Rückabwicklung
Hallo zusammen,
nachdem ich ich ja so diverse Probleme mit meinem S213 habe, habe ich nun einen Lösungsvorschlag erhalten.
Die Daimer Rechtsabteilung sieht das Auto als Mangelfrei, aber die Niederlassung nimmt es aus Kulanz zurück.
Das Auto als Mangelfrei zu deklarieren, nachdem permanent erfolglos repariert wurde, naja....
Noch dazu war mein Namen falsch geschrieben und ein ganz anderer Fahrzeugtyp aufgeführt. Sorry, dass ist keineswegs professionell, aber erst mal egal.
Das Angebot ist es, dass Fahrzeug zu einem Nutzungsengelt mit einem Prozentsatz von 0,67% zurück zu nehmen. Keine Zinsen für den von mir gezahlten Kaufbetrag. Bei der Übergabe wird es der Dekra vorgeführt und bewertet.
Mir geht es hier nicht um jeden Euro, sondern darum, ob es eine faire Lösung ist.
Würde mich über ein paar Meinungen freuen.
VG
Ben
21 Antworten
0,67% pro 1000km?
Würde bedeuten, dass man von einer zu erwartenden Gesamtleistung von 150tkm ausgeht. Das finde ich persönlich als zu niedrig angesetzt und somit diese Kosten als für Dich zu teuer.
Wieviel km hast du denn schon auf dem Tacho?
Zitat:
@vieltanker schrieb am 10. November 2018 um 23:27:42 Uhr:
0,67% pro 1000km?Würde bedeuten, dass man von einer zu erwartenden Gesamtleistung von 150tkm ausgeht. Das finde ich persönlich als zu niedrig angesetzt und somit diese Kosten als für Dich zu teuer.
Wieviel km hast du denn schon auf dem Tacho?
Gekauft bei 14.300 jetzt 27.700. Max Leistung wurde laut Berechnung auf 164.300 angesetzt.
Zitat:
@Benn77 schrieb am 10. November 2018 um 23:36:20 Uhr:
Zitat:
@vieltanker schrieb am 10. November 2018 um 23:27:42 Uhr:
0,67% pro 1000km?Würde bedeuten, dass man von einer zu erwartenden Gesamtleistung von 150tkm ausgeht. Das finde ich persönlich als zu niedrig angesetzt und somit diese Kosten als für Dich zu teuer.
Wieviel km hast du denn schon auf dem Tacho?
Ja, 0,67% auf 1000 km. Gekauft bei 14.300 jetzt 27.700. Max Leistung wurde laut Berechnung auf 164.300 angesetzt. Würde ein anderer Wert genommen müsste dieser vom Neupreis des Fahrzeuges berechnet werden und nicht vom tatsächlichen Kaufpreis war die Aussage.
Meiner wird jetzt auch gewandelt. Aber meine Wandlung wurde von Mercedes sofort akzeptiert und mir wurde als Nutzungsentgeld sofort 0,50% angeboten. Meine gezahlten Leasingraten werden im Gegenzug zu 100% zurück erstattet. Die kleine Differenz übernimmt mein freundlicher MB Händler.
0,67% ist ne Frechheit und ich würde das ablehnen!
Als kleine Wiedergutmachung extrem kurze Lieferzeit für meine neue Kiste. Bestellt vor 14 Tagen - Auslieferung 2. Dezemberwoche !!!!
0,67 finde ich auch zu wenig angenommene Maximalkilometerlaufleistung. Aber scheint der Standart zu sein. Die 0,5 von Malle finde ich sehr fair. Bin gespannt was sie mir anbieten werden.
Habe auch Probleme mit meinem W213. Z. B. wegen der häufigen Öffnung des Schiebedaches 6 Stunden nach Abstellung des Autos -auch bei Regen und Schneefall (Daimler nennt das "Komfortfunktion" und behauptet, dass beim Öffnen die entsprechende Taste am Schlüssel fälschlicherweise länger als 3 Sekunden gedrückt wurde)- verlange ich Rückabwicklung des Vertrages. Auch mir hat Daimler nur 0,67 % angeboten. Werde mich aber nicht unter 300.000 km abspeisen lassen. Habe Rechtschutzversicherung und befinde mich im Klageverfahren. Daimler und mein Händler (sicher auf Weisung von Daimler) wollten sich nicht zu detaillierten schriftlichen Äußerungen mir gegenüber bewegen lassen, sondern nur bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Ich werde es bis zur letzten Instanz durchziehen.
Frage an mr. malle: Sind Sie Geschäfts- oder Privatkunde? Und war auch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich?
Hallo
Ich bin bei MB Geschäftskunde und die 0,50% wurden mir sofort von denen angeboten. Mein freundlicher sagte dass es ein sehr gutes und faires Angebot sei. Auch brauchte ich nicht mit einem Anwalt drohen.
MB bietet zwei verschiedene Verrechnungen an..... 0,50 oder 0,67. Dass die es erst mit 0,67 antesten ist doch verständlich! Würden wir doch auch tun!
Ich bekam sofort 0,50 (so denke ich) da MB bei mir nach 16 Monaten bereits über 20.000€ Reparaturkosten hatte... und das comand ist bereits wieder defekt!
Beide Sätze sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften..... einfach mal nach einem verbesserten Angebot fragen und nicht sofort mit dem Anwalt Hammer kommen! Da reagiert MB ein wenig allergisch drauf .... so mein freundlicher
Zitat:
@mr.malle schrieb am 11. November 2018 um 11:11:49 Uhr:
HalloIch bin bei MB Geschäftskunde und die 0,50% wurden mir sofort von denen angeboten. Mein freundlicher sagte dass es ein sehr gutes und faires Angebot sei. Auch brauchte ich nicht mit einem Anwalt drohen.
MB bietet zwei verschiedene Verrechnungen an..... 0,50 oder 0,67. Dass die es erst mit 0,67 antesten ist doch verständlich! Würden wir doch auch tun!
Ich bekam sofort 0,50 (so denke ich) da MB bei mir nach 16 Monaten bereits über 20.000€ Reparaturkosten hatte... und das comand ist bereits wieder defekt!
Beide Sätze sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften..... einfach mal nach einem verbesserten Angebot fragen und nicht sofort mit dem Anwalt Hammer kommen! Da reagiert MB ein wenig allergisch drauf .... so mein freundlicher
Guter Tipp. So werde ich es handhaben😉
Nur wenn das nicht fruchtet, dann geht’s leider nicht anders. Alleine für den ganzen Stress und dass man nach einer Rückabwicklung wieder kein neues Fahrzeug hat sollte entsprechend entschädigt werden🙄
Naja, 0,67 bezogen auf den Kaufpreis (der sicherlich ~40% unter Liste war) ist doch Ok. Ich bin zunächst davon ausgegangen, dass die 0,67% sich auf den Listenpreis beziehen.
Mal als Rechenbeispiel:
Listenpreis: 70k€
Kaufpreis Neu: 63k€ (10% Nachlass angenommen)
Kaufpreis Gebraucht: 40k€
Demnach kosten 1000km bei 0,67% vom Gebrauchtpreis 268€.
Bei der Rechnung von 0,5% vom Neukaufpreis wären es aber 315€, beim Listenpreis sogar 350€. Sprich bis zu einem Gebrauchtpreis von rund 47k€ ist die vorgeschlagene Abrechnung sogar günstiger als bei einem neuen.
Was mich mal interessieren würde:
Wurden alle Beanstandungen beim Verkäufer durchgeführt?
Kann man auch versuchen zu wandlen/rückabwickeln, wenn die Garantierarbeiten bei einem anderen Vertragshändler als dem Verkäufe durchgeführt wurden?
Kurze Klarstellung: Natürlich habe nicht ich mit Anwalt gedroht, sondern der sogenannte "Freundliche" hat sich geweigert, mir schriftlich Auskunft zu geben, weshalb Daimler mein Ansinnen nach Rückabwicklung ablehnt. Man wollte mir auch nicht mündlich Kenntnis darüber geben, ob man alle meine Begründungen für meinen Rücabwicklungsanspruch an Daimler weitergegeben hat. Niemals waren Werkstatt und Verkauf bereit, mir schriftlich zu dokumentieren, was sie für mich in dieser Angelegenheit unternommen haben. Von dort wurde ich aufgefordert, einen Anwalt einzuschalten, wenn ich Details dokumentiert haben wolle. Es wurde mir sogar ein Gespräch mit der Geschäftsleitung avisiert "wenn sich die Krankheits- und Urlaubssituation entspannt habe". Nach mehreren Wochen Wartezeit war meine Geduld dann zu Ende. Noch etwas: Im Dezember habe ich Daimler direkt angeschrieben. Im April des darauffolgenden Jahres erhielt ich "endlich" einen Anruf aus Belgien. Der Anrufer wollte sich erkundigen, ob die Angelegenheit inzwischen erledigt sei.
Wenn mein Geschäftspartner so seine Wertschätzung ausdrückt, darf es sich auch nicht wundern, wenn ich seiner Aufforderung nachkomme, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Hallo ins Forum,
Zitat:
@redwin69 schrieb am 11. November 2018 um 04:34:02 Uhr:
0,67 finde ich auch zu wenig angenommene Maximalkilometerlaufleistung. Aber scheint der Standart zu sein. Die 0,5 von Malle finde ich sehr fair. Bin gespannt was sie mir anbieten werden.
0,67 war der Regelfall. Mittlerweile gehen die Gerichte - gerade bei den Fahrzeugen im E-Segment - von höheren Laufleistungen aus, was niedrigere Werte ergibt. 0,5 ist eigentlich im E-Segment heute das Normale, da es bereits Gerichte gibt, die eine Laufleistung >250tkm ansetzen. Begründet wird dies auch damit, dass das Serviceheft Wartungen jenseits der 250tkm vorgibt (um nur den Tausch des Kühlwassers alle 250.000 oder 15 Jahre zu erwähnen).
Verzinsung des Kaufpreis muss auch sein, wenn die Nutzungsentschädigung kommt. Dass Daimler erst einmal versucht so vorzugehen, ist zwar nachvollziehbar, aber nicht gerade fair.
Viele Grüße
Peter
Zitat:
@212059 schrieb am 11. November 2018 um 21:33:10 Uhr:
Hallo ins Forum,
Zitat:
@212059 schrieb am 11. November 2018 um 21:33:10 Uhr:
Zitat:
@redwin69 schrieb am 11. November 2018 um 04:34:02 Uhr:
0,67 finde ich auch zu wenig angenommene Maximalkilometerlaufleistung. Aber scheint der Standart zu sein. Die 0,5 von Malle finde ich sehr fair. Bin gespannt was sie mir anbieten werden.0,67 war der Regelfall. Mittlerweile gehen die Gerichte - gerade bei den Fahrzeugen im E-Segment - von höheren Laufleistungen aus, was niedrigere Werte ergibt. 0,5 ist eigentlich im E-Segment heute das Normale, da es bereits Gerichte gibt, die eine Laufleistung >250tkm ansetzen. Begründet wird dies auch damit, dass das Serviceheft Wartungen jenseits der 250tkm vorgibt (um nur den Tausch des Kühlwassers alle 250.000 oder 15 Jahre zu erwähnen).
Verzinsung des Kaufpreis muss auch sein, wenn die Nutzungsentschädigung kommt. Dass Daimler erst einmal versucht so vorzugehen, ist zwar nachvollziehbar, aber nicht gerade fair.
Viele Grüße
Peter
Danke für die Antworten, die meine Meinung erneut bestätigen. 0,67 ist für eine E-Klasse ein Witz. Und es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht war, vor allem wenn man einen Jahreswagen mit max. 20 TKM kauft.
Vor zwei Jahren hatte ich bereits eine Rückabwicklung eines S212 hinter mir. 0,5 wurde damals direkt vorgeschlagen, Kapital auf meine Anfrage mit 4% verzinst und Kosten für von mir gezahlte Inspektion zurück erstattet, alles ohne einen Anwalt einzuschalten, damals direkt mit der Niederlassung vereinbart.
Jetzt ist leider die Daimler Rechtsabteilung mit eingebunden, die Niederlassung ist nicht die gleiche und somit dieses mal scheinbar nur bedingt Fairness vorhanden.
Die 0,67 und zusätzlich keine Kapitalverzinsung werde ich daher nicht akzeptieren. Es geht jetzt nicht um riesen Beträge bei 14 TKM, aber ums Prinzip. Ich kann ja nichts für die Mängel.