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Rotblitzer Probezeit

Themenstarteram 5. Januar 2016 um 21:32

Hi,

ich wurde vor kurzem von einer Rotblitzerampel erwischt. Das Ding kann gerade mal 10 Nanosekunden rot gewesen sein, als ich geblitzt wurde. Das blöde ist: Ich bin noch in der Probezeit und der Wagen gehört meinem Bruder, der selber auch noch in der Probezeit ist.

 

Der Brief ist grad zu ihm gekommen:

Unter einer Sekunde= 90€ und ein Punkt.

Er wird erstmal beschuldigt, kann aber angeben, dass er nicht gefahren ist. Auf dem einem Foto kann man schwer was erkennen. Das könnte fast jeder weiße Mann unter 60 sein. Aber auf dem Foto ist auch das Kennzeichen nicht zu erkennen also müssen die noch ein zweites haben.

Da ich noch in der Lehre bin und mir eh schon nichts leisten kann, wären die Kosten für das Aufbauseminar schon hart.

Meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich um dem evtl zu entgehen?

1. Habe einen Freund der das evt auf sich nehmen würde. Wenn mein Bruder ihn in dem Schreiben als Fahrer angibt und der Kumpel es zugibt, wird dann noch weiter nachgeforscht? Der Kumpel war zu dieser Zeit wohl auf Spätschicht auf Arbeit.

2. Wenn mein Bruder einfach sagt er weiß nicht wer es war, kann man ihm alles trotzdem anhängen, weil er mir(und somit dem FOTO) ähnlich sieht? Perfekt wäre ja, wenn er sagt er wisse nicht wer gefahren ist und ein Fahrtbuch aufgebrummt bekommt. Weil er aber auch in der PRobezeit ist habe ich Sorge, dass sie genau nachforschen.

3. Wie sinnvoll ist es bei Rotblitzerampel zum Amwalt zu gehen, oder Dinge wie Akteneinsicht und Eichprotokolle anzufordern. Oder zumindest das zweite Foto?

Vor allem ists mir wichtig, dass meinem Bruder das Ding am Ende nicht angelastet wird, weil es sein Auto ist und wir uns ähnlich sehen.

Primär will ich es für mich wegen des Geldes vermeiden. Die Ampel war nur mega kurz Rot und dafür mit Aufbauseminar zwischen 300-400€ zu zahlen wäre völlig vermessen. Bin ja nicht mit 55 durch ne 30er Zone gebrettert.

Sollte es dazu kommen würde ich wohl die nächsten 3 Jahre gar kein Auto mehr fahren. Bis die Probezeit dann rum ist.Nach so langer Pause wäre ich bestimmt noch ein guter und sicherer Autofahrer ,der mit seinem suveränen und ruhiger Fahrstil keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt.... Das sollte ja auch nicht das Ziel der Strafe sein.

Wäre sehr dankbar für Hilfe oder Anregungen

lg

Frop

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Frank128 schrieb am 6. Januar 2016 um 07:40:38 Uhr:

Was mich in diesem Thread bis jetzt freut ist die Tatsache, dass noch niemand so richtig die Moralkeule ausgepackt hat. Entweder wird das Klima besser oder die Meisten haben sich beim Fahrtenbuchthread ausgetobt oder haben den Thread noch nicht entdeckt.

Zum Thema ist schon alles gesagt. Kurz, knapp, hilfreich.

Gruß Frank,

für den sich dieser Thread somit schon erledigt hat.

An die Moral appellieren ist ne gute unerlässliche Sache, sollte im täglichen Leben viel mehr geschehen, oder freust Du Dich wenn Dir jemand gegen dein Auto fährt und sich dann feige verdrückt ?

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Zitat:

@pico24229 schrieb am 6. Januar 2016 um 08:19:13 Uhr:

 

btw: nur weil man zu seinen owis steht ist man noch lange keine mann. Genausowenig als wenn man sagt dass man ein mann ist wenn man schonmal Hosenträger gekauft hat :D

Echte Männer tragen keine Hosenträger, sie tackern sich die Hose am Körper fest wenn sie rutscht !

Zitat:

@Frank128 schrieb am 6. Januar 2016 um 08:05:24 Uhr:

 

Ein TE stellt eine Frage. Und in vielen Threads gibt es statt einer vernünftigen Antwort auf die Frage "Seitenweise" Moralschelte, Anfeindungen..... (Quelle dafür :MT Sicherheits- und Versicherungsforum )

Was "daran" gut sein soll verstehe ich nicht.

Und "meiner" Meinung nach wirst du hier bei MT, wo jederman anonym Postet, mit Moralschelte

wenig erreichen. Zu seinen Taten stehen hat mit Chrakter zu tun.

Gruß Frank,

der jetzt selber leider vom eigentlichen Thema abgekommen ist. ;)

Die Frage wurde hier schon mind. 2138 mal gestellt, und immer kommt die gleiche falsche Rechtsberatung.

Zumal ich eh davon ausgehe das sich der TE nur zur Provokation angemeldet hat.

Und ich Idiot spiele mit !

Aber ich glaube solange hier die gleichen miesen Tricks geraten werden um sich der Verantwortung zu entziehen, werde ich die meine Keule auspacken und zeigen das nicht alle so feige sind.

Solange wie es die geschätzte Moderation es zulässt.

am 6. Januar 2016 um 7:38

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. Januar 2016 um 08:24:50 Uhr:

Die Frage wurde hier schon mind. 2138 mal gestellt, und immer kommt die gleiche falsche Rechtsberatung.

Zumal ich eh davon ausgehe das sich der TE nur zur Provokation angemeldet hat.

Erstmal gibt es hier keine Rechtsberatung.

Die Frage wird noch öfters gestellt weil es einfacher ist zu fragen als die Suchfunktion zu nutzen. :D

Was an dem beschriebenen Vorgehen beim Ausfüllen des Anhörungsbogens Falsch sein sollte ist mir nicht klar. Keine Angaben zum Fahrer machen ist nicht illegal.

Wovon du ausgehst ist Spekulation. Und wenn "ich" jetzt die Moralkeule auspacken wollte würde ich sagen "Ohne Beweise ist das Diffamieren"

Gruß Frank,

kein Moralapostel weil das schon "Peppenduster" für sich beansprucht. ;)

Zitat:

@Frank128 schrieb am 6. Januar 2016 um 08:38:04 Uhr:

Keine Angaben zum Fahrer machen ist nicht illegal.

Aber sinnlos, der Schuss, geht oft, und gerade auch in der Probezeit, nach hinten los.

Die Behörden sind nicht doof wie hier gerne vermittelt wird, der kleine Beamte muss auch "Erfolge" vorweisen und wird nicht so schnell aufgeben. Solche Spielchen sind ein gefundenes Fresschen.

Zumal der TE noch seinen Kumpel eintragen wollte, das ist illegal.

Man kann es drehen wie man will.

am 6. Januar 2016 um 7:48

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. Januar 2016 um 08:41:08 Uhr:

Zitat:

@Frank128 schrieb am 6. Januar 2016 um 08:38:04 Uhr:

Keine Angaben zum Fahrer machen ist nicht illegal.

Aber sinnlos, der Schuss, geht oft, und gerade auch in der Probezeit, nach hinten los.

Die Behörden sind nicht doof wie hier gerne vermittelt wird, der kleine Beamte muss auch "Erfolge" vorweisen und wird nicht so schnell aufgeben. Solche Spielchen sind ein gefundenes Fresschen.

Zumal der TE noch seinen Kumpel eintragen wollte, das ist illegal.

Man kann es drehen wie man will.

Oft heißt nicht immer. Und natürlich ist sowas mit dem Risiko der weiteren Verfolgung behaftet.

Das mit dem Kumpel oder Bekannten ist natürlich Unsinn. Das wurde ja auch schon ausführlich beschrieben.

Also, entweder als hosenantackender Mann direkt dazu stehen, oder Pokern. Und Pockern tun richtige Männer auch. ;)

Gruß Frank,

Genug OT. Ende und Aus.

Zitat:

@Frank128 schrieb am 6. Januar 2016 um 08:48:32 Uhr:

 

Also, entweder als hosenantackender Mann direkt dazu stehen, oder Pokern. Und Pockern tun richtige Männer auch. ;)

Gruß Frank,

Genug OT. Ende und Aus.

Ok, Genug OT. Ende und Aus.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 6. Januar 2016 um 08:54:27 Uhr:

Zitat:

@Frank128 schrieb am 6. Januar 2016 um 08:48:32 Uhr:

 

Also, entweder als hosenantackender Mann direkt dazu stehen, oder Pokern. Und Pockern tun richtige Männer auch. ;)

Gruß Frank,

Genug OT. Ende und Aus.

Ok, Genug OT. Ende und Aus.

Jo! Ende und Aus.

Versuchs doch einfach mal mit www.geblitzt.de . Keine Ahnung ob das auch bei Rotblitzern funktioniert, aber es ist aufjedenfall kostenlos und die sagen dir ob sich ein Verfahren lohnt oder nicht ;) Und du kommst ohne kosten daraus. (erstmal)

Zitat:

@pico24229 schrieb am 6. Januar 2016 um 08:19:13 Uhr:

Aufgepasst:

Ich habe leider gerade in meiner Probezeit auch ständig Ärger gehabt.

Die Sache an einen freund abzudrücken ist das sicherste und einfachste, hat bei mir auch mehrmal funktioniert.

Das Problem ist, wenn es nicht funktioniert, kann das als Straftat verfolgt werden und die Konsequenzen sind dann für den Bruder erheblich größer als die 90,- €, den Punkt und die Nachschulung.

Klick mich

 

Gruß

Uwe

Man könnte ja auch vorher nach einem besseren Bild fragen, dann kann man sehen ob es halbwegs hinkommen kann das besagter Freund gefahren ist.

bei mir wurde das einfach so durchgewunken, ohne das die Polizei zuhause aufgekreuzt ist oder sonst was.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 6. Januar 2016 um 11:01:21 Uhr:

Man könnte ja auch vorher nach einem besseren Bild fragen, dann kann man sehen ob es halbwegs hinkommen kann das besagter Freund gefahren ist.

bei mir wurde das einfach so durchgewunken, ohne das die Polizei zuhause aufgekreuzt ist oder sonst was.

Der Schuss kann auch nach hinten los gehen, einer der die Tat begangen hat und erst mal nach besseren Bildern fragt, will sich irgendwie vor der Strafe drücken.

Anstelle hier jetzt Himmel und Hölle in Bewegung setzen zu müssen, beim nächsten Mal 1 sek. Schneller reagieren.......spart Nerven, Geld, etc. ;)

Moin, Moin!

(...) wenn du dann Glück hast, nur Fahrtenbuch führen.

G

HJü

Zitat:

@Backside schrieb am 6. Januar 2016 um 07:59:15 Uhr:

Das ist relativ einfach, dein Bruder füllt den Anhörungsbogen aus soweit er dazu verpflichtet ist. Dies sind die Angaben zu seiner Person und sonst nichts.

Den Verstoß gibt er nicht zu, Angaben zur Fahrer macht er keine, hierzu ist er nicht verpflichtet. (Zeugnisverweigerungsrecht bei nahen Angehörigen)

Den Anhörungsbogen schickt er fristgerecht zurück. Fertig.

Nun können 3 Dinge passieren:

 

1) nichts mehr

2) man ermittelt dich, z.B. über dein hinterlegtes Bild beim Einwohnermeldeamt oder der Führerscheinstelle als Fahrer und sendet dir einen Anhörunsgbogen zu

3) deinem Burder wird die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt. (eher unwahrscheinlich wenn dies der erste vergleichbare Vorfall ist, aber wenns passiert dann ziemlich lästig)

 

Mit dieser Variante verhält man sich völlig gesetzeskonform und hat eine gweisse, wenn auch kleine Chance nochmal davonzukommen

So würde ich es auch machen, wahrscheinlich passiert dann aber 4.:

Der Bruder erhält den Bußgeldbescheid. In dem Fall hat es aber die Behörde nicht anders gewollt und man kann problemlos Einspruch einlegen. Wenn drei Monate um sind einfach sich selbst als Fahrer benennen und ein Foto mitschicken.

Ein Fahrtenbuch kann es nicht geben, wenn man an der Ermittlung mitwirkt.

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