Rücklichtmodifikation

Opel Combo B

Rücklichtmodifikation - Frage

Hallo erstmal,

habe vor das Rücklicht von meinem 3-Türer zu modifizieren. Sprich, ich möchte in die Halterung des Bremslichts einen Sockel für Doppelfadenbirnen einsetzen, so dass ich dort zusätzlich ein weiteres Rücklicht pro Rückleuchte habe. Müsste doch eigentlich ohne Eintragung zu realisieren sein, da ich ja nur die Platine erweitere und die hinterher eingesetzten Glühlampen auch ein E-Prüfzeichen besitzen?

Auch gibt es diverse andere Autos die zwei Rücklichter pro Rückleuchte besitzen wo je ein Rücklicht zusätzlich als Bremslicht fungiert. Die Platine an sich hat ja kein E-Prüfzeichen(habe jedenfalls keins gesehen).

P.S.: Ist in Deutschland eigentlich je eine Nebelschlussleuchte pro Seite erlaubt?

greetz BornToFrag

EDIT: 50 mal da nach kleinem Gelage geschrieben..^^"

39 Antworten

eine nebelschlussleuchte pro seite ist erlaubt!!!!!!!!!!!!!

gibt genug autos, die das haben! auch von werk aus (Audi, BMW bspw.)

mit den zusätzlichen rückfahrscheinwerfer kann ich dir leider nicht weiter helfen...

Das mit dem zweiten Rückfahrlicht ist eigentlich kein großes problem. Die Fassung ist doch normalerweise auf der Platine schon vorhanden. Du musst eigentlich nur den Kontakt an der Fassung umbiegen, Birne rein fertig. Wenn es dann noch nicht gehen sollte, einfach ein Kabel von der einen Seite zur anderen rüberziehen.

Es sind zwei nebelschlußleuchten erlaubt sie mussen nur auf gleicher höhe sein

ÖÖÖhhhm...hat ein Corsa nicht eigentlich serienmäßig ZWEI Rückfahrscheinwerfer??

@Fate

Denk mir aber auch, daß der Corsa B zwei Rückfahrscheinwerfer hat. Ist jedenfalls bei mir so!

Gruß Opele

Der Corsa hat auf jeden Fall 2 Rückfahrlichter !
Und auf www.Team-Corsa.de findest du auch eine Anleitung wie die zweite Nebelschlussleuchte Einbaust.

Klaro hat der Corsa 2 Rückfahrlichter. Ich habe irgendwie sofort gewusst, was er wirklich meinte, habe aber immer Rückfahrlicht anstatt Nebelschlussleuchte bei meiner Beschreibung geschrieben. Asche über mein Haupt.

Mir gings jetzt nicht um das Rückfahrlicht sondern um das normale Rücklicht...

Der normale Aufbau ist ja:

Bremslicht
Rücklicht
Blinker | Rückfahrscheinwerfer
Nebelschlussleuchte(links)

Ich wollte es dann soweit modifizieren:
Rücklicht mit Bremslicht
Rücklicht
Blinker | Rückfahrscheinwerfer
Nebelschlussleuchte(links&rechts)

greetz BornToFrag

Sollte machbar sein, also auch legal, aber sprich doch mal mit nem Cop oder nem Tüvver drüber.
Aber soweit ich da jetzt informiert bin, spricht da von Seiten der StVZO nix dagegen, die Lichter müssen halt nur paarweise sein und das Bremslicht sich deutlich vom Rücklicht unterscheiden, und das wär ja beides erfüllt.

spitze...wobei ich da mal eher nen tüvvi ansprechen werd, da n cop, bei uns auf jeden fall, nicht das fachwissen zu dem thema besitzt...

Die e-Zeichen auf den Lampengehäuse, also den Rückleuchten, beziehen sich auf genormte Tests mit eben jenen 1-Faden-Lampen. Setzt du da jetzt 2-Faden-Lampen rein änderst du die Bauart und die Bedingungen, die für die Zulassung eingehalten werden müssen.
Ergo -> nicht legal.

Klingt nicht unbedingt unlogisch....

Dann vergiss was ich vorhin gesagt hab 😁

narf....iss zwar immer wieder der selbe spruch aber:

typisch deutsch....
und in dem fall wäre es der sicherheit sogar noch zugute gekommen....
jedoch denke(bzw. hoffe) ich mal das das eh kein cop unterscheiden kann....
wie sähe eigentlich die strafe aus bei entdecken???

Die 2te Nebelschlussleuchte ist kein problem. Das kannst du machen. Das andere kannst du vergessen.

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