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Rotlichtverstoss???? Was nun?

Hallo zusammen,
ich habe gestern Post bekommen von der Stadt Frankfurt/Main. Sie werfen mir vor bei Rot über eine Ampel gefahren zu sein und zudem anstelle der 30 km/h mit 35 km/h gefahren zu sein.
Wir waren an dem besagten Tag auch wirklich in Frankfurt unterwegs und auf Parkplatzsuche in der fremden, großen Stadt. Der kleine hinten war auch schon quenglig, da wir ja in den Zoo dort wollten. Auf einmal sagt meine Frau da blitzt was. Ich schau auf den Tacho und sehe die besagten 35 Km/h und denke mir noch die übertreiben jetzt aber. Zudem ich eh wegen der dahinter liegenden Ampel schon auf der Bremse stand bzw ich am einfädeln für den dortigen Rechtsabbieger war.
Nun die besagte Post. Wir beide können uns gar nicht daran erinnern das vor der Ampel noch eine weitere gestanden haben soll......Nun die Frage was nun und was schreibe ich in den Anhörungsbogen???? Wenn da eine tatsächlich stand habe ich das ja weder Vorsätzlich oder so gemacht.

Beste Antwort im Thema

Du kannst natürlich versuchen, die Messung als solche anzuzweifeln. Die Erfolgsaussichten sind aber denkbar gering. Von daher solltest du dich auf das einmonatige Fahrverboteinstellen.
Eine Anmerkung sei zu deinem Eröffnungsposting erlaubt: Es ist relativ egal ob dein Kind quengelt oder du in einer fremden Stadt unterwegs bist. Wenn diese Faktoren dazu führen, dass du eine Ampel komplett übersiehst, dann sollte dir das ein wenig zu denken geben.

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if(witz)
{
Ja, sollte jeder Richter können. :D
}
else
{
http://www.duden.de/suchen/dudenonline/driftig
}
Bin mir da jetzt nicht ganz sicher.
Gruß Metalhead

Blöd ist halt das ich den Urlaub gerade gehabt hatte und diese Woche gerade noch ein paar Überstunden abfeiere :/ Im Kopf spukt mir momentan der Zeitraum zw Weihnachten und Neujahr rum , da habe ich die nächste freien Tage und könnte da gut mit dem besch**** Zustand leben.

ist doch kein Problem. Der Bußgeldbescheid kommt in einigen Wochen und dann hast Du vier Monate nach Rechtskraft Zeit, das Fahrverbot anzutreten. Diese Rechtskraft kannst Du mit einem taktischen Einspruch (ohne Begründung einlegen und nach Bedarf wieder zurückziehen) problemlos mehrere Monate herausschieben. Erst wenn ein Gerichtstermin anberaumt wird, sollte man ca. 4 Wochen vorher den Einspruch zurücknehmen, sonst können Kosten entstehen.

Ok, das hift mir mal weiter :) Vielen Dank!

Du hast da einen noch vorhandenen Voreintrag erwähnt, war der mit einem Fahrverbot verbunden?

Nee, geblitzt mit 72 km/h innerorts. War ne blöde Situation damals. Tankstelle raus und beschleunigt damit ich vor dem anrollenden Verkehr rauskomme und genau in die Tempomessung rein bevor ich den Fuß wieder gelupft hab :/ Dumm gelaufen.

Wart ab, dafür wirst du gleich wieder in der Luft zerrissen hier, was du doch fürn unverantwortlicher Raser bist und dir das ganz recht geschieht und du lieber 1 Jahr statt nen Monat laufen solltest ;)

Ich habe neulich mal auf den Tacho geschaut, nachdem ich auf kerzengerader Landstraße einen LKW überholt hatte: 140. Ist halt so, ich beschleunige ja, bis ich vorbei bin.

si, korrekto, mach ich auch so

Zitat:

@Peperonitoni schrieb am 20. Juli 2015 um 18:23:21 Uhr:


si, korrekto, mach ich auch so

Und wenn dann die Grünen, bzw. Blauen da stehen, ist der Lappen weg. Sind ja gut 30 drüber

:D

naja normal bin ich schon vorbei bevor ich über 40 drüber bin
Und wenn, dann hab ich echt ins klo gegriffen :)

Zitat:

@xsus76 schrieb am 20. Juli 2015 um 17:53:49 Uhr:


Nee, geblitzt mit 72 km/h innerorts.

Na dann "gut"

;)

Fahrverbot wäre relevant. Diese 4 Monate, um das Fahrverbot anzutreten, sind nur dann möglich, wenn nicht bereits ein Fahrverbot in den letzten 2 Jahren vorgelegen hat.

Zitat:

@Peperonitoni schrieb am 20. Juli 2015 um 18:04:54 Uhr:


Wart ab, dafür wirst du gleich wieder in der Luft zerrissen hier, was du doch fürn unverantwortlicher Raser bist und dir das ganz recht geschieht und du lieber 1 Jahr statt nen Monat laufen solltest ;)

LoL

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