Rückabwicklung

Mercedes E-Klasse

Hallo zusammen,

nachdem ich ich ja so diverse Probleme mit meinem S213 habe, habe ich nun einen Lösungsvorschlag erhalten.

Die Daimer Rechtsabteilung sieht das Auto als Mangelfrei, aber die Niederlassung nimmt es aus Kulanz zurück.
Das Auto als Mangelfrei zu deklarieren, nachdem permanent erfolglos repariert wurde, naja....
Noch dazu war mein Namen falsch geschrieben und ein ganz anderer Fahrzeugtyp aufgeführt. Sorry, dass ist keineswegs professionell, aber erst mal egal.

Das Angebot ist es, dass Fahrzeug zu einem Nutzungsengelt mit einem Prozentsatz von 0,67% zurück zu nehmen. Keine Zinsen für den von mir gezahlten Kaufbetrag. Bei der Übergabe wird es der Dekra vorgeführt und bewertet.

Mir geht es hier nicht um jeden Euro, sondern darum, ob es eine faire Lösung ist.
Würde mich über ein paar Meinungen freuen.

VG
Ben

21 Antworten

@Benn77: Nochmal - ich finde 0,67 auf den Preis des Gebrauchtwagens akzeptabel.

Damit fährst Du besser als ein Neuwagenkäufer der 0,5 auf den rabattierten Neupreis bekommt.

Über die Kapitalverzinsung kann man streiten - macht aber bei den derzeitigen (Haben-)Zinsen den Kohl nicht fett. Es sei denn Du hast finanziert und kannst einen dementsprechenden Zinssatz dokumentieren. Geht aber wohl eher ums Prinzip.

Zitat:

@vieltanker schrieb am 11. November 2018 um 23:27:53 Uhr:


@Benn77: Nochmal - ich finde 0,67 auf den Preis des Gebrauchtwagens akzeptabel.

Damit fährst Du besser als ein Neuwagenkäufer der 0,5 auf den rabattierten Neupreis bekommt.

Über die Kapitalverzinsung kann man streiten - macht aber bei den derzeitigen (Haben-)Zinsen den Kohl nicht fett. Es sei denn Du hast finanziert und kannst einen dementsprechenden Zinssatz dokumentieren. Geht aber wohl eher ums Prinzip.

Rechnerisch habe ich leider kaum einen Vorteil vs. einem Neuwagenkäufer, da mein Preis sehr hoch war, aber aus der Perspektive hast Du Recht. Dann habe ich bei der letzten Rückabwicklung scheinbar sehr viel Glück gehabt, dass man für den Gebrauchten alles anerkannt hat :-)

Bei der Kapitalverzinsung kommt es überhaupt nicht auf die aktuell üblichen Habenzinsen an.
Die Rechtsprechung setzt vielmehr den Zinssatz an, den auch das Autohaus dem Kunden aufs Auge drückt.

Zitat:

@Schuuk schrieb am 11. November 2018 um 23:56:30 Uhr:


Bei der Kapitalverzinsung kommt es überhaupt nicht auf die aktuell üblichen Habenzinsen an.
Die Rechtsprechung setzt vielmehr den Zinssatz an, den auch das Autohaus dem Kunden aufs Auge drückt.

VORSICHT!!!!
Als kleine Info:
Wenn man, wie ich, aktuell eine E-Klasse least, dann bekommt man einen negativ Zinssatz!

Zitat:

@mr.malle schrieb am 12. November 2018 um 05:51:23 Uhr:



Zitat:

@Schuuk schrieb am 11. November 2018 um 23:56:30 Uhr:


Bei der Kapitalverzinsung kommt es überhaupt nicht auf die aktuell üblichen Habenzinsen an.
Die Rechtsprechung setzt vielmehr den Zinssatz an, den auch das Autohaus dem Kunden aufs Auge drückt.

VORSICHT!!!!
Als kleine Info:
Wenn man, wie ich, aktuell eine E-Klasse least, dann bekommt man einen negativ Zinssatz!

ist dass denn ein nachteil ? hab auch vor kurzem einen zu solchen Konditionen abgeschlossen.

Damit wollte ich nur sagen, dass man die Rückerstattung (bei der Wandlung) der Zinsen nicht erwähnen sollte, denn dann müsste man zahlen statt etwas zu bekommen!

Man bekommt nur eine Verzinsung wenn man auch Zinsen (bei einer Finanzierung) bezahlt hat.

Zitat:

@mr.malle schrieb am 12. November 2018 um 09:51:31 Uhr:


Damit wollte ich nur sagen, dass man die Rückerstattung (bei der Wandlung) der Zinsen nicht erwähnen sollte, denn dann müsste man zahlen statt etwas zu bekommen!

Man bekommt nur eine Verzinsung wenn man auch Zinsen (bei einer Finanzierung) bezahlt hat.

Mir knöpft man derzeit 2,95 % für einen Teilbetrag ab, allerdings will man mir jetzt diesen Betrag nicht als Gegenleistung zahlen. Ich möchte nicht die 4% laut BGB, sondern nur gleichgestellt sein und eine faire Lösung haben. Auch hier geht es mir eher ums Prinzip.

Wenn man natürlich keine Zinsen zahlt ist es klar, dass man nichts verlangen sollte.

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