rote Nummer / Überführungskennzeichen
Hallo, gibt es für Mofa oder 50er eine rote Nummer (Überführungskennzeichen)? Welche anderen Möglichkeiten gibt es zur roten Nummer, die ich bei der Überführung nutzen kann? (Anhänger kann ich nicht bekommen, daher muss ich fahren...)
Danke, Comerz
17 Antworten
Mofas haben doch Pedale!
Hast du 2 gesunde Beine?
:-)))
Mofas passen fast alle in nen kombikofferraum, da muss man höchstens den lenker und das vorderrad ausbauen. Es sei denn es handelt sich um so was dickes wie ne zündapp cs
Rote Nummern für 50er gibt es-aber nur für Händler. 😉
Ich habe es bei der Abholung meiner DNA einfach mit der Versicherung abgesprochen...ich habe das Kennzeichen ausgehändigt bekommen ohne das Daten eingetragen wurden in die Papiere. Am nächsten Tag musste ich dann da nochmal hinfahren mit der nun verhandenen BE und die Daten nachtragen lassen. Gut, ich kenne den Versicherungsvertreter gut, aber das geht auch bei "Fremden". Auf meinen Rat hat es g33k0 (ein Freund, der sich auch hier im Forum herumtreibt) genauso gemacht und das Kennzeichen mit ein wenig gemurre auch bekommen ohne eingetragene Daten, die dann nachgetragen worden sind.
Das mit der Versicherung ist ja keine schlechte Idee, allerdings will ich mir das Mopped erstmal angucken und weiß gar nicht 100%ig ob ichs dann kaufe. Wäre ja blöd wenn ich danach keine Versicherung abschließe und sage, dass ich das Kennzeichen nun doch nicht mehr brauche.
Es handelt sich um eine Hercules Supra 4 GP, ob sie in den Kofferraum passt weiß ich nicht, die Sitzbank lässt sich aber auch nicht umklappen.. Daher wäre eine rote Nummer schon klasse..
Mfg. Comerz
P.S.: Da die Hercules 70 km von mir steht versuche ich erst gar nicht nach Hause zu trampeln. 😮
Eine Kurzzeitzulassung oder rote Nummer gibt es nur für zulassungspflichtige Fahrzeuge, wie z.B. Auto, Motorrad, Leichtkraftrad- oder Roller ab 80 ccm. Von der vorher beschriebenen Versicherung aus Gefälligkeit rate ich Dir dringend ab. Das sind 70 km und nicht mal gerade um die Ecke. Du hast keinen Versicherungsschutz und der "befreundete" Versicherungsvertreter wird Dich fallen lassen wie eine heiße Kartoffel.
Erst wenn alle Daten eingetragen und rechtsgültig unterschrieben sind, hast Du Schutz. Ein Durchschlag behälst Du, einer geht zur Hauptstelle der Versicherung, einer zur Behörde. Im Falle eines Unfalls wird die Versicherung die Haftung ablehnen und mit ein wenig Glück hast Du noch heile Knochen, aber zig Tausende oder Zehntausende Schulden am Bein.
Glaube mir, mein Schwager hat eine Generalagentur der Allianz.
Es bleibt also nur Transporter, großes Auto oder Hänger. Evtl., wenn es ein guter Deal ist, zweimal hinfahren und dann mit "offiziellem Versicherungskennzeichen" heim düsen.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen...................
Rollerking
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Zitat:
Rote Nummern für 50er gibt es-aber nur für Händler. 😉
also bei der WGV kriegst du sie auch als Privatperson, kostet etwa 600€/p.a. ...
Zitat:
wie z.B. Auto, Motorrad, Leichtkraftrad- oder Roller ab 80 ccm.
und was ist mit einer "schnellen Fuffi" ? oder den alten 70cm³ Mopeds ? 🙄
Zitat:
Erst wenn alle Daten eingetragen und rechtsgültig unterschrieben sind, hast Du Schutz.
Versicherungsschutz besteht ab dem Moment in dem der Vertrag zu Stande kommt ... es ist nicht mal so unüblich ein "blanko" Vers.Kz. zu vergeben da oft die genauen Daten des Fahrzeugs noch nicht bekannt sind ... allerdings sollten die Daten eingetragen werden sobald das Fahrzeug da ist, d.h. unmittelbar nach dem Kauf, der Durchschlag braucht so oder so ein paar Tage bis zur Gesellschaft ...
der Vorschlang von Behemian fällt übrigens auch aus, ein Mofa MUSS versichert sein wenn es auf öffentlichen Straßen bewegt wird, auch wen man Muskelkraft dazu nutzt (streng genommen ist nicht mal schieben ohne Vers.Kz. erlaubt), man müsste also schon den Motor aus bauen um aus dem MoFa ein Fa zu machen ... aber dann hat zumindest die Hercl auch keine Pedale mehr 😉
warum nicht einfach ein versicherungskennzeichen holen und ranschrauben?
wenn man dann doch merkt, daß mofa ist nichts, gibt man das nummernschild an die versicherung zurück und bekommt das zuviel gezahlte anteilig zurück...
ode rman behält das kennzeichen für das nächste moped, was man sich dann zulegt, wenns denn zeitnah passiert...
Zitat:
Original geschrieben von talla
ode rman behält das kennzeichen für das nächste moped, was man sich dann zulegt, wenns denn zeitnah passiert...
Irgendein altes (von einem anderen Moped) zu nehmen bedeutet Urkundenfälschung (Kennzeichen und Fahrzeug bilden eine zusammengesetzte Urkunde) und Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz, denn das "nächste Moped" war nicht Gegenstand des Versicherungsvertrags. Also richtig massiv Ärger.
das Kennzeichen kann, bei den meisten Gesellschaften, ohne weiteres (auch ohne Kosten) auf ein anderes Fahrzeug umgeschrieben werden ... so war das wohl gemeint ...
das Kennzeichen selbst ist übrigens keine Urkunde (und selbst wenn, so lange es nicht verändert wird ist es keine Fälschung), diesen Status hat nur der Versicherungsschein, Kennzeichenmissbrauch ist daher der richtige Begriff ...
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Irgendein altes (von einem anderen Moped) zu nehmen bedeutet Urkundenfälschung (Kennzeichen und Fahrzeug bilden eine zusammengesetzte Urkunde) und Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz, denn das "nächste Moped" war nicht Gegenstand des Versicherungsvertrags. Also richtig massiv Ärger.
ähm, ja,
ich meinte in keinsterweise "irgendein" altes kennzeichen zu verwenden, sondern
beispiel:
ich hole mir heute ein (aktuelles, gültiges) kennzeichen beim versicherer, zahle den jahresbeitrag und schraub es an das besagte mofa.
jetzt stelle ich ein paar tage fest: das ding gefällt mir nicht, ich gebs zurück oder verkauf es wieder. schruabe das kennzeichen ab und behalte es für das nächste moped, daß ich mir innerhalb der gültigen zeit des kennzeichen zulege (daher der hinweis: wenns den zeitnah passiert), oder ich gebe das kennzeichen an den versicherer zurück, weil ich weiß, daß ich mir auf absehbare zeit kein moped zulege und erhalte anteilige den gezahlten beitrag zurück...
Speedguru, nicht schon wieder böse sein, aber Du schreibst ziemlich viel Quatsch.
Zulassungstechnisch hat es eine "schnelle Fuffi" oder alte 70ccm nie gegeben.
Zweiräder mit mehr als 50ccm höchstens aber 125ccm und einer bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (früher 50 km/h) sind Leichtkrafträder oder Leichtkraftroller und somit zulassungs- und kennzeichnungspflichtig. Entscheidend sind natürlich die Angaben im KFZ-Schein, nicht das Ergebnis irgendwelcher Tuningarbeiten.
Einen Blankoversicherungsvertrag kriegst Du vielleicht bei einem Unterwelt-Vertreter auf der Reeperbahn. Ausser bei der Kurzzeitzulassung (Üerführungskennzeichen) ist der Versicherungsvertrag fahrzeugbezogen. Wäre ja geil. Heute schraub ich an das gelbe Mofa, morgen an das blaue und übermorgen an das von Hansi. Nicht umsonst ist der Eintrag der Fahrgestellnummer unerlässlich. Kein seriöser Versicherer spielt da mit. Klar, Versicherungsschutz gilt ab dem Tag des Versicherungsabschlusses, aber nur wenn die relevanten Daten eingetragen sind.
Rotes Mofaschild gilt nur für Oldtimer über 20 Jahre. Überführungsfahrten, sowie Fahrten zu Oldtimertreffen. Gibt es nur bei wenigen Versicherungen. Ca. 200,-€/Jahr.
Rollerking
Du bist hier derjenige, der Mist schreibt...
Natürlich geben auch seriöse Versicherer die Kennzeichen heraus für Überführungsfahrten ohne genaue Eintragungen. Das ist überhaupt kein Problem...warum auch? Die Versicherung hat deinen Namen, Anschrift, usw doch sowieso. Einfach unbemerkt nicht nochmal zur Versicherung hingehen und dann hoffen ein 07er Schild ergaunert zu haben funktioniert also nicht.
Und es gibt rote 50er-Kennzeichen sehr wohl auch für moderne Fahrzeuge. Bei meinen Probefahrten mit Piaggio NRG Power, Gilera DNA sowie Derbi Atlantis waren immer (!) rote 50er-Nummern dran...und die Fahrzeuge waren nichtmal ansatzweise 20 Jahre alt. Sie hatten nichtmal eine "Erstzulassung." (ich weiß, dass es die in der Forum wie bei LKR´s nicht bei 50ern gibt).
PS: Hattest du dich nicht sowieso schon verabschiedet?
Zitat:
Zulassungstechnisch hat es eine "schnelle Fuffi" oder alte 70ccm nie gegeben.
Zweiräder mit mehr als 50ccm höchstens aber 125ccm und einer bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (früher 50 km/h) sind Leichtkrafträder oder Leichtkraftroller und somit zulassungs- und kennzeichnungspflichtig. Entscheidend sind natürlich die Angaben im KFZ-Schein, nicht das Ergebnis irgendwelcher Tuningarbeiten.
eine schnelle KS50 oder eine 70er Motobeacane sind genau das, Kleinkrafträder (alte Bezeichnung, heute Leichtkrafträder), sie bekommen ein amtl. Kennzeichen, und damit kann man sie auch mit einem 5-Tages Kurzzeitkennzeichen fahren ...
Zitat:
Einen Blankoversicherungsvertrag kriegst Du vielleicht bei einem Unterwelt-Vertreter auf der Reeperbahn.
sei froh das MEIN Versicherungsmakler DAS nicht gelesen hat ...
Zitat:
Klar, Versicherungsschutz gilt ab dem Tag des Versicherungsabschlusses, aber nur wenn die relevanten Daten eingetragen sind.
und deshalb trägt man diese ja, vor antritt der Überführungsfahrt, in das Dokument ein ...
Zitat:
Rotes Mofaschild gilt nur für Oldtimer über 20 Jahre. Überführungsfahrten, sowie Fahrten zu Oldtimertreffen. Gibt es nur bei wenigen Versicherungen. Ca. 200,-€/Jahr.
LOL, den Unterschied zwischen
07er Kennzeichenund
rotem Vers.Kz.solltest du noch mal nachschlagen ...
Worum geht es hier? Um ein Mofaschild!!!!!!!!!!!!!!!
Ist ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen ein Mofaschild? Über 50ccm, über 45 km/h= Zulassung!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! + TÜV!!!!!!!!!!!!
Du meintest wohl MOTOBECANE. Eine Motobeacane kenne ich nicht..................., war ja auch vor Deiner Zeit.
Deinen Wissensstand zeigst Du mit der Aussage "Leichtkraftrad=früher Kleinkraftrad" Ein Kleinkraftrad ist ein Kleinkraftrad (bis max. 50ccm/45km/h) und ein Leichtkraftrad ist ein Leichtkraftrad (über 50ccm/über 45 km/h bis max. 125ccm/11KW). Beides gilt noch heute. Geändert wurden lediglich die 50 Km/h auf 45 km/h und die 80 ccm auf 125 ccm mit der o.g. Beschränkung auf 11 KW. Bis 80 km/h ab 16 J., über 80 km/h ab 18 J., jeweils mit entsprechender Fahrerlaubnis.
Einen Blankovertrag gibt es definitv nicht. Bei einer Kurzzeitzulassung gibt es eine Blanko-Doppelkarte, mit der auf der Zulassungsstelle ein entsprechender KFZ-Schein ausgestellt wird. In diesen werden die maßgeblichen Eintragungen vor der Überführungsfahrt eingetragen.
Jetzt eine Aussage des Zentralverbands der Versicherer:
Es gibt Rote Versicherungskennzeichen für Händler oder Oldtimerclubs, aber es gibt keinen Rechtsanspruch darauf! Es ist also Sache der Versicherer, ob sie welche ausgeben oder nicht.
Das Problem liegt jetzt eigentlich nur darin, einen Versicherer zu finden, der solche Kennzeichen ausgibt! Eine, die das bis 2003 gemacht hat, war die GENERALI. Die tut's, aber nur noch zu äußerst erschwerten Bedingungen. Auch die Generali hat 2004 davon Abstand genommen, mit Ausnahme der Ausgabe an Oldtimerclubs und ausgewiesene Sammler. Eine Ausgabe an Privatpersonen erfolgt generell nicht mehr.
Gut Speedguru und Wollschaaf, in eurem jugendlichen Alter kann man nicht alles wissen, sollte aber dann auch nicht meinem zu a l l e m seinen Senf dazuzugeben. Oder seid ihr jetzt auch noch schlauer als o.g. Zentralverband der Versicherer, in dem alle deutschen Versicherungen eingebunden sind?
Rollerking
Zitat:
Du meintest wohl MOTOBECANE. Eine Motobeacane kenne ich nicht..................., war ja auch vor Deiner Zeit.
ich fahre selbst ein von dieser Firma gebautes und von mir als Neufahrzeug gekauftes Fahrzeug ... das nur mal so zur Information 🙄 ... aber schon toll das du es nötig hast dich an Schreibfehlern auf zu hängen, sehr Niveauvoll ...
Zitat:
Deinen Wissensstand zeigst Du mit der Aussage "Leichtkraftrad=früher Kleinkraftrad"
der Begriff Kleinkraftrad wurde früher für Fahrzeuge verwendet die heute als LKR eingestuft werden ... darum dieser Hinweis ...
diese alten KKR waren die berühmten "schnellen Fuffis" also 50cm³ ohne Leistungs und Tempolimit ...
Zitat:
Gut Speedguru und Wollschaaf, in eurem jugendlichen Alter
danke für das Kompliment, hat schon lange keiner mehr zu mir gesagt ...
Zitat:
Es gibt Rote Versicherungskennzeichen für Händler oder Oldtimerclubs, aber es gibt keinen Rechtsanspruch darauf! Es ist also Sache der Versicherer, ob sie welche ausgeben oder nicht.
richtig, es gibt keinen Rechtsanspruch da das Rote Vers.Kz nicht vom Pflichtversicherungsgesetz berührt wird, aber gegen entsprechede Bezahlung (ist nicht billig) kriegt man es relativ problemlos ...