabe bei der Polizei oder beim Ordnungsamt sein. Wenn man den Behörden mitteilt, daß auf der X-Straße zur Y-Zeit erheblich zu schnell gefahren wird, wird man dort Geschwindigkeitsmessungen durchführen.

Mehr ist nicht möglich.

Gruß,

Mauser

Zum Glück. Man stelle sich mal vor, jeder kann jeden belangen lassen, weil er der Meinung sei, das der andere zu schnell gefahren ist.

Selbst wenn diese Person einen geeichten Tacho hat, kann es nicht sein, das Bürger ander Bürger überwachen. Verkehrsüberwachung obliegt der Polizei. Und das mit Recht.

Ich hatte mal einen Fall, wo ich als Beschuldigter, jemanden wiederrechtlich rechts überholt haben soll. War wohl eine Hammerkreuzung und im weiteren Strassenverlauf gingen 2 Spuren nach links weiter. Ich soll rechts an dieser Person vorbei gefahren sein und da der rechts hinter der Kreuzung ankommen wollte, ich da aber war, habe ich wiederrechtlich rechts überholt. Der Fakt ist sicher richtig, ist verboten. Nun der Typ war wohl ein Cop und zeigte mich an. Ich bekam das Schreiben, in dem ich auf diesen Vorwurf anworten soll. Da mir die Sache nicht bekannt vorkam bat ich um Beweise. Hatte er natürlich keine. In meiner Abwesenheit vor Gericht haben sie dann entschieden das ich keine Schuld, an was auch immer habe.

Man stelle sich jetzt mal vor, das Gericht hätte mich auf Grund der Aussage von diesen Menschen schuldig gesprochen!

Ich habe ja nie! die Gelegenheit meine Unschuld zu beweisen. Wie denn auch, die Örtlichkeiten sind mir bekannt, ich war zu dem Zeitpunk auch auf dem Heimweg, mit dem Fahrzeug was in der Anzeige angegeben wurde. Ich kann aber nach 45 Tagen nicht mehr genau sagen, ob ich Strasse XYZ oder ZYX an diesen Tag benutzt habe. Wenn mir XYZ zu voll war, habe ich eben YZX an diesem Tag benutzt.

Schon bei Aufnahe der Anzeige, auf Grund der fehlenden Beweise, muss eine solche Anzeige scheitern. Nicht das sich Gerichte mit einem solchen Unsinn auch noch befassen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


...kann es nicht sein, das Bürger ander Bürger überwachen. Verkehrsüberwachung obliegt der Polizei. Und das mit Recht.

So denken leider zu viele. Wegschauen ist im Falle von Straftaten ja auch immer die bequemste Alternative...🙁

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


So denken leider zu viele. Wegschauen ist im Falle von Straftaten ja auch immer die bequemste Alternative...🙁

Nicht im Falle von Straftaten, sondern bei Verkehrsüberwachung. Dafür hat sich diese Gesellschaft diese Personen angeschaft und bezahlt diese auch.

Straftaten kann jeder anzeigen, nur Verkehrsüberwachung ist Sache der Polizei.

Wir streiten uns vor Gericht wenn Kirschen über den Gartenzaun hängen, wem diese nun gehören. Jedes Jahr sterben in Europa 38000 Menschen auf den Strassen ohne das sie das wollen.
Klar Eigentum-Besitz ist natürlich wichtiger als Leben.

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Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


......nur Verkehrsüberwachung ist Sache der Polizei.

Oder des Ordnungsamtes der jeweiligen Stadt. Das sind die, die auch blitzen inzwischen und die Parksünder aufschreiben (Politessendienst)...

Zitat:

Original geschrieben von LUPF


Oder des Ordnungsamtes der jeweiligen Stadt. Das sind die, die auch blitzen inzwischen und die Parksünder aufschreiben (Politessendienst)...

Bei diesen sehe ich nicht mal das es ihnen um den Strassenverkehr geht, sondern nun um eine leichte Beute.

Wer sich da mal die Mühe macht und mal Infos hinterfragt bekommt nur Geblubber zu Antwort. Bei diesen ist es recht einfach Bilder zu faken und diese als Beiweise vorzulegen, kein Mensch erinnert sich dann noch ob das auch so gewesen ist oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Bei diesen sehe ich nicht mal das es ihnen um den Strassenverkehr geht, sondern nun um eine leichte Beute.......

Das stimmt leider teilweise wirklich, ja. Bei uns blitzen sie in einer Allee, in der weder wirklich Leute wohnen, noch Leute laufen, noch irgendwie oft Unfälle passieren. An anderen Stellen (bei uns vorm Haus beispielsweise) steigen keine Aktionen. Riecht dann schon nach Abzocke in dieser Allee...

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Nicht im Falle von Straftaten, sondern bei Verkehrsüberwachung. Dafür hat sich diese Gesellschaft diese Personen angeschaft und bezahlt diese auch.

Nur werden leider im (Straßen-)Verkehr auch jede Menge Straftaten begangen. Die eingangs beschriebene Raserei ist z.B. eine solche Straftat; derart rücksichtsloses Verhalten geht nicht mehr als Ordnungswidrigkeit durch...

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Nur werden leider im (Straßen-)Verkehr auch jede Menge Straftaten begangen. Die eingangs beschriebene Raserei ist z.B. eine solche Straftat; derart rücksichtsloses Verhalten geht nicht mehr als Ordnungswidrigkeit durch...

Weiter oben habe ich das schon gesagt. 170 durch eine Ortschaft ist eine Straftat. Keine Frage. Ich bin aber auch nicht bereit mich als Hilfspolizist zu beschäftigen, wie gesagt das soll die Polizei bitte schön selber regeln.

Wir waren aber an der Stelle, ob Bürger das Recht und Pflicht haben das anzuzeigen. Das Recht sicher, nur kann man es nicht beweisen. Aussagen wie "der war aber viel zu schnell" ist wohl nicht gut.

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Wir waren aber an der Stelle, ob Bürger das Recht und Pflicht haben das anzuzeigen. Das Recht sicher, nur kann man es nicht beweisen. Aussagen wie "der war aber viel zu schnell" ist wohl nicht gut.

In diesem Punkt stimme ich mit deiner Meinung überein...😉

Einziger Trost ist doch, dass wenn dieser Knabe noch in der Probezeit ist und deutlich zu schnell oder mehrfach unbedeutend zu schnell geblitzt wird, zur MPU antreten darf. Oder es kracht halt mal. Aber das wollen wir mal lieber nicht hoffen.

Trinkt der mal ein Bierchen und fährt dann noch Auto ? Dann einfach die Rennleitung anrufen und sagen, dass der alkoholisiert Auto fährt. Den Rest machen die Grünen dann schon. Wobei: alkoholisiert erscheint der schon allein durch seinen Fahrtstil. Selbst wenn der nüchtern ist, einfach mal auf dieser Schiene probieren.

Zitat:

Original geschrieben von Der Tazmedic


Trinkt der mal ein Bierchen und fährt dann noch Auto ? Dann einfach die Rennleitung anrufen und sagen, dass der alkoholisiert Auto fährt. Den Rest machen die Grünen dann schon.

Ja, das wäre eine Möglichkeit, bei der es mit der Beweisbarkeit nicht so problematisch wäre wie beim Thema überhöhte Geschwindigkeit.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ja, das wäre eine Möglichkeit, bei der es mit der Beweisbarkeit nicht so problematisch wäre wie beim Thema überhöhte Geschwindigkeit.

Wette ich drauf, das der keinen Tropfen Alkohol zu sich nimmt, wenn der solche Aktionen macht.

170km/h ist auf eine befahrenden AB schon flott, ich halte diese Vmax für nicht fahrbar in einer Ortschaft. Da kommt ja noch einiges mehr zu tragen, wenn der Mensch einen Unfall mit der V hat, da haftet doch keine Versicherung mehr. Auch mit 18-20 Jahren weiss man sowas! Bzw. die holen sich die Kosten, die ja sehr heftig auch ohne Personenschaden werden können, zurück.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Ja, das wäre eine Möglichkeit, bei der es mit der Beweisbarkeit nicht so problematisch wäre wie beim Thema überhöhte Geschwindigkeit.

Da wird die Polizei in der Regel schnell aktiv. Ein ehemaliger Kollege von mir kam mal zu Fuß betrunken von einer Party am Wochenende heim. Da sein Auto so geparkt war, dass er am nächsten Tag hätte umparken müssen (Parkschein ab morgens), fuhr er es in seiner Seitenstraße 10m weiter vor, wo er mit seinem Bewohnerparkausweis stehen lassen durfte. Dies sah eine Nachbarin und rief die Polizei. Polizei kam, er gab zu, das Auto umgeparkt zu haben, musste pusten und war die Fahrerlaubnis los.

Zitat:

Original geschrieben von LUPF


Polizei kam, er gab zu, das Auto umgeparkt zu haben, musste pusten und war die Fahrerlaubnis los.

Fast der gleiche Fall war die Tage im ADAC zu lesen.

Scheinen wohl Eheleute zu sein, in ADAC Fall war es eine Dame. Warum sollte man zugeben, ohne das die Polizei es gesehen hat, das es wirklich so war? Bei den vielen Aussreden die ein Autofahrer sich einfallen lässt kann man das nur als Dumm werten.

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