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Rückdatierung bei überzogener HU unzulässig?

Themenstarteram 24. Oktober 2010 um 8:02

Moin!

Mit einiger Verblüffung habe ich zur Kenntnis genommen, dass die in NRW übliche Rückdatierung bei überzogenen HU-Termin bundesweit keineswegs einheitlich ist.

Hessische Verkehrsministerium

Da ich gerade die HU an einem länger nicht benutzten Anhänger hab machen lassen und die Zeit bis zur neuen HU nur 13 Monate ist, frage ich mich, ob wir in NRW von TÜV und Co über den Tisch gezogen werden, während in anderen Bundesländern immer volle 2 Jahre vergeben werden. :confused:

Beste Antwort im Thema

TÜV, Decra und co. haben viele Freunde in der Politik, dehlalb wird nix dagegen unternommen. In meinen Augen geht es hier um eine Umsatzsteigerung, die nicht der Sicherheit auf der Straße dient, sondern der TÜV-Kasse.

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Beispiel: Moped, Anmeldezeitraum April bis September und kommt im Juni zum TÜV:

Fälligkeit wäre April gewesen: April ist im Anmeldezeitraum, also wird (außer hessen und Saarland) auf April zurückdatiert und es gibt Plakette wieder bis April. Genauso wenn Fälligkeit September Vorjahr gewesen wäre, September ist im Anmeldezeitraum, also wird auf den letzten September zurückdatiert.

Fälligkeit wäre Januar gewesen: Neue Plakette gibt es bis Juni, d.h. bei der nächsten Fälligkeit liegt der TÜV dann im Anmeldezeitraum.

Anders in Saarland und Hessen: Da wird nicht zurückdatiert und bekommt immer ab dem Datum wo man die TÜV-Untersuchung hat machen lassen.

Jetzt klarer? :)

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