Rotlicht Verstoß bei Aquaplaning, was kann ich tun?

Schönen guten abend, ich hatte vorhin ein Vorfall , es geht hier um eine heikele Angelegenheit, ich wurde bei einem Rotlichtverstoß geblitzt . Ich bin ganz normal mit 55/60 gefahren in der Stadt, plötzlich eine riesige Pfütze die meine ganze Scheibe beschlägt, ich sehe dann nur noch die Gelbe Ampel , ich bremse sofort (Vollbremsung!) dann rutsche ich sehr stark weg leicht zur linken Seite , dann War ich schon auf der Haltelinie, hätte ich weiter gebremst wäre ich links ins Auto gekracht oder mitten auf der Kreuzung eine Behinderung.
So entschied ich mich von der bremse zu gehen. Ich weiß jetzt aber nicht wie lange die rotphase war oder wie schnell ich unterwegs war (vielleicht 30-45) . Habe ich jetzt einfach Pech oder lohnt es sich mit einem Anwalt vor zu gehen?

Beste Antwort im Thema

Ja ein ganz schlimmer Finger dieser "Deutscher200"! Wie kann man es nur wagen, in der Stadt bei Regen 5-10 km/h schneller zu fahren! Der kann kein Auto fahren! Führerschein entziehen!

57 weitere Antworten
57 Antworten

Auch 45 kmh oder weniger können je nach Witterung zu schnell sein. Es ist ganz einfach. Wenn man nicht rechtzeitig zum stehen kommt war man zu schnell. Punkt. Dabei ist es auch irrelevant ob jemand dabei war oder nicht.
Im übrigen frage ich mich, was ein Anwalt hier bewirken soll. Zu schnell ist zu schnell.

Viele Grüße

Sorry, ich bin da Realist, es hat gegossen und die für ideale Bedingungen zugelassene Höchstgeschwindigkeit war überschritten.
Das wäre vom RA windig eine Erfolgsaussicht zu versprechen. Klar er verdient, und das auch gut.

Stimmt. Wenn du sagst es war rutschig, fragt der Richter dann nur, warum sind sie dann nicht langsamer gefahren....

Aber nur, falls der TE überhaupt erwischt wurde !?!?

Zitat:

@pico24229 schrieb am 8. Juli 2015 um 09:52:50 Uhr:


Was sind das denn für antworten??

55-60 kmh auf dem Tacho sind in der Regel gerade mal echte 45-50kmh

wenn das bei Dir so ist würde ich das mal überprüfen lassen.
Gruß

Ähnliche Themen

Zitat:

@pico24229 schrieb am 8. Juli 2015 um 09:52:50 Uhr:


Was sind das denn für antworten??

55-60 kmh auf dem Tacho sind in der Regel gerade mal echte 45-50kmh

@Deutscher200 Würde einfach mal beim Antwalt nachfragen wenn du Post bekommen solltest.

Blödsinn, erzähle den Quatsch mal einem Richter. Auf den TL-Schildern steht nicht "55-60 km/h nach Tacho" oder "55-60 km/h nach dem Gefühl deiner Oma" sondern "50".

Was glaubst du wohl, wieso in jedem KFZ ein Tacho eingebaut wurde, womit man feststellen kann, wie schnell man ist? Der Vorlauf des Tachos ist so unterschiedlich wie das Wetter, aber als Anhaltswert gilt eben das, was auf deinem Tacho abgedruckt ist und nicht die Interpretationen der Autofahrer selber.

Die Tachoabweichung nach oben ist so gewollt.
Sucht einfach hier im Forum, habe kein bock das zu erklären...... ODER FAHRT MAL LAUT TACHO 50 UND SCHAUT AUFS GPS(navi,handy).

Früher (2000er) stand bei den Autobild tests sogar die Abweichung drin.

Nö, 50 sind 50 und nicht das was der Tacho anzeigt.
Ich weiß auch was meiner vor geht und fahre entsprechend schneller (auch durch Blitzer).
Aber reale 45km/h bei Tacho 60km/h halte ich für zu optimistisch (wenn die Reifengröße stimmt).

Ansonsten: WTF wurde der TE denn jetzt geblitzt oder nicht??

Gruß Metalhead

Zitat:

@pico24229 schrieb am 8. Juli 2015 um 11:45:41 Uhr:



Früher (2000er) stand bei den Autobild tests sogar die Abweichung drin.

Auch alle möglichen Felgengrößen und deren Kombinationen? Naja...Autobild...sagt doch alles 😁

Die habe doch tatsächlich ein 5. Rad am Wagen gefunden 😁

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 8. Juli 2015 um 11:46:43 Uhr:


Nö, 50 sind 50 und nicht das was der Tacho anzeigt.
Ich weiß auch was meiner vor geht und fahre entsprechend schneller (auch durch Blitzer).
Aber reale 45km/h bei Tacho 60km/h halte ich für zu optimistisch (wenn die Reifengröße stimmt).

Ansonsten: WTF wurde der TE denn jetzt geblitzt oder nicht??

Gruß Metalhead

Das steht doch in seinem ersten Beitrag..." ich wurde bei einem Rotlichtverstoß geblitzt"...

Oder habe ich was falsch gelesen? ;-)

Viele Grüße

Halt echt 🙂

Das hab ich nicht gesehen und ich habs bestimmt 3 mal nachgesehen 🙂

Na dann ist die Antwort eigentlich einfach. Pech gehabt wegen unangepasster Geschwindigkeit. Wenns Nass ist, musst du entsprechend fahren. Wenn da ne Pfütze ist, musst du entsprechend fahren, auch wenns so leicht nicht ist, so stehts halt geschrieben

Stimmt, aber auch im ersten Antwort-Post wurde schon nachgefragt.
Entweder hat der 2. Post bei mir das im ersten Post gelesene ersetzt, oder da wurde editiert.
Naja, egal.

Gruß Metalhead

AHA und ich dacht schon ich bin blöd 🙂

Zitat:

@Deutscher200 schrieb am 7. Juli 2015 um 22:34:59 Uhr:


...weil ich mit dem Verkehr geschwommen bin.

Wenn soviel Wasser auf der Straße steht, daß sogar schon andere Verkehrsteilnehmer im wahrsten Sinne des Wortes ins Schwimmen kommen, sollte das eigentlich Warnung genug sein, selbst vom Gas zu gehen.

So am Rande mal für die ganz Klugen: Manchmal kann ein Anwalt mit entsprechender Argumentation auch bei einem Rotlichtverstoß von mehr als 1 sec. ein Fahrverbot vermeiden. Und mit RS im Genick würde ich als Betroffener immer einen Anwalt beauftragen.
Selbst bei einem drohenden Fahrverbot kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen, z.B. wenn das Fahrverbot zu unpassender Zeit "genommen" werden muss.

Ganz ehrlich. Er hat es verbockt. Und nun soll ein Anwalt seinen Verstoß durch Paragraphenverbiegen wieder richten? Er soll nicht rumeiern sondern die Konsequenzen für seinen Fahrfehler wie ein Mann ertragen!

Viele Grüße

Ähnliche Themen