RS5 bestellt – meine Konfiguration
Habe gestern den RS5 mit folgender Konfiguration bestellt.
daytonagrau
19 Zoll Felgen für Sommer und Winter
Leder schwarz
MMI plus, mit Audi Sound
Handyvorbereitung
GRA
Kurvenlicht
Klimaautomatik
Homelink
abgedunkelte Scheiben
elektr. Außenspiegel
Hoffe es kann bald losgehen!🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Zetta350
@TE
ganz ehrlich? Verstehe nicht, weshalb du dich auch noch so weit bringen lässt, hier den Beweis in Form eines Fotos anzutreten...Ein Glück, dass keiner eine notarielle Beurkundung verlangt hat....Ich an deiner Stelle hätte mich aus dem Fred zurückgezogen und im Sommer an gleicher Stelle ein paar schicke Bilder von deinen neuem Boliden eingestellt....😉
Hatte heute frei und ein bißchen Langeweile. Nur deshalb.
Alternativ hätte ich auch gerne in eine Tüte geschissen und sie ans Forum geschickt. Geht ja aber leider nicht 😁😉
191 Antworten
Ich habe mal eine ganz andere frage.
was bringt einem die bestellung mit solch einem formular, wenn er ja noch gar nicht bestellbar ist.
oder wo soll der unterschied sein, wenn ich ihn an dem tag bestelle wenn er tatsächlich bestellbar ist?
@hellraizer: das soll nun keine kritik an dich sein, versuche nur zu verstehen warum du es so gemacht hast.
@alle zukünftigen rs5-besitzer:
wir sollten dann mal irgendwann ein treffen organisieren?!
Interessant ist nur, dass vor den Vertragsposting sich keiner wirklich aus seine Seite gestellt hat 😉
In Nachhinein sieht die Welt immer anders aus...
Warum von sovielen er angezweifelt wurde?
- bestellt obwohl noch nicht verfügbar
- eine seltsame Austattung
- sowie eine Vormittag noch S5 Frage und am Nachmittag RS5 bestellt
- keine einzige Frage etc. im RS5 Forum
- einen eigenen Thread dafür erstellt
Klar Beleidigungen etc. müssen so und so nicht sein. Aber man muss eben auch nicht alles glauben was man liest...
lg
Zitat:
Original geschrieben von ferrari19
Ich habe mal eine ganz andere frage.was bringt einem die bestellung mit solch einem formular, wenn er ja noch gar nicht bestellbar ist.
oder wo soll der unterschied sein, wenn ich ihn an dem tag bestelle wenn er tatsächlich bestellbar ist?
@hellraizer: das soll nun keine kritik an dich sein, versuche nur zu verstehen warum du es so gemacht hast.
@alle zukünftigen rs5-besitzer:
wir sollten dann mal irgendwann ein treffen organisieren?!
Die Annahme einer Bestellung vor den offiziellen Datum ist meines Erachtens sowieso unseriös...
Was ist wenn sich der Termin wieder so kurzfristig verschieben würde?
Warum gibt es einen offiziellen Termin wenn dann sowieso jeder bestellt wann er will??
Könnte mir jetzt einen RS4 bestellen, da jetzt die Rabattverhandlungen gut sind und sobald er verfügbar ist wird er bestellt 😁
Zitat:
Original geschrieben von Zetta350
@TE
ganz ehrlich? Verstehe nicht, weshalb du dich auch noch so weit bringen lässt, hier den Beweis in Form eines Fotos anzutreten...Ein Glück, dass keiner eine notarielle Beurkundung verlangt hat....Ich an deiner Stelle hätte mich aus dem Fred zurückgezogen und im Sommer an gleicher Stelle ein paar schicke Bilder von deinen neuem Boliden eingestellt....😉
Hatte heute frei und ein bißchen Langeweile. Nur deshalb.
Alternativ hätte ich auch gerne in eine Tüte geschissen und sie ans Forum geschickt. Geht ja aber leider nicht 😁😉
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von ferrari19
Ich habe mal eine ganz andere frage.was bringt einem die bestellung mit solch einem formular, wenn er ja noch gar nicht bestellbar ist.
oder wo soll der unterschied sein, wenn ich ihn an dem tag bestelle wenn er tatsächlich bestellbar ist?
@hellraizer: das soll nun keine kritik an dich sein, versuche nur zu verstehen warum du es so gemacht hast.
@alle zukünftigen rs5-besitzer:
wir sollten dann mal irgendwann ein treffen organisieren?!
Warum? Zufälle, wie immer im Leben. Das alte Auto läuft im Juli aus, also muß ein neues her. Vor 2 Wochen hatte ich mich beim Händler wegen eines S5 erkundigt, bin dann u.a. mit RS5 Katalogen nach Hause gegangen und dem Hinweis, daß ab 8.4.10 bestellt werden kann. Letzten Samstag dann wieder Termin gemacht und gesagt der RS5 soll es sein. Da hieß es dann verschoben um eine Woche.
Tja, der Rest ist Geschichte, Bestellung wurde trotzdem aufgenommen, der Verkäufer ist halt schlau, macht gleich Nägel mit Köpfen, und mir ist das doch alles egal, Hauptsache eine „Sorge“ weniger. Wird schon alles klappen.
Zitat:
Original geschrieben von Hellraizer
😕 Seltsam in wie fern?Zitat:
Original geschrieben von agf08
- eine seltsame Austattung
Sie ist sehr spärlich und untypisch wenn man sie mit den anderen RS5 Konfig's vergleicht.
Aber jeder wie er will 😉
Wünsch dir auf jeden Fall eine kurze Wartezeit und knitterfreie Fahrt, lg
Was für'n Mist Thread...
Wenn hier keiner das Fake erkennen kann, dann heißt es für mich, dass keiner der Beteiligten einen KV jemals unterschrieben hat.
Zitat:
Original geschrieben von MadMax7
Was für'n Mist Thread...
Wenn hier keiner das Fake erkennen kann, dann heißt es für mich, dass keiner der Beteiligten einen KV jemals unterschrieben hat.
Doch, ich glaubs auch nicht 😉 Mein KV sah auch ganz anders aus...
Anbei noch ein Posting welches ich oben vergessen hab anzuführen: http://www.motor-talk.de/.../...-meine-konfiguration-t2658316.html?...
Wie schon mal gesagt, es muss ja auch keiner glauben. Wünsch ihm trotzdem viel Spaß damit 🙂
Zitat:
Original geschrieben von frisbeee
Kein Anwalt, aber mal Folgendes:
Sorry, aber merkt man.
Zitat:
Auf dem Bestellformular sind, soweit ich erkennen kann, 2 Unterschriften. Ich gehe mal davon aus, dass dies die Unterschriften vom Besteller und vom Audi Zentrum sind.
Ich sehe keine zwei Unterschriften, sondern vermute ein Datum und eine Unterschrift. Wäre aber auch egal. überall im Sichtbaren Teil des Dokumentes (und nach einem früheren Post des OP auch im abgeschnittenen Teil) wird nur von Bestellung gesprochen.
Hier einen Vertragsbindungswillen seitens des Autohauses zu mutmaßen ist nicht nur weit her geholt, sondern auch noch im geschäftlichen Verkehr zwischen Autohäusern und Kunden absolut nicht der verkehrssitte entsprechend.
Zitat:
Demnach handelt es sich meiner Ansicht nach um ein Rechtsgeschäft (Vertrag) unter einer suspensiven (aufschiebenden) Bedingung (§ 158 I BGB). Das Rechtsgeschäft ist bereits gültig, die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung tritt jedoch erst mit Eintritt der Bedingung ein.
Mit aufschiebender Bedingung liegst Du richtig. Allerdings wird im vorliegenden Dokument die aufschiebende Bedingung ja expressis verbis nicht für den Kaufvertrag gemacht, sondern für das Angebot. Jetzt mal unabhängig von der Frage, ob ein Angebot ein Rechtsgeschäft im Sinne §158BGB ist (mit der Du Dich nebenbei beschäftigen solltest, falls Du Jura-Student bist...) träte eben genau nach Deiner Argumentation die Wirkung des Angebots, also genau die folge das zusammen mit einer eventuell vorhandenen übereinstimmenden Willenserklärung der Audi AG ein Kaufvertrag zustande käme erst mit Eintritt der Bedingung ein.
Lange Rede, kurzer Sinn: Das vorliegende Dokument ist mit großer Sicherheit kein Kaufvertrag!
Gruss,
Chip
P.S.: @Tommy: Ist ja interessant dass das in Österreich anders ist. In Frankreich und UK werden die Verträge immer mit dem Generalimporteur geschlossen - auch nie mit dem Autohaus. Für den Kunden hat das insbesondere die Auswirkung, das Wandlung immer direkt mit Audi vereinbart werden muss - dafür gibt es sogar ne Website. In Summe halte ich das für nen Vorteil: Ich kann mir vorstellen, dass in Österreich die Verhandlungen um Wandlung noch härter sind als bei uns, da der Händler Gefahr läuft, auf dem gewandelten Auto sitzen zu bleiben und es deswegen sehr schnell um die Existenz des Händlers geht...
Bin auch aus Österreich und bei mir ist der Vertrag auch zwischen mir und dem Autohaus geschlossen. Jedoch umfasst mein KV 3 Seiten und sieht nicht aus wie ein Kreuzworträtsel wo man Preise selbst reinschreiben kann.
1. Seite Konfiguration
2. Seite Bedingungen, Pflichten bla bla bla..
3. Unterschrift und Stempel
Was für ein Thread. Ich denke schon daß die Sache in Ordnung ist. Und wenn, wie von Hellraizer geschrieben, erst ein S5 geplant war kann ich auch verstehen daß er ein wenig an der Austattung spart und dafür 100 PS mehr bekommt.
Nur der Händler scheint es ja echt eilig zu haben. Stimmen denn die Schlüsselnummern des S5 auch mit denen des RS5 überein? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Ich würd wie schon anderweitig erwähnt am 15. das Ding zerreißen und nochmal einen "echten" Vertrag machen. Am Ende gibts da noch Probleme...
Ansonsten: willkommen im Club! 🙂
Zitat:
Original geschrieben von chipart
Sorry, aber merkt man.Zitat:
Original geschrieben von frisbeee
Kein Anwalt, aber mal Folgendes:
Zitat:
Original geschrieben von chipart
Ich sehe keine zwei Unterschriften, sondern vermute ein Datum und eine Unterschrift. Wäre aber auch egal. überall im Sichtbaren Teil des Dokumentes (und nach einem früheren Post des OP auch im abgeschnittenen Teil) wird nur von Bestellung gesprochen.Zitat:
Auf dem Bestellformular sind, soweit ich erkennen kann, 2 Unterschriften. Ich gehe mal davon aus, dass dies die Unterschriften vom Besteller und vom Audi Zentrum sind.
Hier einen Vertragsbindungswillen seitens des Autohauses zu mutmaßen ist nicht nur weit her geholt, sondern auch noch im geschäftlichen Verkehr zwischen Autohäusern und Kunden absolut nicht der verkehrssitte entsprechend.
Zitat:
Original geschrieben von chipart
Mit aufschiebender Bedingung liegst Du richtig. Allerdings wird im vorliegenden Dokument die aufschiebende Bedingung ja expressis verbis nicht für den Kaufvertrag gemacht, sondern für das Angebot. Jetzt mal unabhängig von der Frage, ob ein Angebot ein Rechtsgeschäft im Sinne §158BGB ist (mit der Du Dich nebenbei beschäftigen solltest, falls Du Jura-Student bist...) träte eben genau nach Deiner Argumentation die Wirkung des Angebots, also genau die folge das zusammen mit einer eventuell vorhandenen übereinstimmenden Willenserklärung der Audi AG ein Kaufvertrag zustande käme erst mit Eintritt der Bedingung ein.Zitat:
Demnach handelt es sich meiner Ansicht nach um ein Rechtsgeschäft (Vertrag) unter einer suspensiven (aufschiebenden) Bedingung (§ 158 I BGB). Das Rechtsgeschäft ist bereits gültig, die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung tritt jedoch erst mit Eintritt der Bedingung ein.
Lange Rede, kurzer Sinn: Das vorliegende Dokument ist mit großer Sicherheit kein Kaufvertrag!
Gruss,
ChipP.S.: @Tommy: Ist ja interessant dass das in Österreich anders ist. In Frankreich und UK werden die Verträge immer mit dem Generalimporteur geschlossen - auch nie mit dem Autohaus. Für den Kunden hat das insbesondere die Auswirkung, das Wandlung immer direkt mit Audi vereinbart werden muss - dafür gibt es sogar ne Website. In Summe halte ich das für nen Vorteil: Ich kann mir vorstellen, dass in Österreich die Verhandlungen um Wandlung noch härter sind als bei uns, da der Händler Gefahr läuft, auf dem gewandelten Auto sitzen zu bleiben und es deswegen sehr schnell um die Existenz des Händlers geht...
Du bist also Anwalt?
Also dann hat er gar nicht bestellt. Ich ging mal davon aus, dass auch noch weitere Formulare, wie halt üblich unterschrieben worden sind. Ich würde hier ja auch nicht meine Unterschrift etc. pp posten.
Hast du mal überlegt, worin hier praktisch gesehen der Unterschied liegt, ob es ein Angebot unter einer aufschiebenden Bedingung oder ein KV unter einer aufschiebenden Bedingung ist?
"Angebot" wird nicht angenommen (da nicht im Juli lieferbar) -> kein Auto.
Angebot angenommen, aber nicht im Juli lieferbar -> kein Auto.
Angebot angenommen, Auto wird gebaut, aber nicht bis Juli fertig -> Vertrag entfaltet keine Wirkung, kein Auto.
Irgendwie verstehe ich deine Aussage bzgl. des Angebots auch nicht. Ich sagte doch zuvor, dass ich davon ausgehe, dass der KV geschlossen wurde und dieser eben mit einer aufschiebenden Bedingung seine Wirkung entfaltet. Du hingegen schreibst, dass der KV (gemäß meiner Aussage) erst mit Eintritt der Bedingung zustande kommen würde. - Ist irgendwie nicht dasselbe.
War die Frage denn, ob dieser kleine Auschnitt ein KV ist oder nicht? Da kann man ja nur raten oder gleich Roulette spielen. Ich dachte es gehe im die Frage, inwiefern der TE einen KV geschlossen haben könnte, da man offiziell noch nicht bestellen kann.
Ich weiss garnich warum sich um diese Kiste so gestritten wird.
Niemand weiss wie der V8 Sauger überhaupt fährt, so doll zum S5 kanns nun auch nich sein.
Klar Audi überrascht immer mit neuen Sachen aber naja wartet doch erstmal ab wie das ding fährt. Ich glaube von dem ding wird zu viel erwartet. Ich seh euch hier schon weinen nach dem ihr das ding gefahren seit😁 Und mit weinen meine ich nich vor Freude......
Ich versteh garnich warum der V8 nich aufgeladen wurde? Die Karre kostet gute 10 oder 15T Euro mehr als ein S5 und hat gerade mal knappe 100PS und bissl Drehmoment mehr.
Völlig unnützes mobil,was am Ende wieder bloss von besser besser besser Verdiener und vom Vorstand chauffiert wird.
Ich bin echt gespannt was wirklich hinter diesen ganzen HYPE steckt!!!!!!!!!!!!
Für so viel Geld bekommt man einen R8 der alleine Optisch schon 3mal geiler ist.........
Weiss jemand ob Audi beim RS5 die Nummernschildbeleuchtung endlich mal auf LED umgerüstet hat???
Selbst der neue A8 hat Glühobst in der Nsbl....
???
lg..
Zitat:
Original geschrieben von Knepie
Für so viel Geld bekommt man einen R8 der alleine Optisch schon 3mal geiler ist.........
ICH KANN ES NICHT MEHR HÖREN!!!!!!!!!!!!!!
DANN GEH DOCH INS R8 FORUM!!!