RS5 bestellt – meine Konfiguration
Habe gestern den RS5 mit folgender Konfiguration bestellt.
daytonagrau
19 Zoll Felgen für Sommer und Winter
Leder schwarz
MMI plus, mit Audi Sound
Handyvorbereitung
GRA
Kurvenlicht
Klimaautomatik
Homelink
abgedunkelte Scheiben
elektr. Außenspiegel
Hoffe es kann bald losgehen!🙂
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Zetta350
@TE
ganz ehrlich? Verstehe nicht, weshalb du dich auch noch so weit bringen lässt, hier den Beweis in Form eines Fotos anzutreten...Ein Glück, dass keiner eine notarielle Beurkundung verlangt hat....Ich an deiner Stelle hätte mich aus dem Fred zurückgezogen und im Sommer an gleicher Stelle ein paar schicke Bilder von deinen neuem Boliden eingestellt....😉
Hatte heute frei und ein bißchen Langeweile. Nur deshalb.
Alternativ hätte ich auch gerne in eine Tüte geschissen und sie ans Forum geschickt. Geht ja aber leider nicht 😁😉
191 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hellraizer
www.abload.de/image.phpEntschuldigungen werden ab sofort in schriftlicher Form entgegen genommen!
Warum Entschuldigung? Das ist keine Bestellung, sondern das Angebot Deinerseits zu einer Bestellung. Entscheidend ist der letzte Satz: "Bedingung für die Bestellung ist, die Lieferung müsste im Juli stattfinden". Da Audi grundsätzlich bei Bestellung keine verbindlichen Lieferzeiten garantiert, gibt es jetzt zwei Möglichkeiten:
1. Audi lehnt das Angebot Deiner Bestellung unter diesen Bedingungen dankend ab und Dein Audi-Händler teilt Dir das auch so mit
2. siehe 1. aber der Audi-Händler teilt Dir das nicht mit, sondern bestellt den RS5 einfach mit unverbindlichen Liefertermin und erklärt Dir dann im Zweifellsfall Ende Juli, dass es leider doch nicht geklappt hat...
Zum tatsächlichen Liefertermin kann der Händler nämlich heute noch gar nichts sagen, da er seine Bestellung ja noch nicht an Audi leiten kann (beim gezeigten Dokument handelt es sich ganz offensichtlich um eine Bestellung für einen S5 bei dem alle Felder bei denen sich der Preis zum RS unterscheidet handschriftlich überpinselt worden sind. In so fern bezieht sich selbst der unverbindliche Liefertermin sicher nicht auf einen RS5...
Trotzdem wünsche ich Dir (und das ist ernst gemeint), dass Du die Kiste möglichst schnell bekommst und viel Spass damit hast.
Gruss,
Chip
Der Vertrag ist unverbindlich bzw. Unfug von deinem Händler. Man kann erst am 15. bei Audi offiziell bestellen.
Das heißt er ist mit dir eine vertragliche Bindung mit den Händler (nicht Audi) eingegangen, welcher er bis dato gar nicht nachkommen kann. Du kannst zb. mit mir auch so einen Vertrag machen. Wenn ich nun den RS5 nicht liefere, da ich zb. bei Audi nicht bestellen darf hast du auch nichts davon...
Kannst mich verklagen auf eine Schadenssumme, aber den RS5 hast dann trotzdem nicht 😉
Trotzdem gratuliere ich dir zu deiner Konfiguration welche vermutlich auch durchgeführt werden wird. Viel Spaß mit dem RS5!!
lg
Zitat:
Original geschrieben von FreeMedia
ich frage mich nur was passiert wenn der RS5 sich weiter verschiebt.
Das ist kein Kaufvertrag, du bekommst sobald er bestellbar ist einen Termin von Audi ab den Zeitpunkt kannst du dann einen Kaufvertrag machen.
Sollte es sich doch nach hinten verschieben, kann ich mein jetziges Auto vielleicht bis zur Auslieferung des Neuen "kostengünstig" weiterfahren.
Aber ich bin guter Dinge, und es ist ja noch lange hin bis Juli. Hauptsache das Ganze ist erst einmal ins Rollen gebracht, auf den Rest hat man eh keinen Einfluß.
Zitat:
Original geschrieben von A4-Tommy
Selbstverständlich IST das ein Kaufvertrag, lediglich der Auslieferungstermin ist noch unverbindlich!!!
Nein, es ist kein Kaufvertrag!
Es ist (wie der OP auch weiter oben schreibt) lediglich eine einseitig (nämlich für den Käufer) verbindliche Bestellung. Der Kaufvertrag kommt frühestens mit der Bestätigung durch Audi zu stande. Daher steht unten auch "Bedingung für die Bestellung ist Lieferung bis..." und nicht "Wir garantieren eine Lieferung bis...".
Gruss,
Chip
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Entschuldigt bitte, aber der Kaufvertrag kommt IMMER nur zwischen dem Händler und dem Kunden zustande. Niemals zwischen Audi und dem Kunden. Somit ist dies ein rechtswirksamer Vertrag zw. dem Händler und dem Kunden. Wann, wie und ob der Händler das Auto bei Audi bestellt, tut hier nichts zur Sache!
Zitat:
Original geschrieben von ferrari19
Dieser Vertrag macht keinen Sinn.
Oben steht unverbindlich, unten steht liefertermin juli, sonst ist der vertrag ungültig???
Es ist ja kein Vertrag. Und als Angebot macht es durch aus Sinn: Der OP hat Audi einen freundlichen Brief geschrieben, in dem steht: "Wenn ihr mir garantiert bis Juli zu liefern, dann kaufe ich so einen Wagen, sonst nicht". Nun ist es an Audi, sich zu überlegen, ob sie darauf eingehen wollen.
Das ist wie wenn Du zu Deinem Metzger gehst und sagst: "Wenn ihr ein Kilo Rinderbraten da habt, dann nehm ich ihn..."
Gruss,
Chip
Zitat:
Original geschrieben von chipart
Nein, es ist kein Kaufvertrag!Zitat:
Original geschrieben von A4-Tommy
Selbstverständlich IST das ein Kaufvertrag, lediglich der Auslieferungstermin ist noch unverbindlich!!!
Lesen evtl. Anwälte mit die kurz aufklären können? 🙂
Ganz ehrlich mir ist das ganze sowas von sch... egal. ich bestell wenn denn alles bei audi klappt am 15.
Soll er doch mit seinem 🙂 machen was er will.
Wenn du den RS5 wirklich haben möchtest, mach bitte noch einmal einen Termin aus sobald das Fahrzeug bestellbar ist.
Ich denke mal bei vielen geht es hier nicht um dich sondern um den Audi Händler der dir ein überschriebenes Formular als Kaufvertrag verkauft.
Zitat:
Original geschrieben von A4-Tommy
Entschuldigt bitte, aber der Kaufvertrag kommt IMMER nur zwischen dem Händler und dem Kunden zustande. Niemals zwischen Audi und dem Kunden. Somit ist dies ein rechtswirksamer Vertrag zw. dem Händler und dem Kunden. Wann, wie und ob der Händler das Auto bei Audi bestellt, tut hier nichts zur Sache!
Da hat aber einer nicht aufgepasst:
1. Ist hier überhaupt kein Vertrag zu Stande gekommen, da sowohl der im Bild gezeigte Text, als auch die Zusatzinformation vom OP nur von einem Auftrag bzw. einer Bestellung spricht.
2. Ist es bei zumindest beim Volkswagen-Konzern üblich, dass die Kunden von individuell konfigurierten Neuwagen diesen direkt bei Volkswagen (ich meine mich zu erinnern, dass Vertragspartner nicht einmal Audi, sondern die VW AG ist) kaufen und nicht beim Händler. Der Händler ist in diesem Fall nur Erfüllungsgehilfe der VW AG. Falls Du sie noch da hast, dann schau mal auf die Auftragsbestätigung von Deinem letzten Neuwagenkauf: Da steht ziemlich sicher so was drauf wie "wir teilen Ihnen im Namen der VW AG mit, dass ihr Auto zum soundsovielten ausgeliefert wird".
Gruss,
Chip
Zitat:
Original geschrieben von chipart
Da hat aber einer nicht aufgepasst:Zitat:
Original geschrieben von A4-Tommy
Entschuldigt bitte, aber der Kaufvertrag kommt IMMER nur zwischen dem Händler und dem Kunden zustande. Niemals zwischen Audi und dem Kunden. Somit ist dies ein rechtswirksamer Vertrag zw. dem Händler und dem Kunden. Wann, wie und ob der Händler das Auto bei Audi bestellt, tut hier nichts zur Sache!1. Ist hier überhaupt kein Vertrag zu Stande gekommen, da sowohl der im Bild gezeigte Text, als auch die Zusatzinformation vom OP nur von einem Auftrag bzw. einer Bestellung spricht.
2. Ist es bei zumindest beim Volkswagen-Konzern üblich, dass die Kunden von individuell konfigurierten Neuwagen diesen direkt bei Volkswagen (ich meine mich zu erinnern, dass Vertragspartner nicht einmal Audi, sondern die VW AG ist) kaufen und nicht beim Händler. Der Händler ist in diesem Fall nur Erfüllungsgehilfe der VW AG. Falls Du sie noch da hast, dann schau mal auf die Auftragsbestätigung von Deinem letzten Neuwagenkauf: Da steht ziemlich sicher so was drauf wie "wir teilen Ihnen im Namen der VW AG mit, dass ihr Auto zum soundsovielten ausgeliefert wird".
Gruss,
Chip
Ich denke er liegt hier richtig.
Zitat:
Original geschrieben von Hellraizer
Lesen evtl. Anwälte mit die kurz aufklären können? 🙂Zitat:
Original geschrieben von chipart
Nein, es ist kein Kaufvertrag!
Kein Anwalt, aber mal Folgendes:
Auf dem Bestellformular sind, soweit ich erkennen kann, 2 Unterschriften. Ich gehe mal davon aus, dass dies die Unterschriften vom Besteller und vom Audi Zentrum sind. Auch wenn hier die VW AG oder auch AUDI AG Vertragspartner sein sollten, dann ist doch das AZ zeichnungsbefugt, bzw. deren Vertreter.
Einzig fragwürdig ist doch hier erstmal die Bedingung der Lieferung im Juli.
Sofern der Liefertermin standardmäßig als "unverbindlich" angegeben wird und die Klausel bzgl. der verbindlichen Bestellung extra eingefügt worden ist, so ist dies zunächst eine Bedingung und zum anderen dürfte diese als Individualabrede (§ 305b BGB) den AGB vorgehen.
Demnach handelt es sich meiner Ansicht nach um ein Rechtsgeschäft (Vertrag) unter einer suspensiven (aufschiebenden) Bedingung (§ 158 I BGB). Das Rechtsgeschäft ist bereits gültig, die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung tritt jedoch erst mit Eintritt der Bedingung ein.
Kritik ist willkommen 🙂.
EDIT: PS: Es steht sogar unten, dass die Individualvereinbarung gegenüber den AGB Vorrang genießt. Habe ich jetzt erst gesehen.
Man man man...Was ist bloß in den letzten 3 Jahren aus diesem Forum geworden...Da wird hier echt jemand "genötigt" ein Foto zu posten um seine Glaubwürdigkeit zu bestätigen🙄
Klar, dass mit dem festen Liefertermin geht so natürlich nicht. Aber nur weil der Händler ihm Blödsinn erzählt hat oder er in seinem Eröffnungspost nicht alle Sonderausstattungen 100%ig korrekt beschrieben hat, muss man jemanden, der sich hier über seine Bestellung (oder meinetwegen Vorbestellung) freut, nicht gleich als Troll oder Dummschwätzer abstempeln....
Am traurigsten ist es, dass die bzw. der Wortfüher es nicht mal für nötig hält sich für die falsche Verdächtigung zu entschuldigen. Ein Glück, dass die meisten der User hier nicht mit solch einer Arroganz zu Werke gehen...
just my 2 Cents
@TE
ganz ehrlich? Verstehe nicht, weshalb du dich auch noch so weit bringen lässt, hier den Beweis in Form eines Fotos anzutreten...Ein Glück, dass keiner eine notarielle Beurkundung verlangt hat....Ich an deiner Stelle hätte mich aus dem Fred zurückgezogen und im Sommer an gleicher Stelle ein paar schicke Bilder von deinen neuem Boliden eingestellt....😉
Viel Spaß auf jeden Fall mit dem RS....
Gruß
Zetta
Zitat:
Original geschrieben von Zetta350
Man man man...Was ist bloß aus diesem Forum geworden in den letzten 3 Jahren...Da wird hier echt jemand "genötigt" ein Foto zu posten um seine Glaubwürdigkeit zu bestätigen🙄Klar, dass mit dem festen Liefertermin geht so natürlich nicht. Aber nur weil der Händler ihm Blödsinn erzählt hat oder er nicht in seinen Eröffnungspost nicht alle Sonderausstattungen 100%ig korrekt beschrieben hat, muss man jemanden, der sich hier über seine Bestellung (oder meinetwegen Vorbestellung) freut, nicht gleich als Troll oder Dummschwätzer abstempeln....
Am traurigsten ist es, dass die bzw. der Wortfüher es nicht mal für nötig hält sich für die falsche Verdächtigung zu entschuldigen. Ein Glück, dass die meisten der User hier nicht mit solch einer Arroganz zu Werke gehen...
just my 2 Cents
@TE
ganz ehrlich? Verstehe nicht, weshalb du dich auch noch so weit bringen lässt, hier den Beweis in Form eines Fotos anzutreten...Ein Glück, dass keiner eine notarielle Beurkundung verlangt hat....Ich an deiner Stelle hätte mich aus dem Fred zurückgezogen und im Sommer an gleicher Stelle ein paar schicke Bilder von deinen neuem Boliden eingestellt....😉
Viel Spaß auf jeden Fall mit dem RS....Gruß
Zetta
100% Zustimmung!