Rückkaufabwicklung über Händler & nicht über VW!!!
Hallo zusammen ,
habe heute morgen einen Anruf von der Kundenbetreuung von VW bekommen wo mir die Dame am Telefon gesagt hat das mein Händler entscheiden muss ob er mein Fzg Wandeln möchte.
VW hätte da nichts zu sagen so hieß es von der Dame allein der Händler trifft die entscheidung.
Warum sagt mir dann der Händler er müsste sich dann mit VW in Verbindung setzten und wartet dann auf die Entscheidung ??????
Fühle mich echt verarscht und muß jetzt gegen den Händler wieder mit meinem Anwalt angehen 😠 und bin schon echt am überlegen ob Ich mir wieder einen VW kaufen werde.
Spiele auch mit den gedanken das Fzg bei dem Händler auf den Hof abzustellen und schaue mich dann nach einem anderen Fzg rum.
Wie lief es bei euch mit der Rückkaufabwicklung ab?? Hatte VW da auch ein mitsprache recht???
Gruß
MATRIX_KILLER
14 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MATRIX_KILLER
Wie lief es bei euch mit der Rückkaufabwicklung ab?? Hatte VW da auch ein mitsprache recht???
Du wirst glatt verarscht - sorry - und Zeit wird auch geschunden. Jeden km den Du weiter fährst, der bringt Dir mehr Abzüge bei der km Berechnung, wenn Du nicht den km Stand hast zum "tag X" fixieren lassen.
Ohne das Einverständis aus WOB macht der Händler gar nichts. Gleichwohl ist es so : das Fahrzeug wird bewertet und von den zuständigen Herren aus WOB ein Verkaufspreis...sagen wir 25 T€ - festgelegt. Dafür steht er dann bei Deinem 😁 auf dem Hof zum Verkauf. Verkauft er ihn innerhalb 4 Wochen nicht für den Preis, dann muss Dein 😁 nach WoB Meldung machen und die entscheiden dann......Preis runter oder weiter versuchen. Usw.usw......ist er dann für z.B. 23 € irgendwann verkauft, bekommt Dein 😁 die Differenz zu den ursprünglich 25 T€ gewollten, also 2 T€ von WOB erstattet.
Teile Deinem Händler unbedingt schriftlich den km stand mit, an welchem Tag Du die Rückabwicklung beantragt hast....hast Du ja schriftlich gemacht...oder !!!??
So wie ich das hier sehe und die sich anstellen, geht ohne Anwalt nix mehr. Die werden Dir dann irgendwann 0,67 % anbieten ( üblich sind mittlerweile jedoch zwischen 0,5 und 0,6 ) und glatt alle weiteren Kosten, die den Kauf betroffen haben, einfach vergessen. Alles aber alles wird angesetzt, als hätte der Kauf nie stattgefunden.
Hallo hohirode ,
danke für deine Antwort.Ja Ich werde richtig verarscht.Habe meinem Händler ein Schreiben am 17.12.2007 geschickt wo Ich ihm eine Frist bis zum 11.01.2008 gegeben habe.Habe am 11.01.2008 Abends noch einige Bilder vom Kilometerstand gemacht und dazu eine Tageszeitung von dem Tag dazu gepackt und die Bilder gemacht.
Sehe es auch nicht mehr ein seit dem 11.01.2008 die gefahrenen Kilometer mehr zu bezahlen weil der Händler nicht in der Lage ist eine Rückkaufabwicklung korrekt einzuleiten.
Werde heute Mittag wieder meinen Anwalt anrufen und Ihm Mitteilen was mir die Dame von VW am Telefon gesagt hat.
Gruß
MATRIX_KILLER
Im Sinne der Übersichtlichkeit, wäre es besser Du würdest bei einem Thread bleiben. So steht alles zu Deinem Problem in einem Beitrag und Leute die nicht so oft vorbeischauen oder später mal die "Suche" benutzen, wissen auch worum es geht. 😉
Hallo 2xPapa ,
sorry du hast recht 🙂
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Hallo Zusammen
Formal ist es natürlich richtig:
Partner eines Rückkaufverhältnisses ist der Verkäufer und nicht der Hersteller. Dass der Verkäufer nichts macht, was ihm VW in WOB vorgibt, steht auf einem anderen Blatt. Im Falle des Falles wäre der Verkäufer zu verklagen und nicht VW in WOB.
Grüße,
flei123
Hallo zusammen ,
ja so wie es aussieht geht jetzt alles wieder übern Anwalt wegen Rückkaufabwicklung.VW macht sich keine freunde und Ich weiß nur eins das Ich mir nie wieder einen VW kaufen werde.
Der Händler wo Ich das Fzg gekauft habe denkt nur an seine günste und garnicht an den Kunden.Ich sage nur Schade Schade VW.
Jetzt heißt es wieder Anwalt Brief an den anderen Anwalt schreiben usw.....
Gruß
MATRIX_KILLER
Hallo zusammen ,
habe eben mit einem ex VW Verkäufer gesprochen wegen der Rückkaufabwicklung und der sagte mir das dieses der Händler entscheiden muss mit absprache WOB.Wenn WOB Ja sagt und der Händler Nein dann hat also der Kunde die PAPNASE auf 😠
Gruß
MATRIX_KILLER
Immerhin haben wir einen Rechtsstaat. Wer, obwohl er ja sagen muss, "nein" sagt, dem muss es halt ein Richter erklären. Vielleicht kapiert er's dann...
mahlzeit,
Ich habe diese Problem mit Volvo...
Dein 🙂 muss die Wandlung bei dem Hersteller "anmelden" und natürlich begründen. Sollte es sich bei den Fehlern
nicht um Mängel handeln die zu einer Wandlung führen wird auch nichts daraus.
Ich bin den Weg über den ANwalt gegangen, erwarte in den nächsten tagen das Eergebnis von Gericht ob das Fahrzeug gewandelt werden muss oder nicht. Ich hoffe sehr das ich dann bald den Touri kaufen, und den Volvo endlich abgeben kann.
Hallo zusammen ,
das der Händler die Rückkaufabwicklung über WOB machen muss ist ja ok,aber bei mir ist es so wie die Dame es von VW gesagt hat : Lieber Kunde wir haben Ihren Wandlungswunsch dem Händler Mitgeteilt und jetzt mußt der Händler entscheiden.
Alles komisch,wenn VW Ja sagt dann sollte es doch dem Händler egal sein weil er die entschädigung vom Werk bekommt.
Bei meinem Fall scheint wohl einer von den beiden Parteien mich anlügen oder die wissen beide nichts voneinander.
Jetzt lasse Ich alles meinen Anwalt regeln und ärgere mich nicht mehr drüber weil die Idioten von VW es nicht selber regeln können.
Warum Ich Wandeln will ist der folgende Grund : Fzg geht während der Fahrt in Notlaufprogramm und mann kann nicht schneller als 50-60Kmh fahren und mir fällt die Lenkunterstützung auch aus.Dann leuchtet nach lust und laune mal die Motorchecklampe an und geht auch mal einigen min. wieder aus oder bleibt auch mal für 1 Tag an.
Diese Prozedur ist 1 mal in der Woche standart und habe dem Tollen Händler auch Mitgeteilt wenn sich jemand das Leben nehmen möchte dann könne er gerne mein Fzg haben.
Habe auch Familie und möchte das Fzg auch gerne in meiner Freizeit nutzen,aber VW geht es am Popo vorbei.
Erst wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist dann ist das Geschreie groß aber auch zu spät.
Gruß
MATRIX_KILLER
du kannst ja noch den Händler wechseln...
deine Garantie ist schlieslich Fahrzeug gebunden und Werkstattgebunden!!!
Hallo mikaner ,
du hast recht aber Ich habe schon die Rückkaufabwicklung beantragt und habe mich auch mit dem anderen Händler von VW bei mir im Ort erkundigt und die sagten mir auch das die das Steuergerät nur auslesen und dann auf Antwort von VW warten.
Ich war jetzt 5 mal bei meinem Händler und der hat auch das selbe gemacht und VW gibt den keine Antwort was gemacht werden sollte oder ausgetauscht werden sollte.
Gruß
MATRIX_KILLER
ich kann dich voll und ganz verstehen...
War ja schlieslich in 2 Jahren ca. 12 mal in der Werkstatt
Volvo sagt nur"Das sei stand der Technik, bauartbedingt ist das eben so"
Da habe ich gesagt das das 35000€ nicht sein kann, deswegen bin ich dann zum Anwalt gegangen. Und hoffe nun das allerbeste.🙄
Ja das darf alles net sein,aber Ich sehe es bei mir auf der Arbeit ein Kunde hat seine 3 E Klasse gewandelt wegen Getriebe problemen.
Die stopfen die Kisten voll mit Elektronik und wenn es dann nicht richtig funktioniert und der Kunde es bemängelt und die den Fehler nicht in Griff und dann eine Rückkaufabwicklung beantragt dann stellen sich wo wie mein TOLLER Händler quer.
Gruß
MATRIX_KILLER