Rückgabe bei Finanzierung bzgl. Mängeln und Falschangaben?
Hallo zusammen,
tut mir leid, falls es das Thema schon 1000x mal gibt.
Ich habe leider folgendes Problem:
Im März/April 2019 habe ich mein Fahrzeug beim Audi Vertragshändler per Audi Bank finanziert.
Wichtiger Kaufgrund für mich: Auto hatte laut Händler noch Audi Anschlussgarantie.
Ca. 2 Wochen nach der Abholung, kommt eine Email vom Verkäufer. "Hab mich verlesen - Auto hat doch keine Audi Anschlussgarantie - deswegen läuft jetzt unsere Gebrauchtwagengarantie schon".
Na toll.
Jetzt war das Auto gestern bei einer Vertragswerkstatt, wegen einer knarzenden Tür und einem Klappergeräusch aus Richtung Heck.
Ergebnis mitgeteilt bekommen vom Sachbearbeiter: Neue Tür muss her, Kostenpunkt: 1500€ ohne Lackierung, Einbau, etc.
Das Klappern wurde angeblich behoben, ist mir heute aber wieder aufgefallen, besteht also immer noch.
Die Gebrauchtwagengarantie greift wohl im Fall der Tür nicht - die Audi Anschlussgarantie hätte das schon gemacht...
Wie stehen meine Chancen hier bezüglich der Sachmangelhaftung? Das Autohaus muss mir ja beweisen, dass der Mangel an der Tür nicht schon vor dem Kauf vorhanden war. Die Vertragswerkstatt meinte, da ist in der Tür eine Schweißnaht gebrochen.
Der Gedanke einer Fahrzeugrückgabe rückt mir auch immer näher....er kommt jetzt morgen das 3. mal in die Werkstatt, 2x wegen dem gleichen Problem....der Händler hat ja 3 Versuche, die Mängel zu beseitigen, bevor ein eventuelles Rückgaberecht in Anspruch genommen werden kann - richtig?
Wer muss diese 3 Versuche durchführen? Kann das jede Vertragswerkstatt? Oder nur die Autohaus eigene Werkstatt? Wie sieht es mit der Anschlussgarantie "Lüge" aus? Kann ich das irgendwie geltend machen bzw. für mich einsetzen?
Ich danke euch schon mal für euren Rat.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Storm2you schrieb am 27. Juni 2019 um 13:47:55 Uhr:
Ein zusätzliches Blatt zu der Gebrauchtwagengarantie durfte ich erst bei der Abholung unterschreiben.
Ich habe immer nach einer schriftlichen Bestätigung der Anschlussgarantie gefragt, wurde mir aber vom Händler jedesmal verneint! Seine Aussage war, dass es da nichts schriftliches gibt und das im Schlüssel hinterlegt ist! (Meine Freundin war bei dieser Aussage dabei).
Ob hier mit Absicht gemogelt wurde, oder das wirklich nur ein Fehler war, weiß ich nicht..
Hier wurde mit Absicht gemogelt.
Wenn ein Blatt zu der Gebrauchtwagengarantie erst bei Abholung zur Unterschrift vorgelegt wurde, dann war zu diesem Zeitpunkt schon dem Händler bekannt, dass keine Audi - Anschlussgarantie vorliegt.
Der Händler wird nicht zusätzlich zur Audi - Anschlussgarantie eine weitere Gebrauchtwagengarantie abschließen. Welchen Zweck sollten zwei Garantieversicherungen für ein Fahrzeug haben?
O.
16 Antworten
Zitat:
@go-4-golf schrieb am 27. Juni 2019 um 16:33:18 Uhr:
Zitat:
@Storm2you schrieb am 27. Juni 2019 um 13:47:55 Uhr:
Ein zusätzliches Blatt zu der Gebrauchtwagengarantie durfte ich erst bei der Abholung unterschreiben.
Ich habe immer nach einer schriftlichen Bestätigung der Anschlussgarantie gefragt, wurde mir aber vom Händler jedesmal verneint! Seine Aussage war, dass es da nichts schriftliches gibt und das im Schlüssel hinterlegt ist! (Meine Freundin war bei dieser Aussage dabei).
Ob hier mit Absicht gemogelt wurde, oder das wirklich nur ein Fehler war, weiß ich nicht..
Hier wurde mit Absicht gemogelt.
Wenn ein Blatt zu der Gebrauchtwagengarantie erst bei Abholung zur Unterschrift vorgelegt wurde, dann war zu diesem Zeitpunkt schon dem Händler bekannt, dass keine Audi - Anschlussgarantie vorliegt.Der Händler wird nicht zusätzlich zur Audi - Anschlussgarantie eine weitere Gebrauchtwagengarantie abschließen. Welchen Zweck sollten zwei Garantieversicherungen für ein Fahrzeug haben?
O.
Da hast du Recht. Ich habe der Aussage vom Händler blind getraut - "Die Gebrauchtwagengarantie startet nach der Anschlussgarantie".
Die Hoffnung, aus der Garantie noch was rauszubekommen, habe ich eigentlich auch schon verloren. Ich bete momentan eher darum, dass das mit der Sachmangelhaftung so klappt und ich eventuell nach fehlgeschlagenen Ausbesserungsversuchen vom Rückgaberecht gebrauch machen kann.
Sind es denn 2 Nachbesserungsversuche die der Händler hat, oder 3?