Ruckeln und hoher Verbrauch bei unserem V50 2.0D mit 180000
Hallo Leute,
wir haben wieder mal Probleme mit unserem V50. Er ist ein 2.0D und hat etwas über 180000 auf dem Tacho.
Ich schildere mal kurz den Ablauf der Dinge. Angefangen hat es mit erhöhtem Verbrauch- Momentan sind wir bei ca. 8L/100Km. Wir waren bei der Freien Werkstatt, keine Diagnose, kein Fehler mit dem Universalgerät angezeigt. Gut, weitergefahren. Dann kam ein leichtes Ruckeln im unteren Drehzahlbereich dazu. Wir sind dann weiter gefahren bis im Display der Fehler "Motorsystem Wartung erforderlich" erschienen ist. Wieder zum freundlichen - Der Fehler des Unversalgerätes lautete: Differenzdruck zu hoch. Leider hat die Werkstatt dann keinen Termin in den nächsten Wochen frei gehabt und nur den Fehler gelöscht. Ich hab mich dann selbst um die Fehlersuche bemüht.
Also auf Ebay ein Vida Dice gekauft und eingerichtet. Meine erste Vermutung ging dahin dass der DPF keine Regeneration mehr macht. Der DPF wurde bei 120000 nicht getauscht, nur professionell gereinigt. Also als erstes habe ich den letzen Zyklus vom Regenerieren ausgelesen, dieser zeigte an 2,5km. Ich ging von einer Dauerregeneration aus, deswegen auch der Hohe verbrauch. Also die Füllung des Additivtanks ausgelesen - 1/15, LEER. Hab mir dann einen Liter Eolys 176 besorgt und den Additivtank nachgefüllt. Über Vida dann zurückgesetzt. Ausgelesen 15/15. Super dachte ich mir, das wirds sein, das Additiv wird beim nächsten Tanken wieder eingefüllt, Regeneration und gut.
Beim ersten Tanken bin ich mit dem Vida gefahren um zu sehen ob die Pumpe nach dem Tanken läuft. Leider ist die Pumpe nicht gelaufen. Ich bekomme aber vom ADM keinen Fehler. Auch über die Funktion den Additivschlauch nach Reparatur wieder zu füllen läuft die Pumpe nicht an.
Wie würdet ihr nun weiter machen?
Meine Frau bewegt meistens den Volvo, heute morgen kam dann bei starkem Ruckeln bei den Drehzahlbereichen 1200 und 2300 wieder die Meldung "Motorsystem Wartung erforderlich". Ich werde diesen Abend die Meldung noch mal Auslesen. Über jeglich Tips wäre ich sehr froh! Vielen Dank schon mal im Voraus!
-so long
47 Antworten
Nein, wenn ich Schrott auf die Straße lasse, ganz bewusst, und dann kracht es, mache ich mich mit haftbar 😠
Ist genauso, wie wenn ein Wirt zuerst einen Gast abfüllt, und Ihn dann zum Auto bringt 😁
Ich werde aber den Teufel tun, einen Idioten an der Abfahrt mit seinem Verkehrs unsicheren Auto zu hindern, aber Er kann sich gewiss sein, dass ihn die Polizei spätestens zuhause kassiert !
Wenn ein Halter / Fahrer alle Warnungen ignoriert, und trotzdem andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, dann ist das Vorsatz 🙁
Zitat: TÜV oder Prüfingenieure können das Auto höchstens stilllegen.....aber dürfen Dir das Auto nicht entziehen. Zitat Ende
Macht doch auch Niemand, man kann seinen "Schrott" doch jederzeit aufladen und mitnehmen !
Nur, mit dem "Schrott" aktiv im Straßenverkehr teilnehmen, das wird untersagt !
Allerdings ist mir trotz Jahrzehnte langer Praxis noch kein Halter / Fahrer / Abholer, untergekommen, welche so Verantwortungslos gewesen wäre 🙂
Vorsicht: Die Polizei "entzieht" Dir locker deinen "Schrott", (wenn Er verkehrsunsicher ist) bringt ihn zum TÜV, und da kannst Ihn dann abholen. Kostet nur viel Knete 😁
Händler können das Auto nur behalten.....wenn Du die Rechnung nicht bezahlst 😁
Das geht wieder nicht, dagegen kann man angehen.
so, ich hab meinen differenzdruck mal gemessen.
leerlauf: 12 hPA
3000 u/min ohne last: ca. 100 hPA
mit last spitzenwerte bei 290 hPA
letzte regeneration vor 180 km.
wenn grufty jetzt schreibt er hat 79 kPa bei volllast, sind das dann 790 hPA.
dann lieg ich mit meinen 290 ja eigentlich recht gut.
da könnt ich ihn noch ein bisserl fahren :-)
Händler können das Auto nur behalten.....wenn Du die Rechnung nicht bezahlst 😁
Das geht wieder nicht, dagegen kann man angehen.
Nur ein Urteil von vielen.😁
Wenn der Kunde die Reparaturrechnung nicht anerkennen und bezahlen will, dann muss die Werkstatt das Fahrzeug der Kunden nicht herausgeben. Die Werkstatt hat nämlich wegen der Forderungen aus dem Reparaturvertrag zunächst ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB. Ist der Kunde Eigentümer des zur Reparatur gegebenen Fahrzeugs, steht der Werkstatt darüber hinaus ein gesetzliches Werkunternehmenspfandrecht gemäß § 647 BGB zu
Das mit dem Wirt....der den Fahrer abfüllt............ist was ganz anderes!
Ich werde aber den Teufel tun, einen Idioten an der Abfahrt mit seinem Verkehrs unsicheren Auto zu hindern, aber Er kann sich gewiss sein, dass ihn die Polizei spätestens zuhause kassiert !
Du wirst Ihn doch nicht anscheißen wollen??? 🙄
Wenn ein Halter / Fahrer alle Warnungen ignoriert, und trotzdem andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, dann ist das Vorsatz 🙁
Sein Vorsatz.....und damit hast Du nix zu tun! Wir wissen doch alle..... vor der inbetriebnahme hat sich der Fahrer von der Verkehrsicherheit des Fahrzeugs zu überzeugen!!
(Auszug StVO)
Für den verkehrssicheren Zustand des Autos oder eines anderen Fahrzeugs ist neben dem Fahrzeughalter auch der Fahrzeugführer verantwortlich. Dieser muss vor Fahrbeginn den Pkw auf Mängel und Schäden überprüfen. Im Falle eines Unfalls kann er somit auch den Fahrer mit zur Verantwortung ziehen. Sollten Fahrer mit einem verkehrsuntüchtigen Fahrzeug erwischt werden, so drohen sowohl Halter als auch Fahrer Strafen in Form von Punkten und Bußgeldern in unterschiedlicher Höhe.
Die Polizei entzieht Dir die (verkehrsuntüchtige) Karre nicht......Sie legt sie still.....(keine weiterfahrt möglich) und meinen Auspuff haben Gesetzeshüter als Beweismittel beschlagnahmt. Vor Gericht wurde diese Maßnahme vom Richter nicht nur gebilligt......er fand sogar anerkennende Worte.