1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. S60 2, V60, S80 2, V70 3, XC70 2, XC60
  6. Rückfahrkamara zu Dashcam

Rückfahrkamara zu Dashcam

Volvo V70 3 (B)

Hallo Leute,
kennt jemand eine Möglichkeit die Rückfahrkamara zu einer Dashcam umzubauen / mitzuverwenden? Gibt es eine Software dazu, eventzell sogar von Volvo?
Schön wäre es sicherlich auch, wenn die Aufnahmen direkt auf die Festplatte gespeichert werden.
Ich Hardware ist ja vorhanden (beim meinem Fahrzeug).
Wäre für jeden Hinweis dankbar.
LG

Beste Antwort im Thema

Er fragt nach der technischen Machbarkeit und nicht nach dem Sinn oder eventuellen rechtlichen Konsequenzen.

23 weitere Antworten
Ähnliche Themen
23 Antworten

Zitat:

@Slipenir schrieb am 19. Mai 2017 um 20:54:41 Uhr:


Filmen darf man, nur nicht veröffentlichen.

In Österreich ist bereits das Filmen/Fotografieren von Kennzeichen und/oder Personen -ohne Genehmigung- gesetzlich verboten. ...und das ist auch gut so!!

Oberlehrermodus aus...

Das ist in D auch so.

Sofern du eine werkseitige Kamera verbaut hast, ist das technisch nicht möglich. Es scheitert sowohl an der Integration via Software als auch wegen dem Winkel der Kamera. Die ist für diesen Zweck für zu weit nach unten geschwenkt.
Alternativ kannst du natürlich eine zweite Kamera verbauen und diese dann als Backdoor-Dashcam nutzen.
Wie schon mehrfach erwähnt- wenn die Rennleitung genauer hinsieht, gibts Ärger.

Was soll die Rennleitung dagegen haben? Es gibt einige Gerichte, die so eine Cam, bzw. den Film vor Gericht zugelassen haben.

[url= https://www.bussgeldkatalog.org/dashcam/]Link[/url]

Und natürlich kann ich Personen fotografieren. Sie dürfen halt nur nicht das Hauptobjekt der Aufnahme sein. Den Kölner Dom ohne fremde Personen zu fotografieren, dürfte schwierig werden.
Zitat:
" Erlaubt ist nach § 23 KunstUrhG die Veröffentlichung von Bildern, auf denen Personen nur als Beiwerk (z.B. zufällig vorbeilaufende Personen vor einem fotografierten Gebäude) erscheinen."
Zitat Ende, Quelle Wikipedia

Jetzt setzt ich noch einen drauf. ..sofern es mehr als 6 Personen sind.

@teddy1x: Dein Wunsch oder kannst Du uns dafür auch die Gesetzestextstelle angeben?

Zitat:

@teddy1x schrieb am 26. Mai 2017 um 07:35:52 Uhr:


Jetzt setzt ich noch einen drauf. ..sofern es mehr als 6 Personen sind.

Das würde mich jetzt auch interessieren. Es geht bei der ganzen Sache auch nur um das Veröffentlichen von Fotos oder Filmen.
Siehe hier, klick und im Text steht nichts von der Anzahl.
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html

Wenn ich es in meinem Büro noch finde, liefere ich es nach. Ich bin u. A. auch für den Datenschutz zuständig. Mittlerweile weiß ich allerdings nicht mehr, ob es überhaupt noch Datenschutz gibt....
Sicher kann ich jetzt nur sagen, dass es, zumindest vor einigen Jahren noch verboten war, weniger als 6 Personen ohne deren Zustimmung abzulichten.

Zitat:

@V70iiiD4 schrieb am 19. Mai 2017 um 10:32:19 Uhr:


Danke fluchti24,
es soll hier nur um die technische Umsetzung gehen.

Mögliche technische Umsetzung.

1. Rückfahrkameras freischalten

https://www.ampire.de/TF-NTG5.htm?a=article&ProdNr=TF-SC14&p=3603

2. Aufnehmen

http://www.carlights.de/auto-kamera-recorder-dvr1.html
Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. S60 2, V60, S80 2, V70 3, XC70 2, XC60