Rückdatierung bei überzogener HU unzulässig?

Moin!

Mit einiger Verblüffung habe ich zur Kenntnis genommen, dass die in NRW übliche Rückdatierung bei überzogenen HU-Termin bundesweit keineswegs einheitlich ist.

Hessische Verkehrsministerium

Da ich gerade die HU an einem länger nicht benutzten Anhänger hab machen lassen und die Zeit bis zur neuen HU nur 13 Monate ist, frage ich mich, ob wir in NRW von TÜV und Co über den Tisch gezogen werden, während in anderen Bundesländern immer volle 2 Jahre vergeben werden. 😕

Beste Antwort im Thema

TÜV, Decra und co. haben viele Freunde in der Politik, dehlalb wird nix dagegen unternommen. In meinen Augen geht es hier um eine Umsatzsteigerung, die nicht der Sicherheit auf der Straße dient, sondern der TÜV-Kasse.

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Halten wir zwischendurch mal kurz fest - eine Rückdatierung hat jedenfalls keinerlei sicherheitsrelevante Funktion... in der Zeit rückwirkend geht ja nicht, nedwahr? Ausserdem... stellt der Prüfer die Tauglichkeit für 2 Jahre fest - werden es ja durch die Überziehung vorher nicht weniger? Gut...

Bleibt also rein der vorgebliche Anreiz zur pünktlichen Vorstellung - warum wird eigentlich überzogen?
Nun, mancher fährt den Karren danach in die Presse, andere wollen dann eh ohne HU verticken und viele vergessen es halt schlicht und ergreifend. Und was soll sich durch diese "Erziehungsmaßnahme" daran ändern? Nix... wie und warum auch.

Bleibt der Strafaspekt für den bürgerlichen Ungehorsam - nur bittschön, das ist Sache der Exekutive... nicht eines Dampfkesselvereins 🙂 Mithin wäre ja gerade noch hinnehmbar (auch nicht wirklich, aber geschenkt..), wenn die Prüforga den Sachverhalt an eine zuständige Behörde weiterleitet... auf dass der Volksseele genüge getan wird und der Schwerverbrecher bestraft. 😛

Real bleibt nur: Sicherung und kalkulierbare Umsatzmaximierung für die Prüforganisationen. Sonst nix, aber auch rein gar nix.

Und nochmal - wird ein abgemeldetes Fzg. vorgestellt, erhält es immer 2 Jahre. Und das ist auch gar kein Problem - vor der Zulassung sind ja mit Versicherungsnachweis Fahrten zum TÜV und Zulassungstelle erlaubt... selbst mit einer Einleitung des Zulassungsverfahrens gilt das Fzg. bei der Vorführung als "abgemeldet". Meldet man ein Fahrzeug mit überzogener HU ab (warum sollte das bitte nicht gehen? Wär ja Schwachsinn? Risiko ist nur.. manche Zulassungsstellen melden das weiter) und fährt dann mit selbigem zur HU... gibts ebenfalls 2 Jahre.

Zitat:

Na klar wird der KÜSler beim Wechsel zu DEKRA (Ost) bzw. zum TÜV (West) automatisch schlauer ;-))
Aber nur dann, wenn er sich noch mal auf die Schulbank setzt und eine tiefgründige Ausbildung mit abschließender behördlicher Prüfung macht. Die beiden "Vereine" DEKRA (Ost) bzw. TÜV (West) unterhalten nämlich das sogenannte Netz der Technischen Prüfstellen (TP), und dort sind dann auch die aaS (amtlich anerkannten Sachverständigen) beschäftigt. Während die "normalen" Prüfingenieure aller aaÜO wie KÜS, GTÜ, GTS, TÜV, DEKRA usw. halt nur die HU, AU, Oldtimergutachten, Änderungsabnahmen etc. je nach erlangter Qualifikation durchführen dürfen, liegt bei den TP'en das Monopol der Betriebserlaubnisbegutachtungen, Vollgutachten, EG-FGV-Einzelgenehmigungen, Bauteilgenehmigungen, Personenprüfungen usw..

Tja.. und wieder reiner Protektionismus. Denn warum bitteschön sollte z.B.der KÜSler die Schulbank nicht drücken dürfen... um dann

als KÜSler

eben diese Dinge auch zu dürfen?

Den vorgeblichen Wettbewerb gibts nämlich gar nicht wirklich - dafür haben die "schweren" Lobbyisten von TÜV und Dekra schon gesorgt. Es geht um GELD - sonst gehts um rein gar nichts.

Ich bin ja schon gespannt, wann die HU Gebühr automatisch alle 2 Jahre mit dem Steuerbescheid eingefordert wird - natürlich direkt auf das Konto des TÜV oder Dekra. Beiliegend ein Gutschein für ne HU bei den jeweils zuständigen Monopolisten - ob der eingelöst wird, ist denen DANN sicher einerlei. Ach ne.. geht ja um Sicherheit 😛

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Halten wir zwischendurch mal kurz fest - eine Rückdatierung hat jedenfalls keinerlei sicherheitsrelevante Funktion... i

Ausserdem... stellt der Prüfer die Tauglichkeit für 2 Jahre fest

Ja und nein. Rückdatierung ist reiner Anreiz pünktlich zu kommen um sich damit weitere Kontrollmaßnahmen zu ersparen. Funktioniert ja auch eigentlich ganz gut, der Anteil derer die deutlich zu spät kommen ist sehr gering. Mit der Handvoll verdient man sich sicher keine goldene Nase.

Das Problem was man auch als Prüfer hat sind diese regional unterschiedlichen Regelungen, wie soll man den Quatsch seinen Kunden erklären? Wichtig ist bei solchen Dingen dass es einheitlich läuft. Wie sollte man z.B. einem Kunden in NRW erklären dass er mit einseitig defekter Leuchtweitenregulierung keine Plakette bekommt, in Hessen, BW und Co. aber schon? Ist in NRW der gleiche Mangel erheblicher? Dieses "jedes Bundesland macht was es will" schafft letztlich nur Probleme.

Nein bezogen auf den zweiten Satz: Der Prüfer stellt nur die Tauglichkeit zum Zeitpunkt der Untersuchung fest, nicht mehr.

Das Thema mit den Einzelgenehmigungen ist etwas aufwendiger, da sollte man vielen beim TÜV/Dekra die Kompetenz wieder wegnehmen. Erst in diesem Jahr hat sich da einiges vernünftigerweise verändert. Es ist ja nicht Sinn der Sache dass irgendwer nach eigenem Gutdünken 21er-Gutachten erstellt wie es ihm passt. Neben der Ausbildung gehört auch eine entsprechende technische Ausrüstung sowie die Verwendung derselben dazu um ein Fahrzeug wirklich zu prüfen. Ist zwar viel tolles Blabla was man zu diesem Thema hört, aber mit ordentlich gemachten 21er-Gutachten verdient man nunmal kein/kaum Geld.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Ist jetzt eine abweichende Durchsetzung sowas wie ein Protest der Länder die dagegen gestimmt haben?

Hatte Polemik jemals etwas mit Sachlichkeit zu tun?

Zitat:

Warum klagt niemand wenn es Zweifel an der Rechtsgültigkeit bestehen?

Ich vermute mal eine Klage eines Bundeslandes ohne Rückdatierung (zB. Saarland) gegen ein Bundesland mit Rückdatierung (zB. NRW) zur Abschaffung der Rückdatierung in diesem Bundesland?

Weil es verfassungsrechtlich nicht möglich ist. Das Saarland (Landesregierung wie auch Bürger) erhält keine Nachteile aus der existierenden Rückdatierung in NRW und hat damit keinen Klagegrund / Klagemöglichkeit.

NRW hätte eine Klagemöglichkeit, da zB. wirtschaftliche Nachteile durch "HU-Tourismus" vorhanden sind, NRW könnte klagen., TÜV-Rheinland könnte klagen, ein Autofahrer der zurückdatiert wurde, könnte klagen.

Zitat:

Klage kann ja nicht nur eine Überwachungsorganisation einreichen sondern ebenso über Privatpersonen oder Behörden kommen.

Aber nur, weil einer nicht klagt, ist es doch nicht rechtsgültig.

Der Spaß mit der notwendigen Nachprüfung bei mehr als 24 Monaten FE-Entzug war auch nie rechtmäßig, wurde aber erst nach Klage eines betroffenen dann auch gekippt und erst damit rechtunwirksam.

Wer würde denn hier überhaupt ein Interesse für eine Klage haben?
TÜV-Rheinland, die sich nur einen wirtschaftlichen Vorteil wegschießen können; oder das Land selber, was über die Umsätze des TÜV-Rheinland an der Rückdatierung mit verdient und dann auch noch einen der größten Steuerzahler und Arbeitgeber im Land verärgert - das halte ich für unwahrscheinlich.

Vielleicht war das auch der Hintergrund, warum alle diese Einrichtungen auch keine Klage gegen die umstrittene Nachprüfung bei der FE geführt haben.

Bleibt somit nur ein Autofahrer, der rückdatiert wurde und damit einen wirtschaftlichen Nachteil erlitten hat, aber so lange der nicht klagt, sondern immer brav geimpft wird, das dies alles so richtig ist und die Anderen die Schlimmen sind, hat man Ruhe im eigenen Laden.

Zitat:

Warum zwingt der Bund die Länder nicht die Verordnung umzusetzen?

Weil damit das Saarland einen Klagegrund bekommen und auch klagen würde, was NRW über seine Eingriffsmöglichkeit über den Bundesrat zu dieser "Zwangsmaßnahme" bisher zu verhindern wusste.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Hatte Polemik jemals etwas mit Sachlichkeit zu tun?

Wer würde denn hier überhaupt ein Interesse für eine Klage haben?

Polemik hatte noch nie was mit Sachlichkeit zu tun. 😉

Klagegrund? Unzählige Autofahrer bei denen Zurückdatiert wird. Automobilverbände oder Verbraucherschutzverbände im Interesse der Autofahrer. Bundesländer die unter dem Prüfstellentourismus leiden. Prüfstellenbetreiber denen die Kunden ins Nachbarbundesland flüchten. Irgendwelche Bürger die Spaß an Paragraphenreiten haben. Der Bund weil die Länder sich nicht an die Verordnungen halten.

Insbesondere letzterer Punkt wundert mich da. Aber wahrscheinlich ist das eben Politik. Wir dulden das, bekommen dafür was anderes für euch oder wie auch immer.

Welchen Grund hätte das Saarland für eine Klage wenn das durchgesetzt wird? Die Verordnung ist auf rechtsgültigem Weg über Mehrheitsbeschluss im Bundesrat in Kraft getreten und daher von allen Bundesländern umzusetzten. WIE das umgesetzt wird ist Ländersache, aber Dinge darin zu umgehen eher weniger.

Aber das wird eher ein Thema für Juristen, mit den ganzen Zuständigkeiten und wer wie warum kenne ich mich als Nichtjurist nicht aus. Und bin froh mich mit dem Mist nicht den ganzen Tag befassen zu müssen. Aber als Prüfer vor dem Kunden zu stehen und ihm zu erklären warum das hier so und woanders ganz anders ist ist einfach Sch... . Zumal es keinen vernünftigen Grund dafür gibt. 🙁

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Zitat:

Zumal es keinen vernünftigen Grund dafür gibt. 🙁

Eben... deswegen sollte man diesen Rückdatierungskäse auch wieder kpl. einstampfen 😁 😉

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Eben... deswegen sollte man diesen Rückdatierungskäse auch wieder kpl. einstampfen 😁 😉

Gerne, und dafür die Politessen die HU-Gültigkeit überprüfen lassen 😁

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Klagegrund? Unzählige Autofahrer bei denen Zurückdatiert wird. Automobilverbände oder Verbraucherschutzverbände im Interesse der Autofahrer. Bundesländer die unter dem Prüfstellentourismus leiden. Prüfstellenbetreiber denen die Kunden ins Nachbarbundesland flüchten. Irgendwelche Bürger die Spaß an Paragraphenreiten haben.

Ja, aber weil es niemand von denen macht ergibt sich kein Argument, dass eine Rückdatierung rechtmäßig ist, sondern nur rechtswirksam.

Zitat:

Der Bund weil die Länder sich nicht an die Verordnungen halten.

Das kann der Bund nicht, so lange einzelne Bundesländer eine Art vorgelagertes Vetorecht gegen eine Klage haben.

Zitat:

Welchen Grund hätte das Saarland für eine Klage wenn das durchgesetzt wird?

Weil sie dann und erst dann überhaupt erst eine Klagemöglichkeit haben.

Weil sie gegen die Rückdatierung aufgrund mangelhafter Rechtmäßigkeit sind und sich das nicht "überstülpen" lassen.

Zitat:

Die Verordnung ist auf rechtsgültigem Weg ...

Das meine ich mit ständigem "impfen".

Diese Meinung hatte noch nie das Saarland und wurde ua. in Hessen schon immer massiv bezweifelt und nun sogar nicht mal mehr das Bundesverkehrsministerium als Verursacher von der Rückdatierung.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Das meine ich mit ständigem "impfen".

Moment, ich hab gesagt sie ist auf rechtmäßigem Weg in Kraft getreten, nicht dass sie inhaltlich rechtmäßig ist. 😉

Ob das inhaltlich haltbar ist können Gerichte klären, das ist mir dann zu juristisch und nicht mein Ding. In dem Zusammenhang aber für mich als Nichtjuristen die Frage: Was kann der Bund machen wenn Länder die Verordnungen nicht umsetzen? Sie aus dem Bund rausschmeissen? 😛

Das Saarland verfolgte damit immer finanzielle Interessen, Hessen spielt sich jetzt nur voreilig auf. Die Fristen müssen insbesondere für die AU eh neu definiert werden (an der Stelle steht nämlich wirklich Mist in der Verordnung), in dem Zusammenhang wird höchstwahrscheinlich die Rückdatierung in der Verordnung eh gestrichen. Zumindest lt. dem was man derzeit aus dem Verkehrsministerium hört.

Zitat:

Gerne, und dafür die Politessen die HU-Gültigkeit überprüfen lassen

Ja - das ist ja auch eine ihrer Aufgaben und ich sage mal ganz lässig: Der Augenmerk auf solche Dinge ist im Verhältnis zu deren Relevanz mehr als ausreichend. 🙂

Ist doch der nächste Gag daran - im Grunde eine verkappte Doppelbestrafung... ggf. einmal an die Staatskasse und nochmal an die beleidigte Leberwurst Prüforga 😁 😉

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


Moment, ich hab gesagt sie ist auf rechtmäßigem Weg in Kraft getreten, nicht dass sie inhaltlich rechtmäßig ist. 😉

Ein geklautes Auto wird nicht rechtmäßig, nur weil man sich damit immer innerhalb den Regeln der StVO bewegt 😉

Zitat:

Die Fristen müssen insbesondere für die AU eh neu definiert werden

...Du willst jetzt aber nicht sagen, das wird der nächste scheinheilige Versuch, eine jährliche HU durchzusetzen? 😰

Zitat:

Sie aus dem Bund rausschmeissen?

Oh - da wäre die Bayern gar nicht bös und würden sicher auch monatlich (ist doch noch viel sicherer 😁 😛 ) dafür zum HU-Quickie antanzen 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


...Du willst jetzt aber nicht sagen, das wird der nächste scheinheilige Versuch, eine jährliche HU durchzusetzen? 😰

Nein, aber guck mal nach von wann die AU sein muss wenn du die HU-Frist überschritten hast. 😁

Zitat:

Nein, aber guck mal nach von wann die AU sein muss wenn du die HU-Frist überschritten hast.

Puuuh.. ach so... ok - eine Verständnis Miss 🙂

Aber ich überschreite eh nix - papp mir immer pünktlich ne frische Plakette druff 😁 *spässle*

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc



Zitat:

Na klar wird der KÜSler beim Wechsel zu DEKRA (Ost) bzw. zum TÜV (West) automatisch schlauer ;-))
Aber nur dann, wenn er sich noch mal auf die Schulbank setzt und eine tiefgründige Ausbildung mit abschließender behördlicher Prüfung macht. Die beiden "Vereine" DEKRA (Ost) bzw. TÜV (West) unterhalten nämlich das sogenannte Netz der Technischen Prüfstellen (TP), und dort sind dann auch die aaS (amtlich anerkannten Sachverständigen) beschäftigt. Während die "normalen" Prüfingenieure aller aaÜO wie KÜS, GTÜ, GTS, TÜV, DEKRA usw. halt nur die HU, AU, Oldtimergutachten, Änderungsabnahmen etc. je nach erlangter Qualifikation durchführen dürfen, liegt bei den TP'en das Monopol der Betriebserlaubnisbegutachtungen, Vollgutachten, EG-FGV-Einzelgenehmigungen, Bauteilgenehmigungen, Personenprüfungen usw..

Tja.. und wieder reiner Protektionismus. Denn warum bitteschön sollte z.B.der KÜSler die Schulbank nicht drücken dürfen... um dann als KÜSler eben diese Dinge auch zu dürfen?
Den vorgeblichen Wettbewerb gibts nämlich gar nicht wirklich - dafür haben die "schweren" Lobbyisten von TÜV und Dekra schon gesorgt. Es geht um GELD - sonst gehts um rein gar nichts.

Ich bin ja schon gespannt, wann die HU Gebühr automatisch alle 2 Jahre mit dem Steuerbescheid eingefordert wird - natürlich direkt auf das Konto des TÜV oder Dekra. Beiliegend ein Gutschein für ne HU bei den jeweils zuständigen Monopolisten - ob der eingelöst wird, ist denen DANN sicher einerlei. Ach ne.. geht ja um Sicherheit 😛

Na ja, was kann DEKRA oder TÜV dafür, daß sie den Streit um die monopolistischen "Fleischtöpfe", hier die Technischen Prüfstellen, bei der Neuaufteilung der Gebiete gewonnen haben? Es hätten sich alle aaÜO bewerben können und haben das teilweise auch getan. Wer gewonnen hat, ist ja nun offensichtlich, und ich finde das auch gut so. Zur TP gehören ja nun auch entsprechend viele Leute zur Aufrechterhaltung des Netzes der TP (siehe KfSachVG) und auch eine materielle Ausstattung. Ob das die kleinen freien aaÜO leisten können, ist fraglich.

Außerdem ist es nun mit dem Wettbewerb der aaÜO bei HU, AU etc. schon schlimm genug, man sieht ja, wo das hingeführt hat. Ich würde am liebsten alle aaÜO in einen Topf schmeißen, allen Prüfern ein adäquates Gehalt zahlen, den ganzen Quatsch mit der mengenabhängigen Provisionsregelung wegtun und alles wäre schick. Dann hätte man endlich wieder saubere Prüfungen, und das ganze Gefeilsche und gegenseitige Ausspielen und Abjagen von Kunden wäre vorbei.

Aber das ist alles leider nur ein Traum...

Grüße der Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von gardiner


Dann hätte man endlich wieder saubere Prüfungen

Naja, so perfekt war das zu Monopolzeiten des TÜV auch nicht. Aber hast recht, da müssen wir irgendwie hin. Wir brauchen keine Plakettenkleber sondern Sachverständige die ein Auto auch wirklich prüfen (können und tun).

Problem sehe ich aber mehr im Werkstatttüv als bei der Provision. Ein freundlicher Prüfer zu dem mehr Kunden kommen kann durchaus mehr Geld verdienen, da habe ich kein Problem mit. Am schlimmsten sind Werkstätten die mit mehreren Organisationen zusammenarbeiten. "Du klebst keine Plakette"? "Egal, heute nachmittag kommt dein Konkurrent von XYZ", machst du dreimal nicht brauchst du gar nicht wieder zu kommen.

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