Rotlichtverstoß - Anfechten möglich?

Einen wunderschönen guten Abend und ein frohes Neues, nachträglich!

Ich bin über die Tage von München nach Berlin verreist, um Familie und Bekannte zu treffen.
Und siehe da: Etwa 18 Tage vor Ablauf meiner Probezeit habe ich womöglich einen Rotlichtverstoß begangen.

Die Situation war wie folgt:
Es war kurz vor einer Autobahn-Auffahrt (50km/h Höchstgeschwindigkeit).
Wir mussten vorerst eine Kreuzung überqueren.

Vor mir war ein großer LKW (Linksabbieger). Nachdem er gefahren war, hatte ich gesehen dass die Ampel gelb zeigte. Ich dachte ich schaffe es noch, und bin noch schnell rüber.
Weder meine Freundin noch ich haben ein rotes Ampellicht gesehen. Dennoch hat es zwei mal geblitzt. Einmal kurz nach der Ampel und einmal in der Kreuzungsmitte.

Tja, ich würde mal sagen Pech gehabt..
Ich habe eigentlich kein Problem mit der Verlängerung meiner Probezeit, nur mit der Sache an sich bin ich eigentlich nicht einverstanden, weil wir wie gesagt kein rotes Ampellicht sehen konnten.
Und auf einen MPU hat niemand Lust...

Bis jetzt kam noch keine Post (ist auch erst drei Tage her). Jetzt ist die Frage:
Falls Post kommen sollte, kann man das irgendwie anfechten? Habe keine Rechtschutzversicherung; aber einen Anwalt könnte ich mir prinzipiell leisten.. Ansonsten kann man es bestimmt auch ohne Anwalt probieren, oder?

Von dem was ich gelesen hatte, zählt beim RLV das Überqueren der Vorderachse über die Haltelinie.
Wenn diese also schon drüber war, könnte ich Glück haben..

Löst ein Ampelblitzer trotzdem aus, wenn die Vorderachse die Haltelinie bereits überquert hat?
Da wir kein rot sehen konnten: Kann es sein, dass der Blitzer nicht richtig eingestellt ist?

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße aus München!

Beste Antwort im Thema

Gelb sehen und dann noch schnell rüber, vor einem ist ein riesiger LKW und gerade, als es blitzte, wurde ich von einem UFO überholt, hinter mir war ein Bergepanzer und hätte mich beim anhalten platt gemacht- so was bekommt man, überspitzt gesagt, öfter auf den Tisch. Sieht man dann die Fotos, ist der Betroffene alleine auf weiter Flur. Eingestellt werden nur Sachen, wo einem Rettungsfahrzeug Platz gemacht werden mußte, das läßt sich nachprüfen. Klar ist ein Einspruch möglich, bringen wird er nichts.

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Am besten erstmal abwarten, ob was kommt, und falls ja, was genau.

Vielleicht wirft man dir ja keinen Rotlichverstoß, sondern nur einen Gelblichtverstoß vor. Das würde nur ein Verwarngeld kosten. Oder du wurdest geblitzt, weil du das Tempolimit überschritten hattest - das können die Rotlichtblitzer in aller Regel auch.

Falls doch Rotlichtverstoß: Bist du beim ADAC oder einem anderen Automobilclub? Du bieten grundsätzliche Rechtsberatung kostenlos an, d.h. man kann dir auf jeden Fall sagen, ob es sich in deinem Fall lohnen würde, einen Anwalt einzuschalten.

Aber auch wenn nicht: Rotlichtverstoß mit weniger als einer Sekunde Rot wäre auch kein Riesendrama. OK, ein A-Verstoß, also Nachschulung und Verlängerung der Probezeit (wie kommst du auf MPU? Oder hattest du schon mal Nachschulung?). Aber immerhin kein Fahrverbot.

Zitat:

@DennisFabian123 schrieb am 5. Januar 2018 um 19:42:51 Uhr:



Vor mir war ein großer LKW (Linksabbieger). Nachdem er gefahren war, hatte ich gesehen dass die Ampel gelb zeigte. Ich dachte ich schaffe es noch, und bin noch schnell rüber.
Weder meine Freundin noch ich haben ein rotes Ampellicht gesehen. Dennoch hat es zwei mal geblitzt. Einmal kurz nach der Ampel und einmal in der Kreuzungsmitte.

Anfechten ist natürlich immer möglich

Ich würde das Exakt so in den Anhörungsbogen schreiben, wenn einer kommt.
Erklärt die Situation sachlich und korrekt!

Hallo, DennisFabian123,

so, wie Du es beschreibst, warst Du vermutlich zu nahe an dem LKW, um die Ampel eindeutig beobachten zu können und hast dann nicht gesehen, dass gerade auf Rot geschaltet hat, bevor Du die Haltelinie passiert hast.

So etwas passiert leicht, wenn man meint, dass Gelb noch einmal kräftig durchstarten bedeutet, um noch schnell durchzukommen.

Sieht man, dass die Ampel auf Gelb umschaltet, hat man anzuhalten und wenn man mit angepasster Geschwindigkeit und vorausschauend fährt, reichen die 3 Sekunden Gelbphase normalerweise aus.

Du kannst versuchen, dagegen anzugehen, die Chancen dürften aber recht gering sein und ohne Rechtsschutzversicherung kann es eine teure Angelegenheit werden, wenn das Gericht z. B. einen Gutachter einschaltet.

Viele Grüße,

Uhu110

Klar kann man auch ohne Anwalt widersprechen,
Aber ob sich der Richter nur anhand der Aussage des Beschuldigten und dessen Freundin überzeugen lässt einen technischen vermuten?
Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt könnte sich die Beweislage anschauen und wenn er Zweifel an der Korrektheit hat einen Sachverständigen hinzuziehen.

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Zitat:

@onzlaught schrieb am 5. Januar 2018 um 19:50:19 Uhr:


Klar kann man auch ohne Anwalt widersprechen,
Aber ob sich der Richter nur anhand der Aussage des Beschuldigten und dessen Freundin überzeugen lässt einen technischen vermuten?
Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt könnte sich die Beweislage anschauen und wenn er Zweifel an der Korrektheit hat einen Sachverständigen hinzuziehen.

Das wäre ohne Rechtsschutz dann aber ein finanziell riskantes Unterfangen.

Falls der TE nicht schon mal auffällig geworden ist, wäre es da wohl besser, die Strafe zu akzeptieren, die Nachschulung zu besuchen und sich auf verlängerte Probezeit einzustellen.

Ich glaube, der Auslöser sieht nicht, ob die Vorderachse die Haltelinie bereits übefahren hat. Da ist ein Induktivschleife im Asphalt, die nur bemerkt, dass etwas metallischer über ihr ist. Somit ist es gut möglich, dass ihr das Rotlich nicht sehen konntet.
Doch Rot ist nicht gleich Rot. Überfährt man eine rote Ampel, kommt es darauf an, wie lange diese beim Überfahren bereits rot war. Unterhalb einer Sekunde wird es ein Punkt sein, darüber zwei Punkte.

Nein, ist nicht möglich. Ist mir vor Jahren auch einmal passiert. Aber hier spielt die Zeit eine Rolle. Bei mir damals Rotlichtverstoß, die Zeit 0,65 Sekunden rot. Daher kein Fahrverbot Damals Bußgeld 75 Euronen plus Bearbeitungsgebühr und einen Punkt. Warte einfach erst einmal ab, was kommt. Und schau dann weiter.

Gruß MIFIA4

Gelb sehen und dann noch schnell rüber, vor einem ist ein riesiger LKW und gerade, als es blitzte, wurde ich von einem UFO überholt, hinter mir war ein Bergepanzer und hätte mich beim anhalten platt gemacht- so was bekommt man, überspitzt gesagt, öfter auf den Tisch. Sieht man dann die Fotos, ist der Betroffene alleine auf weiter Flur. Eingestellt werden nur Sachen, wo einem Rettungsfahrzeug Platz gemacht werden mußte, das läßt sich nachprüfen. Klar ist ein Einspruch möglich, bringen wird er nichts.

Zitat:

@DennisFabian123 schrieb am 5. Januar 2018 um 19:42:51 Uhr:



Vor mir war ein großer LKW (Linksabbieger). Nachdem er gefahren war, hatte ich gesehen dass die Ampel gelb zeigte. Ich dachte ich schaffe es noch, und bin noch schnell rüber.
Weder meine Freundin noch ich haben ein rotes Ampellicht gesehen. Dennoch hat es zwei mal geblitzt. Einmal kurz nach der Ampel und einmal in der Kreuzungsmitte.

Tja, ich würde mal sagen Pech gehabt..
Ich habe eigentlich kein Problem mit der Verlängerung meiner Probezeit, nur mit der Sache an sich bin ich eigentlich nicht einverstanden, weil wir wie gesagt kein rotes Ampellicht sehen konnten.
Und auf einen MPU hat niemand Lust...

Das ist die typische aber normale Äußerung eines "Rotlichtsünders"

Du hast das Rotlicht vermutlich nicht gesehen, weil du nicht mehr darauf geachtet hast und nicht mit der Nase an der Windschutzscheibe nach oben aus dem Fenster gesehen hast. So ein Rotlichblitzer löst eigentlich nicht willkürlich aus, also würde ich mich damit abfinden. Die Situation mit der Sichtbehinderung durch den LKW ist unglücklich und könnte vor Gericht dein einziges Argument sein. Hab schon erlebt, dass sowas eingestellt wurde.

Zitat:

@AS60 schrieb am 5. Januar 2018 um 21:13:13 Uhr:



Zitat:

@DennisFabian123 schrieb am 5. Januar 2018 um 19:42:51 Uhr:



Vor mir war ein großer LKW (Linksabbieger). Nachdem er gefahren war, hatte ich gesehen dass die Ampel gelb zeigte. Ich dachte ich schaffe es noch, und bin noch schnell rüber.
Weder meine Freundin noch ich haben ein rotes Ampellicht gesehen. Dennoch hat es zwei mal geblitzt. Einmal kurz nach der Ampel und einmal in der Kreuzungsmitte.

Tja, ich würde mal sagen Pech gehabt..
Ich habe eigentlich kein Problem mit der Verlängerung meiner Probezeit, nur mit der Sache an sich bin ich eigentlich nicht einverstanden, weil wir wie gesagt kein rotes Ampellicht sehen konnten.
Und auf einen MPU hat niemand Lust...


Das ist die typische aber normale Äußerung eines "Rotlichtsünders"
Du hast das Rotlicht vermutlich nicht gesehen, weil du nicht mehr darauf geachtet hast und nicht mit der Nase an der Windschutzscheibe nach oben aus dem Fenster gesehen hast. So ein Rotlichblitzer löst eigentlich nicht willkürlich aus, also würde ich mich damit abfinden. Die Situation mit der Sichtbehinderung durch den LKW ist unglücklich und könnte vor Gericht dein einziges Argument sein. Hab schon erlebt, dass sowas eingestellt wurde.

Warum sollte sowas dann eingestellt werden?
Wenn man aufgrund eines zu dichten Auffahren die Ampel nicht sieht, ist das doch kein Grund das Verfahren deswegen einzustellen.
Immerhin hätte man doch mehr Abstand halten können um die Ampel zu sehen. Außerdem gibt es doch auch mindestens 2 Ampeln an einer Kreuzung. Eine am Fahrbahnrand und eine über der Fahrbahn. Also sollte man davon ausgehen, daß eine Ampel bei entsprechenden Abstand zum LKW, vor oder neben einen, zu sehen sein sollte.

Sicherlich kann man eine Ampel übersehen.
Aber mit dem Argument, die Ampel wegen einem LKW nicht gesehen zu haben, würde ich erstmal für mich behalten und abwarten, ob, und wenn ja, was einem vorgeworfen wird.

Gruß,
der_Nordmann

Gelb bedeutet nicht "drauf aufs Gas und noch schnell rüber". 🙂
Mein Tip; einfach abwarten nicht jeder "Blitz" hat einen Brief zur Folge.
Und wenn es zum worst case kommt ist ein Anwalt mit dem Fachgebiet Verkehrsrecht zu empfehlen.

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 5. Januar 2018 um 21:54:38 Uhr:


Warum sollte sowas dann eingestellt werden?
Wenn man aufgrund eines zu dichten Auffahren die Ampel nicht sieht, ist das doch kein Grund das Verfahren deswegen einzustellen.
Immerhin hätte man doch mehr Abstand halten können um die Ampel zu sehen. Außerdem gibt es doch auch mindestens 2 Ampeln an einer Kreuzung. Eine am Fahrbahnrand und eine über der Fahrbahn. Also sollte man davon ausgehen, daß eine Ampel bei entsprechenden Abstand zum LKW, vor oder neben einen, zu sehen sein sollte.

Sicherlich kann man eine Ampel übersehen.
Aber mit dem Argument, die Ampel wegen einem LKW nicht gesehen zu haben, würde ich erstmal für mich behalten und abwarten, ob, und wenn ja, was einem vorgeworfen wird.

Gruß,
der_Nordmann

Recht hast du.

Aber ich hab schon Sachen vor Gericht erlebt. Ganz klare Rotlichtsache, auch nach Meinung des Richters nach Anhörung der Zeugen und des Betroffenen: Frage des Richters: Wieviel Kilometer fahren sie denn im Jahr. Betroffener gibt an dass er sehr viel fährt, so ca. 40000 km. Richter: Ok. Dann kann das schon mal passieren, sie machen hier einen vernünftigen Eindruck, also sagen wir mal 40 Euro und die Sache ist erledigt. Ist zwar jetzt schon lange her, aber viel geändert hat sich im Owi Bereich an den Gerichten nicht.

Wenn der normale Bürger mal ab und zu an Verhandlungen teilnehmen würde, wäre er überrascht. Hatte damals eine Art vom "Königlich bayrischem Amtsgericht" wem das noch was sagt.🙂

Ja, das königlich bayrische Amtsgericht. 🙂

Hat mein Vater immer gerne gesehen.

Anfechten kann man alles - ob erfolgreich steht auf einem anderen Blatt.
Kann hier niemand verbindlich beurteilen ...

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