rückleuchten schwaz (lasieren/lackieren)
möchte gerne meine rückleuchten schwarz (lasieren/lackieren).
kann ich es selber machen?
was brauche ich dafür?
oder zum lackierer damit?
erlaubt?
Beste Antwort im Thema
SORRY!!!
Ich muss einfach mal und kann nicht anders als:
! ! ! O H N E W O R T E ! ! !
26 Antworten
Naja, für den Grün-Weissen Spargel auf den Strassen reicht die ABE.
Kommt ein erfahrener alter Bulle von der Strassenwacht, die mit den weissen Mützen, muss mn etwas diskutieren.
Bislang fanden sie dann, wenn sie hinter dem Wagen standen meinen Auspuff immer interessanter...
😎
Zitat:
Original geschrieben von benzi hübi
wenn man aber auf dieser tuningseite genau liest da steht eindeutig ( NICHT IM BEREICH DER STVZO ZULÄSSIG ) ist doch alles klar oderZitat:
Original geschrieben von Killerberlin
Also ich habe lasierte von www.Heckleuchten-Tuning.de und bin voll zufrieden...Gab noch nie Probleme.
E-Zeichen ist ja drauf....
😁
Zitat:
Original geschrieben von benzi hübi
...es ist nicht erlaubt und wenn es wirklich einen Prüfer gibt der das einträgt hat das nichts zu sagen, sollten dich die grünen anhalten wird der wagen erneut bei einem Prüforgan vorgestell da wird man dann feststellen das es keine Orginalen sind somit verboten du hast dann ne menge ärger an der Backe aber der Prüfer der das eingetragen hat noch viel mehr er bekommt mindestens eine abmahnung und im wiederholungsfall ist er seinen Titel bzw den anerkannten personen gebunden Pürfstempel los...
Genauso sieht es aus. Eine Eintragung von lasierten Leuchten ist nicht das Papier wert, auf dem sie steht.
ich bin mit meinem SL beim TüV gewesen mit schwarz lasierten Rückleuchten. Die meckerten nur rum, dass ich keine Rückstrahler dran hätte. Habe denen das Gutachten vorgelegt und auch direkt gefragt, ob die verobten sind oder nicht...Solange die Leuchtkraft da ist und vor allem Reflektoren da sind, ist es nicht verboten.
Zitat:
Original geschrieben von Aifoulloman
ich bin mit meinem SL beim TüV gewesen mit schwarz lasierten Rückleuchten. Die meckerten nur rum, dass ich keine Rückstrahler dran hätte. Habe denen das Gutachten vorgelegt und auch direkt gefragt, ob die verobten sind oder nicht...Solange die Leuchtkraft da ist und vor allem Reflektoren da sind, ist es nicht verboten.
Was ein Schwachsinn!! Leuchten sind geprüft und teschnisch so abgenommen, und zwar ohne Lasur, logisch. Eine Lasur verändert die lichttechnischen Eigenschaften und das wars, basta. Da kann man noch so viel rumlamentieren und sich das alles schönreden.
Und es wird nicht legaler durch den Unfug, den der TÜV Fuzzi da losgelassen hat....🙄
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Das Thema ist sooooo alt....
Fazit: Es ist illegal, die Frage ist immer nur, ob derjenige, der es prüft, das auch so sieht!
Ist halt ein Risiko.
Zitat:
Original geschrieben von Aifoulloman
Habe denen das Gutachten vorgelegt...
Was für ein Gutachten?
Zitat:
Original geschrieben von Aifoulloman
Solange die Leuchtkraft da ist
wie wurde geprüft ob die leuchtkraft noch zu 100% dem originalzustand entspricht? das messmittel "menschliches auge" ist hier nicht zulässig!
Da es mittlerweile eh dunkle (nicht lasierte) zugelassen Rückleuchten für so ziemlich jedes gänginge KFZ gibt, ist das ganze doch sowieso hinfällig finde ich.
Aber prinzipiell kann man doch jede Veränderung an seinem Fahrzeug bei einer Einzelabnahme oder ähnlichem überprüfen lassen und man bekommt dann die Zulassung dafür oder eben nicht oder ?
Wenn die Lampen fachgerecht lasiert wurden, den Anforderungen bzgl Leuchtkraft, Rückstrahler ect genügen und sie so abgenommen werden kann man damit legal fahren.
Zitat:
Original geschrieben von harry320
und sie so abgenommen werden kann man damit legal fahren.
man "kann"...ja...
allerdings wenn die potenziellen kunden, den preis für diese abnahme gesagt bekommen, der dann nicht selten den fahrzeugwert um ein vielfaches übersteigt, und dies ohne garantie überhaupt eine zulassung zu erhalten, wird sich das doch noch mal überlegt....
Zitat:
Original geschrieben von harry320
Aber prinzipiell kann man doch jede Veränderung an seinem Fahrzeug bei einer Einzelabnahme oder ähnlichem überprüfen lassen und man bekommt dann die Zulassung dafür oder eben nicht oder ?
Nein, das ist
nichtmöglich. Die Änderungen müssen zumindest den Anforderungen des KBA und der StVZO entsprechen.
SORRY!!!
Ich muss einfach mal und kann nicht anders als:
! ! ! O H N E W O R T E ! ! !
Ja, dto..... 😁