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RSV und Auszahlung

Themenstarteram 23. Juli 2020 um 8:13

Ein kleiner Schwank zum Thema Restschuldversicherung - Ich hatte meinen Kia ProCeed GT am 10. Juli abgeholt, Bezahlung war erledigt, Kreditzusage der Bank lag vor, günstiger Zinssatz dank abgeschlossener Restschuldversicherung. Ende letzter Woche habe ich dann die RSV widerrufen, Anfang der Woche kam der Anruf aus dem Autohaus, dass die Versicherung die zugesagte Kreditsumme nicht überweist aufgrund meines Widerrufs.

Möglichkeit 1: Ich müsse einen neuen Vertrag ohne RSV, aber mit doppelt so hohen Zinsen unterzeichnen

Möglichkeit 2: Ich unterzeichne einen neuen Vertrag zu den gleichen Konditionen, der alte werde hinfällig, da der Widerruf vom Widerruf nicht möglich sei.

Habe mich für Möglichkeit 2 beschwatzen lassen und warte nun mit dem nächsten Widerruf der RSV, bis das Autohaus (das in dem Punkt ja kooperiert) sein Geld erhalten hat.

Das sind doch Kindergartenmethoden, oder? Im Kreditvertrag steht ja, dass er auch ohne RSV zustande kommt ...

Eure Gedanken dazu?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Martin.Sche schrieb am 24. Juli 2020 um 23:48:51 Uhr:

Weil dann das Autohaus den Kreditbetrag nicht bekommen hätte.

Falsch. Das haben sie dir lediglich erzählt. Ruf doch einfach bei der Bank an und sprich mit denen, nicht mit dem Autohaus. Aber auch da muss man hart bleiben und sich als mündiger Bürger darstellen. Ist ganz lustig, dein Autohaus erzählt dir, dein Kredit sei komplett widerrufen während die Bank dir zeitgleich am Telefon mitteilt, dass der Vertrag besteht und alles eingetütet ist.

Autoverkäufer und Autobanken sind Verbrecher, die dir lächelnd ins Gesicht lügen. Das hat System, offenbar knickt ein großer Teil der Widerrufer dann nämlich doch ein, wie auch hier geschehen (und bei mir selbst vor zwei Jahren hat der Trick auch funktioniert). Verbraucherschutz gleich null.

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Verbrecher würde ich die nicht gerade nennen aber halt knallharte Geschäftsleute. Den Händlern brechen die Umsätze weg und die Banken bekommen kaum noch Zinsen. Die versuchen halt mit allen Mitteln jeden Cent raus zu hohlen.

Wenn man da als Verbraucher einknickt hat man verloren.

Der Verbraucherschutz ist schon vorhanden. Man muss ihn aber auch aktiv fordern. Der Händler oder die Bank sind da die falschen Ansprechpartner.

Entscheidend ist ob der Kreditvertrsg noch besteht. Dann bekommt der Händler das Geld für das Auto . Ob da noch eine RSV mit drin steckt interessiert den Händler nicht.

ABER er bekommt Provision von der Bank und der Versicherung. Wird die Versicherung wiederrufen zahlt die natürlich nix. Das merkt der Händler natürlich.

Der Händler wird das Auto nicht an den Käufer herausgegeben haben wenn die Zahlung der Bank noch offen war oder durch was auch immer (z.B. ein RSV Widerrruf) gefährdet ist. Also lügt der Händler.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 25. Juli 2020 um 14:50:34 Uhr:

Verbrecher würde ich die nicht gerade nennen aber halt knallharte Geschäftsleute.

Ich bleibe bei meinem Terminus, wenn man den Leuten einfach ins Gesicht lügt und sie verarscht.

Eben knallhart verhandeln ist eine Sache. Lügen und falsche Tatsachen auf den Tisch legen ist Betrug.

Themenstarteram 28. Juli 2020 um 6:38

Der Händler hat mir gestern per Mail bestätigt, dass das Autohaus sein Geld von der Bank erhalten hat. Meine Nachfrage, wer bei der Bank wann gesagt hat, dass nach dem Widerruf der RSV ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss, blieb bisher unbeantwortet (natürlich, hake nochmal nach). Nun würde ich so bei der Bank per Einschreiben die RSV erneut widerrufen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe / kündige die enthaltene Ratenschutzversicherung. Bitte bestätigen Sie mir den den Widerruf der Ratenschutzversicherung und überweisen den Betrag auf das bekannte Konto.

Freundliche Grüße

passt? Was denkt Ihr?

Das „kündige“ sollte da raus. Widerruf und Kündigung sind zwei völlig unterschiedliche Dinge!

Genau: Du widerrufst.

Eine Kündigung hat Nachteile für dich.

Themenstarteram 28. Juli 2020 um 6:42

Ups sorry - ist raus :-) danke !

Achte darauf an wen genau der Widerruf gehen muss, sollte im Vertrag stehen.

Die geht nicht an die Bank sondern an die Versicherung wenn ich mich recht erinnere.

Die Bank muss zwar den Kreditbetrag ändern, aber das machen die dann unter sich aus.

Zitat:

@CLK_mr1968 schrieb am 28. Juli 2020 um 10:51:48 Uhr:

Achte darauf an wen genau der Widerruf gehen muss, sollte im Vertrag stehen.

Die geht nicht an die Bank sondern an die Versicherung wenn ich mich recht erinnere.

Die Bank muss zwar den Kreditbetrag ändern, aber das machen die dann unter sich aus.

Bei BMW geht der Widerruf an die Bank.

Bei BMW erledigt die Bank die ganze Angelegenheit.

Bei Santander war es damals die "CNP Santander Insurance Life DAC".

Themenstarteram 28. Juli 2020 um 10:28

... Danke, mache ich !

Zitat:

@CLK_mr1968 schrieb am 28. Juli 2020 um 10:51:48 Uhr:

Achte darauf an wen genau der Widerruf gehen muss, sollte im Vertrag stehen.

Die geht nicht an die Bank sondern an die Versicherung wenn ich mich recht erinnere.

Die Bank muss zwar den Kreditbetrag ändern, aber das machen die dann unter sich aus.

Themenstarteram 28. Juli 2020 um 10:29

Mittlerweile ist die Antwort vom Autohaus da, wer die Ansage gemacht hat, dass der erste Vertrag nicht mehr gilt:

"ein Mitarbeiter des Händlervertriebscenters X hat mir am Montag, den 20.07.2020 telefonisch mitgeteilt, dass Sie von Ihrem Widerrufsrecht gebraucht gemacht haben und der unterzeichnete Vertrag somit nicht eingehalten werden kann. Daher bedarf es einer neuen Anfrage bzw. einen neuen Vertrag."

Soso :-) Ich mein wenn die zu dumm zu lesen sind, dass ich die RSV widerrufen habe und nicht den Vertrag, wäre das eine Möglichkeit. Die andere eben, dass ich veräppelt werden sollte.

Ist Blödsinn. Deshalb ja auch nur per Telefon. Das hat System, machen alle Banken und Autohäuser so.

Komischerweise gibt's das nie schriftlich. ;)

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