Rückfahrlicht zu dunkel

Moin liebe Community,
gerade in der dunklen Jahreszeit ist es super nervig wenn man beim rückwärtsfahren nichts sehen kann, da es zu dunkel ist...
Gibt es irgendwie die möglichkeit hellere Birnen zu verwenden ?
Ich habe solche gefunden: https://www.amazon.de/.../ref=cm_cr_arp_d_product_sims?ie=UTF8

Gibt es andere 'legale' möglichkeiten ?

Ich fahre einen Golf 4 Variant von 2003

Beste Antwort im Thema

LED ist nicht erlaubt. Hast du mal die alte Birne vielleicht sogar noch die erste gegen eine neue ausgetauscht? Birnen verlieren mit höherer Brenndauer an Leistung/Helligkeit.

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Eine nachgerüstete LED-Kennzeichenbeleuchtung hat den praktischen Nebeneffekt als Rückfahrlicht. 🙂 Gibt es sogar mit e-Zeichen.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 1. Dezember 2017 um 20:36:34 Uhr:


Eine nachgerüstete LED-Kennzeichenbeleuchtung hat den praktischen Nebeneffekt als Rückfahrlicht. 🙂 Gibt es sogar mit e-Zeichen.

Wer es braucht🙄

Bei mir kann die Kennzeichenbeleuchtung ruhig mit ganz altersschwachen Glimmlämpchen bestückt sein. 😎😁

Zum Te, kenne das wenn man oft in dunklen Ecken parken muss, sind einige Rückfahrlichter echt ein Witz. Ist zwar nicht erlaubt, würde da trotzdem LED reinpacken, wie schon geschrieben, je nach Fahrzeug auf "CAN Bus" geeignet achten.

Ich habe schon unzählige Verkehrskontrollen hinter mir, vieles wurde überprüft, aber die Rückfahrscheinwerferbestückung😛 nie und wenn dein Auto ansonsten unaufälliger Standard ist tendiert die Wahrscheinlichkeit das das entdeckt wird wohl gegen 0...
Kurz gesagt man muss da nicht päpstlicher als der Papst sein, sofern es dir hilft..

Erstmal alles zerlegen und reinigen und ggf. auch eine neue Birne reinschrauben, dann sollte das schon anders aussehen. 14 Jahre altes Glühobst... und ich sehe eben, dass ich - zum Glück - nicht der erste oder einzige bin, der das vorschlägt.

Zitat:

@tartra schrieb am 1. Dezember 2017 um 21:05:56 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 1. Dezember 2017 um 20:36:34 Uhr:


Eine nachgerüstete LED-Kennzeichenbeleuchtung hat den praktischen Nebeneffekt als Rückfahrlicht. 🙂 Gibt es sogar mit e-Zeichen.

Wer es braucht🙄 [...]

Ja, ich brauchte es, weil die alten Leuchten zerbröselt sind. Die LED-Leuchten kosten auch erheblich weniger als original VW-Leuchten. Zweiter erfreulicher Nebeneffekt. 🙂

Zitat:

Ich habe schon unzählige Verkehrskontrollen hinter mir, vieles wurde überprüft, aber die Rückfahrscheinwerferbestückung😛 nie und wenn dein Auto ansonsten unaufälliger Standard ist tendiert die Wahrscheinlichkeit das das entdeckt wird wohl gegen 0... [...]

Fahre schon seit vielen Jahren mit LED-Standlichtbirnen herum und hatte deswegen auch noch keinen Ärger, auch nicht bei der HU.

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Zitat:

@birscherl schrieb am 1. Dezember 2017 um 09:08:04 Uhr:


Unsere Gemeinde hat beispielsweise den Uralt-Unimog durch einen neuen Traktor ersetzt, weil der eben besser einsetzbar ist.

Wenn eine Gemeinde einen Unimog durch einen Traktor ersetzt, geschieht das i.d.R. weil ein Traktor deutlich günstiger als ein Unimog mit vergleichbaren Anbaumöglichkeiten ist und sich zudem auf 40Kmh drosseln lässt, womit man ihn dann mit dem PKW-Führerschein fahren kann, somit bei Neueinstellungen von Personal auch keine Zusatzkosten für den LKW-Führerschein anfallen und man ganz nebenbei auch noch Kosten für die HU sowie je nach Gewicht für die SP spart... 😉

Wenn der Bauer mit Anbaugerät dran nachts heimfährt können sehr wohl legal Arbeitsscheinwerfer genutzt werden - etwa wenn Anbauteile ausschwenken und es dadurch "eng" wird. Allerdings sollte der Bauer die Dinger soweit es geht nach unten klappen wenn er damit fahren will/muss - blenden darf er nämlich nicht.

zu deinem Problem:
legal: Arbeitsscheinwerfer nachrüsten (je nach Fahrzeug auf, am oder unter dem Fahrzeug montieren, von HAND schaltbar bei Bedarf. Rückwärts rangieren ist nicht unbedingt "fahren", abschnallen darfst du dich ja auch.

illegal aber machbar: Schalter mit EIN-AUS-EIN (Wechsler mit Mittel-Aus) - einen auf +12 V (Hand-Ein), einen auf den Anschluß des vorhandenen Rückfahrlichtes (Automatikbetrieb).

Notbehelf bis dahin: beim Rückwärtsfahren an der einen doofen Ecke Nebelschlußleuchte mit einschalten.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 1. Dezember 2017 um 22:27:39 Uhr:


... zudem auf 40Kmh drosseln lässt, womit man ihn dann mit dem PKW-Führerschein fahren kann, ...

Wieso? Das Ding hat trotzdem ein zul. Gesamtgewicht über 7,5t, da brauchst du auch den (glaube) t-Schein dafür. Mit 3er (bzw BC1E wie das jetzt heißt) ist da nix, auch wenn der nur 40 fährt.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. Dezember 2017 um 09:14:21 Uhr:


Wieso?

Weil das so ist! 😉

Zitat:

Das Ding hat trotzdem ein zul. Gesamtgewicht über 7,5t

Das zGg Spielt dabei keine Rolle! Das ist nur für die SP von Relevanz.

Zitat:

..da brauchst du auch den (glaube) t-Schein dafür.

Nö!

Da benötigst du nur die Klasse L und die hat jeder der den Autoführerschein hat automatisch...

...damit darf man dann völlig legal einen Traktor der Klasse L, mit bis zu 2Anhängern und einem Gesamtgewicht des Zuges von bis zu 40t fahren! 😰

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 4. Dezember 2017 um 14:57:30 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. Dezember 2017 um 09:14:21 Uhr:


Wieso?

Weil das so ist! 😉

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 4. Dezember 2017 um 14:57:30 Uhr:



Zitat:

Das Ding hat trotzdem ein zul. Gesamtgewicht über 7,5t


Das zGg Spielt dabei keine Rolle! Das ist nur für die SP von Relevanz.

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 4. Dezember 2017 um 14:57:30 Uhr:



Zitat:

..da brauchst du auch den (glaube) t-Schein dafür.


Nö!
Da benötigst du nur die Klasse L und die hat jeder der den Autoführerschein hat automatisch...

...damit darf dann völlig legal einen Traktor der Klasse L, mit bis zu 2Anhängern und einem Gesamtgewicht des Zuges von bis zu 40t fahren! 😰

Ja, aber nur Land- oder Forstwirtschaft!!

Ansonsten, vor allem beim schwarzen Kennzeichen gilt das def. nicht !

Gruß Jörg.

Zitat:

@63er-joerg schrieb am 4. Dezember 2017 um 15:02:55 Uhr:


Ja, aber nur Land- oder Forstwirtschaft!!

Die Liste ist deutlich länger....

Land- & Forstwirtschaft nur der grobe Oberbegriff - und darunter fällt dann auch der örtliche Bauhof, um den es im Ursprungsbeitrag ging!

Das Kennzeichen, ob schwarz oder grün hat damit auch nichts zu tun!

@MagirusDeutzUlm ich hab den 3er Schein (rosa Lappen) und da müsste ich mich jetzt schwer täuschen wenn der L/T da mit drin ist.
Richtig, man kann den ohne weiteres umschreiben lassen, soweit ich weiß braucht man eine Bestätigung (von einem Landwirt bwz. von seinem Arbeitgeber) damit das genehmigt wird. Könnte natürlich schon wieder überholt sein.
Einfach mit dem Rosa/Grauen 3er-Lappen fahren ist IMHO nicht drin.

PS. Es geht um Traktoren mit >7,49t zul. Gesamtgewicht. Daß das nur ein Theoretikum ist ist mir klar, die zulässigen Gewichte sind ja nur wegen Arbeitsgeräten so hoch gesetzt, der Traktor selber wiegt ja deutlich weniger.

EDID: Hier steht das auch noch genauso wie ich das in Erinnerung habe.

Gruß Metalhead

Um auf die Eingangsfrage zurück zu kommen....
Damit geht hinter dem Auto die Sonne auf:
http://www.blauertacho4u.de/...Ba15s-P21W-mit-CREE-XBD-LEDs-6000K.html

Sind natürlich nicht STVO-zugelassen, aber man sieht es optisch nicht auf den ersten Blick, dass das LED sind (es seihe denn, man schaltet sie an 😉 )

Und ja, die kosten 25€ pro STÜCK. Das ist aber auch kein (billiges) Chinazeugs und thermisch sind die auch unbedenklich. Gerade im Offroad-Bereich sind die fast ein must-have.

Hätte ich keine Volvo-only Sockel für die Rückfahrlichter, wären sie bei mir längst verbaut, denn durch die getönten Scheiben hinten sehe ich fast nix.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. Dezember 2017 um 16:19:22 Uhr:


@MagirusDeutzUlm ich hab den 3er Schein (rosa Lappen) und da müsste ich mich jetzt schwer täuschen wenn der L/T da mit drin ist.

Bei Umschreibung und die ist spätestens 2033 auch bei dir fällig, ist die Klasse L ist automatisch mit drinn, auf Antrag

(und Nachweis)

wird T erteilt!

Zitat:

EDID: Hier steht das auch noch genauso wie ich das in Erinnerung habe.

Hast du dir den Text überhaupt durchgelesen

(ferner verstanden)

? 😕

Da steht genau das Gegenteil von dem, was du uns hier versuchst zu verkaufen. 🙄

Hier mal eine Auflistung, was wer alles fahren darf...

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 4. Dezember 2017 um 17:18:29 Uhr:


Hast du dir den Text überhaupt durchgelesen (ferner verstanden)? 😕
Da steht genau das Gegenteil von dem, was du uns hier versuchst zu verkaufen. 🙄

Wieso? Da steht:

Zitat:

Inhaber nur der alten Klasse 3 sind nicht im Besitz der wichtigen Führerscheinklasse T.

Was das zulGG bei Klasse L ist, hab ich jetzt nirgends gefunden.

Gruß Metalhead

Bei L gibt es kein zulGG.

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