Rotlichtverstoß

Hallo! War Anfang Juni in Berlin. Abends habe ich Rote Ampel überfahren und es blizte. Ich mach sowas nie, habe d.e. 0 Punkte. Im Moment des Fotografierens habe ich mich am Stirn gekrazt. Nach 2,5 Monaten wollte mich ein Polizist sehen. Ich bib hin und habe zum ersten Mal das Foto gesehen und auch nicht dazu gesagt. Das Foto war total unscharf, Gesischtzüge kaum zu erkennen. Fast das ganze Gesischt (incl. Nase) befindet sich hinter meiner Hand. Kann denn die Berliner Polizei ernsthaft mit diesem Beweisfoto mich zu verantwortung ziehen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

mit nem guten anwalt passiert gar nichts...
wieso bist du überhaupt zur polizei gegangen? nach 3 monaten wärs verjährt...

Ah, die Fraktion "Wir bauen Mist und wissen das auch, aber versuchen, uns da rauszutricksen". Seid ihr Männer oder Memmen?

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Zitat:

Original geschrieben von DerBandit_01


Sie befragen die Nachbarn? Weswegen?

Nicht "weswegen", sondern ob der Herr auf dem Foto der Herr Max Musterman ist, reine Personenfeststellung.

Immer lustig, aus datenschutzrechtlichen Gründen wird nicht gesagt, warum die Polizei jemanden anhand eine Fotos identifiziert haben will. Kommst Du abends nach Hause und die Nachbarn sammeln plötzlich die Kinder von der Straße, ...

Warum sollte das nicht gemacht werden, hier geht es um nicht unerhebliche Strafen, eventuell auch Fahrverbote?

Wenn aufgrund des Fotos keine klare Fahrerfeststellung möglich ist, kann Dir im schlimmsten Fall ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Ich persönlich fände das noch ärgerlicher, als die paar Euro zu zahlen und das Pünktchen kannst Du doch bei Deinem 0-Konto wegstecken.

Zitat:

Original geschrieben von DerBandit_01


Ach du meinst die zeigen denen das Foto und fragen ob du das bist? Wird das echt gemacht?

Ja im TV bei Tatort oder James Bond Filmen

Also deine Aussage ist jetzt irgendwie genau das Gegenteil von dem was Roadwin sagt 😁

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Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von DerBandit_01


Ach du meinst die zeigen denen das Foto und fragen ob du das bist? Wird das echt gemacht?
Ja im TV bei Tatort oder James Bond Filmen

Tja, das machen die definitv, zumindest haben die das ( leider 🙄 ) vor 20 Jahren so gemacht. Und wenn dann einer so schlau ist und sagt " Hey denn kenn ich.......... " 😠

Zitat:

Original geschrieben von Keeshond



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Ja im TV bei Tatort oder James Bond Filmen

Tja, das machen die definitv, zumindest haben die das ( leider 🙄 ) vor 20 Jahren so gemacht. Und wenn dann einer so schlau ist und sagt " Hey denn kenn ich.......... " 😠

Sorry, Pepperduster, aber JA die machen das! Habe ich selbst schon erlebt, dass so ein Trachtenträger an meiner Wohnungstür stand und mir ein Bild unter die Nase hielt. Zum Glück konnte ich wirklich nicht erkennen, welcher der Nachbarssöhne auf dem Bild am Steuer saß, da dieser eine Ski-Sonnenbrille trug.

Später habe ich dann erfahren, dass der jüngere kurz vor Ende der Probezeit bei rot geblitzt wurde, am Steuer des Golfs seiner Mutter.

Fazit: Die POL konnte ihn nicht zweifelsfrei ermitteln, er ist dann zum Schutz seines Lappens einen Monat nicht mehr gefahren, um nicht am Steuer von der POL angehalten zu werden, Die POL ist zwei bis vier mal am Tag durch unsere Wohnstrasse patrouliert. Danach war es verjährt und der Bengel traute sich wieder ans Steuer. Seitdem wurde auch kein Streifenwagen mehr in unserer Wohnstrasse gesehen.... 😕😁

Es ging um das ausfragen in der Nachbarschaft mittels Blitzerphote, das die "Rennleitung" selbst beim Halter des Fahrzeuges klingelt ist doch logisch. Sie suchen ja den Fahrer des Autos.

Die haben doch in der Nachbarschaft nachgefragt, nicht nur beim Halter.
Dort wird allerdings zuerst nachgefragt.

ergo: wer gut mit seinen nachbarn auskommt hat nichts zu befürchten =)

Zitat:

Original geschrieben von schlang


vorladen kann nur der richter, die polizei kann nur einladen

Das siehst du leider falsch. Auch die Polizei kann vorladen. Das nennt sich dann polizeiliche Vorladung.

Das was du meinst ist eine richterliche Vorladung.

Eingeladen wird man zu einer Hochzeit oder zu einer Betriebsfeier.

Mfg Zille

Es ändert zwar nichts an der Sache, ist also reine Wortklauberei,
aber die richterliche Einladung heißt korrekt:

Ladung

bei der Polizei heißt es:
Polizeiliche Vorladung.

http://www.polizei-beratung.de/.../

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Das siehst du leider falsch. Auch die Polizei kann vorladen. Das nennt sich dann polizeiliche Vorladung.

wie auch immer, zu einem termin bei der polizei muss man NICHT erscheinen. für mich ist das jedenfalls eine einladung 🙂

Unsere Freunde und Helfer wenden beim Identifizieren m. E. nach durchaus grenzwertige Methoden an; in einer früheren Firma haben  Polizisten unvermittelt der Empfangsdame das Photo eines Außendienstmitarbeiters unter die Nase gehalten und gefragt, ob sie diesen Mann kenne. Das Mädchen war völlig perplex, bejahte und als sie danach fragte worum es denn gehe, erhielt sie die zynische Antwort: "Hat sich erledigt, vielen Dank". Das mit den Nachbarn wußte ich aber noch nicht. 

Zitat:

Original geschrieben von winni2601


Wenn aufgrund des Fotos keine klare Fahrerfeststellung möglich ist, kann Dir im schlimmsten Fall ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

Welche Behörde macht das mit dem Fahrtenbuch? Muß das Verfahren erst zum Gericht oder kann die Bußgeldstelle der Polizei die Sanktion verhängen?

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Ich würde es auch zahlen.

Alles andere ist zu risikoreich. Am Ende erwischt ein Richter nen schlechten Tag und unterstellt dir, dass du vorsätzlich dein Gesicht verdecken wolltest um einer Strafe zu entgehen und du mit Vorsatz den Rotlichtverstoß begangen hast.

Mfg Zille

Und was will er dir bitte vorwerfen, wenn du deine Hand vorm Gesicht hast...als ob ich wüsste, wann es bei mir blitzt und zudem gibt es dagegen wohl keine Gesetz....

Was ich viel mehr fürchten würde wäre die Auflage eine Fahrtenbuch zu führen, wenn du dich gegen die Strafe wehrst...das ist viel ekelhafter, als ein Monat zu Fuß....

Gruß
Marc

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