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Rücklichter w 211

Themenstarteram 20. November 2008 um 7:28

Hallo kann mir jemand sagen wo ich schwarze Rücklichter für W 211 T bekomme ?

Beste Antwort im Thema

Vom Lasieren kann man nur abraten. Jede Änderung an einem Bauteil führt zwingend zum erlöschen der Bauteilgenehmigung. Bei Änderungen an der Beleuchtungseinrichtung kommt erschwerend hinzu, dass dies unter den § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO subsumierbar ist. Das bedeutet im Klartext: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

Mögliche Rechtsfolgen:

(1) Die Polizei muss die Weiterfahrt untersagen (wobei das noch nicht allen Beamten klar ist)

(2) Die Polizei kann das Fahrzeug zur Beweissicherung sicherstellen und einem Sachverständigen vorführen (Kosten deutlich jenseits der 500€).

(3) Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird die Zulassung einziehen (Plakette wird i.d.R. direkt von der Polizei abgekratzt).

(4) Die Versicherung kann die Versicherungsleistung im Bereich der Voll- und Teilkasko verweigern und im Fall eines Haftpflichtschaden Dich bis zu 5.000€ in Regress nehmen.

(5) Es stehen mindest. 50€ und 3 Punkte in Aussicht (wobei hier Vorsatz unterstellt werden kann, d.h. 100€ und 6 Punkte, wenn man auf den richtigen Beamten trifft).

Mir wär das Kostenpotential bei Bastellösungen an so wichtigen Bauteilen zu hoch.

9 weitere Antworten
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9 Antworten
am 23. November 2008 um 10:35

also orig gibts das nicht , weder für den w211 noch für den s211 t ;o)

 

 

wenn überhaupt nur bei dem örtlichen lasierer, aber nicht original oder mit zulassung ....

 

steve

Vom Lasieren kann man nur abraten. Jede Änderung an einem Bauteil führt zwingend zum erlöschen der Bauteilgenehmigung. Bei Änderungen an der Beleuchtungseinrichtung kommt erschwerend hinzu, dass dies unter den § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO subsumierbar ist. Das bedeutet im Klartext: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

Mögliche Rechtsfolgen:

(1) Die Polizei muss die Weiterfahrt untersagen (wobei das noch nicht allen Beamten klar ist)

(2) Die Polizei kann das Fahrzeug zur Beweissicherung sicherstellen und einem Sachverständigen vorführen (Kosten deutlich jenseits der 500€).

(3) Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird die Zulassung einziehen (Plakette wird i.d.R. direkt von der Polizei abgekratzt).

(4) Die Versicherung kann die Versicherungsleistung im Bereich der Voll- und Teilkasko verweigern und im Fall eines Haftpflichtschaden Dich bis zu 5.000€ in Regress nehmen.

(5) Es stehen mindest. 50€ und 3 Punkte in Aussicht (wobei hier Vorsatz unterstellt werden kann, d.h. 100€ und 6 Punkte, wenn man auf den richtigen Beamten trifft).

Mir wär das Kostenpotential bei Bastellösungen an so wichtigen Bauteilen zu hoch.

am 23. November 2008 um 12:26

das ist im grunde alles richtig , aber ein polizist darf absolut nicht die zulassungsplakette abkratzen !!!! ,höchstens die kennzeichen sicherstellen ;)

 

steve

 

Themenstarteram 23. November 2008 um 12:39

Dann muß ich eben noch warten bis sie einer Orginal baut aber trotzdem Danke !

Das ist nicht richtig. Das SOG der Länder ermächtigt die Polizei und andere Sicherheitsbehörden für alle anderen Behörden tätig zu werden. Das heißt: Die Polizei darf für die zuständige Straßenverkehrsbehörde tätig werden (i.d.R. das Landratsamt des Zulassungsbezirks). Damit darf die Polizei die Zulassung (Plakette abkratzen - nicht die HU-Plakette, sondern die Zulassungsplakette!) vorläufig einziehen. Das Landratsamt muss das Handeln natürlich bestätigen.

am 23. November 2008 um 12:52

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Vom Lasieren kann man nur abraten. Jede Änderung an einem Bauteil führt zwingend zum erlöschen der Bauteilgenehmigung. Bei Änderungen an der Beleuchtungseinrichtung kommt erschwerend hinzu, dass dies unter den § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO subsumierbar ist. Das bedeutet im Klartext: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

Mögliche Rechtsfolgen:

(1) Die Polizei muss die Weiterfahrt untersagen (wobei das noch nicht allen Beamten klar ist)

(2) Die Polizei kann das Fahrzeug zur Beweissicherung sicherstellen und einem Sachverständigen vorführen (Kosten deutlich jenseits der 500€).

(3) Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird die Zulassung einziehen (Plakette wird i.d.R. direkt von der Polizei abgekratzt).

(4) Die Versicherung kann die Versicherungsleistung im Bereich der Voll- und Teilkasko verweigern und im Fall eines Haftpflichtschaden Dich bis zu 5.000€ in Regress nehmen.

(5) Es stehen mindest. 50€ und 3 Punkte in Aussicht (wobei hier Vorsatz unterstellt werden kann, d.h. 100€ und 6 Punkte, wenn man auf den richtigen Beamten trifft).

Mir wär das Kostenpotential bei Bastellösungen an so wichtigen Bauteilen zu hoch.

Danke für diese Info,

damit sollten sich Themen wie LED oder Xenonumrüstungen ohne Zulassung eigentlich erledigt haben;)

Gruss TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN

Zitat:

Original geschrieben von J.M.G.

Vom Lasieren kann man nur abraten. Jede Änderung an einem Bauteil führt zwingend zum erlöschen der Bauteilgenehmigung. Bei Änderungen an der Beleuchtungseinrichtung kommt erschwerend hinzu, dass dies unter den § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO subsumierbar ist. Das bedeutet im Klartext: Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt.

 

Mögliche Rechtsfolgen:

(1) Die Polizei muss die Weiterfahrt untersagen (wobei das noch nicht allen Beamten klar ist)

(2) Die Polizei kann das Fahrzeug zur Beweissicherung sicherstellen und einem Sachverständigen vorführen (Kosten deutlich jenseits der 500€).

(3) Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird die Zulassung einziehen (Plakette wird i.d.R. direkt von der Polizei abgekratzt).

(4) Die Versicherung kann die Versicherungsleistung im Bereich der Voll- und Teilkasko verweigern und im Fall eines Haftpflichtschaden Dich bis zu 5.000€ in Regress nehmen.

(5) Es stehen mindest. 50€ und 3 Punkte in Aussicht (wobei hier Vorsatz unterstellt werden kann, d.h. 100€ und 6 Punkte, wenn man auf den richtigen Beamten trifft).

 

Mir wär das Kostenpotential bei Bastellösungen an so wichtigen Bauteilen zu hoch.

Danke für diese Info,

damit sollten sich Themen wie LED oder Xenonumrüstungen ohne Zulassung eigentlich erledigt haben;)

Gruss TAlFUN

Hallo Talfun,

ich finde das amüsant wie du dich auf ein Thema aufhängst, strikt deine eigene Meinung verfolgst und hier Threads schliesst, weil du der Auffassung bist man darf darüber nicht diskutieren. Dann noch in Nachbarthreads, wo es um schwarze Rücklichter geht, wieder auf den Standlichtern herumreitest. Schliess doch diesen Thread auch gleich, weil es geht um illegale Sachen und du redest am Thema vorbei!!! Wenn schon dann richtig!!

 

Keiner, aber auch wirklich keiner hat behauptet diese Standlichtlampen wären legal, die "möglichen" Folgen wurden hinreichend diskutiert.

Ein Thema ist auch nicht nur dazu da, strikt eine Linie zu fahren, man kann auch Alternativen erwähnen, ohne gleich vom Moderator zensiert zu werden.

Zu dem sich der Threadersteller selbst auch an dem Thema LED Standlichter beteiligt hat, also geht es überhaupt nicht an seinem Interesse vorbei, er begrüßte sogar die Tipps dort....

 

Grüßle,

D.

 

 

 

 

 

Das sehe ich ähnlich. Ein Hinweis, dass dies im Geltungsbereich der StVO nicht zulässig ist, könnte reichen.

am 24. November 2008 um 11:40

Zitat:

Original geschrieben von Durandula

 

Hallo Talfun,

ich finde das amüsant wie du dich auf ein Thema aufhängst, strikt deine eigene Meinung verfolgst und hier Threads schliesst, weil du der Auffassung bist man darf darüber nicht diskutieren. Dann noch in Nachbarthreads, wo es um schwarze Rücklichter geht, wieder auf den Standlichtern herumreitest. Schliess doch diesen Thread auch gleich, weil es geht um illegale Sachen und du redest am Thema vorbei!!! Wenn schon dann richtig!!

Keiner, aber auch wirklich keiner hat behauptet diese Standlichtlampen wären legal, die "möglichen" Folgen wurden hinreichend diskutiert.

Ein Thema ist auch nicht nur dazu da, strikt eine Linie zu fahren, man kann auch Alternativen erwähnen, ohne gleich vom Moderator zensiert zu werden.

Zu dem sich der Threadersteller selbst auch an dem Thema LED Standlichter beteiligt hat, also geht es überhaupt nicht an seinem Interesse vorbei, er begrüßte sogar die Tipps dort....

Grüßle,

D.

Hallo Durandula,

nett, dass ich Dich amüsiere, was allerdings nicht beabsichtigt war;)

Es geht hier auch weder um meine eigene Meinung oder um Zensur!

Ich denke mal, dass Du wie jeder andere auch die Nutzungsbedingungen akzeptiert hast, oder?

Also lies Dir bitte nochmal Artikel 5.3 durch, darunter fallen unzulässige Manipulationen an der Beleuchtung genauso wie Arbeiten am Airbag etc.

Falls sonst noch irgendwelche Fragen offen sein sollten, bitte eine PN an mich.

**** closed ****

Gruss TAlFUN

MT Moderation

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