Rost am Kofferraum - recht auf Ersatzwagen??

Mercedes E-Klasse W211

hallo
ich bräuchte mal einen rat
ich fahre ein W211 T, ez ist am 12.05.2003
ich habe an dem Heckdeckel auf der höhe des Sternes eine Korosionstelle, nun ist die frage, habe ich ein anspruch auf einen Werkstattersatzwagen oder nicht, habe mal in den Mobilolife Leistungen Nachgeblättert in denen Steht folgender Satz, "C: Bis 30 Jahre. gegen Durchrostung (von innen nach aussen)" Leistungen der Mobilolife
unter dem obigen link gelangt man zu der Seite auf welcher die leistungen tabellarisch aufgestellt sind.
Mein MB Service Center möchte mir übrigens kein Wagen zu verwügung stellen.

Vielleicht hat ja jemand einen Rat.

52 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von final flash



Zitat:

Original geschrieben von Bruno_Pasalaki


Wie du machst Ölservice hier Inspektion da????

Was macht das für einen Sinn? Wo ist der Spareffekt???

Liefere doch Öl an????

Es gibt genug Gerichtsurteile ob wie und wann die Garantie erlicht! Einfach mal googeln???

Ach, mit mir hat das gar nichts zu tun. Ist nur so ein Gedankenexperiment. Denn ein Ölwechsel, selbst wenn zu wenig vom falschen Öl von einer 0815-Werkstatt eingefüllt wird, hat doch offensichtlich nichts mit der Karosserie des Autos zu tun. Wollte nur wissen, ob dann halt die Garantie für ALLES verfällt.

Einmal generell und nicht DC-spezifisch überlegt - der freundliche RA von nebenan wird es ev. besser wissen:

Zu bedenken ist, dass Kulanz eine freiwillige Leistung darstellt. Garantie / Gewährleistung kann auch freiwillig / und oder leistungseingeschränkt usw. sein. (Lassen wir die Details zum falschen Begriff Garantie usw jetzt einmal ..)

ABER UND DARAUF LÄUFT ES HINAUS... :
Der Hersteller könnte ev. mit fast "jeder" Begründung die freiwilligen Leistung ablehnen z.B. bei fehlendem Nachweis sachgemässer Wartung usw.
Und selbst wenn eine an sich einklagbare Forderung bestünde..: Nun verklage DANN einmal ERFOLGREICH den Hersteller mit Gutachten usw. Und damit der Schaden vorab behoben werden klann = Beweissicherungsverfahren. Da schon geht m.E. nix unter sagen wir 3 bis 5 Monaten. Überdies kostet so ein KlageVerfahren (DU MUSS nachweisen - nicht die Gegenseite !) UND dauert - alleine Festsetzung des ersten Gerichtstermins dürfte so bei > 6 Monaten sein., Gutachten > 3 Monate usw. Die ersten w211-Wandler z.B. können da ein laut-deutliches Klagelied usw - das zog sich über mehr als 1 Jahr hin. Das Ganze ist nicht DC typisch sondern gilt sicherlich generell.

Fairerweise: Ssollte auch gesagt werden dass z.B. die Freien Werkstätten wohl doch nicht so Klasse sind - ganz unrecht hätte also DC dann ev. noch nicht einmal usw. Und bei der Inspekltion haben DCs immerhin die Chance, ev. nach Rost usw. zu sehen - wer weiss ...?!

Vorstellbar wäre, dass sich jedenfalls DC beim w211 zur Zeit nicht ganz so widerborstig anstellt, wenn es keine unmittelbaren Zusammenhang Wartung zu Schaden gäbe, also z.B. der Ölwechsel beim Freien erfolgte und dann der KlimaLüfter aufgäbe. Schon aus Kulanz oder Nettigkeit. Auch am Ende wohl eine Frage der "Kommunikationsfähigkeit" des Kunden.

VG H

Zitat:

Original geschrieben von hektor-58


 

Zitat:

Original geschrieben von final flash


 
 
 
 
Zu bedenken ist, dass Kulanz eine freiwillige Leistung darstellt. Garantie / Gewährleistung kann auch freiwillig / und oder leistungseingeschränkt usw. sein. (Lassen wir die Details zum falschen Begriff Garantie usw jetzt einmal ..)
 
 
ABER UND DARAUF LÄUFT ES HINAUS... :
Der Hersteller könnte ev. mit fast "jeder" Begründung die freiwilligen Leistung ablehnen z.B. bei fehlendem Nachweis sachgemässer Wartung usw.
Und selbst wenn eine an sich einklagbare Forderung bestünde..: 

Auch wenn du es nie verstehen wirst: Das ist keine Kulanz! Kulanz ist eine freiwillige Leistung zur Kundenbindung ohne Rechtsgrundlage. MobiloLife ist eine individualvertragliche Gewährleistungsverpflichtung. Kulanz ist entsprechend nicht einklagbar, MobiloLife ist einklagbar. Dass ein Prozess nie an einem Tag ohne Mühe zu erledigen ist, wissen hier sicher alle. Ob man seine Abwägung für oder gegen eine Klageerhebung trifft, ist individuell. Zum Glück, denn sonst ließe sich im Vorfeld nichts mehr regeln.

Dabei wurde doch schon in den ersten zwei Antworten von Richie und Cem-Clk alles beantwortet.
Aber wenn man, wie Hektor,  die Beitragsquote hochtreiben will, antwortet man eben  auf fast alle Beiträge.😕

Hier nochmal ein Auszug aus der Mobilolife Geschichte bezogen auf Deine Frage ob Du Anspruch auf einen kostenlosen Leihwagen hast.
 
Mobilolife bringt Sie immer weiter.
 
 
Für Neufahrzeuge beträgt die Gültigkeit zunächst zwei Jahre. Danach erneuert sich MobiloLife mit jedem im Mercedes-Benz Service-Stützpunkt durchgeführten Service und gilt bis zum nächsten fälligen Service. Maximal 30 Jahre. Wann der nächste Service fällig ist, ermittelt Ihr Bordcomputer je nach Fahrweise. Der Eintrag im Serviceheft dient als Nachweis und berechtigt Sie, die MobiloLife Leistungen in Anspruch zu nehmen.
 
Sie haben den Wartungsdienst nicht immer bei Ihrem Mercedes-Benz Partner durchgeführt? Ihr Serviceheft weist Lücken auf? Kein Problem. Steigen Sie einfach bei MobiloLife wieder ein. Schenken Sie uns Ihr Vertrauen und bringen Sie Ihren Mercedes dorthin, wo er sich am wohlsten fühlt, weil die Qualität stimmt: Zu uns in unsere Werkstatt. Als Dankeschön erneuern wir unser Mobilitätsversprechen für Ihr Fahrzeug bis zum nächsten fälligen Service. Sie erhalten von uns kostenlos und uneingeschränkt alle Leistungen von MobiloLife. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie nicht eines Tages auf der Straße stehen bleiben.
 
Der Wiedereinstieg ist für alle Fahrzeuge möglich, die ab dem 01.01.2004 erstmals im Geltungsbereich verkauft und zugelassen worden sind. Beim Service identifizierte Zusatzarbeiten müssen durch eine Fachwerkstatt ausgeführt worden sein.
 
Und hier sind die Leistungen
www.mercedesbenz.de/content/germany/mpc/mpc_germany_website/de/home_mpc/passenger_cars/home/services/Services_for_PCs/MobiloLife.0003.html

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Zitat:

Original geschrieben von hektor-58


s211 nun einen Blech oder Alu Deckel? Ich weiss es nicht. Mein w211 (nix s211) hat jedenfalls nichtmagnetisches Alu.

Btw. die Taxifahrer haben anfangs darüber geklagt, dass sie für Hochzeitsfahrten andere Haltevorrichtungen für das Blumengedöns beschaffen mussten. 😁

Wo fahren die rum, die Brüder. Bei uns in NRW kommen die Blumen auf die Haube und nicht auf den Deckel hinten😁

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio


Wo fahren die rum, die Brüder. Bei uns in NRW kommen die Blumen auf die Haube und nicht auf den Deckel hinten😁

Woanders doch auch. 😁

Aber wie man eine Seite weiter vorne lesen kann, ist die Motorhaube auch aus Alu. Aber man könnte das Gedöhns doch eigentlich auch aufs Dach machen... 😕

Grüße

Jan

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi



Zitat:

Original geschrieben von mcaudio


 
Wo fahren die rum, die Brüder. Bei uns in NRW kommen die Blumen auf die Haube und nicht auf den Deckel hinten😁
 
Woanders doch auch. 😁
 
Aber wie man eine Seite weiter vorne lesen kann, ist die Motorhaube auch aus Alu. Aber man könnte das Gedöhns doch eigentlich auch aufs Dach machen... 😕
 
Grüße
 
Jan

 Huch, habe ich doch glatt übersehen.

Witzig hier😛...ok nicht für denn Themenstarter,ne aber mal ganz im ernst jetzt das mit dem Öl wechsel stimmt schon das
wenn man sie in einer freien Werkstatt machen lässt das man daruch keine recht auf Reparur auf denn Wagen hat.Das weiss ich ja noch von mir ,bei mir war es bei meinem CLK w208 Cabrio ,ihr kennt doch wenn man die türe aufmacht das da die leiste ist wo Mercedes-Benz drauf steht die war bei mir verrostet,natürlich habe ich ne neue Leiste von denn recht unferschämten Mercedes Fritzen bekommen.

Ps:Seine frage war auch direckt haben sie das Auto zu anderen Werkstätten gebracht und selbstverständlich anschießend kontrolliert,heute bringe ich das Auto zu nem sehr guten KFZ-Mechaniker der für die inspektionen für die Mercedes Taxen in Düsseldorf sehr bekannt ist.

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie


 
Auch wenn du es nie verstehen wirst: Das ist keine Kulanz! Kulanz ist eine freiwillige Leistung zur Kundenbindung ohne Rechtsgrundlage. MobiloLife ist eine individualvertragliche Gewährleistungsverpflichtung. Kulanz ist entsprechend nicht einklagbar, MobiloLife ist einklagbar. Dass ein Prozess nie an einem Tag ohne Mühe zu erledigen ist, wissen hier sicher alle. Ob man seine Abwägung für oder gegen eine Klageerhebung trifft, ist individuell. Zum Glück, denn sonst ließe sich im Vorfeld nichts mehr regeln.

@ MR etc.: Tja Mr Schlaumeier - ich glaube eher DU lernst nicht mehr dazu. Noch einmal extra für Dich - in meinem Fred steht dick und fett "Kulanz" direkt zu Anfang, was ja wohl bedeuet - na ? "Kulanz" war nämlich die Frage des FremdWartungs Ölwechslers (Final Flash ?).

So und nun noch kurz zur MobiloLife: DC übernimmt neben Abschleppkosten usw. ggf auch.die Teilbeschaffung. Was nicht bedeutet, dass die Teile kostenfrei wären - damit wären wir ggf wieder bei der Kulanz. Zur Behebung von Korrosionsschäden lasse ich jetzt nicht mehr aus.

Ausserdem gibt es nicht nur Dich hier (dem "bekennenden Fullservice-Nehmer"😉. Für Dich - ach lassen wir das.

Ich vermute schon, dass das Thema "Kulanz" einige MT-User interessieren wird und muss - früher oder später.

Tja ? !

H

Zitat:

Zitat:

So und nun noch kurz zur MobiloLife: DC übernimmt neben Abschleppkosten usw. ggf auch.die Teilbeschaffung. Was nicht bedeutet, dass die Teile kostenfrei wären - damit wären wir ggf wieder bei der Kulanz.

Das steht auch schon ein Stück weiter oben.

www.mercedesbenz.de/.../MobiloLife.0003.html

Nö, von Kulanz steht da nichts- wozu auch ? Im Link steht neben anderem ... "Kleinreparaturen am Pannenort bis max. 150 E" - bei Erfüllung bestimmter Vorgaben usw.

H

Es ging um die Teilebeschaffung!!

Nochmals "Nö", weil

"Ku - la - nz".

Und dazu hatte ich etwas geschrieben. Und das hatte der "gedachte" FremdÖlWechsler hinterfragt. Gedanklich.

H

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio


Es ging um die Teilebeschaffung!!

Junge, es ist keine Kulanz, Kulanz ist eine freiwillige Leistung, auf die man keinen Anspruch hat. Lies doch mal bei dem Onkel Vertragshändler nach. Hier stehts im Klartext: "Kostenlose Instandsetzung bei Durchrostung (von innen nach außen) an der Karosserie durch einen Mercedes-Benz Service-Stützpunkt". So, da steht es also schwarz auf weiß. Und was ist es damit? Richtig, eine individualvertragliche Gewährleistungsverpflichtung.

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