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Rote Ampel - zu Unrecht beschuldigt

Themenstarteram 1. März 2018 um 19:33

Hallo Community,

ich wurde heute morgen von der Polizei angehalten, weil ich angeblich über eine rote Ampel gefahren bin.

Tatsächlich stand ich hinter einem weiteren Auto an der besagten Ampel (mit der Fahrzeugfront allerhöchstens 10m hinter der Ampel, eher 7-8m), bin bei GRÜN losgefahren und gerade, als ich ins Rollen gekommen war, wurde die Ampel GELB. Ich bin dann zügig drüber gefahren, habe die Ampel allerdings nicht mehr im Blick gehabt.

Zwei Blöcke später war die Polizei hinter mir und hat mich rausgewunken. Sie werfen mir vor, bei rot (länger als eine Sekunde!) über die Ampel gefahren zu sein. Selbst die Fußgänger hätten laut den beiden Polizisten schon grün gehabt.

Das ist völlig unmöglich. Demnach hätte ich MINDESTENS 5 Sekunden gebraucht, um die 7-8m über die Ampel zu fahren (1 Sekunde Grün, 3 Sekunden gelb, mindestens 1 Sekunde rot)....und ich bin recht zügig angefahren.

Mit einem Bußgeld, weil ich bei gelb nicht gehalten habe, obwohl es noch möglich gewesen wäre bzw einer Strafe BIS 1 Sekunde rot, hätte ich mich ja noch abfinden können. Mit dem, was die Polizisten mir vorwerfen allerdings definitiv nicht.

Ich habe 2 Zeugen, die bezeugen können, dass die Fußgängerampel noch nicht grün war und zur Not auch, dass ich noch nicht rot hatte.

Wie seht ihr meine Chancen, aus der Sache wieder raus zu kommen?

Ich muss beruflich täglich 100Km fahren (Öffis sind keine Option, da bräuchte ich mindestens 4h pro Strecke), ein Fahrverbot, und dann auch noch zu Unrecht, wäre das letzte, auf das ich aktuell Lust habe.

PS: Die Polizisten haben weder Foto-, noch Videobeweis.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Aus eigener Erfahrung:

Vor Gericht hat die Aussage der Polizeibeamten einen hohen Stellenwert.

Das Fahrverbot, wenn es den dazu kommen sollte, kannst du in Absprache mit dem Richter auch an Weihnachten absitzen.

 

MfG kheinz

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Ich hatte einen ähnlichen Fall und erst vor kurzem eine Gerichtsverhandlung. Ich denke das passt hier gut rein und gibt einen ersten Eindruck für Leute ohne eigene Erfahrung.

- ich war mit mein Auto unterwegs

- die Polizei (2 Beamten, 1 Azubi) halten mich an

- mir wird vorgeworfen, das Handy festgehalten zu haben (NEIN, hatte ich nicht!)

- ich treffe keine Aussage dazu

- Bußgeldbescheid kommt und geht zu meinem Anwalt

- Er legt Einspruch

- Es kommt vor Gericht

- Beide Beamten sagen aus, dass die sich an nichts mehr erinnern können

- mein Zeuge (Beifahrer) bestätigt meine Aussage

- Der Richter sagt, dass er jetzt auch noch den Azubi anschreiben will

- Falls er sich auch nicht erinnern kann, wird es eingestellt, ansonsten gibt es eine neue Gerichtsverhandlung, bei der ich dann zu 99,998% verlieren werde.

- Es ist mittlerweile knapp ein Monat her - ich warte immer noch

 

Fazit: Beide Beamten können nichts aussagen, also "wertlos".

Was bleibt? Ein Azubi !

Die Aussage von mir UND einer weiteren Zeuge ist im Auge des Richter nichtmal genauso viel Wert als die eines Azubi. (Mein Führungszeugnis hat keine Eintragungen und ich bin Punktefrei in Flensburg, dazu bin ich noch Inhaber einer Firma und bin daher beruflich auf meinen Führerschein dringend angewiesen.)

In deinem Fall werden 2 "vollwertige" Beamten aussagen, dass du über rot gefahren bist.

Jetzt kannst du dir ausmalen, was deine Aussage + 1-2 Zeugen für einen Gegenwert haben werden.

Da du mit den Beamten möglicherweise -sanft- gestritten hast, werden die vor Gericht noch sicherlich gute Erinnerungen haben.

Fazit Nr.2:

Plane es möglichst so, dass du deinen Lappen während der Urlaubszeit abgibst.

Vor Gericht sind sich die Polizisten bewusst, dass sie nicht lügen dürfen, und so unter Umständen ihren Job gefährden konnten.

Ich war auch mal wegen einer Geschichte bei einer Verhandlung, dort ging es um was völlig anderes.

Da die Herren weiter weg fuhren, konnten sie den Sachverhalt gar nicht so genau beobachten. Und das gab der Beamte dann auch zu, dass er sich in der Hinsicht nicht sicher sein kann und meine dargestellte Weise der Wahrheit entsprechen könnte (war sie letztendlich nicht, aber ist ja auch egal).

Das Kostenrisiko (32,50?) ist gering. Würde mich (auch ohne Anwalt) auf eine Verhandlung einlassen.

Die Beamten müssen eindeutig darlegen können, wie sie (zeitlich) auf einen qual. Rotlichtverstoß schließen können. Und wenn die nicht unmittelbar Blick auf dein Fahrzeug, Haltelinie und Ampel hatten, ist der Drops gelutscht.

Mit Deinen Zeugen kann es schon gelingen, die Aussage der Polizisten zu erschüttern. Vor Gericht und auf hoher See...

Bleibt die Frage, warum die Polizei sich in der Sache überhaupt bemüht hat. Kaum anzunehmen, dass hier aus Langeweile agiert wurde. Insofern würde ich den Stellenwert einer solchen Zeugenaussage schon als recht hoch ansehen. Zumindest höher als die der Zeugen, die als Mitfahrer ja üblicherweise nicht so am Verkehrsgeschehen teilnehmen und der Augenmerk meist woanders liegt. Und auch wenn es mir für den TE persönlich leid tut: so ein Sekündchen ist schneller rum, als man glaubt.

Dennoch: niemand ist unfehlbar, auch die Polizei nicht. Wenn der TE hinsichtlich des Autofahrens bisher unauffällig war und eine hohe berufsbedingte Kilometerleistung anführen kann, könnte man eine Gerichtsverhandlung schon riskieren.

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 1. März 2018 um 22:11:19 Uhr:

Dem Beamten wurde eher geglaubt weil seine

Aussage für den Richter glaubwürdiger war!

Nicht weil er Beamter war.

So einfach ist das.

Man kann sich seine Sichtweise, aber auch so

zurechtbiegen wie es am besten past.:D

Das machst Du gerade, denn Du kennst weder die Begründung noch die Intention des Richters.

Ebenso berücksichtigst du nicht die tatsächliche Realität vor Gericht.

Ich erinnere mich gerade an Richter Gnadenlos aus HH ...Der ist ja sogar über seinen Narzissmus, äähh Gerechtigkeitssinn gestolpert.

am 2. März 2018 um 10:41

Tja, von objektiver Rechtsprechung sind wir scheinbar inzwischen so weit entfernt, wie die ISS von der Erde. Ich habe das vergangenes Jahr selbst in einem Zivilprozess erlebt. Und wenn die einen Zeugenaussagen mehr Gewicht haben, als andere, nur weil sie von einem Polizisten stammen, läuft grundsätzlich mal was schief. Mit Justitia, der Göttin der Gerechtigkeit, die u. a. verbundene Augen hat, ist sowas sicher nicht vereinbar.

Bei so einem Fall braucht man einen Anwalt, den man hier im Süden "Wadlbeißer" nennt. Dieser muss die Aussagen der Beamten möglichst stark torpedieren - z. B. mit Fragen wie, ob die Beamten mit einer Stoppuhr im Fahrzeug saßen und mit einer Zeitmessung exakt bestimmen können, ob schon länger oder weniger als 1 Sekunde "rot" war. Nur so schafft man es, dass sich diese in Widersprüche verwickeln und das ist der einzige Weg, zu retten, was zu retten ist. Wichtig ist auch, dass sowas im Verfahren zu 100% genau protokolliert wird, falls man Rechtsmittel einlegen muss.

Zitat:

@Pasha78 schrieb am 2. März 2018 um 11:41:52 Uhr:

Tja, von objektiver Rechtsprechung sind wir scheinbar inzwischen so weit entfernt, wie die ISS von der Erde. Ich habe das vergangenes Jahr selbst in einem Zivilprozess erlebt. Und wenn die einen Zeugenaussagen mehr Gewicht haben, als andere, nur weil sie von einem Polizisten stammen, läuft grundsätzlich mal was schief. Mit Justitia, der Göttin der Gerechtigkeit, die u. a. verbundene Augen hat, ist sowas sicher nicht vereinbar.

Das ist viel zu pauschal. Natürlich gibt es Fehlurteile, immer wieder - das ist nicht zu verhindern, schon gar nicht in Zivilprozessen. Der Polizist ist als Beamter sowieso zur Wahrheit verpflichtet, und als Zeuge vor Gericht erst recht. Sollte er da tatsächlich der Lüge überführt werden, hätte das für ihn erhebliche Konsequenzen. Dass trotzdem schon einmal ein Polizist vor Gericht gelogen hat und es das auch in Zukunft wieder geben wird, das ist auch klar. Im Normalfall wird ein Polizist jemanden aber nicht komplett grundlos beschuldigen.

Zitat:

Bei so einem Fall braucht man einen Anwalt, den man hier im Süden "Wadlbeißer" nennt. Dieser muss die Aussagen der Beamten möglichst stark torpedieren - z. B. mit Fragen wie, ob die Beamten mit einer Stoppuhr im Fahrzeug saßen und mit einer Zeitmessung exakt bestimmen können, ob schon länger oder weniger als 1 Sekunde "rot" war. Nur so schafft man es, dass sich diese in Widersprüche verwickeln und das ist der einzige Weg, zu retten, was zu retten ist. Wichtig ist auch, dass sowas im Verfahren zu 100% genau protokolliert wird, falls man Rechtsmittel einlegen muss.

Sag ich doch. Ein erfahrener Anwalt soll im Einzelfall prüfen, ob er Chancen sieht, die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen (hier der Polizisten) zu erschüttern. Das ist nicht einfach, aber auch nicht ganz unmöglich, wenn sich die Sache tatsächlich so verhält, wie im Eingangspost beschrieben. Aber es kommt eben auf die ganz konkreten Umstände an, wie dann die Erfolgsaussichten sind. Das kann hier keiner sagen.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 2. März 2018 um 13:53:57 Uhr:

https://www.motor-talk.de/.../...-fahrverbot-entscheidet-t6285832.html

Hier ist der Sachverhalt doch ein ganz Anderer.

Im Falle des TEs haben die Beamten sich hinter Ihm befunden und wohl die Ampel im Blick gehabt.

In deinem verlinkten Fall, kamen sie seitlich in die Kreuzung gefahren und hatten die Ampel nicht im Blick.

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 2. März 2018 um 13:59:39 Uhr:

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 2. März 2018 um 13:53:57 Uhr:

https://www.motor-talk.de/.../...-fahrverbot-entscheidet-t6285832.html

Hier ist der Sachverhalt doch ein ganz Anderer.

Im Falle des TEs haben die Beamten sich hinter Ihm befunden und wohl die Ampel im Blick gehabt.

In deinem verlinkten Fall, kamen sie seitlich in die Kreuzung gefahren und hatten die Ampel nicht im Blick.

Aus dem Eröffnungsbeitrag:

Zitat:

Sie werfen mir vor, bei rot (länger als eine Sekunde!) ...

Darum, geschätzte Angabe, geht es.

am 2. März 2018 um 13:28

Egal, wie man es dreht und wendet - es ist wohl evident, dass Schätzungen als Entscheidungsgrundlage vor Gericht per se nicht geeignet sind und somit ausscheiden. Und dafür braucht man eben einen bissigen Anwalt, der die Beamten als Zeugen mit den passenden Fragen ins "Schleudern" bringt.

HalbesHaenchen, so etwas ist wirklich ärgerlich, aber gerade heute gibt es gute Nachrichten für dich! https://www.motor-talk.de/.../...-fahrverbot-entscheidet-t6285832.html

Themenstarteram 2. März 2018 um 19:58

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 1. März 2018 um 23:47:34 Uhr:

TE, mach dir mal den Spaß und stelle dich mit dem Auto so weit vor einer Linie auf, wie du meinst vor der Sperrlinie gestanden zu haben. Sagen wir 8 m. Fahr genauso los wie in der strittigen Situation und miss die Zeit. Du wirst wahrscheinlich erstaunt sein, denn du wirst ca. 3 s bis zur Linie brauchen und eine weitere, bis du drüber bist.

Probier's mal wirklich aus! Man kann sich da leicht verschätzen.

Genau das haben wir heute Mittag tatsächlich einige Male gemessen. Selbst gemütlich angefahren waren das nie nennenswert über 3 Sekunden. So angefahren, wie ich in der strittigen Situation angefahren bin sogar unter 3 Sekunden.

Für mindestens eine Sekunde rot müssten es 5 Sekunden oder mehr sein. Laut den Polizisten hatten ja selbst die Fußgänger schon grün...da gibts auch noch einen Versatz...das müssten dann mindestens 7 Sekunden gewesen sein. Bei aller Liebe...das ist Quatsch.

Zitat:

Bleibt die Frage, warum die Polizei sich in der Sache überhaupt bemüht hat. Kaum anzunehmen, dass hier aus Langeweile agiert wurde. Insofern würde ich den Stellenwert einer solchen Zeugenaussage schon als recht hoch ansehen. Zumindest höher als die der Zeugen, die als Mitfahrer ja üblicherweise nicht so am Verkehrsgeschehen teilnehmen und der Augenmerk meist woanders liegt. Und auch wenn es mir für den TE persönlich leid tut: so ein Sekündchen ist schneller rum, als man glaubt.

 

Dennoch: niemand ist unfehlbar, auch die Polizei nicht. Wenn der TE hinsichtlich des Autofahrens bisher unauffällig war und eine hohe berufsbedingte Kilometerleistung anführen kann, könnte man eine Gerichtsverhandlung schon riskieren.

Ich habe seit knapp 6 Jahren meinen Führerschein, fahre im Jahr 30-40tkm und habe bisher nichts auf dem Negativkonto, außer ein Mal 6 Km/h zu schnell vor 4 Jahren. Meine Weste ist also wirklich rein...

Zitat:

Tja, von objektiver Rechtsprechung sind wir scheinbar inzwischen so weit entfernt, wie die ISS von der Erde. Ich habe das vergangenes Jahr selbst in einem Zivilprozess erlebt. Und wenn die einen Zeugenaussagen mehr Gewicht haben, als andere, nur weil sie von einem Polizisten stammen, läuft grundsätzlich mal was schief. Mit Justitia, der Göttin der Gerechtigkeit, die u. a. verbundene Augen hat, ist sowas sicher nicht vereinbar.

 

Bei so einem Fall braucht man einen Anwalt, den man hier im Süden "Wadlbeißer" nennt. Dieser muss die Aussagen der Beamten möglichst stark torpedieren - z. B. mit Fragen wie, ob die Beamten mit einer Stoppuhr im Fahrzeug saßen und mit einer Zeitmessung exakt bestimmen können, ob schon länger oder weniger als 1 Sekunde "rot" war. Nur so schafft man es, dass sich diese in Widersprüche verwickeln und das ist der einzige Weg, zu retten, was zu retten ist. Wichtig ist auch, dass sowas im Verfahren zu 100% genau protokolliert wird, falls man Rechtsmittel einlegen muss.

Absolut traurig ist das...

Wenn was kommt, gehe ich zum Anwalt. Ich kenne einen, der sich in der Materie wirklich gut auskennt. Muss ich die Anwaltskosten eigentlich auch tragen, wenn ich recht bekomme? Nein, oder? Wie ist es bei einem Teilerfolg (zB. am Ende weniger als eine Sekunde rot statt mehr als eine Sekunde)?

Zitat:

Im Falle des TEs haben die Beamten sich hinter Ihm befunden und wohl die Ampel im Blick gehabt.

Sie standen nicht genau hinter mir, sondern weiter entfernt.

Zitat:

Egal, wie man es dreht und wendet - es ist wohl evident, dass Schätzungen als Entscheidungsgrundlage vor Gericht per se nicht geeignet sind und somit ausscheiden. Und dafür braucht man eben einen bissigen Anwalt, der die Beamten als Zeugen mit den passenden Fragen ins "Schleudern" bringt.

Genau so sehe ich das eigentlich auch!

 

Das Urteil habe ich vorhin auch gesehen. Auch wenn es nicht genau mein Sachverhalt ist, damit kann man u.U. etwas anfangen, wie Rainer schon sagte.

am 2. März 2018 um 20:46

Wenn du den Richter zu 100% überzeugen kannst, zahlst du nichts und der Staat muss die Kosten tragen. Wenn du dich jedoch auf einen Deal (Vergleich) einlässt - und leider versuchen einen die Richter fast immer dazu zu nötigen - zahlst du deinen Anwalt selbst. Einen Vergleich einzugehen ist meistens auch ein Zeichen von Unsicherheit und die Richter versuchen damit auch oft, die Lage auszuloten, denn niemand, der sich nichts vorzuwerfen hat, knickt freiwillig ein - daher würde ich mich persönlich auch niemals auf einen Vergleich einlassen, wenn ich mir meiner Sache zu 100% sicher bin. Zur Not kannst du ja Rechtsmittel einlegen.

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