Rote Kennzeichen erhalten ....?

Servus ,

Ist es denn möglich , Rote Kennzeichen zu erhalten , wenn man als Gewerbe oder Kleingewerbetreibender die Branche KFZ- Überführung angibt ?

Für Privat Kunden meine Dienstleistung

Fahrzeug Überführungen nach Kauf von A nach B
TÜV und Zulassungsfahrten
Werkstatt Überführungen mit einem nicht zugelassen Fahrzeug .

Oder bekommen diese roten Kennzeichen nur Auto Händler und Werkstätten ?

Danke

Beste Antwort im Thema

Da wird es dann aber kritisch,dann ist das Kennzeichen ganz schnell wieder weg.Rote Nummer verleihen ist nicht drin.

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Ich habe die Zulassung noch mal angeschrieben , ob es klappen würde wenn man das Gewerbe als KFZ Handel / Überführung anmelden würde ...:
Update folgt ...

Vergiss es.

Das ist Liebhaberei und wird spätestens nach paar Monaten vom Finanzamt gemaßregelt.

Weshalb?

Sind Deine Roten Bleche weg?

Gruß M

Meinst mich?

Zitat:

@windelexpress schrieb am 22. Juni 2019 um 19:52:53 Uhr:


Weshalb?

Sind Deine Roten Bleche weg?

Gruß M

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Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 22. Juni 2019 um 19:44:44 Uhr:


Vergiss es.

Das ist Liebhaberei und wird spätestens nach paar Monaten vom Finanzamt gemaßregelt.

Weshalb?

Sind Deine Roten Bleche weg?

Gruß M

Nee, aber ich kenn die Vorschriften und wie das auf dem Amt gehandhabt wird.

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 22. Juni 2019 um 20:37:45 Uhr:


Nee, aber ich kenn die Vorschriften und wie das auf dem Amt gehandhabt wird.

Ich auch.

Gruß M

Hier die E-Mail von der Zulassung .

Sehr geehrter ....

natürlich können Sie auch einen „Handel mit Kfz“ bei dem Gewerbemeldeamt anmelden, um die genannten Voraussetzungen zu erfüllen. Dann muss aber auch ein „Handel von Kfz“ von Ihnen betrieben werden. Dies wird dann durch die Behörde entsprechend kontrolliert.

So was fragt man dort doch nicht an, sondern erkundigt sich nur nach den Vorraussetzungen. Schlafende Hunde weckt man nicht. 😉

Zitat:

@Halodri1 schrieb am 24. Juni 2019 um 21:09:12 Uhr:


So was fragt man dort doch nicht an, sondern erkundigt sich nur nach den Vorraussetzungen. Schlafende Hunde weckt man nicht. 😉

So sieht's aus. Wenn ein Grundstück vorhanden ist und im Fahrzeugscheinheft und Fahrtenbuch regelmässig Fahrten eingetragen sind,wer sollte darauf stoßen, dass man die Fzg nur überführt. Die Vorlage von Einkaufs und Verkaufsrg. zum Nachweis des Bedarfs eines roten Kennzeichens ist mir nicht bekannt. Und wenn man die Einnahmen aus den Überführungen ordentlich versteuert, ist das FA auch zufrieden.

Gruß M

Als ich noch vor einigen Jahren bei der Zulassungsstelle war fanden durch den zuständigen Mitarbeiter bei uns Kontrollen vor Ort statt, ob der Kfz-Handel auch tatsächlich betrieben wird. Da kam es auch vor, dass eben kein Handel bewiesen werden konnte und die Kennzeichen eingezogen wurden.

Zitat:

@Dr.Zulassung schrieb am 25. Juni 2019 um 08:42:37 Uhr:


Als ich noch vor einigen Jahren bei der Zulassungsstelle war fanden durch den zuständigen Mitarbeiter bei uns Kontrollen vor Ort statt, ob der Kfz-Handel auch tatsächlich betrieben wird. Da kam es auch vor, dass eben kein Handel bewiesen werden konnte und die Kennzeichen eingezogen wurden.

Das kann ich so bestätigen . Bei der Kontrolle werden auch Fotos gemacht von dem Platz was man angemietet hat , ob dort wirklich Handel betrieben wird .

Wenn man Platz hat, stellt man sich 10 x 100 EUR Möhren hin und schreibt seinen Wunschpreis ran + nur an Gewerbe&Export, nicht das sich da ein Privatkäufer mit verückten Gewährleistungdenken verirrt ... 😁

Zitat:

@tartra schrieb am 25. Juni 2019 um 09:39:07 Uhr:


Wenn man Platz hat, stellt man sich 10 x 100 EUR Möhren hin und schreibt seinen Wunschpreis ran + nur an Gewerbe&Export, nicht das sich da ein Privatkäufer mit verückten Gewährleistungdenken verirrt ... 😁

😁

Unglaublich, was hier so gepostet wird.

Ihr denkt alle, das ist nur bissel Spaß.

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