Rückabwicklung (Wandlung) mit 0,9%

VW Passat B6/3C

Hallo zusammen,

nach langem hin und her hat mein Chef endlich zugestimmt das mein Passat zurück geht.

Er ist jetzt 8 Monate alt und hat 20.000 km auf dem Tacho.
Nettoneupreis abzuglich der Prozente war genau 25.000 Euro.

Das Autohaus hat zugestimmt den Wagen zurück zu nehmen,
allerdings wollen die eine Nutzungsentschädigung von 0,9% vom Anschaffungswert pro 1000 gefahrene km.

Das wären dann also knapp 5000,- Euro.

Ich habe meinem Chef von den 0,4% - 0,5% erzählt was ich hier schon oft gelesen habe,
er hat dann beim 😁 angerufen, der sagte nur das ist die Vorgabe von VW da kann er nichts machen.
Das ist doch blödsinn oder, der will die Firma doch abzocken.
Am besten gleich einen Anwalt einschalten oder was meint Ihr?

Weiß jemand vielleicht wie es aussieht mit Umbauten,
ich habe mir eine komplette Musikanlage mit Navi und Freisprecheinrichtung einbauen lassen,
die Scheiben tönen lassen und Alufelgen für das Auto gekauft.
Kann ich da vielleicht wenigstens die Einbaukosten geltend machen?
Das Autohaus sagte, normal schon ABER das ist ja ein geleaster Firmenwagen,
und bei einem Firmenwagen werden solche Umbauten nicht bezahlt.

Bin über jede Info dankbar 🙂

18 Antworten

Was genau passt dir denn nicht? Und wieso kann der Händler statt einer Wandlung nicht das Auto selbst ankaufen? Dem Kunden ist es doch egal, da er in beiden Fällen sein Auto los wird und dafür das Geld bekommt! Das kann aus Verkaufsgründen durchaus Sinn machen, da der Wagen eben nicht den Makel des "Gewandelt sein" hat sondern ein ganz normaler Gebrauchter ist.

Bezgl. Wandlung:
... Im Rahmen einer Rückabwicklung muss der Verkäufer das fehlerhafte Auto zurücknehmen und den Kaufpreis rückerstatten. Im Gegenzug muss sich der Käufer die gezogenen Nutzungsvorteile anrechnen lassen ...

Bezüglich der Nutzungsvorteile gibt es inzwischen eine neue Regelung vom europäischen Gerichtshof. Diese beinhaltet jedoch die Klausel der Ersatzlieferung.

Eine Bitte: Wenn, dann auch begründet meckern/kritisieren/...

Zitat:

Original geschrieben von timido


Was genau passt dir denn nicht? Und wieso kann der Händler statt einer Wandlung nicht das Auto selbst ankaufen? Dem Kunden ist es doch egal, da er in beiden Fällen sein Auto los wird und dafür das Geld bekommt! Das kann aus Verkaufsgründen durchaus Sinn machen, da der Wagen eben nicht den Makel des "Gewandelt sein" hat sondern ein ganz normaler Gebrauchter ist.

Bezgl. Wandlung:
... Im Rahmen einer Rückabwicklung muss der Verkäufer das fehlerhafte Auto zurücknehmen und den Kaufpreis rückerstatten. Im Gegenzug muss sich der Käufer die gezogenen Nutzungsvorteile anrechnen lassen ...

Bezüglich der Nutzungsvorteile gibt es inzwischen eine neue Regelung vom europäischen Gerichtshof. Diese beinhaltet jedoch die Klausel der Ersatzlieferung.

Eine Bitte: Wenn, dann auch begründet meckern/kritisieren/...

Hi,

was mir nicht passt? Dass Du ganz offensichtlich ohne mit der Materie vertraut zu sein, falsche Informationen bzw. "Tipps" gibst.

1. "stOrm211" hat von der Zustimmung durch VW zur Wandlung gesprochen! Und nicht von einem Ankauf durch den Händler (der ziemlich dämlich wäre, wenn er unter den Voraussetzungen dieses Auto ankaufen würde. So beteiligt sich nämlich VW an den Kosten und der Händler bleibt nicht alleine darauf sitzen). Außerdem kann der Händler bei einem "Rückkauf" kaum so günstige Konditionen bieten, wie sie üblicherweise bei einer Wandlung im Raume stehen (Nutzungsentschädigung 0,5%/1000km + Erstattung vergebliche Kosten + Kapitalverzinsung).

2. Es ist unstrittig, dass vergebliche Kosten erstattet werden müssen, und da sollte auch eine professionell durchgeführte Scheibentönung zu gehören (bei semiprofessionellem Tuning kann das ja evtl. anders aussehen). Zu diesen "vergeblichen Kosten" gehört z.B. ein Ladekantenschutz, nachgerüsteter USB-Adapter, Telefon-Adapter, Überführung + Zulassung + Kennzeichen, ...

Ok, Asche auf mein Haupt. Die Kosten für die Einbauten müssen bei einer Wandlung unabhängig ihres Zweckes ersetzt werden.

Jedoch war im 1. Post nur vom Händler die Rede. Und bei einer Wandlung mit 0,9% kommt für ihn ein akzeptabler Preis raus.

EIn Frage wäre da trotzdem noch:
Da das Fahrzeug ja geleast ist, gibt ja nicht der TE das Fahrzeug zurück, sondern der Leasingnehmer als Eigentümer. Also erhält doch auch der Leasingnehmer den höheren Wert. Dieser müsste doch dann wiederum das Geld auszahlen.

Wenn ich das hier so lese macht mir das ja wieder Hoffnung,
wegen meinen "vergeblichen Kosten"

Da hätte ich die getönten Scheiben, Original VW R-Line Pedale, Original VW Ladekantenschutz, Original VW Einstiegsleisten,
Original VW Sportdämpfer mit 40mm H&R Federn, 18 Zoll Tomason Räder, Hella Dar Red Rückleuchten,
Pioneer Navi mit 2 Endstufen Boxen, Subwoofer Kofferaumausbau...

Ich wäre ja schon glücklich, wenn ich die getönten Scheiben ersetzt bekommen würde,
und richtig happy wäre ich, wenn die Einbaukosten für die Anlage wieder raus kommen würde.
Ich muß dann jetzt alles wieder zurückrüsten auf Originalzustand,
nur die getönten Scheiben darf ich drinnen lassen hat der Händler gesagt.

Und dann werde ich mal ebay füttern ;-)

Die Scheiben habe ich schon angesprochen, da meinte er aber da habe ich Pech gehabt ;-(

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