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Rot oder durchgezogene Linie?

Themenstarteram 7. März 2008 um 15:22

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu einer Verkehrssituation. Ich fahre oft in München am Sendlinger Tor vorbei. Dort gibt es eine Kreuzung, an welcher sehr gerne (wie in meiner Skizze am blauen Pfeil zu sehen) abgekürzt wird.

Was mich interessiert ist die Art des Verstoßes? Rotlicht oder "nur" Überfahren einer durchgezogenen Linie?

Gruß

Pipo

Beste Antwort im Thema
am 7. März 2008 um 15:43

rotlicht wohl eher nicht.

aber es ist/war?? auch nicht gestattet z.b. ueber ein tankstellengebiet zum zwecke der umgehung zu fahren.

die chance dabei (tankstelle) erwischt zu werden mag gering sein.

ist aber nur meine laiensicht.

Harry

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am 7. März 2008 um 15:43

rotlicht wohl eher nicht.

aber es ist/war?? auch nicht gestattet z.b. ueber ein tankstellengebiet zum zwecke der umgehung zu fahren.

die chance dabei (tankstelle) erwischt zu werden mag gering sein.

ist aber nur meine laiensicht.

Harry

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

rotlicht wohl eher nicht.

aber es ist/war?? auch nicht gestattet z.b. ueber ein tankstellengebiet zum zwecke der umgehung zu fahren.

die chance dabei (tankstelle) erwischt zu werden mag gering sein.

ist aber nur meine laiensicht.

Harry

Tja so kann man sich irren. Abkürzen über die Tanke wird im schlimmsten Fall so gehandhabt, als ob du über ROT gefahren wärest, also ne schöne Geldstrafe, 4 Points und einen Monat Fahrrad fahren.

Zu dem Beispiel: Wieso um alles in der Welt ist in einer rechtskurve eine Ampel? Fehlen da evtl. paar Einmündungen auf der Zeichnung?

Themenstarteram 7. März 2008 um 16:14

Och, da fehlt noch eine komplette Straßenbahntrasse, aber das ändert nichts am eigentlichen Manöver. ;)

Hier die Koordinaten in google earth: 48°08'03''N 11°33'58''O

am 7. März 2008 um 16:18

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

rotlicht wohl eher nicht.

aber es ist/war?? auch nicht gestattet z.b. ueber ein tankstellengebiet zum zwecke der umgehung zu fahren.

die chance dabei (tankstelle) erwischt zu werden mag gering sein.

ist aber nur meine laiensicht.

Harry

Tja so kann man sich irren. Abkürzen über die Tanke wird im schlimmsten Fall so gehandhabt, als ob du über ROT gefahren wärest, also ne schöne Geldstrafe, 4 Points und einen Monat Fahrrad fahren.

Zu dem Beispiel: Wieso um alles in der Welt ist in einer rechtskurve eine Ampel? Fehlen da evtl. paar Einmündungen auf der Zeichnung?

ich schrieb doch dass es an einer tanke (z.b.) nicht erlaubt ist.

wie man " ein zum zwecke der umfahrung" je nach polizist und richter auslegt ist anderes.

man muesste ja (wie auch an der tanke) beweisen dass es nicht ein kurzentschlossener wunsch der fahrtrichtung ist.

an der tanke ist der wunsch der umfahrung sicher EHER naheliegend.

Harry

am 7. März 2008 um 18:52

Das Abkürzen ist mittlerweile durch Urteile geregelt. Mensch Harry - das hätte ich ja nicht von Dir erwartet. Das ist eindeutig ein Rotlichtverstoß. Wenn denn die Wachtmeisterei einschreitet, dann verpuhlen sie Dir auch einen deswegen. Oder man schreitet erst gar nicht ein. So mache ich das - wenn ich denn mal raus darf - auch immer. Augen zu!

Könnt ihr mir mal das entsprechende Urteil zitieren? Finde das doch recht seltsam, in einer solchen Situation auf Rotlichtverstoß zu erkennen.

Nicht dass Überfahren einer durchgezogenen Linie ein Kavaliersdelikt ist - aber theoretisch könnte mir doch nach der Ampel einfallen, dass ich rechts abbiegen muß?

M.E. hält dieses Urteil einer rechtlichen Auseinandersetzung mit einem auch nur etwas gewieften Anwalt nicht stand.

~

am 7. März 2008 um 19:53

zur "tankstelle" gibts wohl urteile...

ich kann dir aber keine nennen/linken

ich finde zwar selber (und ich mache es nicht) dass sich eher der pächter als die staatlichkeit aufregen soll.

auch wenn es doof klingen mag (winjen) eine ansatzweise verkehrsgefährdung ist es GENERELL nicht.

in dem gezeichneten bild KANN ich mir zwar eine idee vorstellen warum es sinn machen KOENNTE

wahrscheinlicher ist aber eine schlechte stadt/strassen/verkehrsplanung

aber es ist, wie es ist.. eben nur mein laien-empfinden.

recht haben ist subjektiv...recht bekommen ist objektiv?

;)

Harry

am 7. März 2008 um 20:05

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

 

in dem gezeichneten bild KANN ich mir zwar eine idee vorstellen warum es sinn machen KOENNTE

wahrscheinlicher ist aber eine schlechte stadt/strassen/verkehrsplanung

Hi Harry,

 

bitte keinen dummen Kommentare über meine ehemalige Heimat:)

Diese Stelle in München ist der Altstadtring. Im Anhang findest Du noch ein Bild dazu. Diese Stelle wird seit Jahrzenten dazu genutzt, sich einen kleinen Vorteil zu verschaffen. Die Einheimischen kennen die Stelle und schauen sich schon genau um, ob die Polizei in der Nähe ist.

 

 

Grüße

globalwalker

am 7. März 2008 um 20:25

Anhand des von globalwalker eingestellten Bildes wird es eindeutig.

Die beiden rechten Spuren sind lt. Fahrbahnbeschriftung schon vor den Ampeln Abbiegespuren.

Damit ist das nachträgliche Einscheren ganz klar ein Rotlichtverstoß.

Der Sinn der Ampeln ist auch klar.

Die Ampel für die Rechtsabbieger ist offenbar anders geschaltet als die Ampel für Geradeausfahrer. Um zu verhindern, daß die Straßenbahn im Falle eines Ampelrückstaus behindert wird, werden die Richtungsspuren weit vorher getrennt. Die durchgezogene Linie hat also auch ihren Sinn.;)

am 7. März 2008 um 20:31

Hi,

 

 

wenn ich es noch richtig im Kopf habe, sind die geradeaus Spuren und die rechts abbieger Spuren mit unterschiedlichen Rotphasen geregelt. 

 

 

Grüße

 

globalwalker

Themenstarteram 7. März 2008 um 21:48

Zitat:

wenn ich es noch richtig im Kopf habe, sind die geradeaus Spuren und die rechts abbieger Spuren mit unterschiedlichen Rotphasen geregelt.

Korrekt, sonst würde es ja keinen "zeitlichen" Vorteil bringen abzukürzen. Außer (logischerweise) wenn eine Straßenbahn passiert. Dann sind die beiden ersten Ampeln natürlich rot. :D

Ich muss immer geradeaus und nicht rechts in die Lindwurmstraße, deshalb tangiert es mich auch nur peripher, ob dort die Linie überfahren wird. Es interessiert mich halt der rechtliche Sachverhalt...

am 8. März 2008 um 6:02

Es gibt mehrere Urteile dazu. U.a.:

Rot bleibt Rot. Wer bei Grün über die Abbiegespur in eine Kreuzung einfährt, dann aber geradeaus fährt, obwohl die Ampel für diese Richtung Rot zeigt, begeht einen Rotlichtverstoß (OLG Hamm, 2 Ss OWi 11/98). Unzulässig ist es auch, eine Ampel über eine Tankstelle an der Kreuzungsecke zu umfahren (BayObLG München, 2 ObOWi 706/95-02/96).

Allerdings habe ich jetzt keine Zeit, dieses genau zu lesen. Denn es gibt auch unterschiedliche Lesarten und Voraussetzungen für den Verstoß.

Allerdings meine ich, dass, wenn jemand über die Tankstelle fährt, um dann die eigentlich geregelte Straßenpassage passiert, liegt der Verstoß vor.

Viel Spaß beim Lesen - ich denke, ich komme da nachher noch zu!

am 8. März 2008 um 14:56

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

Das ist eindeutig ein Rotlichtverstoß.

Bei uns fahren sie auch immer auf der rechten Rechtsabbiegersuper vorbei (Ampel "grün"), "Überholen" die Geradeausfahrer an der roten Ampel ("Mittlerer Ring" - mittlerer Spur) und ziehen danach wieder auf die mittlere Spur anstatt rechts abzubiegen. Der gearschte ist der, der ordnungsgemäß an der roten Ampel zu geradeausfahren gewartet hat. :mad:

Ich würde jedesmal Applaus klatschen wenn unserer Exekutive frühs da stehen würde und jeden rauszieht der sich auf der Abbiegespur rechts vorbeidrängelt wenn für "alle anderen" Rot ist...:p

 

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

Allerdings meine ich, dass, wenn jemand über die Tankstelle fährt, um dann die eigentlich geregelte Straßenpassage passiert, liegt der Verstoß vor.

Das Befahren der Tankstelle als Abkürzung verstößt gegen die Fahrbahnbenutzungspflicht im § 2 der Straßenverkehrsordnung... kann dieser Verstoß gegen die Fahrbahnbenutzung, wenn man erwischt wird, mit 40 EURO Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg geahndet werden.

 

 

 

 

am 8. März 2008 um 15:08

Es geht nicht um das Befahren der Tankstelle. Es geht um das Befahren der Tankstelle zu dem Zwecke, das zuvor gebotene Rotlicht zu missachten. Und das ist dann der qualifiziertere Verstoß des Rotlichtes. Zumindest nach den Urteilen, die ich mal so gerade nur überflogen habe!

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