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Rückgabe VW nach Finanzierung ->anstehende Inspektion

Themenstarteram 19. März 2013 um 19:32

Hallo,

 

ich habe am 14.3.13 nach 4-jähriger Finanzierung unseren VW Tiguan einen Tag

früher als die Restrate anstand, an das AH zurückgegeben.

Am Tag der Rückgabe meldete sich nun im Bordcomputer eine Inspektion,

die in 17 Tagen oder aber nach 7.200 KM anstehen soll. 

Heute meldet sich das AH bei mir und gibt mir als Info, dass das Auto sehr gut

gepflegt wurde, aber ein Steinschlagschaden in der Frontscheibe sein soll. Sie

bieten mir an, diesen über meine Vollkasko mit einem Eigenanteil von 150,- EUR abzurechnen.

Außerdem will man mir die Kosten der Inspektion in Rechnung stellen.

Ich falle erstmal aus allen Wolken, wo denn der Steinschlagschaden herkommen soll.

Der VW-Mensch meinte, der sei erst in der Werkstatt aufgefallen.

Zu der im Display anstehenden Inspektion sage ich ihm, dass ich der Meinung bin, dass

die Inspektion ja erstmal angekündigt wird und erst in der Zukunft (17 Tage oder 7.200 KM

später) ansteht, d.h. außerhalb meines Finanzierungsvertrages und es somit nicht "mein

Problem" ist.

Letzter Stand: er will es morgen mal mit seinem Chef klären.

 

Hat evtl. jemand von Euch Ahnung, ob die mir tatsächlich die in ein paar Wochen

anstehende Inspektion in Rechnung stellen können?

Mit den 150,- EUR für die Selbstbeteiligung an dem Austausch der Windschutzscheibe

hab ich mich schon fast abgefunden - obwohl.

Wir hatten angebeben 15.000 KM im Jahr zu fahren und haben jetzt am Ende der

Finanzierungszeit ziemlich genau 10.000 KM weniger auf dem Tacho.

Müssen die das ausgleichen?

 

Ich weiss, viele Fragen.

Aber ich nehme an, dass der VW-Mensch sich morgen wieder bei mir melden wird.

Vielleicht habt Ihr ja den ein oder anderen Tipp.

 

Im Voraus - viiieeelen Dank für Eure Hilfe.

 

Grüße

Mischa69

Beste Antwort im Thema

Moin,

soweit ich weiß, darf die Inspektion nicht im Rückgabemonat fällig sein ... das wäre bei Dir ja dann der 31. - wenn ich richtig gerechnet habe. Ich könnte mir daher vorstellen, das dein Händler auf die Kosten der Inspektion besteht. Insbesondere da du ja keinen neuen Wagen bei ihm gekauft hast.

Minderkilometer werden normalerweise vergütet - der genaue Wert sollte in Deinem Vertrag stehen.

Was die Scheibe betrifft: Gemäß VW Beulenkatalog gelten "vereinzelte kleine Steinschläge bis 2 mm die sich nicht im gesamten Sichtfeld des Fahrers befinden" als akzeptierter Gebrauchszustand. Nicht akzeptiert werden "Steinschläge mit Rissbildung".

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Moin,

soweit ich weiß, darf die Inspektion nicht im Rückgabemonat fällig sein ... das wäre bei Dir ja dann der 31. - wenn ich richtig gerechnet habe. Ich könnte mir daher vorstellen, das dein Händler auf die Kosten der Inspektion besteht. Insbesondere da du ja keinen neuen Wagen bei ihm gekauft hast.

Minderkilometer werden normalerweise vergütet - der genaue Wert sollte in Deinem Vertrag stehen.

Was die Scheibe betrifft: Gemäß VW Beulenkatalog gelten "vereinzelte kleine Steinschläge bis 2 mm die sich nicht im gesamten Sichtfeld des Fahrers befinden" als akzeptierter Gebrauchszustand. Nicht akzeptiert werden "Steinschläge mit Rissbildung".

Beim Steinschlag würde ich komplett auf Stur schalten. Bei der Rückgabe wurde der Schaden ja nicht protokolliert. Ergo ist das später entstanden. Ende. Außerdem ist dafür nicht die VK zuständig, sondern die Teilkasko. Und wenn überhaupt, dann kann der Händler wenigstens die SB tragen. Das würde ich aber ganz zuletzt anbieten.

Genau dieses Gehabe der Händler ist der Grund, warum wir selbst Firmenwagen seit 15 Jahren nicht mehr leasen.

Andreas

am 20. März 2013 um 8:05

Eventuell kann man den Steinschlagschaden auch über Carglass ausbessern lassen kostet dich dann 0 € (wenn der Steinschlag nicht im Sichtfeld ist)

Die Sache mit den Steinschlagschäden ist ein sehr beliebter Trick der Händler, die Versicherung zu melken und damit ein Zusatzgeschäft zu machen. Einen minimalen Kratzer der niemandem auffällt weist fast jede Scheibe nach ein paar Jahren auf. Selbst wenn der Händler die Selbstbeteiligung übernimmt bleibt für ihn ein ordentlicher Gewinn übrig. (Es würde mich nicht wundern wenn der berechnete Austausch der Scheibe manchmal gar nicht erfolgt).

Vielleicht solltest du dir den Steinschlagschaden nochmal zeigen lassen. Am besten unangemeldet auftauchen, damit sie das Auto nicht entsprechend "preparieren".

Zitat:

Original geschrieben von Bloedbaer

Vielleicht solltest du dir den Steinschlagschaden nochmal zeigen lassen. Am besten unangemeldet auftauchen, damit sie das Auto nicht entsprechend "preparieren".

Wozu? Die haben das Auto zurückgenommen, ohne den Schaden zu protokollieren. Damit ist die Sache erledigt und das AH kann sich auf eigene Kosten eine neue Scheibe einbauen lassen. Darüber würde ich mit denen gar nicht mehr diskutieren. Der TE will dort ja auch kein neues Auto kaufen. Falls weiter Bedarf besteht, kann die Werkstatt sich mit meinem Anwalt unterhalten. Mir wäre die Zeit dafür zu schade.

Den Wagen zurücknehmen und später mit einem angeblichen Schaden kommen. Die Sache stinkt doch. :rolleyes:

Andreas

Themenstarteram 20. März 2013 um 14:18

So, ich nochmal.

 

Der VW-Mensch hat sich vorhin bei mir gemeldet und mitgeteilt, dass sie mir die

Kosten für die demnächst anstehende Inspektion nicht in Rechnung stellen werden. :-)

"Aber das mit der Frontscheibe und ihrer Selbstbeteiligung geht doch in Ordnung?"

wurde ich dann gefragt. Hab dem zugestimmt und direkt hinterher geschoben, dass

ich noch gerne wüsste, was es für die Minder-Kilometer, welche ja nun auch nicht

unerheblich sind (10.000), noch erwarten darf. Erstmal Ruhe auf der anderen Seite.

Hatte er ganz vergessen (stand ja auch bei der Rückgabe nur ganz Fett auf seinem

Zettel)....

Das muss er dann doch jetzt nochmal abklären, aber dafür erhalten wir wohl eine

Rückvergütung.

Hab mich wohl umsonst so verrückt gemacht - puhh.

 

Weiß zufällig jemand, was VW für Minder-Kilometer pro KM vergütet?

 

Dachte vielleicht interessiert es euch, wie die von mir geschilderte Situation ausgegangen ist.

 

LG

Mischa69

am 20. März 2013 um 14:35

Wenn ich es richtig im Kopf habe sind es ca. 4,7ct. pro Minderkilometer und ca. 8ct. für jeden Kilometer zu viel die bei uns im Vertrag stehen. Das gilt aber erst bei unter- oder überschreiten um mehr als 2.500km.

So in der Art steht es bei uns in der Finanzierung von 2010.

Hoi,

 

 

in deinen Finanzierungsunterlagen steht es unter folgendem Punkt:

 

 

Verbrieftes Rückgaberecht:

 

Das Fahrzeug muss sich in einem in einem dem Alter und der Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand befinden, frei von Schaden sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden. Ist die Kilometerleistung Überschritten, vermindert sich der Rückkaufspreis um 8,96 Cent je Kilometer. Ist die Kilometerleistung unterschritten, erhöht sich der Rückkaufspreis um 4,57 Cent je Kilometer. Bei der Berechnung bleiben 2.500 km ausgenommen.

 

Genauere Angaben kann ich leider nicht machen, da ich nicht weiß, was vor 4 Jahren in deinem Vertrag stand.

 

Mfg Tanja

 

 

 

2500 Minder-oder Mehrkilometer bleiben unberücksichtigt

Wieviel du für die 7500 Minder-km bekommst steht in deinem Finanzierungsvertrag

Wenn mir der Händler bei der Rückgabe sagt das die fällige Inspektion noch zu zahlen ist lasse ich diese einfach bei Atu etc machen.Aber nur das was wirklich vorgeschrieben ist.

Im Vertrag steht doch das das Fahrzeug dem Händler schon vor dem Rückgabetermin zwecks Begutachtung vorgestellt werden muß.Wenn es keine Einigung gibt wird dann ein Gutachter hinzugezogen

Wenn der Händler den Wagen vorher nicht begutachtet ist das sein Problem.Nachher braucht mir keiner mehr kommen

Bislang habe ich immer einen neuen gekauft.Die Fahrzeuge wurden nicht mal angeschaut.

 

 

 

 

 

 

 

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