Rotlichtverstoß
Hallo! War Anfang Juni in Berlin. Abends habe ich Rote Ampel überfahren und es blizte. Ich mach sowas nie, habe d.e. 0 Punkte. Im Moment des Fotografierens habe ich mich am Stirn gekrazt. Nach 2,5 Monaten wollte mich ein Polizist sehen. Ich bib hin und habe zum ersten Mal das Foto gesehen und auch nicht dazu gesagt. Das Foto war total unscharf, Gesischtzüge kaum zu erkennen. Fast das ganze Gesischt (incl. Nase) befindet sich hinter meiner Hand. Kann denn die Berliner Polizei ernsthaft mit diesem Beweisfoto mich zu verantwortung ziehen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
mit nem guten anwalt passiert gar nichts...
wieso bist du überhaupt zur polizei gegangen? nach 3 monaten wärs verjährt...
Ah, die Fraktion "Wir bauen Mist und wissen das auch, aber versuchen, uns da rauszutricksen". Seid ihr Männer oder Memmen?
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32 Antworten
Die Hand vor dem Gesicht, um ein brauchbares Blitzfoto zu verhindern, ist nicht verboten,
aber damit zeigst du evtl. an, daß du ganz bewußt, also vorsätzlich, bei Rot über die Kreuzung gefahren bist.
Gestern habe ich Post aus Berlin bekommen. Angeblich bin ich durch Lichtbildvergleich identifiziert worden und soll nun zahlen. Das besagte Beweisfoto ist wieder nicht dabei! Ich habe es also nur kurz bei der Polizei gesehen, wo durch die Hand davor kaum was zu erkennen ist. Isr es üblich, daß die das Bild vorenthalten?
Zitat:
Original geschrieben von bkj5
Isr es üblich, daß die das Bild vorenthalten?
Du hast keinen Anspruch auf Zusendung des Bildes, du kannst es einsehen, mehr nicht. Lediglich einem Anwalt wird im Rahmen der Akteneinsicht das Foto mit zugesandt.