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Rückdatierung bei überzogener HU unzulässig?

Themenstarteram 24. Oktober 2010 um 8:02

Moin!

Mit einiger Verblüffung habe ich zur Kenntnis genommen, dass die in NRW übliche Rückdatierung bei überzogenen HU-Termin bundesweit keineswegs einheitlich ist.

Hessische Verkehrsministerium

Da ich gerade die HU an einem länger nicht benutzten Anhänger hab machen lassen und die Zeit bis zur neuen HU nur 13 Monate ist, frage ich mich, ob wir in NRW von TÜV und Co über den Tisch gezogen werden, während in anderen Bundesländern immer volle 2 Jahre vergeben werden. :confused:

Beste Antwort im Thema

TÜV, Decra und co. haben viele Freunde in der Politik, dehlalb wird nix dagegen unternommen. In meinen Augen geht es hier um eine Umsatzsteigerung, die nicht der Sicherheit auf der Straße dient, sondern der TÜV-Kasse.

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Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

Zitat:

Dann halt mit der Einschränkung, dass das Fahrzeug bei der Abmeldung noch eine gültige HU gehabt hat.

Nö... abgemeldete Fzg. erhalten immer den vollen HU Rahmen. Logischerweise meine ich - abmelden, TÜV machen lassen und immer 2 Jahre bekommen, anmelden.

Auch nö, es ist rechtlich (mit Ausnahme der derzeit nicht rückdatierenden Bundesländer) genau so, wie es @tec-doc geschrieben hat. Wenn man das Fahrzeug verkaufen will, wird oftmals der fällige TÜV nicht mehr gemacht, um Kosten zu sparen. Dann hat das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Abmeldung keinen gültigen TÜV mehr. Das führt dazu, daß bei einer Wiederzulassung ein neuer TÜV gemacht werden muß. Dieser wird dann mit Ausnahme der o.g. Länder zurückdatiert.

Anders ist es, wenn das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt/ abgemeldet wird, wenn es noch einen gültigen TÜV hat. Dann wird bei der Wiederinbetriebnahme ein neuer TÜV gemacht, der die volle Laufzeit hat.

Grüße der Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc

 

Oder ist es logisch, dass Einzelabnahmen hier nur der TÜV, dort die Dekra und der KÜSler etc. gar nicht machen darf? Ist der TÜV Ing. im Osten plötzlich dämlich, wird der KÜSler bei Vertragswechsel zur Dekra dort gscheider, hier aber nicht, ist er gar von Haus aus doofer?

Fragen über Fragen.... und die Antwort ist gar nicht so schwer: Willkommen in Deutschland :D ;)

Na klar wird der KÜSler beim Wechsel zu DEKRA (Ost) bzw. zum TÜV (West) automatisch schlauer ;-))

Aber nur dann, wenn er sich noch mal auf die Schulbank setzt und eine tiefgründige Ausbildung mit abschließender behördlicher Prüfung macht. Die beiden "Vereine" DEKRA (Ost) bzw. TÜV (West) unterhalten nämlich das sogenannte Netz der Technischen Prüfstellen (TP), und dort sind dann auch die aaS (amtlich anerkannten Sachverständigen) beschäftigt. Während die "normalen" Prüfingenieure aller aaÜO wie KÜS, GTÜ, GTS, TÜV, DEKRA usw. halt nur die HU, AU, Oldtimergutachten, Änderungsabnahmen etc. je nach erlangter Qualifikation durchführen dürfen, liegt bei den TP'en das Monopol der Betriebserlaubnisbegutachtungen, Vollgutachten, EG-FGV-Einzelgenehmigungen, Bauteilgenehmigungen, Personenprüfungen usw..

Merke, der aaS darf viel mehr als der "gemeine" PI. Ob das gut für ihn ist, muß jeder mit sich selbst ausmachen. Ich bin nämlich auch ein solcher Voll-aaS mit allen Befugnissen und habe da manchmal meine Zweifel, ob es gut ist, alles zu dürfen.

Grüße der Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von Lewellyn

Moin!

Mit einiger Verblüffung habe ich zur Kenntnis genommen, dass die in NRW übliche Rückdatierung bei überzogenen HU-Termin bundesweit keineswegs einheitlich ist.

Hessische Verkehrsministerium

Da ich gerade die HU an einem länger nicht benutzten Anhänger hab machen lassen und die Zeit bis zur neuen HU nur 13 Monate ist, frage ich mich, ob wir in NRW von TÜV und Co über den Tisch gezogen werden, während in anderen Bundesländern immer volle 2 Jahre vergeben werden. :confused:

Da ich meinen Anhänger auch nun schon eine Weile nicht genutzt habe, ist die HU auch schon wieder seit Februar fällig. Erstens habe ich ihn wirklich nicht genutzt und zweitens habe ich z. Zt. kein Fahrzeug mit Hängerkupplung, da ich alles anders wegbekomme.

Wenn ich den Hänger wieder mit einer HU versehen will, wird diese auch rückdatiert, was mir auch nicht recht in den Kopf will, da ich diesen ja nicht nachträglich nutzen kann.

Ich verstehe diese Vorgensweise ja bei PKW´s und Krafträdern, da man davon ausgeht, dass diese ja genutzt werden, aber so ist das für mich nicht begreiflich.

Wünsche noch einen schönen Sonntagabend.

Zitat:

Original geschrieben von __Strike__

Da ich meinen Anhänger auch nun schon eine Weile nicht genutzt habe, ist die HU auch schon wieder seit Februar fällig. Erstens habe ich ihn wirklich nicht genutzt und zweitens habe ich z. Zt. kein Fahrzeug mit Hängerkupplung, da ich alles anders wegbekomme.

Wenn ich den Hänger wieder mit einer HU versehen will, wird diese auch rückdatiert, was mir auch nicht recht in den Kopf will, da ich diesen ja nicht nachträglich nutzen kann.

Ich verstehe diese Vorgensweise ja bei PKW´s und Krafträdern, da man davon ausgeht, dass diese ja genutzt werden, aber so ist das für mich nicht begreiflich.

Wünsche noch einen schönen Sonntagabend.

Kann mir echt nicht vorstellen, dass bei einem länger abgemeldeten Fahrzeug zurückdatiert werden, hab aber leider diesbzgl. keine Info im Internet gefunden.

notting

Hallole zusammen

Wenn der Tüv Fällig ist so hat ihn der Verkehrsteilnehmer

auch zu machen. Weil ein paar ganz schlaue aber in der

Vergangenheit durch die zu billige Gebührenordnung

durch premanenntes Überziehen die Prüfungsfristen

über längeren Zeitraum immer weiter hinausgeschoben haben

wurde die Politik so auf den plan gerufen dies zu Unterbinden.

Ich bin froh das dies so ist denn wer ein Fahrzeug oder

Anhänger betreibt der hat damit innerhalb der geltenden

Vorschriften diese auch prüfen zu lassen.

Diese Prüfung dient unserer aller Sicherheit und sollte

nicht als Schikane empfunden werden. Alle die die sich

darüber aufregen haben vermutlich allen Grund dazu sich

nicht wie erforderlich um Ihre Fahrzeuge durch Wartung

und Pflege zu kümmern.

Das kann ich nicht unterstützen und das tut mir auch nicht leid.

Dei Strafen diesbezüglich sind noch viel zu lasch denn wer

mal von einem TüV Überzieher geschädigt wurde und deshalb

seinen Schaden von versicherer nicht bezahlt bekam der

singt ein Lied davon. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von notting

Zitat:

Original geschrieben von __Strike__

Da ich meinen Anhänger auch nun schon eine Weile nicht genutzt habe, ist die HU auch schon wieder seit Februar fällig. Erstens habe ich ihn wirklich nicht genutzt und zweitens habe ich z. Zt. kein Fahrzeug mit Hängerkupplung, da ich alles anders wegbekomme.

Wenn ich den Hänger wieder mit einer HU versehen will, wird diese auch rückdatiert, was mir auch nicht recht in den Kopf will, da ich diesen ja nicht nachträglich nutzen kann.

Ich verstehe diese Vorgensweise ja bei PKW´s und Krafträdern, da man davon ausgeht, dass diese ja genutzt werden, aber so ist das für mich nicht begreiflich.

Wünsche noch einen schönen Sonntagabend.

Kann mir echt nicht vorstellen, dass bei einem länger abgemeldeten Fahrzeug zurückdatiert werden, hab aber leider diesbzgl. keine Info im Internet gefunden.

notting

Reden wir hier von einem Zugelassenen Anhänger doer einem Abgemeldeteten??

Beim Abgemeldeten sieht die geschichte etwas anderst aus. >Jol.

am 24. Oktober 2010 um 21:52

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Dei Strafen diesbezüglich sind noch viel zu lasch denn wer

mal von einem TüV Überzieher geschädigt wurde und deshalb

seinen Schaden von versicherer nicht bezahlt bekam der

singt ein Lied davon.

Warum sollte die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht zahlen, nur weil die HU überfällig ist?

Sorry, mein Lieber, aber es wäre in Deinem Fall wohl dringend angeraten nur dann Beiträge zu verfassen, wenn zumindest eine rudimentäre Kenntnis über den Sachverhalt besteht. Es ist ja keine Schande, wenn bestimmte Bereiche von keinerlei Sachkenntnis getrübt sind, nur sollte man dann auch die Einsicht besitzen, einfach mal Zurückhaltung zu üben. Denn diesen hanebüchenen Unsinn muß man leider viel zu oft lesen, um noch wohlwollend darüber hinwegsehen zu können.

am 24. Oktober 2010 um 23:46

Zitat:

Wenn der Tüv Fällig ist so hat ihn der Verkehrsteilnehmer

auch zu machen. Weil ein paar ganz schlaue aber in der

Vergangenheit durch die zu billige Gebührenordnung

durch premanenntes Überziehen die Prüfungsfristen

über längeren Zeitraum immer weiter hinausgeschoben haben

wurde die Politik so auf den plan gerufen dies zu Unterbinden.

 

Ich bin froh das dies so ist denn wer ein Fahrzeug oder

Anhänger betreibt der hat damit innerhalb der geltenden

Vorschriften diese auch prüfen zu lassen.

 

Diese Prüfung dient unserer aller Sicherheit und sollte

nicht als Schikane empfunden werden. Alle die die sich

darüber aufregen haben vermutlich allen Grund dazu sich

nicht wie erforderlich um Ihre Fahrzeuge durch Wartung

und Pflege zu kümmern.

Das kann ich nicht unterstützen und das tut mir auch nicht leid.

 

Dei Strafen diesbezüglich sind noch viel zu lasch denn wer

mal von einem TüV Überzieher geschädigt wurde und deshalb

seinen Schaden von versicherer nicht bezahlt bekam der

singt ein Lied davon. Jol.

Die paar Schlauen haben möglicherweise ein Problem mit den unverhältnismäßig hohen, permanent steigenden Kosten.

Daß eine Versicherung wegen nicht vorhandenem TÜV die Zahlung legal verweigern kann, bezweifel ich mal sehr. Nur in den seltensten Fällen dürfte nachweisbar sein, daß ein TÜV vor dem Disaster bewahrt hätte.

Dieses Totschlagargument :"höhere Strafen führt zu weniger Verstößen", geht mir allmählich auch auf den Sack. Keine "Lösung" ist primitiver und unwirksamer.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Dei Strafen diesbezüglich sind noch viel zu lasch denn wer

mal von einem TüV Überzieher geschädigt wurde und deshalb

seinen Schaden von versicherer nicht bezahlt bekam der

singt ein Lied davon.

Warum sollte die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht zahlen, nur weil die HU überfällig ist?

Sorry, mein Lieber, aber es wäre in Deinem Fall wohl dringend angeraten nur dann Beiträge zu verfassen, wenn zumindest eine rudimentäre Kenntnis über den Sachverhalt besteht. Es ist ja keine Schande, wenn bestimmte Bereiche von keinerlei Sachkenntnis getrübt sind, nur sollte man dann auch die Einsicht besitzen, einfach mal Zurückhaltung zu üben. Denn diesen hanebüchenen Unsinn muß man leider viel zu oft lesen, um noch wohlwollend darüber hinwegsehen zu können.

Du hast deine Gedanken sehr diplomatisch formuliert. Das ist gut, aber jeder darf hier seine Meinung sagen, auch wenn die nicht ganz der Wahrheit entspricht. Im Übrigen habe ich mal gelesen, daß die wenigsten Autounfälle auf Mängel des KFZ zurückzuführen sind (ca. 1 % - es gibt da Statistiken). Das zeigt, daß die Autos immer besser werden, sodas die zweijährige TÜV Pflicht in keiner Weise zeitgemäß ist und an die Realität angepasst werden müsste. (z.B. Schweiz) Aber warum was ändern, wenn die Kassen klingeln. Da wird um jeden Monat hard gekämpft.

Die Frage ist falsch herum gestellt, sie müsste lauten warum sich einige Länder widersetzen die Anlage VIII der StVZO umzusetzten. Die Rückdatierung ist dort vorgeschrieben. Da stecken derzeit schlicht finanzielle Gründe hinter, wie viele aus dem Randgebiet fahren nach Hessen oder in Saarland um die Rückdatierung zu umgehen?

Imgrunde ist sie nichts weiter als eine Methode ohne viel Bürokratie die Leute dazu zu bringen pünktlich zur HU zu kommen. Sie können sich halt keinen Vorteil verschaffen. In wie weit Mängel zu Verkehrsunfällen beitragen kann man (leider) nicht sagen, bei den wenigsten Unfällen wird der technische Zustand der Autos geprüft. Man sieht es eher daran was so alles im 2 Jahres Rhythmus repariert wird und was einem für Autos vorgestellt werden. Es ist ja nicht nur der Zwang alle 2 Jahre zur HU zu müssen, da steckt auch der Zwang hinter alle 2 Jahre mal sein Auto bezüglich sicherheitsrelevanter Dinge durchreparieren zu müssen.

Dass Autos immer besser werden sehe ich leider im Alltag nicht, teilweise ganz im Gegenteil. :(

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Die Frage ist falsch herum gestellt, sie müsste lauten warum sich einige Länder widersetzen die Anlage VIII der StVZO umzusetzten. Die Rückdatierung ist dort vorgeschrieben.

Exakt, weil die Rechtmäßigkeit dieser Anlage stark zweifelhaft ist.

Nur weil etwas existiert, muss es nicht rechtmäßig sein. Sieht man an den vielen Dingen, die von irgendwelchen Gerichten dann wieder "einkassiert" werden, zB. die "Winterreifenpflicht", Berechnungsgrundlage zur Höhe der ALG2-Bezüge, ...

Dass der Gesetzgeber selber dies für "nicht ganz sauber" hält, ist doch leicht erkennbar, dass hier eine abweichende Handhabung in den Ländern nicht per gerichtlicher Überprüfung abgeklärt wird.

Auch die Prüforganisationen sind sich nicht sicher und vermeiden ebenso eine juristisch klärende Überprüfung an oberster Stelle. Hier wird ein sehr indifferenter Zustand akzeptiert, da das Risiko für ein komplettes Einkassieren dieser Anlage mit entsprechenden Umsatzverlusten viel zu hoch ist.

Jeder weiß, dass es "eindeutig" ist, aber wenn es um ein "na dann mach doch mal" geht, dann geht das gerade nicht, weil man einen Zahnarzttermin hat, man zu Hause eine Möbelanlieferung annehmen muss, ...

Die Winterreifenpflicht gibt es ja gar nicht und gegen den Passus mit der angepassten Bereifung gibt es auch nichts zu sagen. Nutzt nur nichts wenn man angepasste Bereifung nicht weiter definiert.

Die HU-Fristen sind dagegen eindeutig definiert. Das ist eher Politik dass man das nicht entsprechend durchzieht. Was wären denn da die Konsequenzen? Ein Bundesland dass sich weigert Bundesverordnungen durchzusetzen? Das müsste wirklich mal bis zum BVG durch damit es einheitlich geklärt ist. Das schlimme in meinen Augen ist weniger ob Rückdatiert wird ja oder nein sondern dass solche Dinge nicht bundesweit einheitlich geregelt sind. So langsam ist man ja zumindest schonmal davon weg dass Mängel in unterschiedlichen Bundesländern anders eingestuft werden. Muss man einem Kunden erstmal erklären warum er in NRW keine Plakette bekommt und in Hessen sehr wohl. :rolleyes:

"Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen. "

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

 

Auch nö, es ist rechtlich (mit Ausnahme der derzeit nicht rückdatierenden Bundesländer) genau so, wie es @tec-doc geschrieben hat. Wenn man das Fahrzeug verkaufen will, wird oftmals der fällige TÜV nicht mehr gemacht, um Kosten zu sparen. Dann hat das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Abmeldung keinen gültigen TÜV mehr. Das führt dazu, daß bei einer Wiederzulassung ein neuer TÜV gemacht werden muß. Dieser wird dann mit Ausnahme der o.g. Länder zurückdatiert.

Anders ist es, wenn das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt/ abgemeldet wird, wenn es noch einen gültigen TÜV hat. Dann wird bei der Wiederinbetriebnahme ein neuer TÜV gemacht, der die volle Laufzeit hat.

 

Grüße der Gardiner

Das Stimmt so nicht ganz. Wenn das Fahrzeug abgemeldet wurde, dann gibt es zwei Jahre mit neuer HU, ab dem Monat wo die HU gemacht wurde, da wird nichts zurück datiert, denn bei abgemeldeten Fahrzeug gibt es immer 2 Jahre. Die Rückdatierung tritt nur dann ein wenn das Fahrzeug angemeldet ist und man zur Prüfstelle fährt. Eine Zulassung ohne gültige HU ist nicht möglich, also auch nicht die Ummeldung wenn das alte Kennzeichen noch nicht abgemeldet wurde und die HU abgelaufen ist, man muss erst zur HU, die wird dann aber zurück datiert auf das Datum des alten Kennzeichen, danach kann man es ummelden. Wiederrum kannst du jederzeit dein Fahrzeug mit gültiger HU zulassen solange diese nicht abgelaufen ist, und ja da wird dann die HU zurück datiert da man nicht automatisch 2 Jahre bekommt bei einer zulassung.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

 

Die paar Schlauen haben möglicherweise ein Problem mit den unverhältnismäßig hohen, permanent steigenden Kosten.

Dann sollen sie das Autofahren bleiben lassen, entweder man kann es sich leisten, oder nicht.

 

50€ alle 2 Jahre für eine HU und 30€ für eine AU wird man schon noch irgendwie auf die Seite bekommen. Und vor allem, ab wieviel sind es unverhältnismäßig hohe Kosten?

 

P.s. was das Rückdatieren angeht, warum sollen die ehrlichen die dummen sein? Ich finde es in Ordnung das man sich keinen Vorteil verschaffen kann indem man die frist Überzieht und dann noch mit der vollen frist belohnt wird.

 

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Nutzt nur nichts wenn man angepasste Bereifung nicht weiter definiert.

...

Ein Bundesland dass sich weigert Bundesverordnungen durchzusetzen? Das müsste wirklich mal bis zum BVG durch damit es einheitlich geklärt ist.

Einmal geht es um die Details und bei identischer Fragestellung soll es bloß nicht um die Details, sondern um das Große und Ganze gehen?

Da fängst Du aber selber schon massiv an zu rudern, damit es immer noch passt, nicht ablenken und nicht immer nur schön um den heißen Brei herum ;)

Dass eine rechtsgültige Bundesverordnung bundesweit gilt, ist zweifelsfrei und muss nicht geklärt werden.

Ob diese Anlage rechtsgültig ist, so wie sie existiert und so, wie sie in dieser Bundesverordnung hinein gekommen ist, ist die Fragestellung, die eben sehr unterschiedlich beantwortet wird und sich jeder Beteiligte herum drückt, dies trotz absoluter Sicherheit der eigenen Korrektheit auch überprüfen zu lassen.

Interessant ist doch die Tatsache, dass der Urheber dieser Anlage selber schon von dieser absoluten Verbindlichkeit aufgrund eindeutiger Rechtssicherheit seiner eigenen Verordnung öffentlich abgerückt ist.

Die Rechtsgültigkeit halte ich für eine schwierige und vor allem auch politische Frage. Eine Verordnung inkl. ihrer Anlagen entsteht ja zwangsläufig nur mit Zustimmung des Bundesrates - also der Länder.

Ist jetzt eine abweichende Durchsetzung sowas wie ein Protest der Länder die dagegen gestimmt haben? Warum klagt niemand wenn es Zweifel an der Rechtsgültigkeit bestehen? Klage kann ja nicht nur eine Überwachungsorganisation einreichen sondern ebenso über Privatpersonen oder Behörden kommen. Warum zwingt der Bund die Länder nicht die Verordnung umzusetzen? Da steckt IMHO viel mehr Politik hinter als die reine Frage nach korrekten Formulierungen.

Im Gegensatz zur fehlenden Definition bei Winterreifen ist die Fristregelung in der Anlage ja in diesem Punkt eindeutig definiert. Aber da steht eh eine Neufassung an, das Thema der Abgasuntersuchung - neudeutsch UMA - ist nämlich ganz und gar nicht klar gereget.

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