Rückrufaktion - Software Uptate für Dieselmotor 350d W 213

Mercedes E-Klasse W213

Hallo in die Runde,
mit Datum 16.09.2019 bekam ich heute Morgen einen Brief von der Daimler AG in Berlin mit dem Hinweis, dass für meinen E 350d Erstzulassung 2.8.2016 ein Rückruf auf Anordnung des KBA durchzuführen sei. Mit sehr umfangreichen Hinweisen auf mögliche Schäden nach dem Update und weiteres vorgehen nach dem Update stellt sich mir die Frage, wurde doch gemogelt ???
Mich würde eure Meinung interessieren.
Chabunki

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@nicoahlmann
Aber wie gesagt, der Hauptgrund war die Reduktion der AdBlue Einspritzung, um die Reichweite der Fahrzeuge mit einer AdBlue Tankfüllung so weit wie möglich zwischen zwei Sevices zu packen. Man darf nicht vergessen, dass diese AdBlue Systeme zu einer Zeit gekommen waren, wo das Nachtanken der Flüssigkeit noch nicht so einfach wie jetzt ging, da es kaum Tankstellen mit Zapfsäulen gab und es umständlich mit Kanistern oder nur in den Werkstätten nachgefüllt werden konnte. Und um die Kunden dennoch beim Diesel zu halten, wollte man unnötige Zwischenstopps, nur um das AdBlue aufzufüllen, in den Werkstätten vermeiden.

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Die Landesjustizkasse Baden-Württemberg.

So ,meine klage ist raus zu Daimler wegen Rücknahme des Fahrzeugs. Mal sehen was passiert

@okiherne
Da bin ich auch gespannt, wie MB reagieren wird. Hoffe, Du musst Dich nicht zu sehr rumärgern.

Ich habe noch immer keinen Rückruf bekommen obwohl ich das gleiche Modell fahre

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Habe mal eine Frage dazu, wenn ich mein Fahrzeug in die Werkstatt bringe zur Wartung, dürfte der Händler die Software ohner vorherige Info aufspielen ??

Zitat:

@Axel_1969 schrieb am 27. September 2019 um 16:26:15 Uhr:


Habe mal eine Frage dazu, wenn ich mein Fahrzeug in die Werkstatt bringe zur Wartung, dürfte der Händler die Software ohner vorherige Info aufspielen ??

nach meinen Informationen darf das die Werkstatt nicht! Ich würde mir dies schriftlich von dem Händler bestätigen lassen.
Ob das auch für Leasing-Fahrzeuge zutrifft, möchte ich bezweifeln.

Zitat:

@Chabunki schrieb am 27. September 2019 um 18:24:21 Uhr:



Zitat:

@Axel_1969 schrieb am 27. September 2019 um 16:26:15 Uhr:


Habe mal eine Frage dazu, wenn ich mein Fahrzeug in die Werkstatt bringe zur Wartung, dürfte der Händler die Software ohner vorherige Info aufspielen ??

Warum antwortest du eigentlich nicht unter dem „Zitat“ ?
Deine Antwort besteht immer aus 2 Postings ?!

Zitat:

Habe mal eine Frage dazu, wenn ich mein Fahrzeug in die Werkstatt bringe zur Wartung, dürfte der Händler die Software ohne vorherige Info aufspielen ??

Bin mir da nicht sicher,da es sich um eine genehmigte Maßnahme vom KBA handelt. Bei meinen W211 wurde damals auch eine neue Software aufgespielt ohne Nachfrage. Die Werkstätten wissen meistens selbst nicht was MB aufspielt.

Aber mal was zum Wochenende:Bei mir heißt es heute nicht FFF ( Fridays for Future) sondern FFH (Fridays for Hubraum).Hab übers WE einen E 63 s als Ersatzwagen.

Zitat:

@Axel_1969 schrieb am 27. September 2019 um 16:26:15 Uhr:


Habe mal eine Frage dazu, wenn ich mein Fahrzeug in die Werkstatt bringe zur Wartung, dürfte der Händler die Software ohner vorherige Info aufspielen ??

Also mein Anwalt sagt wenn das Update gemacht wird verliehen wir einen Beweismittel das sehr gross wäre. Ich zögere das update noch bis die es ernst meinen, als letztes soll man eine letzte Aufforderung bekommen. Spätestens dann soll ich es durchführen lassen.

Zitat:

@okiherne schrieb am 27. September 2019 um 22:32:49 Uhr:


Also mein Anwalt sagt wenn das Update gemacht wird verliehen wir einen Beweismittel das sehr gross wäre.

Diese Theorie verstehe ich nicht ganz. Es ist doch einfacher etwas zu beweisen wenn nach dem Update tatsächlich Probleme auftreten, als dass man im Vorhinein nur davon ausgeht, dass etwas passieren könnte. Gesetzt den Fall, das Update schadet dem Motor und dessen Peripheriebauteilen tatsächlich nicht und auch sonst verändert sich nichts am Verhalten des Wagens, außer dass vielleicht der AdBlue Verbrauch ansteigt. Welcher Grundlage bedürfte es denn dann einer Klage? Der AdBlue Verbrauch war auch damals schon nirgends mit festen Werten angegeben worden. Was kommt denn heraus, wenn bei jedem Softwareupdate, welche Hersteller an ihren Fahrzeugen durchführen, immer eine Klagewelle anrollt? Oder auch jede verpflichtende Rückrufaktion in Frage gestellt wird?

Ich bin mir ziemlich sicher, hier sehen auch einige Kanzleien die Möglichkeit auf das große Geld und spielen daher recht gut mit den Ängsten der Autofahrer. Denn egal wer letztlich eine Klage gewinnt, ob jetzt der Kunde oder der Hersteller, die Kanzleien bekommen in jedem Fall ihr Geld.

Zitat:

@Goldfinger23 schrieb am 29. September 2019 um 09:15:27 Uhr:



Gesetzt den Fall, das Update schadet dem Motor und dessen Peripheriebauteilen tatsächlich nicht und auch sonst verändert sich nichts am Verhalten des Wagens, außer dass vielleicht der AdBlue Verbrauch ansteigt. Welcher Grundlage bedürfte es denn dann einer Klage?

Das kann ich ebenfalls nicht wirklich nachvollziehen. Wenn sich für mich als Endverbraucher vielleicht gar nichts an den Nutzungseigenschaften des Fahrzeuges ändert, warum sollte ich denn dann überhaupt klagen? Keiner weiß wirklich wie sich dieses Update bei Mercedes auf die Fahrzeuge auswirken wird. Nur weil VW bei den Updates richtig verkackt hat, muss Mercedes doch nicht auch den selben Fehler machen.

Es würde doch auch keiner klagen, wenn Mercedes für das 9-Gang Getriebe eine neue Steuerungssoftware auf die Fahrzeuge aufspielt, weil Fehler in der alten Software entdeckt wurden. Wenn hinterher das Getriebe einwandfrei funktioniert und man dann nicht nur 8, anstelle von 9 Gängen hätte, würde doch auch keiner auf die Idee kommen eine Klage einzureichen.

Ja Mercedes hat sicherlich nicht mit offenen Karten gespielt und die alte Software ist gewiss nicht regelkonform gewesen. Aber wo liegt denn da bitte der Betrug gegen mich als Käufer des Fahrzeuges? Wenn man die Anschreiben von Mercedes zu dem Update ließt, hat dieses weder Auswirkungen auf die Schadstoffeinstufung, noch auf andere Dinge welche für mich als Fahrzeugnutzer von Relevanz sein könnten. Und wie @Goldfinger23 schon richtig schrieb, der AdBlue Verbrauch wurde keinem beim Kauf des Fahrzeuges als feste Größe angegeben. Somit kann man sich auf diesen auch nicht beziehen, wenn es überhaupt um etwas geht was sich nach dem Update, für mich als Kunden, verändern könnte.

"nicht mit offenen Karten gespielt" und "regelkonform" ist eine niedliche Verharmlosung:
Das Fahrzeug ist wissentlich in betrügerischer Absicht in die Konformitätsprüfung geschickt worden. Die zugesagten Eigenschaften gegenüber dem Käufer sind nicht vorhanden... Sorry- das nennt man strafrechtlich Betrug.

Ob man als Käufer im Moment was davon spürt ist doch unerheblich. Ich ärgere mich über die Arroganz der Hersteller und letztlich auch über die Nachsichtigkeit der Strafverfolgungsbehörden. Wer so etwas als z.B. Handwerker mit seinen Kunden macht wird straf- und zivilrechtlich belangt..

Das alles hat nichts mit "Markentreue" zu tun- jeder, der das mit verharmlost macht aus meiner Sicht genau das Falsche...

Ich wünsche mir, dass ich als Kunde ernst genommen werde und man ehrlich mit mir umgeht.. der Rest ist Augenwischerei

Gruss
Mark

Zitat:

@mark12345 schrieb am 29. September 2019 um 18:19:21 Uhr:


"nicht mit offenen Karten gespielt" und "regelkonform" ist eine niedliche Verharmlosung:
Das Fahrzeug ist wissentlich in betrügerischer Absicht in die Konformitätsprüfung geschickt worden. Die zugesagten Eigenschaften gegenüber dem Käufer sind nicht vorhanden... Sorry- das nennt man strafrechtlich Betrug.

In erster Linie wurde hier der Staat über das Ohr gehauen und nicht der Kunde. Es wird sicherlich keiner von uns ernst- und glaubhaft behaupten können, dass er sich das Fahrzeug auf Grund seiner CO2 oder NOX Bilanz ausgesucht hat. Das ist reines Empörungsverhalten, was hier von einigen an den Tag gelegt, in der Hoffnung sich vielleicht ein paar Euros erstreiten zu können. Da ist dann auch jedes Deckmäntelchen recht welches sich dafür nutzen lässt. Denn alle anderen Werte wie Spritverbrauch oder Leistungsverhalten, werden nach jetziger Aussage von Mercedes, nach dem Update unverändert bleiben. Und das waren Werte, welche mich als Kunde über den Kauf eines solchen Fahrzeuges entscheiden lassen. Somit sollte man mal wieder einen Gang zurückschalten und nicht unreflektiert mit der empörten Meute schreien "Haltet den Dieb!"
Wenn der Staat sich als Hauptgeschädigter Strafmaßnahmen einfallen lässt ist das eine Sache. Aber für mich als Kunde ist bis jetzt "noch" kein wirklicher Schaden entstanden. Mal abgesehen von dem allgemeinen Dieselbahsing, welches durch diesen Empörungshype losgetreten wurde.

Wir sind Kunden von Betrügern- da gibt es nichts wegzudiskutieren,- kann mich nur selbst zitieren:
Das alles hat nichts mit "Markentreue" zu tun- jeder, der das mit verharmlost macht aus meiner Sicht genau das Falsche...

Ich wünsche mir, dass ich als Kunde ernst genommen werde und man ehrlich mit mir umgeht.. der Rest ist Augenwischerei
over & out
Gruss
Mark

P.S.: Wenn du mich schon zitierst wäre es sinnvoll, auch darauf einzugehen :-)

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